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Standlicht + Nebelscheinwerfer erlaubt ?

Themenstarteram 7. September 2003 um 18:37

Hallo Leute !

<p>


Ich sehe in letzter Zeit bei uns u.a. BMW´s rumfahren, die mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren. Sieht zwar nicht schlecht aus, aber ist das denn polizeilich erlaubt mit soo damit rumzufahren mit NSW obwohl kein Nebel ist?
Viele Grüße
Deniz

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16 Antworten

So viel ich weiß, ist mit Standlicht rumfahren gar nicht erlaubt, es heist ja auch Stand licht. Und Nebelscheinwerfer sind erst unter einer Sicht von 200m glaub ich erlaubt

am 7. September 2003 um 19:03

ist definitiv nicht erlaubt,wurde schon 4 mal angehalten,haben mich aber nur ermahnt,eine geldstrafe gabs noch nie

§52 abs 1 der stvzo sagt: ...Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können....

im normalfall sind nsw so angeordnet das sie nur mit standlicht brennen dürfen.

§ 17 abs 3 der stvo sagt: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

also, keine meter begrenzung, nur bei sichtbehinderung durch... (wann das dann ist, ist halt schwammig. und nur mit standlicht ist auch okay siehe oben

MfG

Standlicht ist in Verbindung mit Nebelscheinwerfern bei Nebel mit erheblicher Sichtbeeinträchtigung durchaus erlaubt.

Ich hatte im Harz schon Wetterverhältnisse, da sah man mit Abblendlicht nur noch ein weisse Wand vor sich - da konnte man nur mit Nebelscheinwerfern fahren.

Unter normalen Bedingungen sieht sowas aber nur prollig aus...

jo, bei normalen sichtbedingungen definitiv nicht erlaubt. eben nur bei extremer sichtbehinderung z.B. durch nebel.

ich kann mich nur anschließen... das is dermaßen prollig, dass es schon das image der marke runterzieht :P

Hallo,

die Meterbegrenzung gibt es nur bei der Nebelschlußleuchte! Und zwar bei Sichtweiten unter 50m!

Gruß

Ist doch albern, daß das Image der Marke runtergezogen wird. Andere Autos fahren auch mit Nebellampen, z.B. Golf, Mercedes 124 und und und.

Derjenige hinter dem Steuer ist vielleicht prollig, es hängt doch aber nicht von der Automarke ab.

Das wird hier jetzt in den Raum gestellt, weil gerade nach dem E36 gefragt wurde.

Bille

das beziehe ich ausdrücklich _nicht_ auf den e36 und auch _nicht_ auf bmw. aber wenn ich mit anderen leuten unterwegs bin und es kommt einer mit neblern + standlicht entgegen, heißt's oft genug "typisch XYZ-fahrer" oder sowas. und grad hier in der gegend ist das auch das erkennungszeichen entsprechender billigtuning-gangs (um das schöne wort billigtuning mal wieder zu bringen :P).

mag sein, dass das nur hier in der gegend dazu beigetragen hat, bestimmten marken n proll-image zu verleihen, aber es is halt so...

Also, heist dann das jetzt, das bei nebel,

Ich nur nebelscheinwerfer und stand licht einschallten darf ?

wenn der nebel bei normalem abblendlicht eine zu starke eigenblendung verursacht, dann isses auf jeden fall erlaubt, auf standlicht runterzuschalten und die nebelscheinwerfer einzuschalten.

Zitat:

Original geschrieben von BMWPOWER2002

Also, heist dann das jetzt, das bei nebel,

Ich nur nebelscheinwerfer und stand licht einschallten darf ?

Ja!

Aber wirklich nur dann!

Wer aber bei normalen Witterungsverhältnissen so rumfährt um "cool" auszusehen (ROTFL...), kriegt mit Sicherheit Ärger mit der Rennleitung...

.......egal was die Gesetze sagen !!!!

ES SIEHT TOTAL BEHINDERT AUS !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ZenoN

das beziehe ich ausdrücklich _nicht_ auf den e36 und auch _nicht_ auf bmw. aber wenn ich mit anderen leuten unterwegs bin und es kommt einer mit neblern + standlicht entgegen, heißt's oft genug "typisch XYZ-fahrer" oder sowas. und grad hier in der gegend ist das auch das erkennungszeichen entsprechender billigtuning-gangs (um das schöne wort billigtuning mal wieder zu bringen :P).

mag sein, dass das nur hier in der gegend dazu beigetragen hat, bestimmten marken n proll-image zu verleihen, aber es is halt so...

Naja hier fahren auch viele E46 rum, die mit einem 316i "glänzen" sich mit meinem 325i laufend anlegen und merken, daß die Karre schon mit Winterreifen langsam ist und mit 8x 17 gar nicht mehr vom Fleck kommen. Dafür können die in der Stadt 110 Sachen fahren, wenns auf die Bahn geht, siehts ab 180 ganzschön "mau" aus.....

Standlicht+ Nebelscheinwerfer nutzen doch fast alle parallel, auch wenn es nur im Auto nebelig ist ( 4 x Raucher ohne Fenster auf ).........:-D :-D :-D

Das mit den Prolls gibts überall, mal wird mit Papis Auto geprahlt, mit ner untermotorisierten Gurke in der Stadt zu schnell gefahren, Musik bis zum Erbrechen aufgedreht, beleuchtete Chromwaschdüsen Edelprolls oder "aus 75 PS mache ich einen R32 Typenschild Tuner"......

Definitiv muß eine Sichtbehinderung sein ( starker Regen, Schneefall, Hagel, Rauch ) um die NEBELscheinwerfer nutzen zu dürfen....

MFG

am 8. September 2003 um 6:59

also mein 316 i schafft 215 auf der bahn...bergab...;)

buhuhu! Na ja, sobald ausbildung fertig ist, gibs nen schönen 6 Zyli ...

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