Unfall

BMW 3er E36

So, das mit den versprochenen Bilder vom M-Paket mit Alpinafelgen wird wohl nichts. Ich wollte gestern auf einer Einbahnstraße auf der rechten Seite einparken. Dafür hab ich eine Wagenlänge zurückgesetzt. Aus einer Ausfahrt auf der linken Seite der Strasse kam jemand mit seinem Auto herausgefahren und ist mir vorne links in die Seite gefahren.
Er hat sofort die Polizei gerufen und denen gesagt er habe nach Links und Rechts geguckt und wäre langsam auf die Strasse gerollt also ich an seinem Auto vorbeigeschrammt bin. Allerding ist in meinem Auto eine so tiefe Delle, dass ich die Tür nicht mehr zu bekomme weil das untere Scharnier in das Blech gedrückt wurde. Die Beamten haben allerdings ihm geglaubt und mich als den Schuldigen erklärt. Dadurch das ich noch in der Probezeit bin (keine Vorbelastung, hab einfach spät angefangen) habe ich jetzt folgende Probleme: empfindliches Bußgeld, Nachschulung, Probezeitverlängerung, Punkte, Schaden an meinem Auto wird nicht bezahlt, durch den Schaden am gegnerischen Auto werde ich in der Versicherung hochgestuft. Ich hab mal ein paar Bilder vom Unfallort hochgeladen, vielleicht kennt ja jemand einen ähnlichen Fall. Meine Versicherung sagt ich habe keine Chance. Bin morgen Abend beim Anwalt, nur leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, also glaube ich nicht, dass das was wird.

geknickter Gruß
Jan

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Zitat:

Original geschrieben von dealer2063


...ich hoffe du hast das Busgeld nicht bezahlt...

Wenn er den ÖPNV genutzt hat, sollte er tunlichst gezahlt haben. Ansonsten wäre es Erschleichung einer Beförderungsleistung.

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@E36 323Coupé :
Wo bitte steht, daß wenn man einen Bußgeldbescheid begleicht, gleichzeitig ein Schuldeingeständnis zum Ausdruck gebracht wird ????
Ein Bußgeldbescheid wird nicht erst bei Bezahlung rechtskräftig, er ist sogar schon bei Zustellung rechtskräftig. Vielleicht solltest Du Dich erst mal in die Materie einlesen, ehe Du etwas falsches sagst (ist nicht böse gemeint, sondern nur ein gut gemeinter Rat, damit Du nicht von falschen Tatsachen sprichst) 😉

Ich bezahlte den Bußgeldbescheid, und ließ über meinen Anwalt den sog. Vorbehalt geltend machen, da das Verfahren gegen mich als vermeintlichen Unfallverursacher eingeleitet wurde, da ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte, dieser dann zurückgewiesen wurde, und die rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides erst geklärt werden mußte (so mein Anwalt damals).
Das ganze aufzudröseln, wie sich was verhält und wie welche Verfahrensweisen nunmal sind, wie sie sind, ist etwas zuuuuu aufwendig, also nimm es bitte so, wie es ist.
Und außerdem ist dieses Forum doch eher dazu da, sich über technische Probleme austauschen zu können, als rechtliche Fragen zu klären, für die es sicherlich ebenfalls Foren gibt, oder ? 😉

LG

twin1967

Zitat:

Original geschrieben von twin1967



Ein Bußgeldbescheid wird nicht erst bei Bezahlung rechtskräftig, er ist sogar schon bei Zustellung rechtskräftig.

Ein BG wird erst nach 14 Tagen Rechtskräftig, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Sonst könnte sich ja auch keiner dagegen wehren

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe



Zitat:

Original geschrieben von twin1967



Ein Bußgeldbescheid wird nicht erst bei Bezahlung rechtskräftig, er ist sogar schon bei Zustellung rechtskräftig.
Ein BG wird erst nach 14 Tagen Rechtskräftig, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Sonst könnte sich ja auch keiner dagegen wehren

Dann lies Dir nochmals die Rechtsbehelfsbelehrung durch und schau nochmal im Verwaltungsverfahrensgesetz nach, zu finden unter

www.juris.de

LG

twin1967

Zitat:

Original geschrieben von twin1967



Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Ein BG wird erst nach 14 Tagen Rechtskräftig, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Sonst könnte sich ja auch keiner dagegen wehren

Dann lies Dir nochmals die Rechtsbehelfsbelehrung durch und schau nochmal im Verwaltungsverfahrensgesetz nach, zu finden unter www.juris.de

LG

twin1967

6.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von

zwei Wochen

nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auf der Vorderseite bezeichneten Verwaltungsbehörde, die diesen Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.

Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt wird

. Die Frist ist nur dann gewährt, wenn die Erklärung vor Fristablauf bei der Verwaltungsbehörde eingeht.

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Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe



Zitat:

Original geschrieben von twin1967


Dann lies Dir nochmals die Rechtsbehelfsbelehrung durch und schau nochmal im Verwaltungsverfahrensgesetz nach, zu finden unter www.juris.de

LG

twin1967

6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auf der Vorderseite bezeichneten Verwaltungsbehörde, die diesen Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.
Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt wird. Die Frist ist nur dann gewährt, wenn die Erklärung vor Fristablauf bei der Verwaltungsbehörde eingeht.

Dies beschreibt die Tatsache, daß Du innerhalb dieser Frist Widerspruch einlegen kannst,

es beschreibt zudem die Tatsache, daß wenn Du es nicht tust, der Bußgeldbescheid vollstreckbar wird, sprich Vollstreckungsverfahren (Pfändung von Kontovermögen und/oder sonstigem Vermögen).

Der Hinweis :"Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt wird" besagt nicht zwangsläufig daß Du erst nach zwei Wochen zahlen brauchst. Er besagt auch nicht, daß Du erst dann zu zahlen brauchst, wenn Dich ein Richter dazu verdonnert zu zahlen. Laß Dich da mal von einem Anwalt beraten, er wird Dir nichts anderes sagen. *Tip* Ob Du das machst oder wie Du in solchen Fällen verfährst, bleibt natürlich Dir selbst überlassen, nur solltest Du Dir dann im klaren darüber sein, daß Du dann auch die Konsequenzen dafür zu tragen hast. Unter Umständen höhere Kosten *achselzuck*

LG twin1967

Anscheinend reden wir aneinander vorbei.
Wenn ich zu Unrecht einen Bescheid bekomme,werde ich den Teufel tun und den bezahlen,sondern innerhalb der Frist Einspruch einlegen.Wenn die Verwaltungsbehörde den Einspruch ablehnt,geht die Sache eben weiter ans Amtsgericht. Bis dahin habe ich dem Bescheid weder zugestimmt,noch ist er rechtskräftig.
Wo habe ich geschrieben,daß man erst nach 2 Wochen zahlen braucht,oder erst wenn das ein Richter anordnet?
Gute Nacht 🙂

also wenn ich mit einer verkehrsache zum Anwalt gehe dann bezahle ich das Bußgeld auch erst mal nicht .man liegt den Widerspruch ein und fertig, bei einem verfahren habe ich erst nach 14 Monaten ein Bußgeld bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von twin1967



@ E36 Maniac : Sicher hab ich das, deshalb kam mir Dein Fall so bekannt vor, daß man meinen könnte, Du hättest es mit einem sog. Unfallprofi zu tun, wie es bei mir damals der Fall war. Man überlege mal, wo kam denn soooo schnell die Zeugin her ?
Und wie konnte es sein, daß Dein sog. Unfallgegner so schnell "Fotodokumente" vorlegen konnte ? Bitte mal Deinen Anwalt zu überprüfen, in wievielen Unfällen derjenige schon verwickelt war, in sagen wir mal dem letzten Jahr. Manchmal verliert der angeblich Geschädigte dann gaaaanz schnell das Interesse an einer Verhandlung vor Gericht 😉

Ich glaube nicht, dass der Unfall gewollt war, er hat genauso erschrocken geguckt wie ich. Die Zeugin war im Fahrzeug hinter ihm, deshalb war sie so schnell da und irgendwelche Fotos hat er ja gerade NICHT gemacht, nur ich nachdem er weg war. Ausserdem ist der Mann Mitarbeiter der R+V Versicherungen und das war ein Dienstwagen, ich glaube nicht, dass er irgendeinen finanziellen Vorteil davontragen könnte und schon gar nicht, dass er Unfälle absichtlich provoziert - er hat einfach nicht richtig geguckt. Das Problem ist wie gesagt auch nicht der Schaden an den Fahrzeugen sondern das Bußgeld/der Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Könnte auch von Vorteil sein,wenn keine Fotos direkt nach dem Unfall gemacht wurden.
E36 Maniac,du befandst dich natürlich ganz am rechten Fahrbahnrand und hattest schon mit dem Heck in Richtung Parklücke geschwenkt 😎
Wäre der Typ vorsichtig rausgefahren und du hättest ihn übersehen, wäre dein Auto ab der Heckstoßstange linke Seite beschädigt

Sicher kanns von Vorteil sein, vor allem das er gar keine hat.

Aber ich wüsste nicht ob man mir das was du sagst nicht auch negativ auslegen könnte. Wenn ich am rechten Fahrbahnrand war und die Reifen schon eingeschlagen, könnte man auch sagen das ich durch das Rangieren mit meiner Seite in seine Stoßstange gefahren bin und weil ich dabei so schnell war auch die Delle entstanden ist und er nicht mehr Ausweichen oder Zurückfahren konnte. Wenn ich dabei bleibe das ich noch dabei war mit nicht eingeschlagenen Reifen auf der Fahrbahn zurückzusetzen ist es doch glaubhafter, dass nicht mein Fahrzeug NUR MIT DER FRONT an seinem Fahrzeug entlanggeschrammt ist, sondern das er mir in die Seite gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von E36 Maniac


...das ich durch das Rangieren mit meiner Seite in seine Stoßstange gefahren bin und weil ich dabei so schnell war auch die Delle entstanden ist und er nicht mehr Ausweichen oder Zurückfahren konnte.

So schnell kann man beim rückwärtsfahren in eine Parklücke,in die ein Auto paßt,garned reinfahren,das solch ein Schadensbild entsteht....

Greetz

Cap

dann müsstest du aber  schon mit 30km/h in die Parklücke fahren.

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Urteile/Meinungen zu Zeichen 220 Einbahnstraße:

Rückwärtsfahren gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist regelwidrig, nicht dagegen das Rückwärtseinparken (OLG Karlsruhe VerkMitt. 78, 13).
Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt, hat keine Vorfahrt, da es schon an einem Recht zum Fahren mangelt (BGH (Z) VRS 62, 93). Der Wartepflichtige darf aber nicht darauf vertrauen, dass aus der verbotenen Richtung kein Fahrzeug kommt (OLG Saarbrücken VM 70, 58). Das gilt besonders bei Radwegen, die üblicherweise in Gegenrichtung benutzt werden (BGH (Z) 62,93).

wenn du also behauptest,du wärst mittig auf der Strasse rückwärts gefahren um irgendwo zu parken, hättest du eigentlich keine Vorfahrt.Aber auch da hätte sich der andere vergewissern müssen,daß aus der Gegenrichtung keiner kommt. Also doch mindestens Teilschuld

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


wenn du also behauptest,du wärst mittig auf der Strasse rückwärts gefahren um irgendwo zu parken, hättest du eigentlich keine Vorfahrt.Aber auch da hätte sich der andere vergewissern müssen,daß aus der Gegenrichtung keiner kommt. Also doch mindestens Teilschuld

Warum ? Wenn ich mittig auf der Strasse nicht über eine bestimmte Entfernung hinaus zurücksetze ?

Ja,eigentlich wärs ja egal,weil man in einer Einbahnstraße ja auf beiden Seiten parken darf.
Sag mal Bescheid,was der Anwalt heute dazu sagt

Zitat:

Original geschrieben von Gerry08


Selbst wenn Dich nur eine Teilschuld trifft - allein schon wegen der nicht vorhandenen Verkehrs-RS würd ich einem Rechtsstreit aus dem Wege gehen.

Hallo,

was soll das denn? Dürfen jetzt nur noch Leute mit Verkehrs-RS um ihr Recht kämpfen? So ist das in einem Rechtsstaat nicht gedacht.

Grüße

bw83

Zitat:

Original geschrieben von betriebswirt83



Zitat:

Original geschrieben von Gerry08



Selbst wenn Dich nur eine Teilschuld trifft - allein schon wegen der nicht vorhandenen Verkehrs-RS würd ich einem Rechtsstreit aus dem Wege gehen.
was soll das denn? Dürfen jetzt nur noch Leute mit Verkehrs-RS um ihr Recht kämpfen? So ist das in einem Rechtsstaat nicht gedacht.

bw83

Ich glaube nicht, dass er das so gemeint hat. Fakt ist aber, dass die ganze Sache doch ein bisschen "heikel" ist und ohne eine RS hätte ich, sollte ich verlieren, wesentlich höhere Kosten als würde ich die Strafe einfach akzeptieren und den Schaden bezahlen. Aber das ist ja nun eine Sache über die mich der Anwalt hoffentlich genaustens informieren kann. Auf jeden Fall bekomm ich Bauchschmerzen wenn ich an die Geschichte denke....

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