Unfall

BMW 3er E36

So, das mit den versprochenen Bilder vom M-Paket mit Alpinafelgen wird wohl nichts. Ich wollte gestern auf einer Einbahnstraße auf der rechten Seite einparken. Dafür hab ich eine Wagenlänge zurückgesetzt. Aus einer Ausfahrt auf der linken Seite der Strasse kam jemand mit seinem Auto herausgefahren und ist mir vorne links in die Seite gefahren.
Er hat sofort die Polizei gerufen und denen gesagt er habe nach Links und Rechts geguckt und wäre langsam auf die Strasse gerollt also ich an seinem Auto vorbeigeschrammt bin. Allerding ist in meinem Auto eine so tiefe Delle, dass ich die Tür nicht mehr zu bekomme weil das untere Scharnier in das Blech gedrückt wurde. Die Beamten haben allerdings ihm geglaubt und mich als den Schuldigen erklärt. Dadurch das ich noch in der Probezeit bin (keine Vorbelastung, hab einfach spät angefangen) habe ich jetzt folgende Probleme: empfindliches Bußgeld, Nachschulung, Probezeitverlängerung, Punkte, Schaden an meinem Auto wird nicht bezahlt, durch den Schaden am gegnerischen Auto werde ich in der Versicherung hochgestuft. Ich hab mal ein paar Bilder vom Unfallort hochgeladen, vielleicht kennt ja jemand einen ähnlichen Fall. Meine Versicherung sagt ich habe keine Chance. Bin morgen Abend beim Anwalt, nur leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, also glaube ich nicht, dass das was wird.

geknickter Gruß
Jan

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Zitat:

Original geschrieben von dealer2063


...ich hoffe du hast das Busgeld nicht bezahlt...

Wenn er den ÖPNV genutzt hat, sollte er tunlichst gezahlt haben. Ansonsten wäre es Erschleichung einer Beförderungsleistung.

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Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Ich würds drauf ankommen lassen....die "Zeugin" deines Unfallgegners is fürn Arsch,weil ihr Sichtfeld von nem ganzen Auto verdeckt wurde....

Und an der Stelle ist der E36 durch die A-Säule so stabil....wenn man da sogar das Scharnier verbogen bekommt,dann is da einer mit Schmackes rein.Das wird ein Gutachter definitiv so feststellen und ich vermute mal,das da sogar dein Schaden bezahlt wird,da du sehr wohl deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist.

Wenn einer aus irgendeiner Ausfahrt rausschießt,nur weil er das sonst immer macht und das sonst immer gut ging,muß das ned heißen,das er das immer machen kann und darf....
Und auf das Gesülze der Beamten würd ich erstmal nix geben und mich eben auch dagegen wehren,indem ich ne Gegenanzeige stelle.

Aber ich bin kein Anwalt,also laß dich da beraten und gib ALLES an,was du hier erst nach und nach erzählt hast!Dein Zeuge ist das wichtige Puzzleteil!

Was dein Auto angeht.....DER Schaden ist bestimmt ein Rahmenschaden.....so krumm wie die Tür da drinhängt,muß da der Teil der A-Säule im Scharnierbereich neu rein und das wird alles andere als günstig....

Greetz

Cap

Der Antwalt zu dem ich gehe soll sehr sehr gut sein, aber das ist ja leider kein Garant für Erfolg und ein sehr sehr guter Anwalt wird, wenn man verliert, natürlich auch sehr sehr teuer...

Ich weis nicht so recht ob das ein Rahmenschaden ist. Das untere Türscharnier ist ca einen halben cm in das Blech eingedrückt, vielleicht ein bisschen mehr. Wenn man mit der Hand danach fühlt ist eine kuhle um das Scharnier herum. Vielleicht kann man das Scharnier einfach wieder "rausziehen", eine neue Tür und einen neuen Kotflügel verbauen und gut ist. Das einzig "Positive" daran ist, dass der Kotflügel sowieso gewechselt werden musste wegen eines alten Parkremplers mit Fahrerflucht.

Wenigstens hab ich die ganzen Fotos gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Oh Jan! Als ich schon die Überschrift las....

Nimm Dir auf jeden Fall einen guten (!) Anwalt. Die können so einiges biegen 😉

Und merke Dir: Die Polizisten vor Ort können nur ihre Meinung auf dem Unfallbogen schreiben. - Vor Gericht hat das keine Bedeutung! (selbst schon erlebt).

P.S. Zum Glück haben die Grünen nicht gefragt, ob die Räder eingetragen sind, was? 🙂

Ich weis nicht 100% wieviel Gewicht das Protokoll der Polizisten hat. Laut meiner Versicherung ist es wohl recht schwer dagegen vorzugehen was die Polizisten dort ein mal vermerkt haben. Ausserdem ist die Sache mit meinem FS fast unabhängig von der Schadensregulierung. Selbst wenn mir nur eine Teilschuld von 50% zugesprochen wird heisst das nicht, dass das Bußgeld entfällt.

Die Grünen haben die Reifen nichtmal angeguckt. Ich hatte so einen bammel, dass die danach gucken, dass kannst du dir gar nicht vorstellen. Und Tags zuvor dachte ich noch "Wenn du jetzt einen Unfall mit den Felgen hast...". Aber da die Polizisten anhand des Loches nicht mal feststellen konnten, dass die Wucht des Unfalls von der anderen Seite kam, wie sollen die dann feststellen, dass die Reifen 2 cm breiter sind ?
Was auch wieder der Grund dafür ist, dass ich nicht verstehe wie die Aussage der Polizisten derart bindend sein kann...

Aber das werde ich Morgen alles den Anwalt fragen, hoffentlich sieht der überhaupt eine Chance...

Wir hatten ja letztens erst einen Unfall und da waren wir beim Anwalt. Da kamen wir auf das Thema, was die Polizei im Unfallbericht schreibt. Das ist aber nur deren Auffassung zum Unfallhergang. Letztendlich entscheidet das der Richter (falls es soweit kommt), anhand von mehreren Faktoren (Gutachter, Zeugen usw.).

Also mach Dir keinen Kopf. Geh zum Anwalt und lass Dir nichts erzählen. Falls der wirklich gut ist, bekommt der Dich da wieder raus (zumindest teilweise)!

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Wir hatten ja letztens erst einen Unfall und da waren wir beim Anwalt. Da kamen wir auf das Thema, was die Polizei im Unfallbericht schreibt. Das ist aber nur deren Auffassung zum Unfallhergang. Letztendlich entscheidet das der Richter (falls es soweit kommt), anhand von mehreren Faktoren (Gutachter, Zeugen usw.).

Also mach Dir keinen Kopf. Geh zum Anwalt und lass Dir nichts erzählen. Falls der wirklich gut ist, bekommt der Dich da wieder raus (zumindest teilweise)!

Hast du Rechtschutz ?

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Ja, habe ich. Schon länger, zum Glück. Aber nicht nur KFZ, sondern auch weitere Bereiche. Lohnt sich!

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Ja, habe ich. Schon länger, zum Glück. Aber nicht nur KFZ, sondern auch weitere Bereiche. Lohnt sich!

Siehste, ich nicht. Wenn ich zum Anwalt gehe und mich in sowas unklares stürze kann das schon ziemlich übel ausgehen weil ich dann alles selbst zahlen muss.

Der Anwalt kann Dir sagen ob es sich lohnt, weiter zu machen.
Erst danach gehst Du ein Kostenrisiko ein.

Zitat:

Original geschrieben von E36 Maniac



Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Ja, habe ich. Schon länger, zum Glück. Aber nicht nur KFZ, sondern auch weitere Bereiche. Lohnt sich!
Siehste, ich nicht. Wenn ich zum Anwalt gehe und mich in sowas unklares stürze kann das schon ziemlich übel ausgehen weil ich dann alles selbst zahlen muss.

Für die Beratung wird er Dir erstmal nichts, bzw. nur wenig berechnen.

Moin,

ich bin zwar kein Anwalt, doch DAS Problem hatte ich auch mal, ist etwas über drei Jahre her, daher kann ich Dir nur raten, zum Anwalt zu gehen, Fachrichtung Verkehrsrecht.
Erklär ihm den Sachverhalt, und lausche was er Dir erklärt.

Denn, egal ob in einer Einbahnstraße, Tempo 30 Zone oder Spielstraße, der Verkehr, der aus einer Einfahrt mit abgesenktem Bordstein kommt und in den fließenden Verkehr einfädeln will, hat dem Verkehr auf der Straße fährt oder rangiert Vorfahrt zu gewähren.

Gib ihm noch die Namen der Polizisten, die den Unfall aufgenommen haben, und er wird dem Vorgesetzten der Beamten empfehlen, die betreffenden Beamten zu einer Nachschulung in Verkehrsregeln zu schicken.

Hat meiner auch gemacht *breitgrins*, und bei der Verhandlung des Unfalles, mußten die Beamten auch erscheinen und aussagen, und sahen etwas seeeeeeehr unglücklich aus, als mein Anwalt die beiden danach fragte, ob sie denn neue Erkenntnisse in der Nachschulung gewinnen konnten (mußte mich krampfhaft bemühen, nicht lauthals loszulachen, obwohl auch dem Richter ein Schmunzeln ins Gesicht schoß).

Ende vom Lied, mein Unfallgegner mußte mir den Schaden ersetzen, der zu Unrecht erteilte Eintrag in Flensburg mußte gelöscht werden, und das Bußgeld mußte erstattet werden.

greetings

twin1967

Irre

Der Unfallgegner hat ganz klar und nachweislich gelogen.
1. Hat er von einer Grundstücksausfahrt den Verker auf der Strasse Vorfahrt zu gewähren,
2. Ist dein Schaden ganz klar nicht an deinem Heck (also in Fhrtrichtung) somit ist es klar nachzuweisen das er die reingefahren ist. Das müsste jeder Richter so sehen, wenn er ein Funken Logik besitzt.
Ich bin der Meinung, der Unfall geht zu 100% auf das Konto deines Gegeners.
So ganz nebenbei, hätte er bei seinem Verhalten auch Fußgänger oder einen Fahradfaher, die nicht immer auf der richtigen Seite unterwegs sind umgenitet.

Ach Leute, keine Ahnung was der Anwalt morgen sagt oder wie es ausgeht sollte ich ein Mandat unterschreiben, aber danke fürs lesen und fürs ein bisschen Mut machen, liegt mir echt auf der Seele die scheisse dabei ises nur verbogenes Blech.

@Twin1967: Hast du auch zurückgesetzt und dir ist jemand reingefahren ?

Ich erzähl euch Morgen was der Anwalt gesagt hat.

DANKE !

Zitat:

Original geschrieben von twin1967


Ende vom Lied, mein Unfallgegner mußte mir den Schaden ersetzen, der zu Unrecht erteilte Eintrag in Flensburg mußte gelöscht werden, und das Bußgeld mußte erstattet werden.

Versteh ich net. Wenn das Urteil (also das Bußgeld) rechtskräftig ist, kanns nicht mehr zurückgeholt werden.

Und wieso zahlt man erst ein Bußgeld und geht dann dagegen vor?

Außerdem wird der Eintrag in Flensburg erst erstellt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Könnte auch von Vorteil sein,wenn keine Fotos direkt nach dem Unfall gemacht wurden.
E36 Maniac,du befandst dich natürlich ganz am rechten Fahrbahnrand und hattest schon mit dem Heck in Richtung Parklücke geschwenkt 😎
Wäre der Typ vorsichtig rausgefahren und du hättest ihn übersehen, wäre dein Auto ab der Heckstoßstange linke Seite beschädigt

@ FörstersgrünesSpaßmobil : Was gibt es daran nicht zu verstehen ?

Gerichte verhängen selten Bußgelder, eher Geldstrafen (ist ein Unterschied).
Bußgelder liegen eher im Bereich der Kreise und Kreisfreien Städte etc. ist also eine Verwaltungsangelegenheit, und gegen diese kann man juristisch vorgehen, indem man sich dagegen zur Wehr setzt in Form von Widerspruchsverfahren, die zurückgewiesen werden, einem letztentlich in Form einer Rechtsbehelfsbelehrung erklärt wird, daß man gegen diesen zurückweisenden bescheid nur noch klagen könne. Also den ganz normalen, juristischen Wahnsinn. 😉

@ E36 Maniac : Sicher hab ich das, deshalb kam mir Dein Fall so bekannt vor, daß man meinen könnte, Du hättest es mit einem sog. Unfallprofi zu tun, wie es bei mir damals der Fall war. Man überlege mal, wo kam denn soooo schnell die Zeugin her ?
Und wie konnte es sein, daß Dein sog. Unfallgegner so schnell "Fotodokumente" vorlegen konnte ? Bitte mal Deinen Anwalt zu überprüfen, in wievielen Unfällen derjenige schon verwickelt war, in sagen wir mal dem letzten Jahr. Manchmal verliert der angeblich Geschädigte dann gaaaanz schnell das Interesse an einer Verhandlung vor Gericht 😉

LG

twin1967

du schreibst das Bußgeld wurde erstattet,also hast du es schon bezahlt gehabt. Mit der Zahlung wird aber ein Bußgeldbescheid rechtskräftig, du gibst also deine Schuld zu. warum machst du es,wenn du von deiner Unschuld überzeugt bist ???

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