Unfall - Reperatur - Ablauf
Hallo Ford Focus Liebhaber,
ich hatte heute vor Kurzem einen nicht verschuldeten Autounfall mit meinem Focus 1,6l 2002 BJ Facellift und rund 198.000 km. Ich habe keine Schulde, der Unfallgegner hat 100% Schuld da er mich nicht gesehen hat und mir die Vorfahrt nahm und mir vorn links ins Auto gefahren ist.
Schade:
- Kotflügel VL starkt verbogen,
- Stoßfänger vorn mehrfache gerissen,
- Scheinwerfer gebrochen,
- Kühlergrill gebrochen,
- Radschale VL gebrochen,
- Fahrertür zerkratzt und lässt sich nicht mehr öffnen,
- Motorhaube verzogen
- Radaufhängung VL schief (Lenkrad steht leicht links)
Ich weis nun nicht was mein Auto noch an Restwert hat. Ich habe Angst, dass der Schaden wahrscheinlich mein Restwert übersteigt und mein Focus als "Wirtschaftlicher Totalschaden" eingestuft wird?
Dann müsste ich also noch den "Zeitwert" von der Versicherung vom Unfallgegner ausgezahlt bekommen?
Muss ich dann meiner Versicherung auch alles durchgeben? Ich hatte so einen Fall noch nie zum Glück.
Wie läuft denn das alles nun ab?
32 Antworten
das ist auf jeden Fall ein Wirtschaftlicher-Totalschaden, alleine das was du aufgezählt hast sind mehrere tausend Euro ... und sehr Wahrscheinlich ist unterm Blech noch mehr kaputt
deiner Versicherung mußt du das auf jeden Fall melden
auch eine Private Reparatur wird sich nicht lohnen, ich denke da wirst du auf jeden Fall ein anderes Auto brauchen
Oh man, ich habe soviel in das Auto reingesteckt......Dezember gab es neuen Zahnriemen noch, und jetzt soll er Schrott sein....?
Kann man einschätzen wie viel Wert er noch hat?
Ich will den Wagen nicht aufgeben.
Für privat Reparatur würde ich ja nur noch den "Zeitwert" ausgezahlt bekommen oder?
der offizielle Wert ist schwierig, schätzungsweise zwischen 1000 und 1500€ ... dann wird u.a die Mehrwertsteuer abgezogen, und deine Selbstbeteiligung (falls du eine hast)
du brauchst auf jeden Fall einen Gutachter der deinen Focus so gut wie möglich bewertet
dann stellst sich wirklich die Frage ob es sich wirklich lohnt den Wagen wieder aufzubauen, es ist doch sehr viel kaputt, an der Achse und an der Karosserie ... oder ob es nicht besser ist das Geld in einen neuen zu investieren
Wozu brauch ich denn Selbstbeteiligung wenn ich der geschädigte bin und der Unfall Gegner zu 100% schuld hat.....?
Noch eine andere Frage:
Wie läuft es denn mit einem Ersatzwagen weil mein Auto ja keine Strecke weiter fahren sollte. Steht mir denn für die Überbrückung ein einfacher Leihwagen zu? Den müsste ja die Versicherung des Gegners bezahlen, oder?
Wo bekomme ich ein Auto her? Kann ich da überall ein Leihwagen mieten?
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Setz dich als ALLERERSTES mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung! Die sagen dir, welche Autoklasse du mieten darfst und nennen dir womöglich auch einen Autoverleiher, mit dem sie einen Vertrag haben. Den musste du dann auch nehmen, denn auch als Unschuldiger bist du verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. KEINESFALLS eigenmächtig ein Auto mieten! Und sage denen auch gleich, dass du selber ein Gutachten machen lässt.
Das ist dann der nächstwichtige Schritt, beauftrage ein Gutachten bei einem unabhängigen Prüfinstitut, wie z.B. DEKRA, GTÜ usw oder einem freien Gutachter. Deren Gutachten fällt in der Regel besser für dich aus als als das von einem, den die Versicherung beauftragt hat. Die Beauftragung des Gutachtens musst du NICHT von der Versicherung genehmigen lassen, die ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen!
Und wenn die Versicherung sich irgendwie blöd anstellt und rum zickt, sofort zum Rechtsanwalt! Auch dessen Kosten muss dann die Versicherung tragen. Du kannst das ganze natürlich gleich von einem Rechtsanwalt abwickeln lassen, aber ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass die nach dem Einschalten des Rechtsanwaltes ganz plötzlich richtig bockig wurden, obwohl sie anfangs sich recht gut angestellt haben.
Ach ja, natürlich solltest du den Unfall auch deiner eigenen Versicherung melden, auch wenn du unschuldig bist. Denn manchmal versucht die gegnerische Versicherung, dir eine Teilschuld anzulasten. Und deshalb ist es besser, wenn deine schon Bescheid weiss.
Viel Erfolg!
Okay danke für die Hilfe. Ein Kollege aus der Nachtschichten meinte mir steht ein Leihwagen zu aber wenn ich auf diesen verzichte bekommt man eine kleine Zusatz Zahlung der gegnerischen Versicherung....? Ist das richtig? Ich denke das ich bloß noch den Zeitwert bekommen werde aber davon kann man sich wohl kaum ein besseres Fahrzeug kaufen.
Ich hatte gestern Abend noch die gegnerische Versicherung angerufen und der Typ am Telefon sagte mir ich kann in "meine" Werkstatt fahren wo ich möchte und ein Gutachten erstellen lassen. Er sagte ich kann gleich eine "Abtretung" (oder wie das heißt. ...?) in der Werkstatt machen lassen wo ich die Versicherungsdaten angebe und die Rechnung gleich über die Werkstatt zu denen geschickt werden würde. Ist das korrekt?
Bekommt man 100% Zeitwert ausgezahlt im Falle eine (bei mir zu erwarteten Totalschadens) oder mehr?
Ich habe mal von einer 130% Regelung gehört. Was hat es damit auf sich?
Gutachter zahlt die Versicherung, die Werkstatt macht das aber nicht umsonst, wenn Du da nicht reparieren lässt (es sei denn es ist eine Vertragswerkstatt von der Versicherung, die Du besser nicht nutzt um den Kostenvoranschlag machen zu lassen).
Sag der Versicherung, dass Du den Gutachter beauftragst, und suche Dir einen passenden (evtl. kennt ja jemand einen, ansonsten in der Nähe und frag wie der Ablauf ist, in der Regel kommen die raus, aber wenn der auf die Bühne muss, dann muss er ja auch noch abgeholt werden).
Leihwagen, frag die Versicherung. Ansonsten, wenn Du die unsicher fühlst nimm Dir einen Anwalt, den zahlt die gegnerische Versicherung, falls Du nicht Schuld warst. Kann auch sein, dass der Gegner das im Nachhinein doch anders sieht und Dir eine Teilschuld anlastet - aber dann brauchst Du vermutlich eh einen Anwalt um das zu klären.
Deiner eigenen Versicherung ist der Schaden im Prinzip egal, sofern Du da keine Schuld hattest (anrufen dort schadet aber auch nicht), dann ist das zumindest schon mal festgehalten.
Meinen 99er 1,6er mit 195 TKM (und der hat an jeder Seite schon Unfälle gehabt, die nicht repariert sind, sprich Beulen und Kratzer die nicht rosten - abgerechnete Schäden von mehr als 6 Tsd. Eur) habe ich vom Gutachter der gegnerischen Versicherung ansehen lassen, fand den Preis in Ordnung und habe den Gutachter gespart (die hatten mir zugesichert dass ich einen eigenen Gutachter noch beauftragen kann, sie mir aber gerne über deren Gutachter schon mal einen Preis nennen möchten). Das muss man nicht machen, rät auch wirklich jeder von ab, ich habe damit keine schlechte Erfahrung gemacht - kann aber auch anders kommen.
Hatte einen Auffahrunfall, hinten ist mir der Gegner in die Anhängerkupplung gefahren. Äußerlich die Stoßstange leicht beschädigt, Anhängerkupplung wird es wohl minimal verbogen haben.
War auch Totalschaden (7/2015):
Wiederbeschaffungswert: 1500
Abzug Restwert: 280
Auszahlung: 1220
Reparaturkosten: 1700
MwSt. 340
Reparaturkosten gesamt: 2100
Wiederbeschaffungsdauer: 8 Tage
Ohne die ganzen Vorschäden wäre er laut Gutachter wohl 1800-2000 wert gewesen.
Abtretung an die Werkstatt lohnt nur wenn das Fahrzeug wirklich repariert wird und das Finanzielle egal ist.
Der Weg, welchen Dir @Saab9000-Fan geschildert hat, sollte der Beste für dich sein.
Verzichtest Du auf den Leihwagen, bekommst Du eine Ausfallentschädigung gezahlt. Dann gibts vielleicht noch eine Auffwandsentschädigung o. ä. dazu. Sonst eben die 100%.
130%-Regelung: Reparatur mit Kosten bis zu über 30% des Wiederbeschaffungswert. Dazu brauchts aber ein Gutachten.
Und was kommt raus an Geld wenn mein Focus noch keine Unfälle hatte? Da wäre der Restwert höher und ich bekomme weniger Geld ausgezahlt? Am Ende bleiben wir ja trotzdem auf dem schaden sitzen. ..... .
Nimm mal 2500 EUR als "Wert", dann kannst Du bis 3250 EUR reparieren lassen oder Dir 2730 EUR Netto auszahlen lassen und es selber reparieren. Was der Wagen "Wert" ist wird der Gutachter aus der Datenbank entnehmen +- je nach Zustand des Fahrzeugs. Evtl. bringt es was, wenn Verschleißteile gerade erneuert wurden, Sonderausstattung nachgerüstet wurde ...
Aha, verstehe. Na ich habe komplett neues Fahrwerk (Serien Basis) drin, Zahnriemen vor 1 Monat gewechselt, Radio mit Bluetooth und Fernsprecheinrichtung, 2. Hand erst, Sport Bremsen vorn neu und sonst halt recht hohe Laufleistung und Serienausstattung....... . Das wäre also eine kleine Wertsteigerung eventuell? Aber im Fall eines Totalschadens wäre ja ein höherere Fahrzeugwert schlechter weil ich ja weniger ausgezahlt bekäme als Differenz zur Wiederbeschaffung, oder?
Dann beteilige ich mich auch mal. Hatte in 2014 einen Unfall bei dem mir jemand hinten in den Forfour gefahren ist. Er hat die Schuld eingestanden. Abends habe ich sofort meine Versicherung angerufen, damit die bescheid wissen. Anschließend habe ich mir beim Vertragshändler einen Gutachter kommen lassen. Der hat dann alles gemacht. Eine Woche später kam noch der Gutachter der Versicherung. Da kam dann raus, das der unfallverursacher irgendwelche halbwahrheiten über mein Fahrzeug erzählt hatte.
Insgesamt hatte ich nach einem Monat mein Geld. Blöd war das mir die gegnerische Versicherung nicht gesagt hat das ich das Geld haben kann. Ich hab nach einem Monat angerufen und die meinten ich könnte es schon seit 2 Wochen haben. Ich hätte mich nicht gemeldet. Das war die DEV...
Also immer aufpassen das du nicht verarscht wirst. Die versuchen es immer. Und ein eigener Gutachter ist nie schlecht. Der Gutachter meinte zu mir auch das es gut sei das ich es in einer Smart Werkstatt machen will, da er so einen höheren Stundenlohn einrechnen könne. Ob es stimmt weis ich nicht.
Zur Sonderausstattung. Ich hatte mir vorher diese Zusatzinstrumente von Smart für 200€ gekauft. Am Ende gab das ein Plus von nicht mal 20€. Auch die Alufelgen usw. Haben den Wert kaum gesteigert. Ehr Dinge wie das elektrische Panoramaglasdach oder die 6 Gang Automatik, welche kaputt war jedoch vom Gutachter ohne Probleme lief 🙂
Hallo Kampfbimbo,
Deiner Schilderung nach, ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden. Du wirst nicht die an deinem Fahrzeug durchzuführenden Reparaturen bezahlt bekommen, sonder den Wert, den der Wagen vor Unfall besessen hat.
Daher sind die Stundenlöhne der Werkstatt irrelevant.