Focus Unfall Möglichkeiten
Hallo zusammen,
leider leider ist mir am 17. ein Auto in die Seite gefahren.
Ich habe keine Schuld; das ist zumindest schon erfreulich.
Beide Türen vorne kaputt, die Hintere lässt sich nicht mehr vernünftig öffnen. Zum Glück hat wohl die B-Säule keinen abgekommen.
Nun meine Frage:
Prinzipiell will ich kein neues/ anderes Auto, da er technisch trotz 200000 aufm Buckel fit ist.
Kann ich das Geld einbehalten, das ich von der Versicherung bekomme und so weiterfahren (wirtsch. Totalschaden)? Oder gibt es einen/ mehrere Haken?
12 Antworten
Du kannst weiter fahren! Nur, kannst du die Karre nicht unendlich oft als Totalschaden abrechnen. Also versuchen dies zu vermeiden. Entweder als Kaskoschaden abzurechnen, ohne als Totalschaden zu gelten. Oder beim nächsten Bumbs mit weniger zufrieden sein. Eigentlich gehüpft wie gesprungen.
Je nach dem, was du bekommst, abgreifen was geht. Wenn du jetzt über 1.000€ bekommst, nimm das Geld! (Achtung! Bei den Summen, geht die MwSt. runter! 1.000€ sind Netto nur ~800€! Also aufpassen!)
PS: Dein Holm ist geknittert! Das sollte unbedingt vorher von einem unabhängigen Sachverständigem geprüft werden. (Nicht der von der gegnerischen Versicherung! Der sagt, das geht noch! Bei der nächsten HU ist dann feierabend!)
Zwei neue Türen für Stk. 50-80€ und gut ist. (Wo kommst du her?)
MfG
Hi,
komme aus Dortmund...ja mir hatte man gesagt, dass der Wagen (wenn es sich um einen wirtschaft. Totalschaden handeln sollte) bei Auszahlung stillgelegt werden muss...
Also ich hab´ das jetzt so verstanden: Wagen von einem Sachverständigen prüfen lassen (gegnerische Versicherung zahlt dies), aber den Schaden nicht ganz so hoch angeben lassen (kein Totalschaden), Geld nehmen und weitergurken.
Türen wollte ich nichtmals tauschen; mich stört das im Grunde nicht.
1000€? Bisschen wenig oder? Ich hatte gehofft schon über 2000 zu bekommen...
Holm spachtel ich vor dem nächsten TÜV Termin; so zumindest der Plan.
Ich verstehe das eher so, dass die Versicherung max. bis zum Restwert des Autos abrechnet und eben nicht die tatsächlichen Instandsetzungskosten. Mehr als der Wagen vor dem Unfall wert war, wird eben nicht ausgezahlt. Wüsste jetzt nicht, warum der Wagen deshalb stillgelegt werden sollte, nur weil die Versicherung billiger weg kommt, als wenn der Wagen noch repariert werden würde...
Bei mir war ich damals wegen zwei Unfällen (nur Blech der Türen eingedrückt) auch zur Werkstatt, hatten das auf ca. 2300 geschätzt und wollten für den Voranschlag 100 EUR haben. Hab das nicht bezahlt und dann von der Versicherung einen Gutachter kommen lassen, der hat den Schaden dann auf 4500 geschätzt, das war damals knapp unter dem Restwert 😉
Da mein langer Beitrag gefressen wurde, jetzt nur die Kurzform!
Fahrzeug muss nicht still gelegt werden, da es nur wirtschaftlich und nicht technisch ein Totalschaden ist. Sprich: Der Wagen ist noch fahrbar und verkehrssicher.
Greif ab, was du bekommen kannst! Vergiss die Nebenkosten nicht! Du hast Recht auf Ausfallgelder und Pauschalen für dies & das!
Du bekommst nur Zeitwert - Restwert - MwSt + Nebenkosten!
MfG
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Ohne Rparatur weiter fahren geht schon.
Nur beim nächsten Crash gehst du wahrscheinlich leer aus, weil du weder eine Rechnung für Teile noch für die Instandsetzung hast. Zweimal bezahlt die Versicherung nicht für den gleichen Schaden. Und wenn Du beim nächsten Unfall die Schuld hast, kann dich der unreparierte Schaden Kopf und Kracken, Haus und Hof kosten.
Falsch!Zitat:
Original geschrieben von Ja-Ho
Und wenn Du beim nächsten Unfall die Schuld hast, kann dich der unreparierte Schaden Kopf und Kracken, Haus und Hof kosten.
Dann zahlt seine Haftpflicht. Der Schaden an seinem Wagen tut nichts zur Sache! Er bekommt nur nichts von der Kasko. Kasko und HP sind getrennte Paar Schuhe. Ihm wird da
nichtsKopf und Kragen kosten.
Der Schaden darf allerdings nicht schuld sein an dem Unfall. Sonst könnte man dem TE ggf. grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Die Türen sollten also nicht drohen raus zu fallen. Bei dem Schaden, denke ich aber nicht, dass das der Fall ist!
Kratzer und Beulen an dem Wagen werden kaum einen Unfall grob Fahrlässig herbei führen!
PS: Zudem wird bei einem weiteren unverschuldetem Unfall nur nicht gezahlt, wenn die gleiche unreparierte Stelle getroffen wird. Für andere Stellen kann er dennoch geminderten Schadensersatz bekommen. Nutzungsausfall bzw. Nebenkosten steht ihm immer zu! Selbst beim 20. Totalschaden!
MfG
Wenn Du keine Schuld hast, nimm einen Anwalt, den zahlt die gegnerische Versicherung. Der kann dann sämtliche Kosten die Du noch bekommen könntest bei der Versicherung geltend machen (spart Dir halt unnötigen Mehraufwand...).
Du kannst auch selber reparieren. Mit Titelblatt der Tageszeitung den reparierten Schaden fotografieren oder bei der Versicherung vorfahren und die Reparatur bestätigen lassen (oder denen die Fotografie einreichen)...
Da kann ich nur zustimmen. das Maximum holt nur ein erfahrener Anwalt für verkehrsrecht aus der Sache.
Und der wird bezahlt.
Da er dann sowieso nur den Nettobetrag bekommt, kann er gleich das Geld einstecken und gebrauchte Türen nehmen. Neue sind zu teuer und er hat am Ende NICHTS.
Gebrauchte Türen für 50-80€, werden dann auch nur von der Versicherung mit 50-80€ bezahlt. Wenn er die Reparatur selber durch führt, bekommt er auch nur dann Geld, wenn die Reparatur durchgeführt wurde. Und auch nur die Höhe der Reparatur.
Wenn er die Kohle nimmt, kann er die Reparatur günstiger durchführen und er hat den Restbetrag für sich. Er ist nicht an Rechnungen für die Versicherung gebunden und kann die Reparatur zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt durchführen. Ob er sich dafür einen Anwalt nimmt bleibt ihm überlassen.
Ich würde die Ausgleichszahlung nehmen und gut ist. Du musst der Versicherung nichts mehr nachweisen und vorzeigen. Du hast am Ende mehr davon. Wenn du deinen Wagen selber reparieren willst, ist das die bessere Lösung, weil du nicht an die Neuteile gebunden bist. Du kannst nehmen, was du willst. Sagst du der Versicherung, du möchtest reparieren und dann diese Kosten ersetzt haben, wirst du später NICHTS über haben. Zudem bist du an Fristen gebunden und musst alles nachweisen. Den Stress würde ich ?ir nicht geben.
Gerade wenn es nur um 1000€ geht, würde ich mir die Kohle einstecken, 200€ ins Auto stecken und dann den Rest für den nächsten Wagen vorhalten.
MfG
Der Versicherung muss man die tatsächlichen Kosten der Reparatur nicht nachweisen, wenn man mit einem Kostenvoranschlag/Gutachten/Totalschaden-Restwert abrechnet (einzig die MwSt. und evtl. Überführungskosten zur Lackiererei fallen weg).
Es geht mit dem Nachweis nur darum, dass die Versicherung weiß, dass der Wagen nach dem Unfall wieder in einem repariertem Zustand ist - der mögliche Folgeunfall der sich irgendwann ereignen könnte, könnte dann wieder abgerechnet werden, da dieser Bereich bei der Versicherung als repariert bekannt ist. Ist im Prinzip genauso, als wenn eine Werkstatt das repariert - hier reicht der Versicherung ja die Rechnung der Werkstatt als Nachweis, das der Schaden behoben wurde...
Eben! Wenn du Nach Gutachten/Kostenvoranschlag abrechnest, bist du aber eben auch nicht verpflichtet, dies zu reparieren oder nachzuweisen. Du lässt dir nur den Schaden auszahlen. (Abgelten!)
Ob du jetzt reparierst, bleibt dir überlassen. Auch, wie du reparierst! Nach der obigen Theorie mit dem Nachweis, müsste ja genau wie im KVA/Gutachten repariert werden. Das ist aber für dich teurer, weil du ja auf die MwSt. verzichtet hast.
Macht schon einen Unterschied, ob ich mir für 50€ ne lackierte Tür vom Schrott hole, oder eine neue Tür kaufe und diese lackieren lasse! Da kannst du sicher vom Faktor 10 ausgehen!
PS: Auch wenn du selber mit einer Schrottplatztür reparierst und ein Foto (mit Datum!) zu den Akten legst, kannst du nachweisen, dass das Fahrzeug repariert wurde. Auch Zeugen können dies bestätigen. Alternativ: Ein Gebrauchtwagencheck machen lassen! Da wird das dann auch vermerkt. Die Versicherung muss keinen weiteren Nachweis in Form einer Werkstattrechnung haben! Im dt. Versicherungsrecht kann ich dazu nichts finden, wo steht, dass das nur als repariert gilt, wenn eine Werkstatt dies macht.
MfG
Totalschaden auszahlen lassen, 25 Euro gibt es dazu Pauschal für Schreibkram, 7 Tage Pauschale ( da kein Leihwagen ) da nicht Fahrbereit, wenn die Tür klemmt muss das Fahrzeug nicht genutzt werden.
Türen gibt es beim Schrottplatz, Farbe gibt es oft.