Umweltplakette
Hallo,
weiß jemand ob man die Plakette zwingend an die Frontscheibe kleben muss??
War bei ATU und die haben mir die netterweise in die Hand gedrückt, würde sie dann bei Bedarf nur an die STelle mit Tesa kleben oder aufs Armaturenbrett legen, das Kennzeichen ist ja eh drauf geschrieben.
Gruss
gerd
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von m-talk1
ja, aber ich hab sie doch, nur nicht an der scheibe verklebt, könnte jederzeit nachweisen, dass ich mir vor einigen woche die plakette zugelegt habe. kann so nun widerspruch einlegen?
Moin,
ich habe einen gültigen deutschen Führerschein, den habe ich aber zur Sicherheit (damit er mir nicht geklaut werden kann) im Bankschließfach deponiert. Ich könnte bei einer Kontrolle sicherlich nachweisen (z.B. mit einer Fotokopie), dass ich im Besitz eines FS bin. Kann ich mich auf diese Weise vor eine Strafe schützen, wo ich doch (nahezu) jederzeit den Nachweis erbringen kann?
Ich mag z.B. keine schwuchtel-rosa TÜV-Plakette am Kennzeichen. Kann ich die einfach abkratzen, wo ich doch einen Eintrag in der Zulassung habe und/ bzw. einen TÜV-Bericht mitführe?
Immer diese leidigen Diskussionen, hier wegen eine simplen Plakette an der Scheibe....
Munter bleiben
T_L
133 Antworten
Mal abgesehen von dem Ganzen; die Preisunterschiede von den Dingern ist auch nicht ohne wie ich finde. Bei meiner Tankstelle um die Ecke kostet das Ding 6€ wiederum mußte mein Schwager 5,50€ auf den Tresen legen und bei meinem Freundlichen habe ich gestern 4,90€ gelöhnt. Wie liegen denn die Preise bei Euch?
Zitat:
Original geschrieben von Fenris
Mal abgesehen von dem Ganzen; die Preisunterschiede von den Dingern ist auch nicht ohne wie ich finde. Bei meiner Tankstelle um die Ecke kostet das Ding 6€ wiederum mußte mein Schwager 5,50€ auf den Tresen legen und bei meinem Freundlichen habe ich gestern 4,90€ gelöhnt. Wie liegen denn die Preise bei Euch?
Ich musste gar nix bezahlen, vom 🙂 so bekommen.
Im Landkreis LB ist das ganz gut geregelt:
Man überweist 5 Euro auf das Konto des Landkreises, gibt Kennzeichen und Anschrift an und bekommt die passende Plakette per Post zugeschickt.
Gruß
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Andy[LB]
Im Landkreis LB ist das ganz gut geregelt:
Man überweist 5 Euro auf das Konto des Landkreises, gibt Kennzeichen und Anschrift an und bekommt die passende Plakette per Post zugeschickt.
Genau so werd ich das auch machen, aber erst nach dem die Zonen zum 1.3.08 bei uns eingerichtet werden.
Gruß Tobi
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Hallo, daß ist meine Lösung der supergenialen Umweltplakette (Anbringung am Auto). Habe mir eine 4mm Plexiglasscheibe gekauft und dann sie in der Grösse der Umweltplakette ausgesägt. Den Rand der Scheibe
noch mit Zahncreme poliert und fertig.
Wenn man jetzt die Plakette braucht (ich leider ja), setzt man sie einfach zwischen Auoscheibe und Amaturenbrett.
Korby
... und du bist dir sicher das du dafür keine "Strafe" bekommst?
Laut Gesetz muss die Plakette leider geklebt werden ! - Warum kann ich nicht verstehen da sie eh nicht übertragbar ist..
Von aussen wird man es aber sehen das sie auf etwas draufgeklebt ist und nicht direkt an der Scheibe pappt....
Ich hatte ähnliches vor ... Jedoch ist alles "Verboten" und wird genauso geahndet wie wenn man ohne in eine Zone fährt ergo 1 Punkt und 40€
Moin,
handwerklich nicht schlecht, aber trotzdem wird Dich diese sinnfreie Aktion nicht vor Strafe schützen 😁.
Das ist letztlich genauso Urkundenfälschung wie ein SYLT-Aufkleber auf dem amtlichen Kennzeichen...
Munter bleiben
T_L
... wenn es hart auf hart kommt, ist es nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.
Ich habe mich erkundigt, denn mit Parkausweis, Umweltplakette, Einfahrtsgenehmigung, Autobahnvignette, etc. ist der Sichtbereich schon arg eingeschränkt.
Trotzdem bleibt es dabei:
Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
... auch darf eine evtl. gefärbte Scheibe nicht die Farbe der Plakette verfälschen.
Genau so siehts aus, wie schon oft erwähnt und diskutiert. Im www ist darüber einiges zu finden und nachzulesen. Es ist grundsätzlich ein Verstoß gegen die Kennzeichnungsverordnung.
Ich verstehe nicht, warum sich einige dabei so schwer tun. Zu Zeiten meines Golf II, Mitte der 90er, hatte doch auch jeder mit nachgerüstetem Kat eine G-Kat-Plakette an der Scheibe und es wurde nicht so ein Theater drum gemacht.
Gruß, tatsu.
Zitat:
Original geschrieben von tatsu
Genau so siehts aus, wie schon oft erwähnt und diskutiert. Im www ist darüber einiges zu finden und nachzulesen. Es ist grundsätzlich ein Verstoß gegen die Kennzeichnungsverordnung.
Ich verstehe nicht, warum sich einige dabei so schwer tun. Zu Zeiten meines Golf II, Mitte der 90er, hatte doch auch jeder mit nachgerüstetem Kat eine G-Kat-Plakette an der Scheibe und es wurde nicht so ein Theater drum gemacht.
Gruß, tatsu.
Ist doch nur weil sie scheisse aussieht, hätte ja auch kleiner gekonnt.
gerd
Die Idee mit der Plexiglasscheibe finde ich wirklich super. Bloß wenn man das wirklich nicht darf, bringt das leider nichts. Ist mal wieder typisch Deutschland. Als ob das nicht egal ist, ob die auf dem Armaturenbrett liegt wie eine Parkscheibe oder ob ich mir damit die ganze Scheibe verschandel. Will halt nicht jeder so schebbige Aufkleber auf dem Auto bzw. der Scheibe haben...
Gibt es denn irgendwo im Internet einen Link, wo steht, dass die unbedingt auf die Scheibe geklebt werden MUSS???
Wenn jemand was findet bitte posten...