Umweltplakette
Hallo,
weiß jemand ob man die Plakette zwingend an die Frontscheibe kleben muss??
War bei ATU und die haben mir die netterweise in die Hand gedrückt, würde sie dann bei Bedarf nur an die STelle mit Tesa kleben oder aufs Armaturenbrett legen, das Kennzeichen ist ja eh drauf geschrieben.
Gruss
gerd
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von m-talk1
ja, aber ich hab sie doch, nur nicht an der scheibe verklebt, könnte jederzeit nachweisen, dass ich mir vor einigen woche die plakette zugelegt habe. kann so nun widerspruch einlegen?
Moin,
ich habe einen gültigen deutschen Führerschein, den habe ich aber zur Sicherheit (damit er mir nicht geklaut werden kann) im Bankschließfach deponiert. Ich könnte bei einer Kontrolle sicherlich nachweisen (z.B. mit einer Fotokopie), dass ich im Besitz eines FS bin. Kann ich mich auf diese Weise vor eine Strafe schützen, wo ich doch (nahezu) jederzeit den Nachweis erbringen kann?
Ich mag z.B. keine schwuchtel-rosa TÜV-Plakette am Kennzeichen. Kann ich die einfach abkratzen, wo ich doch einen Eintrag in der Zulassung habe und/ bzw. einen TÜV-Bericht mitführe?
Immer diese leidigen Diskussionen, hier wegen eine simplen Plakette an der Scheibe....
Munter bleiben
T_L
133 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Texas_Lightning
- Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)[36]:
- * Bußgeldkennzahl: 141621
- * Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.
- * §§ § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
- * Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
- * Punkte: 1
T_L
Ich wohn jetzt zwar nicht in einer Feinstaubzone , hab hier aber schon gelesen, dass mittlerweile auch bei geparkten Fahrzeugen Knöllchen wegen nicht angebrachter Plaketten verteilt werden.
Wie passt das denn dann zusammen?
"Führen" meint doch fahren: Oder etwa nicht? Wer also sein Auto nur in einer solchen Zone geparkt hat, verstößt doch nur theoretisch (weil er ja irgendwie rein musste) aber nicht faktisch gegen diese Bestimmung.
(ironie an)
ich hab mein auto nur bestellt, weil ich die plakette KOSTENLOS dazu bekommen werde. ansonsten hätt ich die finger davon gelassen. weil den neuwagen für 30k € kann ich mir leisten, die plakette aber nicht...
(ironie aus)
@ topas: du musst ja auch mit der karre irgendwie in die zone reingekommen sein, oder? und das geht meistens nur durch fahren. du schiebst ja bestimmt nicht die karre durch die zone. da sind die grünen männchen schon sehr klever....
parken in der zone = fahren in der zone = zahlen, wenn keine plakette dran ist.
Zitat:
Original geschrieben von otiswright
@ topas: du musst ja auch mit der karre irgendwie in die zone reingekommen sein, oder? und das geht meistens nur durch fahren. du schiebst ja bestimmt nicht die karre durch die zone. da sind die grünen männchen schon sehr klever....parken in der zone = fahren in der zone = zahlen, wenn keine plakette dran ist.
Und wie machen sie dann den Fahrer ausfindig? Sich einfach an den Halter wenden und dem das Protokoll schreiben, geht jedenfalls nicht.
Das es in Deutschland immer oberkorrekt zugehen muss, gilt für beide Seiten.
Wenn die gesetzliche Grundlage für die Protokollvergabe bei parkenden Autos wirklich nur der Auszug von Texas_Lightning ist dann handelt es sich hierbei um Willkür.
die machen den fahrer genauso ausfindig wie wenn ein anderer den wagen fährt und geblitzt wird. dann bekommt ebenfalls der halter den brief, weil sein name hinter dem nummernschild steckt. der halter kann sich dann dazu äußern ob er selber gefahren ist oder halt ein anderer. wenn er ihn verpfeifen will, kann er es machen, wenn nicht kann er verweigern. allerdings ist es möglich, dass ihm ein fahrtenbuch auferlegt wird, wo er jede fahrt eintragen muss und dieses auch bei nachfrage vorlegen muss.
allerdings ist die umweltplakette pflicht für den halter, da sein kfz der stvo angepasst sein muss. ist dies nicht der fall, so ist der halter haftbar. (sinngemäß)
was lernen wir daraus? lieber die plakette für die wirklich überaus überteuerten 5€, die sich keiner leisten kann, dran machen und im "ernstfall" 40€ und 1en punkt ersparen.
mal so nebenbei:
hab mal irgendwo so umweltplaketten mit nem "stinkefinger" gesehen, wären die auch zulässig :P (braucht nicht beantwortet werden 😁)
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Zitat:
Original geschrieben von vilafor
Find ich übrigens unmöglich, dass man dafür auch noch einen Punkt bekommt. Das ist doch nicht gefährlich und sollte daher von der Wertigkeit wie ein normaler Parkverstoß behandelt werden. Aber nein - gleich einen Punkte und Abzocke, typisch!Zitat:
Original geschrieben von Texas_Lightning
Moin,
ich möchte auch so viele Dinge nicht und muss mich letztlich gültigen Verordnungen und Gesetzen beugen. Einwenden kann man gegen Deine Vorgehensweise nicht viel, gültiger wird die Plakette deshalb aber nicht:
- Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)[36]:
- * Bußgeldkennzahl: 141621
- * Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.
- * §§ § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
- * Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
- * Punkte: 1
ja, aber ich hab sie doch, nur nicht an der scheibe verklebt, könnte jederzeit nachweisen, dass ich mir vor einigen woche die plakette zugelegt habe. kann so nun widerspruch einlegen?
Zitat:
Original geschrieben von m-talk1
ja, aber ich hab sie doch, nur nicht an der scheibe verklebt, könnte jederzeit nachweisen, dass ich mir vor einigen woche die plakette zugelegt habe. kann so nun widerspruch einlegen?
Nö, kannst du nicht. Die Anbringung ist vorgeschrieben. Fertig.
Zitat:
Original geschrieben von m-talk1
ja, aber ich hab sie doch, nur nicht an der scheibe verklebt, könnte jederzeit nachweisen, dass ich mir vor einigen woche die plakette zugelegt habe. kann so nun widerspruch einlegen?
Moin,
ich habe einen gültigen deutschen Führerschein, den habe ich aber zur Sicherheit (damit er mir nicht geklaut werden kann) im Bankschließfach deponiert. Ich könnte bei einer Kontrolle sicherlich nachweisen (z.B. mit einer Fotokopie), dass ich im Besitz eines FS bin. Kann ich mich auf diese Weise vor eine Strafe schützen, wo ich doch (nahezu) jederzeit den Nachweis erbringen kann?
Ich mag z.B. keine schwuchtel-rosa TÜV-Plakette am Kennzeichen. Kann ich die einfach abkratzen, wo ich doch einen Eintrag in der Zulassung habe und/ bzw. einen TÜV-Bericht mitführe?
Immer diese leidigen Diskussionen, hier wegen eine simplen Plakette an der Scheibe....
Munter bleiben
T_L
Ich will hier mal etwas ketzerisches einwerfen:
Zitat:
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß
§ 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
...
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in
Anspruch genommen werden können,
...
Ich bin Angehöriger einer Feuerwehr... (die ersten werden schon lachen)
Demnach stehen mir in gewissen Situationen auch in meinem priaten PKW Sonderrechte nach §35 STVO zu...
Heißt das mein Fahrzeug ist befreit?
😁😁😁😁😁
Soll natürlich nur ein Spaß sein...
Wenn du zu deiner Dienststelle gerufen wirst und dafür mit deinem plakettenlosen Privatwagen durch eine Umweltzone musst, bist du von der Pflicht befreit, denke ich - ob das hilfreich ist, sei mal dahin gestellt 😁
Rettungswagen und Feuerwehrfahrzeuge sind auch nicht ständig mit Sonderrechten unterwegs.. 😉
Scheint mir eine Grauzone zu sein, auf die ich mich dennnoch nicht verlassen würde.
Zitat:
Original geschrieben von topas1
Ich wohn jetzt zwar nicht in einer Feinstaubzone , hab hier aber schon gelesen, dass mittlerweile auch bei geparkten Fahrzeugen Knöllchen wegen nicht angebrachter Plaketten verteilt werden.Zitat:
Original geschrieben von Texas_Lightning
- Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)[36]:
- * Bußgeldkennzahl: 141621
- * Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.
- * §§ § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
- * Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
- * Punkte: 1
T_L
Wie passt das denn dann zusammen?
"Führen" meint doch fahren: Oder etwa nicht? Wer also sein Auto nur in einer solchen Zone geparkt hat, verstößt doch nur theoretisch (weil er ja irgendwie rein musste) aber nicht faktisch gegen diese Bestimmung.
In Bremen werden in der Umweltzone parkende Fzg. ohne Plakette
nichtaufgeschrieben, weil man der Ansicht ist, dass die gesetzlichen Vorgaben dafür nicht "wasserdicht" genug sind und die Polizei deswegen keine Handhabe hat, um einen Nachweis für den Verstoß zu erbringen.
Die Polizei braucht keine Handhabe, wenn sie das feststellen, reicht das für jeden Richter im Fall der Fälle.
Dass die Polizei nun parkende Autos kontrolliert, halte ich für unwarscheinlich. Aber das ist wieder ne prima Sache, die man an andere Vergehen anhängen kann.
Kleine frage zwischen durch...
Also mit der Umweltplakette schön und gut..
Aber wie schaut es mit EURO 5 aus???
gibt es da was neues.. oder in thema Steuern??
ist EURO 5 schon anerkannt???
bin da nciht auf dem Laufenden..
Dank euch...
Axel
Zitat:
Original geschrieben von vilafor
In Bremen werden in der Umweltzone parkende Fzg. ohne Plakette nicht aufgeschrieben, weil man der Ansicht ist, dass die gesetzlichen Vorgaben dafür nicht "wasserdicht" genug sind und die Polizei deswegen keine Handhabe hat, um einen Nachweis für den Verstoß zu erbringen.Zitat:
Original geschrieben von topas1
Ich wohn jetzt zwar nicht in einer Feinstaubzone , hab hier aber schon gelesen, dass mittlerweile auch bei geparkten Fahrzeugen Knöllchen wegen nicht angebrachter Plaketten verteilt werden.
Wie passt das denn dann zusammen?
"Führen" meint doch fahren: Oder etwa nicht? Wer also sein Auto nur in einer solchen Zone geparkt hat, verstößt doch nur theoretisch (weil er ja irgendwie rein musste) aber nicht faktisch gegen diese Bestimmung.
In Köln werden sie konsequent aufgeschrieben und es ist bisher kein Fall öffentlich geworden (zumindest mir nicht bekannt), in dem etwa ein Bußgeld wegen fehlender rechtlicher Grundlage zurückgenommen worden wäre.