TÜV / Abwrack
Hi Leute,
habe die Suchfunktion benutzt aber nix zu meinem Problem gefunden.
Ich habe mir den Golf VI bestellt und Liefertermin ist KW 23 ( anfang Juni ).
Hab momentan einen alten Ford KA der verschrottet werden soll da ich die Abwrackprämie nutzen will.
( Will jetzt nicht lesen das ich die sowieso nicht mehr bekomme 🙂 )
Problem:
Der KA hat TÜV bis ende März und ich will nicht wirklich nun noch etwas in die Schleuder investieren.
Lieber fahre ich ne kurze Zeit mit dem Rad zur Arbeit.
Meine Frage nun:
MUSS der Wagen der Verschrottet wird noch TÜV haben wenn ich den Antrag stelle ?
Habe auch versucht die BaFA Hotline zu erreichen aber da funzte irgendwie nichts.
Wäre nett wenn mir jemand die vorgehensweise mal erläutern würde.
Danke
Gruß Don
15 Antworten
Das Auto benötigt keinen TÜV, es muss lediglich bis zur Verschrottung angemeldet gewesen sein.
Siehe HIER, da hat jemand bei der BAFA nachgefragt.
Ansonsten. Vorgehensweise wie bekannt und auf www.bafa.de erläutert. Altauto verschrotten, beim KFZ-Amt abmelden, neues Auto anmelden, alle erforderlichen Unterlagen an die Bafa schicken, und dann warten, bis sich was auf deinem Konto tut.
Wäre auch etwas paradox...zum TÜV fahren, Plakette holen, und dann direkt ab in die Presse 😁
Zitat:
Wäre auch etwas paradox...zum TÜV fahren, Plakette holen, und dann direkt ab in die Presse
Das ist es ja was mich gewurmt hat 😁
Danke für die schnelle Antwort !!!
Gruß
Don
Kann nur zustimmen! Kannst Dich getrost aufs Bike schwingen 🙂 Mein IIIer müßte im Feb. (also jetzt) zum TÜV. Aber für den halben Monat - neee. Hoffe auf mein Glück und die Rennleitung läßt mich die Tage in Ruhe 🙂Zitat:
Original geschrieben von DonCologne
Hi Leute,
habe die Suchfunktion benutzt aber nix zu meinem Problem gefunden.
Ich habe mir den Golf VI bestellt und Liefertermin ist KW 23 ( anfang Juni ).
Hab momentan einen alten Ford KA der verschrottet werden soll da ich die Abwrackprämie nutzen will.
( Will jetzt nicht lesen das ich die sowieso nicht mehr bekomme 🙂 )Problem:
Der KA hat TÜV bis ende März und ich will nicht wirklich nun noch etwas in die Schleuder investieren.
Lieber fahre ich ne kurze Zeit mit dem Rad zur Arbeit.Meine Frage nun:
MUSS der Wagen der Verschrottet wird noch TÜV haben wenn ich den Antrag stelle ?
Habe auch versucht die BaFA Hotline zu erreichen aber da funzte irgendwie nichts.Wäre nett wenn mir jemand die vorgehensweise mal erläutern würde.
Danke
Gruß Don
Hatten wir doch schon alles, Du kannst problemlos auch noch mit dem Auto zur Arbeit fahren!
http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.1494/Bussgeldkatalog.htm
Tabelle: Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt.
Tatbestand: Fristüberschreitung
2 bis 4 Monate Euro Punkte
15,-
4 bis 8 Monate
25,-
mehr als 8 Monate
40,- 2 Punkte
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Mein TÜV läuft im April ab, wird auch sehr eng. Weiß jemand, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Zitat:
2 bis 4 Monate 15,- Euro
Habe meinen alten Astra im Oktober 08 für 600 Euro TÜV-Fertig gemacht. Hoffe das der neue Auspuff + Mittelrohr noch was beim Schrotthändler bringt! Würde Deinen Wagen aus versicherungstechnischen Gründen dann ab Ablauf des TÜV´s nicht so oft nutzen.
Zitat:
Original geschrieben von Schlumpfbert
Mein TÜV läuft im April ab, wird auch sehr eng. Weiß jemand, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Bin auch schon mal 3 Monate nach TÜV gefahren. Einen konkreten Fall kenne ich nicht, stelle mir aber vor dass Dein Versicherungsanspruch ins wanken gerät wenn der TÜV abgelaufen ist. Versicherungen/Banken/Ämter versuchen
immer, wo es auch geht, die Ansprüche zu ihren gunsten zu Prüfen.
Zitat:
Original geschrieben von Rotrica
Habe meinen alten Astra im Oktober 08 für 600 Euro TÜV-Fertig gemacht. Hoffe das der neue Auspuff + Mittelrohr noch was beim Schrotthändler bringt! Würde Deinen Wagen aus versicherungstechnischen Gründen dann ab Ablauf des TÜV´s nicht so oft nutzen.Zitat:
2 bis 4 Monate 15,- Euro
Derzeit ist das reines Wunschdenken wenn man sieht was auf den Schrottplätzen los ist! Such dir jemand privat der Schrauber ist und die Teile haben will und logischwerweise denselben Wagen fährt, damit alles eins zu eins getauscht werden kann...So habe ich aus meinem Audi 80 B4 noch über 1000 Euro rausgeholt. Beim Verwerter hätte ich noch 200 Euro für den Wagen bekommen (derzeit) was aber auch nur daran liegt, weil ein Audi 80 immernoch begehrt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Schlumpfbert
Mein TÜV läuft im April ab, wird auch sehr eng. Weiß jemand, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Hallo,
Das "Nichtvorführen" zur Hauptuntersuchung hat gar keinen Einfluß
auf den Versicherungsstatus deines Autos, solange keine dem Halter bekannten technischen Mängel vorliegen, die unfallauslösend sind.
Das reine "überziehen" der HU - Frist an sich ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit
und hat im ersten Monat gar keine Folge.
Die Verwarnungsgelder betragen auch nach neuem Bußgeldkatalog "nur":
2-4 Monate 15€
5-8 Monate 25€
über 8 Monate 40€ 1 Punkt in Flens
Aus Erfahrung weiß ich, das diese Vorschriften auch bei 2-oder 3-monatigen "überziehen" von
der Polizei noch recht locker gehandhabt werden.
Anders ist es natürlich bei nicht eingetragenen Umbauten, da ist nämlich die
BE des Fahrzeugs erloschen, das kost´50 Teuro und 3 Punkte !!
Und ggf. bei Unfallverursachung teilweiser Verlust des Versicherungsschutzes (die
Versicherung kann den Versicherer ggf. in Regreß nehmen)
Zitat:
Original geschrieben von Jotteka
Die Verwarnungsgelder betragen auch nach neuem Bußgeldkatalog "nur":
2-4 Monate 15€
Hierzu noch eine Frage:
Was ist, wenn man innerhalb der ersten 2 Monate "erwischt" wird:
Erhält man dann eine Aufforderung, den TÜV bis zu einem bestimmten Termin nachzuweisen (z.B. in 3 Wochen)?
Wenn ja: was ist, wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt?
Muss man evtl. sogar Stilllegung befürchten?
Hintergrund ist: Neuer Golf kommt Anfang September, TÜV des alten läuft Ende Juni ab.
Zitat:
Original geschrieben von t-one
Hierzu noch eine Frage:Zitat:
Original geschrieben von Jotteka
Die Verwarnungsgelder betragen auch nach neuem Bußgeldkatalog "nur":
2-4 Monate 15€Was ist, wenn man innerhalb der ersten 2 Monate "erwischt" wird:
Erhält man dann eine Aufforderung, den TÜV bis zu einem bestimmten Termin nachzuweisen (z.B. in 3 Wochen)?
Wenn ja: was ist, wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt?
Muss man evtl. sogar Stilllegung befürchten?Hintergrund ist: Neuer Golf kommt Anfang September, TÜV des alten läuft Ende Juni ab.
Macht doch nix, kostet dich max. 15 € (siehe oben!)
Gruß, Ulli 🙂
Er sieht das Problem sicher nicht im Preis sondern in einer poteniellen Mängelkarte, der NICHTVorführung, trotz Anordnung und einer möglichen Stilllegung = kein Abwrack 🙂
Zitat:
Original geschrieben von eisschrank
Er sieht das Problem sicher nicht im Preis sondern in einer poteniellen Mängelkarte, der NICHTVorführung, trotz Anordnung und einer möglichen Stilllegung = kein Abwrack 🙂
Hat sich in Bezug auf dieses Problem noch was ergeben oder habt ihr ne Idee? Mein Golf kommt erst im Januar und ab Oktober ist er TÜVlos 🙁