Zitat:
Original geschrieben von Jotteka
Die Verwarnungsgelder betragen auch nach neuem Bußgeldkatalog "nur":
2-4 Monate 15€
Hierzu noch eine Frage:
Was ist, wenn man innerhalb der ersten 2 Monate "erwischt" wird:
Erhält man dann eine Aufforderung, den TÜV bis zu einem bestimmten Termin nachzuweisen (z.B. in 3 Wochen)?
Wenn ja: was ist, wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt?
Muss man evtl. sogar Stilllegung befürchten?
Hintergrund ist: Neuer Golf kommt Anfang September, TÜV des alten läuft Ende Juni ab.