Am Ende muss die Betriebshaftpflicht der Prüfstelle leisten. Unabhängige Begutachtung beim Freundlichen (alternativ Unfallgutachter) beauftragen. Ich sehe - wie andere auch - einen Interessenkonflikt, wenn die Prüfstelle es selbst begutachtet.
Ich gehe von Verformungen im Unterboden aus. Das muss dann gerichtet werden.
Es geht nicht darum einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, sondern um einen fairen Ausgleich. 🙂