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Lichtsummer TÜV relevant?

VW Golf

Mein Golf 6 Variant BJ 2013 ist heute durch den TÜV gefallen, weil der Lichtsummer nicht geht. Ich hab den Prüfer leider nicht persönlich erwischt...

Kann mir jemand sagen, ob der Lichtsummer tatsächlich vorgeschrieben ist? Ich konnte absolut nichts zum Thema TÜV relevant/Vorschrift finden.

Mein Golf 1 Cabrio hat Serie keinen Lichtsummer, hier habe ich einen nachgerüstet weil ich öfter mal vergessen habe das Licht auszumachen.

Beste Antwort im Thema

Erstens hast du ihn bisher nicht zur Verfügung gestelllt und zweitens ist es mir inzwischen völlig Latte, was drin steht. Du hast deine Antwort bekommen.

Wenn du zu faul / zu feige / zu dämlich / zu "was auch immer bist", um direkt in der Werkstatt zu fragen, dich stattdessen an ein öffentliches Forum wendest und dann auch noch mit den Antworten und weiteren Zwischenfragen unzufrieden bist, dann hast du meiner Meinung nach überhaupt keine Antwort verdient. Wie man in den Wald hinein ruft ...

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Nicht dein Ernst, oder? :confused:

Du willst uns nicht ernsthaft sagen, dass dein Golf ausschließlich aufgrund eines nicht funktionierenden akustischen Signals bezüglich Licht an/aus die HU-Plakette nicht erhalten hat? Sonst stehen keine Mängel auf dem Zettel?

Doch steht noch ein Mangel mit drauf. Gurte hinten haben keine Rückhaltefunktion. Werden mit 100% Kulanz ersetzt.

Aber das mit dem Lichtsummer wirft fragen auf, das habe ich noch nie gehört!

Zumal der Lichtsummer nur nicht funktioniert, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, wenn die Zündung ausgeschaltet wird und man die Tür öffnet!

Ich habe einen automatischen Lichtschalter und Xenonscheinwerfer.

Ich glaube der summt nichtmal wenn das normale Licht eingeschaltet ist und ich aussteige. Nur beim Parklicht (Blinker L oder R an).

Schon mal auf die Idee gekommen, dass die verweigerte HU die fehlende Rückhaltefunktion der Gurte als Ursache haben könnte? *kopfschüttel*

Zitat:

@Mansen schrieb am 21. November 2017 um 14:53:42 Uhr:

Doch steht noch ein Mangel mit drauf. Gurte hinten haben keine Rückhaltefunktion. [.....]

Warum wurde das nicht im ersten Beitrag erwähnt? :rolleyes:

Natürlich sind die defekten Gurte der Hauptgrund aber das ist hier ja nicht die Frage.

Die Frage war ob jemand weiß ob der Lichtsummer Tüv relevant ist. Da es als Mangel drauf steht muss es behoben werden. Selbst wenn die Gurte i.O. wären ist ja immer noch das Problem mit dem Lichtsummer da.

Moment mal - du vermischt hier gerade etwas. Es gibt Mängel, die für die Erteilung der Plakete relevant sind und solche, die zwar aufgelistet werden, aber nicht gegen eine Zuerteilung sprechen (sog. geringe bzw. geringfügige Mängel). Ein Paradebeispiel dafür ist zum Beispiel ein verschlissener Heckscheibenwischer. Der Stand bei meinem Lupo auf 3 verschiedenen HU-Berichten, ohne das es irgendeine Konsequenz gab.

Zusammengfasst bedeutet das: der geringe Mangel kann, muss aber nicht behoben werden. Der sicherheitsrelevante Mangel muss in jedem Fall behoben werden, sonst gibt's auch bei der Wiederholungsprüfung keine Plakette.

In Zukunft bitte eine aussagekräftige Überschrift für den Thread wählen und wahrheitsgemäß bzw. unter Angabe alle relevanten Daten fragen.

Zitat:

@Mansen schrieb am 21. November 2017 um 14:13:36 Uhr:

Mein Golf 6 Variant BJ 2013 ist heute durch den TÜV gefallen, weil der Lichtsummer nicht geht.

Es steht nicht als geringer Mangel drauf!

Ich verstehe das geschwafel hier auch nicht, die Frage ist eindeutig! Weiß jemand ob es TÜV relevant ist oder nicht?

Warum muss in jedem Forum eigentlich jeder überall seinen Senf dazu geben? Wenn es jemand 100% weiß oder mir eine Quelle nennen kann ob es relevant ist oder nicht, freue ich mich über die Info. Alle anderen mögen bitte ihr Halbwissen für sich behalten.

Wir können die Vorgeschichte der Frage auch einfach weglassen, mich interessiert es trotzdem ob der Lichtsummer TÜV relevant ist!

Ja, es ist relevant, weil es so auf dem HU-Bericht steht.

So, fertig. Deine eindeutige Frage wurde eindeutig beantwortet!

Deine Quelle ist jetzt also mein Tüv Bericht den du nicht gesehen hast?

Erstens hast du ihn bisher nicht zur Verfügung gestelllt und zweitens ist es mir inzwischen völlig Latte, was drin steht. Du hast deine Antwort bekommen.

Wenn du zu faul / zu feige / zu dämlich / zu "was auch immer bist", um direkt in der Werkstatt zu fragen, dich stattdessen an ein öffentliches Forum wendest und dann auch noch mit den Antworten und weiteren Zwischenfragen unzufrieden bist, dann hast du meiner Meinung nach überhaupt keine Antwort verdient. Wie man in den Wald hinein ruft ...

@ Collossus: Wenn du keine Ahnung hast, dann halt doch einfach die Finger still!Was plusterst du dich denn hier so auf wie ne wild gewordene Gans? :-)

Nur weil du die Antwort nicht weißt??

Im übrigen habe ich oben geschrieben, das ich den TÜV Prüfer leider nicht persönlich erwischt habe!

1000 Beiträge in einem Jahr geschrieben? Mal 10 angeguckt, der gleiche Müll den du hier auch abgelassen hast.

Gibts Punkte dafür?

Du hast eine Antwort, die den Tatsachen entspricht, erhalten - die passte dir nicht. Deswegen dann meine zweite Antwort bezüglich der Relevanz zur Erteilung der HU.

Ich habe deine Bemerkung bezüglich des Sachverständigen gelesen. Aber in einer Werkstatt gibt es Mitarbeiter, die man zu diesem Sachverhalt befragen kann und die auch nicht erst gestern auf der Wurstsuppe hergeschwommen sind. Die geben Auskunft, manchmal sogar die richtige.

Im übrigen plustere ich mich auf, weil einige Menschen anscheinend nicht in der Lage sind, einen Sachverhalt vernünftig und wahrheitsgemäß darzustellen und sich dann auch noch über die Antworten aufregen. Poste doch den HU-Bericht, vielleicht bringt der noch mehr ans Licht.

 

Über die Qualität meiner Beiträge kannst du von mir aus sagen, was du möchtest. Wenn dir 1% reichen, dann ist es halt so.

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