TFL abschalten beim blinken

VW Passat B6/3C

Hallo Freunde

Ich bin nun seit ein paar Wochen stolzer Besitzer eines B6 Variant S-Line (MJ 08) 2.0 TDI 170ps und Xenonscheinwerfer.

Ich will jetzt in nächsterzeit Tagfahrlicht nachrüsten.

Mir stellt sich jetzt die Frage ob es eine Möglichkeit gibt das TFL abzuschalten wen ich blinke?
Weis da jemand Rat?

VCDS ist vorhanden.

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Lass doch die Kirmeslampen weg.

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Es gibt vereinzelt Leute, die kein Leder wollen.

Das alles ist aber glaub dem Ersteller vom Thread relativ egal,wer welches Lenkrad hat. Es ging glaube ich um TFL.

Grüße Michl

Zitat:

@faase schrieb am 16. März 2016 um 15:59:09 Uhr:



Er hat Comfortline. Und Plaste.
Ich hab Highline. Und Leder.

Heißt das es ein Passat der von vornherein 35.000€ kostet kein Lederlenkrad in Serie ab der Comfortline hat?
Komische Sache...

Ja, das heißt das wohl. Mein 2006er Sportsline (bis Nopv. 2015 gefahren) hatte das Lederlenkrad, mein aktueller Highline ebenfalls.

Zum Teil sind es in de rSerie Pfennigartikel, die aber erst in einer bestimmten Ausstattungslinie serienmäßig verbaut werden.

Was mich viel mehr wurndert, ist die Tatsache, dass selbst in der höchsten Ausstattungslinie (Highline) so etwas wie Fußmatten aufpreispflichtig ist. Ich bin nur froh, dass oich diesen Kaufstress nicht habe, denn bei jährlich 40-45tkm werde ich mnir niemals ein solches Auto neu kaufen (das nach einem Jahr nur noch die Häflte wert wäre)

Worum gehts hier nochmal ? Achja, kann man auch die TFL Nebler so codieren, das diese beim Blinken abdimmen ?

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Ist das nicht schon längst geklärt? ^^
@habmichlieb12

Es wurde nur geschrieben, das das TFL am zb Seitenblinkereingang vom BNSTGdings angeklemmt und dann codiert werden kann. Meine originalen Nebler leuchten schon als TFL. Dimmen aber beim Blinken nicht ab.
Ansonsten wurde hier nur um ca 90 % von Lederlenkräder geschrieben....

Die NSW wirste ohne zusätzliche Bastelarbeit auch kaum dazu bewegen, sich beim Blinken abzuschalten.

Wieso nicht? Das geht sogar meiner Erinnerung nach vollkommen ohne Bastelei.

Dazu müssen die aber als "Standlicht" gedimmt mitleuchten ;-) Und das mögen die Halogenlampen auf Dauer nicht und werden schwarz.

[x] TFL über NSW aktiv

[x] TFL als Standlicht aktiv

Dimmungswert für Standlicht eintragen

[x] Trotz kombinierter TFL / Begrenzungsleuchte Ausgang Standlicht bleibt Standlicht

[x] Deaktivierung TFL beim Blinken aktiv

Und wenn man die auf 100%, sprich aus, dimmt ?

Illegal ist es dennoch, da die Nebelscheinwerfer nicht als Tagfahrlicht zugelassen sind.
Den Sinn solcher nachträglichen Verhässlichungen am Auto kann ich auch nicht verstehen? Soll das eine "Verjüngungskur" darstellen, ohne isich ein neueres Auto kaufen zu müssen? Gut, das hat bei VW-Fahrern ja Tradition. Ab 19953 wurden die Heckfenster der Brezelkäfer umgebaut.

Meiner Erfahrung nach haben die Skoda RS LED TFL eine gewisse Steigerung des Überholprestiges gebracht ;-)

Wenn ich die Teelichtnebler gegen echtes TFL tauschen will, ohne neue Leitungen zu ziehen und auch wegen der Sicherheit beim Blinken das jeweilige TFL dimmen lassen kann, haben dann die Moralapostel hier ihren Frieden gefunden ?

Nein, denn die vorhandenen Nebelscheinwerfer darfst Du nicht stilllegen oder abbauen.
Aber meinetwegen kannst Du mit Deinem Auto machen was Du willst. Ich mache mit meinem Auto auch was ich will, und das ist einfach nur Fahren, denn Passat habe ich einzig und allein als Kilometerschrubber mit Transportmöglichkeit gekauft. Der Läuft bei mir im Jahr seine 45tkm und wenn er nicht mehr will kommt der nächste gute Gebrauchte hin. Ob man dem ansieht, dass es ein Vorfacelifter ist, ist mir ebenso egal wie die nicht vorhandene Analoguhr des B7 im Armaturenbrett.
Der Wagen sieht vernünftig und gepflegt aus, man kann ruhigen Gewissens einen Kunden einsteigen lassen und gut ist.

Naja wenn das für dich so ist, dann ist das doch ok, aber dann spiel doch hier nich den Moralapostel. Es gibt halt viele Leute hier, die keinen Passat von der Stange wollen, was also spricht dagegen, sein Auto aufzuhübschen? Wenns dir nicht pass, darfst du gern still schweigen 😉

Und Legalität hin oder her, es gibt weit aus schlimmere Sachen als die NSW als TFL

Zitat:

@Xotzil schrieb am 18. März 2016 um 22:20:44 Uhr:


Nein, denn die vorhandenen Nebelscheinwerfer darfst Du nicht stilllegen oder abbauen.

Auf welche rechtliche Grundlage stützt du diese Aussage?

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