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Tempomat Defekt

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 21. November 2017 um 8:09

Hallo.

An meinem Golf 7 lässt sich der Tempomat nicht mehr einschalten. Tempomat per Schalthebel. Habe den Hebel an der Seite mal geöffnet um nachzusehen ob vielleicht ein Augenscheinlicher Mangel zu sehen ist, leider nicht.

Ich würde jetzt den Hebel austauschen, dazu finde ich allerdings keine Ausbauanleitung, ob Lenkrad Ausbau nötig etc.

Vielleicht hat jemand noch ne Idee

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15 Antworten

Das Lenkrad muss ausgebauut werden.

Ja. Stimmt. Lenkrad muss runter. Musst Du überlegen ob Du es selbst machst. Hatte das beim G6. Ich glaube der Schalter war relativ günstiger. Einbau so 70? Euro? Bin mir aber nicht sicher. Gruss

Zitat:

@327253 schrieb am 21. November 2017 um 17:47:33 Uhr:

Ja. Stimmt. Lenkrad muss runter. Musst Du überlegen ob Du es selbst machst.

Strenggenommen erübrigt sich die Überlegung, weil der Entschluss, das selbst zu machen, wegen SprengGesetz strafbar wäre.

Themenstarteram 22. November 2017 um 18:52

Ok. Also Termin beim freundlichen. Danke für die Infos

Bei meinem Ver habe ich mehrmals die Schleifkontakte im Helbel nachgebogen und einmal die Platine (aus einem Spenderhebel) getauscht, wenn der Tempomat nicht mehr ging. Danach ging der Tempomat wieder. Dadurch musste der Hebel nicht demontiert werden, kein Werkstatttermin und ordentlich Geld gespart.

Kann man die Hebel hinten aufclipsen wie beim Golf V/VI?

Zitat:

@Timmerings Jan schrieb am 21. November 2017 um 20:59:11 Uhr:

Strenggenommen erübrigt sich die Überlegung, weil der Entschluss, das selbst zu machen, wegen SprengGesetz strafbar wäre.

Streng genommen ist das in mehrfacher Hinsicht völlig falsch.

Was meinst du mit völlig falsch? Wenn der Airbag runter muss, darf der Ein- und Ausbau nur von Personen mit entsprechender Schulung erfolgen. Da hierbei tatsächlich das Spregstoffgesetz greift und entsprechende Rechtsvorschriften zu beachten sind.

Zitat:

@MichaZ85 schrieb am 23. November 2017 um 00:29:12 Uhr:

Wenn der Airbag runter muss, darf der Ein- und Ausbau nur von Personen mit entsprechender Schulung erfolgen.

Auch das stimmt so nicht. Ich kann in meinem eigenen Auto den Airbag selbst wechseln, ohne mich strafbar zu machen. Je nach Fallkonstellation könnte es allerdings eine Ordnungswidrigkeit sein.

Der Airbag fällt ohne Zweifel unter das Sprengstoffgesetz. Spätestens wenn im nachhinein im öffentlichen Verkehr was passieren sollte, haftet man obendrein dafür. Es ist also in mehrfacher Hinsicht keine gute Idee, dies selbst zu erledigen, wenn man dazu nicht befugt ist.

Sowas hier: 'Airbag und Gurtstraffer, Befähigungsschein nach § 20 SprengG' gibt es nicht grundlos.

Ich habe auch keine Empfehlung aussprechen wollen, dass man es selbst machen soll. Aber die rein juristische Frage im Zusammenhang mit dem Airbag wird in Foren fast immer falsch dargestellt.

Das ist nicht nur in Foren grundlos so beschrieben, sondern auch an einer Vielzahl anderer Stellen. Aber du kannst uns gerne mal juristische Quellen darlegen, die deine These bekräftigen.

Ich erkläre es morgen gerne Timmerings Jan. Du kannst ja dann mitlesen.

Sehr gut!

Ich habe nochmal geschaut. Im Prinzip ist alles im Sprengstoffgesetz geregelt. Anscheinend stellt es in jedem Fall ohne eine entsprechende Erlaubnis mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. In Fällen, wenn aufgrund von Fahrlässigkeit jemand zu schaden kommt auch eine Straftat. Es ist nicht auszuschließen, dass hierbei Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, wenn man sich nicht im Rahmen einer entsprechenden Erlaubnis nicht ordnungsgemäß schulen lassen hat. In jedem Fall ist es wohl nicht erlaubt. Ob nun durch eine als Ordnungswidrigkeit oder letzten Endes sogar als Straftat sei erstmal dahingestellt. Von daher bleibt es dabei, dass man hierbei aus nicht nur aus diesem Grund auf der Sicheren Seite ist, wenn man dies fachmännisch von entsprechenden Fachleuten machen lässt.

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