Tagfahrlicht Skandinavien kodieren - Stellungsnahme von VW

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Meine E-Mail an die VW-Kundenbetreuung:

"Meine Vertragswerkstatt hat es abgelehnt, meinen GOLF 5 VARIANT auf "TAGFAHRLICHT SKANDINAVIEN" zu KODIEREN.

Tagfahrlicht dient erwiesenermaßen der Verkehrssicherheit und wird in einigen Jahren auch in Deutschland vermutlich Vorschrift. "Tagfahrlicht Skandinavien" ist auch in Deutschland von der StVO zugelassen.

Ich verstehe diese ablehnende Haltung nicht und bitte deswegen um eine offizielle Stellungsnahme.“

Antwort von der VW-Kundenbetreuung (nach 18 Tagen!):

„Tagfahrlicht Skandinavien und Dauerfahrlicht Deutschland sind gleichzusetzen.

Skandinavien hat seit 2006 keine Dimmung des Abblendlichtes. Die Armaturenbeleuchtung bleibt auch in Deutschland aus.

Eine Umcodierung, so wie von Ihnen beschrieben, ist von uns nicht freigegeben.

Wenn Sie dennoch eine Aenderung vornehmen lassen, geschieht das ohne Freigabe. Es besteht die Gefahr, dass irgendwelche Aenderungen der Codierung im Steuergeraet auch andere Funktionen beeintraechtigen koennten.

Mit dem Nachruestsatz bekommen Sie einen neuen Lichtschalter mit einer Kontrolle fuer das Dauerfahrlicht. Dies ist vorgeschrieben.

Den Nachruestsatz fuer Ihr Fahrzeug finden Sie unter folgendem Link:

http://www.volkswagen-zubehoer.de/shop/index.php?cat=c24_Elektrik.html

Zudem beinhaltet die Softwareaenderung aus dem Nachruestsatz auch eine Aenderung der Pr-Nummer fuer Dauerfahrlicht bei Ihrem Golf Variant. Diese Aenderung wird in die zentrale Datenbank geschrieben. Die von Ihnen angestrebte Aenderung durch manuelle Umcodierung nicht.

Wird das Steuergeraet ersetzt oder die Software muss bei einer Reparatur erneuert werden, kommen die Daten aus unserer Datenbank und die Dauerfahrlichtcodierung bleibt erhalten.

Die manuelle Codierung wuerde ueberschrieben werden.“

Für mich wirft diese Antwort einige Fragen auf:

· Traut VW seinen Vertragswerkstätten nicht zu, eine einfache Kodierung vorzunehmen? (Vielleicht werden demnächst Zündkerzenwechsel mit der Begründung abgelehnt, die Werkstatt könnte die Gewinde beschädigen.)

· Werden wir demnächst jede Tankfüllung bei der zentralen Datenbank von VW registrieren lassen müssen? (Es könnte ja minderwertiges Benzin getankt werden.)

· Oder aber ist die Antwort ganz einfach: Durch den Einbau überflüssiger Lichtschalter (zzgl. Einbau) will VW seine Kunden ganz einfach abzocken?

Beste Antwort im Thema

wann lernt ihr es endlich wegen sowas nicht zu VW zu fahren.......

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wann lernt ihr es endlich wegen sowas nicht zu VW zu fahren.......

Eine ganz andere Frage ist warum es zum Codieren vorhanden ist, wenn es anschließend Probleme macht. 😕

Was macht dann ein Skandinavier? Kauft der dann für 49,90 Euro den Nachrüstsatz oder ist der bei ihm schon verbaut???

Erstmal informieren, dann meckern...

Laut Gesetz muss eine Dauerfahrlichtschaltung auch eine Kontroll-Leuchte beinhalten, an der diese Funktion erkennbar ist.
Und das ist nunmal nur mit dem Nachrüstsatz (Lichtschalter mit Leuchte, Codierungsänderung per SVM) machbar.

Da hat nichts mit Abzocke zu tun, sondern die gesetzlichen Vorschriften haben sich geändert. Und da die Fahrzeuge mit einer der bestellten Ausstattung entsprechenden Codierung der SG versehen und genau dafür auch die ABE erteilt wurde, darf offiziell diese nicht einfach nach Belieben geändert werden.
Also handelt die Werkstatt absolut nach Vorschrift von VW und der HErsteller hält sich auch an die geltenden Gesetze.

Was Du in Deiner Freizeit machst, das interessiert niemanden bis zum TÜV. Kenne viele Prüfer, die auf solche Dinge achten und auch die Vorschriften kennen. Nicht wie in den letzten Jahren, als alles was leuchtet, am Fahrzeug geduldet wurde.

" ... Tagfahrlicht dient erwiesenermaßen der Verkehrssicherheit und wird in einigen Jahren auch in Deutschland vermutlich Vorschrift. " ..."

Sei Dir da mal nicht so sicher!

In Österreich hat man das TFL schon wieder abgeschafft und in Italien befindet sich eine entsprechende Gesetzesänderung schon im Parlament.
Es hat sich herausgestellt daß das TFL auch schwerwiegende Nachteile hat die sich auf die Unfallzahlen mit Zweirädern auswirken.

Da würde ich erst mal abwarten und lieber noch das Abblendlicht einschalten.

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Also da bin ich gespannt wie viele sich hier im Forum melden das ein TÜV Prüfer ihr Skandinavienlicht bemängelt hat. Bisher kenne ich keinen Fall.

Im Gegenteil hier in Berlin sieht man immer mehr Fahrzeuge die nach vorne blaues Licht haben als TFL. Nicht bläulich, richtig blau! 😰 Da sagt weder die Polizei noch der TÜV was dazu.

Hallo,
das eine Vertragswerkstatt aber keine Arbeiten durchführt, die nicht erlaubt sind sollte klar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Opel72


Also da bin ich gespannt wie viele sich hier im Forum melden das ein TÜV Prüfer ihr Skandinavienlicht bemängelt hat. Bisher kenne ich keinen Fall.

Im Gegenteil hier in Berlin sieht man immer mehr Fahrzeuge die nach vorne blaues Licht haben als TFL. Nicht bläulich, richtig blau! 😰 Da sagt weder die Polizei noch der TÜV was dazu.

Stimmt, aber erstens bekommt der TÜV dieselben Infos vom Hersteller und der aktuellen Gesetzeslage und nur weil das der Strassenpolizist nicht bemängelt, ists noch lange nicht legal.

Dass die ganze TFL-Nachrüsterei und Codierungen nicht ewig gutgehen, sollte jedem einleuchten. Aber mit klaren Gesetzesvorgaben und Vorschriften nach der StVO wird so manch einem das bei einem der nä. TÜV-Termine evtl. auch klar werden.

Trotz allem: Die VW-Vertragswerkstatt DARF es nicht codieren. Die sind weder zu dumm noch unfähig. Im Gegenteil: Warum sollten die etwas codieren, was nicht erlaubt ist, nur weil es ein Kunde will? Soll er es doch dort machen lassen, wo es keinen juckt. Wenn es dann Probleme gibt, geht da aber auch bitte hin und rennt nicht zum Händler.

genau das meinte ich mit meiner aussage...die hälfte der VW händler weiß nicht mal wie man sowas codiert und die anderen könntens vllt aber machens halt nicht weil sies nicht dürfen...

also fahrt zu einer freien werkstatt,jemanden der es programmieren kann usw... VW wird solche sachen nicht machen

Kontrolleuchte TFL sitzt bei allen halbwegs aktuellen Modellen im Schalttafeleinsatz, unabhängig vom verbauten Lichtschalter... 😉

Nachrüstung Dauerfahrlicht bei VW nur mit dem entsprechenden Satz lt. ETKA (Lichtschalter mit Kontrolleuchte und Hologramm für's Serviceheft für die durchgeführte und in den PR-Nummern hinterlegte Änderung der Codierung des BNS) erlaubt.
Die Kontrolle im Kombi hat damit nichts zu tun, ausserdem ist für das TFL keine Lampe notwendig, nur für das Dauerfahrlicht.

Hallo zusammen,
Ich lese dauernd Kontrollampe-Dauerfahrlicht.
Ich fahre Golf 5 MJ '08 mit Dauerfahrlicht ab Werk.
Habe aber keine Kontrolle verbaut.

Ich würde ganz gerne mal o.g. Kontrollampe sehen wollen!

Peter

Es geht um die Nachrüstung. Die Ausstattung ab Werk ist etwas anderes, diese wurde so über die ABE abgenommen.

Zitat:

Original geschrieben von Landwarrior


Es geht um die Nachrüstung. Die Ausstattung ab Werk ist etwas anderes, diese wurde so über die ABE abgenommen.

Die Ausstattung ab Werk ist aber auch nur die Einstellung DFL-Skandinavien.

Und

Ich möchte nur einmal DIESE OMINÖSE Kontrollampe sehen.

Peter

verstehe das ganze Drama ehrlich gesagt nicht....ich verstehe auch niemanen der 50Euro für ne Codierung ausgeben will....

wenn man im Golf V "coming und leaving home" verbaut hat und zudem über den Regensensor verfügt, ist das alles "über".

einfach Licht einschalten und so lassen. geht beim Parken dann alleine aus 😉

ist zumindest bei mir so.
"Licht an" = Licht an wenn der Motor läuft

mit dem automatischen Abschalten der "coming home Beleuchtung" erlischt dann auch das Licht

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