Tagfahrlicht beim Golf
Hey. Sagt in den Xenonscheinwerfern ist ja diese äußere große u Beleuchtet und dient als Tagfahrlicht.
Ist das innere kleinere U eigentlich nur Zierde oder lässt sich dieses auch irgendwie beleuchten ?
lg
Beste Antwort im Thema
Wenn dann jeder sein Revier markiert hat, dann könnte man so langsam zum Thema zurück kommen oder seine Befindlichkeiten in einen separaten Thread auslagern und dort seine Wehwehchen klagen. Danke.
84 Antworten
Sowas gibt es generell nicht in legal. Der Scheinwerfer mit denen vom Hesteller verbauten Leuchtmitteln zugelassen und abgenommen und die sind nunmal nicht in LED.
Hi zusammen
haben einen Golf 7 in Aussicht der aber weiter entfernt steht.
Kenne bisher nur die Xenon Scheinwerfer mit LED Tagfahrlicht und fand den Würfel eigentlich recht schick.
Das Fahrzeug das uns aber so doch laut den Daten sehr zusagen würde hat jedoch nur die normalen Xenon.
Was fungiert hier dann als Tagfahrlicht? Kann jemand ein Bild von einem dieser Scheinwerfer posten einmal komplett aus und einmal mit Tagfahrlicht an? Denn den Würfel gibt es ja dann garnicht oder? Oder ist dieser Vorhanden und nur ohne Funktion?
Zitat:
Original geschrieben von Woife82
Denn den Würfel gibt es ja dann garnicht oder? Oder ist dieser Vorhanden und nur ohne Funktion?
Das U ist natürlich da, aber nur Zierde. Als Tagfahrlicht wird eine Halogenlampe im Hauptscheinwerfer genutzt.
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Zitat:
Original geschrieben von Woife82
Was fungiert hier dann als Tagfahrlicht? Kann jemand ein Bild von einem dieser Scheinwerfer posten einmal komplett aus und einmal mit Tagfahrlicht an?
Das ist auf Bild 4 bei der Vorstellung des Golfs vom User somnium zu sehen:
http://www.motor-talk.de/.../img-0750-i205767489.htmlZitat:
Original geschrieben von zeriel
Hey. Sagt in den Xenonscheinwerfern ist ja diese äußere große u Beleuchtet und dient als Tagfahrlicht.Ist das innere kleinere U eigentlich nur Zierde oder lässt sich dieses auch irgendwie beleuchten ?
lg
Bei allen Modellen des G7 (einschließlich GTI/GTD) ist lediglich das äußere "U" beleuchtet (sofern mitbestellt).
Einzige relevante Außnahme bietet hierbei der Golf 7 R, der beide "U"s beleuchtet hat.
Die andere Ausnahme ist der Golf GTE, dieser hat die Tagfahrlichter in Form eines "C" in der Stoßfängerabdeckung integriert.
Zitat:
Original geschrieben von supersiggi
Das ist auf Bild 4 bei der Vorstellung des Golfs vom User somnium zu sehen:
http://www.motor-talk.de/.../img-0750-i205767489.html
Yep, mir gefällt die Optik trotzdem. Finde es gut, dass VW die Xenon-Optik damit nun mehr absetzt von der Halogen-Optik. Obwohl die Halogen-Optik beim Golf durchaus gelungen ist, erscheint mir der Xenon-Golf optisch höherwertiger.
j.
Ich finde es auch gut, dass die Xenon-Optik deutlich hochwertiger wirkt.
Mir hats ja immer vor den HL-Serienscheinwerfern gegrault... Ich dachte das wirkt wirklich ätzend, ABER mittlerweile muss ich sagen: Das sieht richtig klasse aus. Ich konnte mir nie vorstellen, dass Halogen-TFL auch hochwertig und edel aussehen kann - aber es funktioniert.
Zitat:
Original geschrieben von jennss
. . . . . , erscheint mir der Xenon-Golf optisch höherwertiger.
j.
Ist er auch.
Das Xenon kostet als Extra über 1000.- Aufpreis und es leuchtet auch besser.
hallo lieber user "Nutella_Kid"es sei mal darauf hingewiesen wenn du fotos von anderen usern wie mir hier als beispielfotos einfügst die quelle des kopierten bildes mit anzugeben ,ansonsten stellt das eine urheberrechtsverletzung deinerseits dar .(1foto LED TFL mit xenon )
Damit muss man rechnen. Wenn man Bilder (oder was auch immer) ins Internet stellt, kann man deren weiteren Nutzung nicht kontrollieren. Sicher könntest Du klagen. Aber das bringt Dir nicht in allen Ländern etwas.
[OT]Was ist denn das f?r ein Blödsinn? Eine Klage auf Unterlassung ist in so einem Fall bei Einreichung schon gewonnen (oder zumindest vetglichen), wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um dasselbe Bild handelt. Versuch doch mal, einen gekauften Download weiterzuverkaufen (E-Book, MP3, Video...) und erklär dann genau das mal dem Anwalt der Gegenseite. 😉 Das Rechtsempfinden mancher Leute ist wirklich zum Haareraufen.[/OT]
Zitat:
Original geschrieben von TEgold
[OT]Was ist denn das f?r ein Blödsinn? Eine Klage auf Unterlassung ist in so einem Fall bei Einreichung schon gewonnen (oder zumindest vetglichen), wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um dasselbe Bild handelt. Versuch doch mal, einen gekauften Download weiterzuverkaufen (E-Book, MP3, Video...) und erklär dann genau das mal dem Anwalt der Gegenseite. 😉 Das Rechtsempfinden mancher Leute ist wirklich zum Haareraufen.[/OT]
Son Scharm.
1. Müsste man bei einer Klage, der exekutiven Rechtssprechung erklären wo man welches Bild/ DL/ w.e. herhat und warum man es weiterverkauft.
2. gilt in Deutschland immer noch, dass die Schuld nachgewiesen werden muss. Und sorry Chaymos, aber dieses Foto würde vor Gericht keine Minute als Urheberrechtsverletzung überleben. Es fehlen jedliche Identifikationsmöglichkeiten Chaymos als "Besitzer" dieses Fotos zu ermitteln.
Kein Wasserzeichen oder sonstige persönliche Markierung auf dem Foto.
Wie auch immer, Chaymos kann sich doch geehrt fühlen! Jemand empfand sein eingestelltes Foto eines Xenon TFL als so hilfreich, dass er es für andere User dieses Forums "re"postet hat und diesen somit die Möglichkeit gegeben hat den Unterschied der verschiedenen TFL-Formen wahrzunehmen.
Was mir aufgefallen ist, zumindest auf den letzten Seiten dieses Themas, ging es bei den TFLs immer nur um das Optische. Allerdings finde ich die LEDs vom Xenon (U) auch als wesentlich angenehmer zum Wahrnehmen im Strassenverkehr als die Halogenscheinwerfer.
Das ist mir nicht nur beim aktuellen G7 so aufgefallen, sondern auch schon beim G6. Die LED Leuchten nehme ich wesentlich schneller wahr als die etwas schwächer leuchtenden Halogenlichter.
Zitat:
Original geschrieben von _____________
........Zitat:
Original geschrieben von TEgold
[OT]Was ist denn das f?r ein Blödsinn? Eine Klage auf Unterlassung ist in so einem Fall bei Einreichung schon gewonnen (oder zumindest vetglichen), wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um dasselbe Bild handelt. Versuch doch mal, einen gekauften Download weiterzuverkaufen (E-Book, MP3, Video...) und erklär dann genau das mal dem Anwalt der Gegenseite. 😉 Das Rechtsempfinden mancher Leute ist wirklich zum Haareraufen.[/OT]Wie auch immer, Chaymos kann sich doch geehrt fühlen! Jemand empfand sein eingestelltes Foto eines Xenon TFL als so hilfreich, dass er es für andere User dieses Forums "re"postet hat und diesen somit die Möglichkeit gegeben hat den Unterschied der verschiedenen TFL-Formen wahrzunehmen.
wie auch immer ,sicher fühle ich mich geehrt das meine fotos hier für andere beiträge als Beispiel dienen.Es ist aber wie bei einer Hausarbeit wenn mann zitate oder bilder von anderen nutzt ,für seine eigenen diskussionsbeiträge sind die Quellen mit anzugeben ,ähnlich wie bei Doktor oder studienarbeiten.Es wäre schön als urheber erwähnt zuwerden.
Zitat:
Original geschrieben von _____________
Son Scharm.Zitat:
Original geschrieben von TEgold
[OT]Was ist denn das f?r ein Blödsinn? Eine Klage auf Unterlassung ist in so einem Fall bei Einreichung schon gewonnen (oder zumindest vetglichen), wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um dasselbe Bild handelt. Versuch doch mal, einen gekauften Download weiterzuverkaufen (E-Book, MP3, Video...) und erklär dann genau das mal dem Anwalt der Gegenseite. 😉 Das Rechtsempfinden mancher Leute ist wirklich zum Haareraufen.[/OT]
1. Müsste man bei einer Klage, der exekutiven Rechtssprechung erklären wo man welches Bild/ DL/ w.e. herhat und warum man es weiterverkauft.
2. gilt in Deutschland immer noch, dass die Schuld nachgewiesen werden muss. Und sorry Chaymos, aber dieses Foto würde vor Gericht keine Minute als Urheberrechtsverletzung überleben. Es fehlen jedliche Identifikationsmöglichkeiten Chaymos als "Besitzer" dieses Fotos zu ermitteln.
Kein Wasserzeichen oder sonstige persönliche Markierung auf dem Foto.
Wasserzeichen, Markierungen etc. sind völlig irrelevant. Derjenige muss nur darlegen können, dass es sein Foto ist, was du geklaut hast, dann bist du geliefert. Die Honorarsätze unterscheiden sich dann stark an Nutzung, Verbreitung etc. Hab ich bei meinen fotografischen Arbeiten schon ein paar Mal durch, mit renitenten Privatleuten (wer privat Fehler zugibt und löscht muss auch nicht bezahlen) als auch mit Unternehmen (die müssen immer zahlen, das sind Profis).
Zitat:
Original geschrieben von _____________
Wie auch immer, Chaymos kann sich doch geehrt fühlen! Jemand empfand sein eingestelltes Foto eines Xenon TFL als so hilfreich, dass er es für andere User dieses Forums "re"postet hat und diesen somit die Möglichkeit gegeben hat den Unterschied der verschiedenen TFL-Formen wahrzunehmen.
Das ist immer die Ausrede der Bilderklauer. Fühle dich doch geehrt. Nein, fühle ich mich auch nicht, weil sich jemand anders mit den Federn schmückt und da lasse ich in größeren Fällen bezahlen. Man kann auch einfach den Beitrag von dem Bild verlinken und schreiben "hier hat User xyz das sehr gut gezeigt". Das ist Stil, das ist respektvoll.
Zitat:
Original geschrieben von _____________
Was mir aufgefallen ist, zumindest auf den letzten Seiten dieses Themas, ging es bei den TFLs immer nur um das Optische. Allerdings finde ich die LEDs vom Xenon (U) auch als wesentlich angenehmer zum Wahrnehmen im Strassenverkehr als die Halogenscheinwerfer.
Das ist mir nicht nur beim aktuellen G7 so aufgefallen, sondern auch schon beim G6. Die LED Leuchten nehme ich wesentlich schneller wahr als die etwas schwächer leuchtenden Halogenlichter.
Ich hab das Gefühl, dass LEDs (Serien-LEDs, nicht diese nachträglich meist verhunzten Einbauten) heller sind aber trotzdem weniger blenden.