Tagfahrleuchte auch an Standlicht möglich?
Hi Jungs
Habe mal ne Frage zu den TFL (_Hab unter Suche echt nicht viel brauchbares gefunden)
Ist es möglich, die Standlichter, also nicht die Ablendlichter oder Nebelscheinwerfer zu verwenden!
Ist bei Xenon das Standlicht jetzt unter dem Xenon neben den Blinkern oder Neben den Xenonscheinwerfern?
Wenn sie darunter sind wofür ist der Reflektor neben den Xenons eigentlich?
(Sorry, bekomme meinen erst noch)
Gruß Mario
46 Antworten
also ich muss arvin anschließen
ich musste nämlich mal 15 euro blechen, weil ich mit standlich gefahren bin ... somit kann ich auch behaupten, dass es verboten ist
Zitat:
Original geschrieben von QuattroFlitzer
ich musste nämlich mal 15 euro blechen, weil ich mit standlich gefahren bin ...
Nach einem Standard-Verkehrsrechtskommentar (ich persönlich bin da etwas lockerer) ist das ganz recht so 😉 Ich kann mich an einen Satz in dem Verkehrsrechtskommentar erinnern, der da so ungefähr lautete: "Gegen Standlichtfahrer sollte zumindest auf Schnellstraßen ausnahmslos eingeschritten werden." Na ja, da käme die Polizei dann wohl zu nix anderem mehr 😉
Zitat:
somit kann ich auch behaupten, dass es verboten ist
Brauchst Du nicht mal. Das erledigt angesichts des eindeutigen Wortlauts wohl die StVO bereits für Dich 😉
Ist halt im Grunde echt blöd, weil's im Ausland häufig erlaubt ist, es schnell mal sein kann, dass der Lichtschalter beim Ein- oder Ausschalten "auf Halbmast hängen bleibt" (und schon gondelt man mit Standlicht rum) und für manche Unterführung Standlicht imho auch locker ausreichend wäre...
Arvin S.
Hi
@ThaFuBu:
Ich weiß nicht genau was du an diesem Satz nicht verstehst:
"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." (§17 (2) StVO)
Wieso ist es auf einmal doch erlaubt mit Standlicht zu fahren? Ich mein du sagst ja im Prinzip diesen Satz:
"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf gefahren werden."
Da wirst du doch zugeben müssen, dass das das komplette Gegenteil des Gesetztestextes ist, oder? 🙂
Mfg, Heinrich
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Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
absatz 2 bezieht sich auf absatz 1, dieser sagt aus bei Dunkelheit, Dämmerung......
Sischa, sischa...
...wie sich natürlich Abs. 2a auch "auf Abs. 1" bezieht...
Nein, lieber "230 kw = 313 PS ("Mann, drückt der dreckig"😉 ED-30-Ex-3er-compact-ThaFUBU",
--> "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." (<-- "Punkt"😉
Zur Übersetzung: Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden.
btw:
"Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden." (Abs. 2, Satz 2)
Demnach darf man also tagsüber auf solchen Straßen durchaus mit Fernlicht fahren? Eigentlich schon, denn mit Standlicht darf man ja auch fahren... oder doch nicht?
Nimm´s mir nicht krumm, aber lass das Standlicht besser aus.
Gruß, rpewe
und du meinst damit mit dem modul von daylights funktioniert es mit dem tagfahrlicht im standlicht/fernlicht scheinwerfer anzuschliessen?
also bei audi haben die die standlichter auch noch das zusätzliche fernlicht in dem scheinwerfer verbaut. klar bi-xenon regelt das abblendlicht und fernlicht, aber die haben trotzdem noch zusätzlich das fernlicht, wo die das tagfahrlicht haben. hab mich ja gestern da erkundigt.
haben sich bis jetzt noch nicht gemeldet, aber denke das die sich morgen noch melden werden, ansonsten fahr ich noch mal nach audi hin.
gruss rafal78
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
Nach einem Standard-Verkehrsrechtskommentar (ich persönlich bin da etwas lockerer) ist das ganz recht so 😉 Ich kann mich an einen Satz in dem Verkehrsrechtskommentar erinnern, der da so ungefähr lautete: "Gegen Standlichtfahrer sollte zumindest auf Schnellstraßen ausnahmslos eingeschritten werden." Na ja, da käme die Polizei dann wohl zu nix anderem mehr 😉Zitat:
Original geschrieben von QuattroFlitzer
ich musste nämlich mal 15 euro blechen, weil ich mit standlich gefahren bin ...
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
Brauchst Du nicht mal. Das erledigt angesichts des eindeutigen Wortlauts wohl die StVO bereits für Dich 😉Zitat:
somit kann ich auch behaupten, dass es verboten ist
Ist halt im Grunde echt blöd, weil's im Ausland häufig erlaubt ist, es schnell mal sein kann, dass der Lichtschalter beim Ein- oder Ausschalten "auf Halbmast hängen bleibt" (und schon gondelt man mit Standlicht rum) und für manche Unterführung Standlicht imho auch locker ausreichend wäre...Arvin S.
schon gut, ich habs ja kapiert ... standlicht = pfui (während der fahrt)
wollte damit nur zum ausdruck bringen, dass es tatsächlich verboten ist, mit standlich zu fahren ... egal ob am tag, in der nacht, bei regen, bei nebel, bei schnee, oder an heilich abend!
ich versteh nur nicht, warum sich die ein oder anderen so dagegen wehren und es nicht einsehen wollen ???
es heißt ja auch sinngemäß "stand"licht ! ... und wenn ich mir das zu herzen nehme (bzw. logisch drüber nachdenke), muss mir doch irgendwie klar werden, dass ich das auch nur im stand als begrenzungsleuchte verwenden darf.
Zitat:
Original geschrieben von rafal78
also bei audi haben die die standlichter auch noch das zusätzliche fernlicht in dem scheinwerfer verbaut. klar bi-xenon regelt das abblendlicht und fernlicht, aber die haben trotzdem noch zusätzlich das fernlicht, wo die das tagfahrlicht haben. hab mich ja gestern da erkundigt.
Das ist - was aktuelle Audis angeht - definitiv falsch. In den inneren Scheinwerfern, die früher für das Fernlicht zuständig waren, sitzt aktuell ein Standlichtlämpchen und ein stinknormales 12 V 21 W Leuchtobst, so wie man es für Bremsicht, NSL, Blinker usw. kennt. Dieses lichthupt nicht. Die Lichthupe wird ausschließlich über das Bi-Xenon gelöst - vergleichbar Golf+ mit Xenon. Wie sollte das auch gehen bei ausgeschaltetem Abblendlicht? Bei ausgeschaltetem Abblendlicht leuchtet die 21W-Lampe als Tagfahrlicht (sofern dieses nicht deaktiviert wurde). Wie soll dann damit lichtgehupt werden?
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von QuattroFlitzer
es heißt ja auch sinngemäß "stand"licht ! ... und wenn ich mir das zu herzen nehme (bzw. logisch drüber nachdenke), muss mir doch irgendwie klar werden, dass ich das auch nur im stand als begrenzungsleuchte verwenden darf.
Übrigens auch beim (verkehrsbedingten) Warten, auch mit laufendem Motor, z.B. an Ampeln. Verboten ist nämlich nur das Fahren 😉
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von rpewe
"Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden." (Abs. 2, Satz 2)
Demnach darf man also tagsüber auf solchen Straßen durchaus mit Fernlicht fahren? Eigentlich schon, denn mit Standlicht darf man ja auch fahren... oder doch nicht?
Ein ziemlich gutes Argument, warum das mit der Bezugnahme des Abs.2 auf die Voraussetzungen des Abs.1 hinkt. Sonst wäre Deine Feststellung ohne weiteres schlüssig. Für mich ist ein weiteres Argument schlagend: Auslegung ist immer dort bedenklich, wo sie trotz eines eindeutigen Wortlauts und gegen einen eindeutigen Wortlaut vorgenommen wird. Da hat sie nämlich schon keinen Bedarf. Aber nun wollen wir hier keine Teleologie betreiben 😉
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
Das ist - was aktuelle Audis angeht - definitiv falsch. In den inneren Scheinwerfern, die früher für das Fernlicht zuständig waren, sitzt aktuell ein Standlichtlämpchen und ein stinknormales 12 V 21 W Leuchtobst, so wie man es für Bremsicht, NSL, Blinker usw. kennt. Dieses lichthupt nicht. Die Lichthupe wird ausschließlich über das Bi-Xenon gelöst - vergleichbar Golf+ mit Xenon. Wie sollte das auch gehen bei ausgeschaltetem Abblendlicht? Bei ausgeschaltetem Abblendlicht leuchtet die 21W-Lampe als Tagfahrlicht (sofern dieses nicht deaktiviert wurde). Wie soll dann damit lichtgehupt werden?Zitat:
Original geschrieben von rafal78
also bei audi haben die die standlichter auch noch das zusätzliche fernlicht in dem scheinwerfer verbaut. klar bi-xenon regelt das abblendlicht und fernlicht, aber die haben trotzdem noch zusätzlich das fernlicht, wo die das tagfahrlicht haben. hab mich ja gestern da erkundigt.Arvin S.
rrööööccchhhhtttttööööööööccchhhhh
Beim aktuellen A3 ohne Xenon&TFL hat das einer mit so nem Modul gemacht. Bei Fernlicht/Lichthupe leuchtet die Lampe dann auf voller Leistung.
Hier ein Bild von nem BMW, von dem hab ich die Idee.
So also
Was mich jetzt interessieren würde, hast du die 15€ Starfe bekommen weil du Tags oder Nachts gefahren bist?
Wäre schon unverschämt, wenn man tagsüber ne Strafe bekommen würde man blendet doch niemand?
Schon komisch manchmal die deutsche Rechtslage.
Gruß Mario
Zitat:
Original geschrieben von majozini
So also
Was mich jetzt interessieren würde, hast du die 15€ Starfe bekommen weil du Tags oder Nachts gefahren bist?
Wäre schon unverschämt, wenn man tagsüber ne Strafe bekommen würde man blendet doch niemand?
Schon komisch manchmal die deutsche Rechtslage.
Gruß Mario
am tag natürlich!
und die polizei hat mir das dann auch noch erklärt, dass das standlicht in deutschland nur als begrenzungsleuchte im stand verwendet werden darf und während der fahrt einfach nicht erlaubt ist ...
klar hab ich mich auch darüber geärgert ... normalerweise nicht meine art, mit standlicht zu fahren ... wahr wohl ein versehen :-) .... hä hä, die typische ausrede ...