stimmt das??

BMW 3er E36

stimmt dass das man beim tüv auch nen verbandskasten, weste und warndreieck im auto haben muss??

gucken die auch danach oder eher net????

25 Antworten

toller topic 😉 aber ja, zum. verbandkasten und warndreieck!

gibt zwar auch so die plakette, wird aber als mängel aufgeführt!

zudem darf der kasten nicht abgelaufen sein.

gibt laut aktullen bußgeldkatalog 15 € strafe, wenn man eins oder beides nicht mithat. in der regel faragen die herren der rennleitung da auch nach 😉

dann lieber bei a.t.u. für 9.99€ das ganze paket im 3er pack kaufen, als 15€denen bemängeln lasse!!

also besser isses sowas in die karre und gut is 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


toller topic 😉 aber ja, zum. verbandkasten und warndreieck!

gibt zwar auch so die plakette, wird aber als mängel aufgeführt!

zudem darf der kasten nicht abgelaufen sein.

gibt laut aktullen bußgeldkatalog 15 € strafe, wenn man eins oder beides nicht mithat. in der regel faragen die herren der rennleitung da auch nach 😉

Dem ist nichts hinzu zu fügen. Warnweste ist noch keine Pflicht. Aber was solls, habe meine im Verbandskasten liegen (unterm Beifahrersitz). Kostenpunkt 99ct..

Warnweste ist dennoch empfehlenwert, erstens einfach der Sicherheit wegen, und zweitens in Ländern wie Italien sind Sie pflicht und es gibt empfindliche Strafen dafür (im dreistelligen Bereich, ganz uncool 😉 ).

Grüße

Fatman

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Zitat:

Original geschrieben von Compi316


Dem ist nichts hinzu zu fügen. Warnweste ist noch keine Pflicht. Aber was solls, habe meine im Verbandskasten liegen (unterm Beifahrersitz). Kostenpunkt 99ct..

boaaah wie hoch fährst du denn dein beifahrersitz???

bei meiner passt gerademal die blackbox von meinem autotelefon 😉

Stop Stop.

@Gr33nAcid

entweder hab ichs falsch verstanden oder du falsch formuliert.
die 15€ sind natürlich nicht als strafe beim Tüv zu hinterlassen.
der Bemängelt das zwar aber interessiert den nicht weiter.

die rennleitung knöpft dir diese bei ner kontrolle ab.

wenn du das auch so meintest hab ichs nur falsch verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


...zudem darf der kasten nicht abgelaufen sein. ...

Ist vollig irrelevant, ob der Verbandskasten abgelaufen ist oder nicht, er muss nur vollständig sein.

Das MHD ist nur eine Herstellerempfehlung und auch nicht gesetzl. verankert.

Die Rennleitung versucht bei uns so oft mal 15€ abzuzocken und bei unwissenden klappt es natürlich auch.

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von 320K666


Ist vollig irrelevant, ob der Verbandskasten abgelaufen ist oder nicht, er muss nur vollständig sein.

Das MHD ist nur eine Herstellerempfehlung und auch nicht gesetzl. verankert.

Die Rennleitung versucht bei uns so oft mal 15€ abzuzocken und bei unwissenden klappt es natürlich auch.

Viele Grüße

Hast du dafür irgendwie eine Quelle?

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


gibt laut aktullen bußgeldkatalog 15 € strafe, wenn man eins oder beides nicht mithat. in der regel fragen die herren der rennleitung da auch nach 😉

bezog sich auf die polizeikontrolle.

jaja das Datum auf dem kasten ist irrelevant.
es müssen nur die die teile erneuert werden wo auch ein datum druff ist.

das ist aber in der regel nur af sterilen sachen drauf und dass sind ja nur kompressen und verbandpäcken evtl gummihandschuhe.
binden Pflaster etc ist keines drauf.
und kompressen sind mal eben für 50c inner apotheke geholt.

beatmungmaske muss doch auch jetzt dabei sein oder???

Es ist gesetzlich nur verankert, dass ein Sanikasten mitzuführen ist, steht in der StVO irgendwo drin. Es steht nichts über ein Mindesthaltbarkeitsdatum des Inhaltes in diesem Gesetz, somit muss nicht erneuert werden.

Hab mich letztens erst mit nem Kumpel drüber unterhalten, der bei der Bundespolizei ist.

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von 320K666


Es ist gesetzlich nur verankert, dass ein Sanikasten mitzuführen ist, steht in der StVO irgendwo drin. Es steht nichts über ein Mindesthaltbarkeitsdatum des Inhaltes in diesem Gesetz, somit muss nicht erneuert werden.

Hab mich letztens erst mit nem Kumpel drüber unterhalten, der bei der Bundespolizei ist.

Viele Grüße

polizei hin oder her....

wenn datum abgelaufen ----> kein tüv!!

also, die StV´ZO besagt in § 35 ff nix vom einem MHD des kasten, weißte aber auf eine Norm hin:

nämlich: DIN 13164

DIN 13164 (Erste-Hilfe-Material, Verbandskasten B)
- KFZ-Verbandkasten -
Inhaltsverzeichnis
Stückzahl Benennung
1 Heftpflaster DIN 13019-A 5m * 2,5cm
8 Wundschnellverband DIN 13019-E 10cm * 6cm
1 Verbandspäckchen DIN 13051-G 10cm * 12cm
3 Verbandspäckchen DIN 13151-M 8cm * 10cm
1 Verbandstuch DIN 13152-A 60cm * 80cm
2 Verbandstuch DIN 13152-BR (für Brandwunden)
6 Kompresse 100mm * 100mm
2 Fixierbinde DIN 61634-FB 6 oder Mullbinde DIN 61631-MB-6 CV/CO
3 Fixierbinde DIN 61634-FB 8 oder Mullbinde DIN 61631-MB-8 CV/CO
2 Dreieckstuch DIN 13168-D
1 Rettungsdecke Mindestmaße 2100mm x 1600mm, Mindestfoliendicke 12 µm
1 Schere DIN 58279 A 145
1 Behältnis mit 12 Sicherheitsnadeln nach DIN 7404 mit einer Nenngröße 48mm, aus Stahl, vernickelt
4 Einmalhandschuhe nach DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Inhaltsverzeichnis

Wie mann sieht, wird hier, was die Beschaffenheit angeht, auf weitere Normen verwiesen. Entspricht nun ein Teil nicht mehr dieser Norm, ist auch der ganze Kasten nicht mehr nach DIN 13164 gepackt und damit nicht mehr entsprechend §35h StVZO

hab ich gegoogelt, klingt logisch und würde ich so auch unterschrieben, bürokratie eben.

aber lieber abgelaufenen als gar keinen!

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