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Steuerkette gewährleistung

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 20. Juni 2017 um 18:33

Hallo Lieber foren mitglieder ich habe folgende frage unzwar habe ich vor 11 monaten einen vw golf 6 tsi 1.4 122 pd baujahr 2009 gekauft bei einen vw händler nun gibt es wahrscheinlich probleme mit der steuerkette dabei besitze ich eine gewährleistung noch 1 monat jedoch meinte der händler ich müsse nachweisen das es deren schuld wäre kann ich ja nicht nur seltsam ich habe das auto 11 monate und gerade mal 9.000 kilometer gefahren stand jetz 88.000. da darf eine steuerkette doch keine probleme machen muss ich wirklich zahlen ich bekomme nichtmal die kulanz dazu muss ich sagen die steuerkette wurde erst vor 1 jahr 2 monaten ausgetauscht sowie der kettenspanner ich bin echt ratlos ich möchte mich nicht veräppeln lassen deswegen frage ich hier mal vielen dank

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Beste Antwort im Thema

Zunächst wäre es sehr schön, wenn du Groß- und Kleinschreibung sowie eine korrekte Zeichensetzung verwenden würdest.

Wenn die Kette vor 14 Monaten ausgetauscht wurde, dann hast du auf die ausgeführten Arbeiten 2 Jahre Garantie. Somit ist die ausführende Werkstatt in der Pflicht, den erneiten Schaden zu beheben.

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Zunächst wäre es sehr schön, wenn du Groß- und Kleinschreibung sowie eine korrekte Zeichensetzung verwenden würdest.

Wenn die Kette vor 14 Monaten ausgetauscht wurde, dann hast du auf die ausgeführten Arbeiten 2 Jahre Garantie. Somit ist die ausführende Werkstatt in der Pflicht, den erneiten Schaden zu beheben.

Themenstarteram 20. Juni 2017 um 20:20

Ganz sicher ? wie kann ich das nachweisen ?

Richtig ist, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift und du beweisen musst, dass der Mangel von Anfang an da war. Das ist schwierig bis unmöglich. Allerdings solltest du überprüfen, ob du beim Kauf nicht vielleicht eine 1-jährige Garantie abgeschlossen hast. In diesem Fall würde die Sache besser für dich aussehen.

Wurde die ursprüngliche Reparatur denn bei dem Händler durchgeführt, bei dem du das Auto gekauft hast? Auf jeden Fall solltest du ihn sachlich damit konfrontieren.

Themenstarteram 20. Juni 2017 um 20:37

Ja die Kette wurde dort ausgetauscht

Ich habe nur eine Gewährleistung von 1 Jahr mehr nicht :/

Zitat:

@Marvin1000 schrieb am 20. Juni 2017 um 22:37:58 Uhr:

Ja die Kette wurde dort ausgetauscht

Ich habe nur eine Gewährleistung von 1 Jahr mehr nicht :/

Das ist nicht korrekt. Auf die Arbeit/Reparatur hast du 2 Jahre Garantie, auf den Kauf 1 Jahr Gewährleistung.

am 21. Juni 2017 um 0:30

So wie ich das verstanden habe, hast du das Auto vor 11 Monaten gekauft und somit nur ein Jahr GWL (sofern die kürzere Frist von 1 Jahr statt 2 Jahren wirksam vereinbart wurde). Dabei hast du aber keine Garantie auf Reparaturen die vor dem Kauf durchgeführten wurden, da es zu dem Zeitpunkt noch nicht dein Eigentum war und du die Reparatur nicht beauftragt hast.

Es stimmt, nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden bzw. angelegt war (Beweislastumkehr somit in den ersten 6 Monaten, Collossus!). Der Beweis ist bei einer Steuerkette allerdings nicht so schwer zu bringen, da sie grds. wartungsfrei ist (und anhand ihres geringen Alters von ca. 1 Jahr darf die so und so nicht wieder kaputt/gelängt sein, weshalb der Mangel in jedem Fall auf einen Materialfehler zurückzuführen ist).

Ich finde allerdins das Verhalten des VW richtig frech; einfach zu behaupten du müsstest den Beweis bringen.

Ich würde an deiner Stelle:

1. zu einem anderen VW Händler fahren und es probieren (weiß allerdings nicht ob du an den Händler gebunden bist wo du das Auto gekauft hast)

2. wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, sofort zum Anwalt! Wenns hart auf hart kommt wird eine Klage bei Gericht eingebracht und ein Gutachter prüf ob der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden/angelegt war.

3. wenn du nicht versichert bist, würde ich dem VW die Erklärung geben, die ich oben geschildert habe (Steuerkette wartungsfrei) und hoffen dass er einsichtig ist. Wenn nicht würde ich noch nach dem Vorgesetzten/Filialleiter verlangen.

4. wenn 1-3 nicht klappt, selbst einen Gutachter organisieren der den Beweis bringt. (hab keine Erfahrungen damit, denke allerdings, dass dieser sehr teuer sein wird und es sich in deinem Fall zeitlich nicht ausgehen wird)

5. Selbst wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich einen Anwalt beauftragen, der dem Händler einen "netten" Brief schreibt. Meistens ziehen die dann den Schwanz ein. Das Honorar des Anwalts wird nicht so eine riesen Summe sein (würde ich aber im Vorhinein abklären).

Ich hoffe ich kann dir etwas behilflich sein.

Halt uns am Laufenden!

Vielleicht wäre es erstmal interessant rauszufinden was für Probleme du wirklich hast.

Du schreibst von wahrscheinlich Steuerkette? Ja was denn nun?

Schon ungewöhnlich das eine getausche Kette schon nach so kurzer Zeit wieder Probleme machen soll?

J

@Florian096

Haben wir nicht das gleiche geschrieben bezüglich Beweislastumkehr? 1-6 Monat: Beweislast liegt beim Verkäufer / ab 7. Monat: Beweislast liegt beim Käufer.

Übrigens gibt eine Werkstatt eine Garantie auf Ihre Leistungen, diese ist aber nicht an eine Person gebunden. Wäre dies so, dann würde sich heutzutage niemand mehr ein Gebrauchtfahrzeug unter 2 Jahren kaufen, weil er dann automatisch keine Garantie hätte. Wenn die vor 14 Monaten ausgetauschten Teile Probleme machen, dann ist die Werkstatt in der Pflicht. Aber die wollen sich natürlich auch herauswinden.

Ansonsten sind deine Ausführungen in der Theorie absolut korrekt - praktisch aber leider nicht so wirklich umsetzbar. Natürlich ist eine Steuerkette "wartungsfrei" - das führt aber im Umkehrschluss noch längst nicht dazu, dass VW sämtliche Schäden übernimmt. Dies ist immer eine Frage der Kulanz - und die ist freiwillig.

Des weiteren würde ich es mir 3x überlegen, einfach mal so einen Gutachter zu beauftragen, der den Mangel der Kette begutachten soll. Im dümmsten Fall bleibt man auch auf diesen, nicht unerheblichen Kosten sitzen.

Der erste Weg geht ins AH - dort muss klargestellt werden, was defekt ist (siehe die Ausführung von @736007 ) und dann muss ggf. geklärt werden, wie der Händler das abgrenzt in Bezug auf bereits erfolgte Reparaturen.

Themenstarteram 21. Juni 2017 um 13:01

Okay ich danke euch für die Hilfe ich werde mich melden sobald alles geklärt ist vielen Dank :)

am 21. Juni 2017 um 21:17

@Collossus

ja wir meinen das selbe. Die Beweislastumkehr greift in den ersten 6 Monaten, danach Beweislast des Gläubigers.

Bzgl. Garantie: hier wissen wir zu wenig, um beurteilen zu können, ob Marvin Garantie abrufen kann.

Hat VW die Reparatur selbst durchgeführt bevor das Auto verkauft wurde, gibt es meiner Meinung nach keine Garantie. Hat jedoch der Vorbesitzer die Reparatur in Auftrag gegeben und Marvin hat die dazugehörige Rechnung, kann er sich eventuell auf die Garantie berufen.

Daher die Frage an @Marvin1000 : Woher weißt du, dass die Steuerkette bereits getauscht wurde? Hast du einen Beleg?

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Reparatur zunächst selbst zu bezahlen und anschließend die Kosten von VW zu fordern. Du stützt dich auf § 1042 ABGB iVm § 1168 ABGB analog (österreichisches Recht). Die Reparatur muss aber innerhalb der GWL-Frist durchgeführt werden, die Geldforderung hast du danach weiterhin. Der Beweis deinerseits sollte dann wesentlich einfacher sein, da die kaputte Steuerkette ausgebaut ist und (für einen Professionisten) leichter zu beurteilen ist warum die Kette mangelhaft ist (Material-, bzw. Produktionsfehler).

Außergerichtlich ist man natürlich immer daran gebunden, dass VW einsichtig ist und "freiwillig" bezahlt. Zwingen kannst du persönlich VW nicht, sondern nur eine gerichtliche Entscheidung.

Die Reparatur zunächst selbst zu bezahlen, sollte somit der letzte Versuch sein die Kosten rückerstattet zu bekommen (da man ohne Klage höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleibt).

am 22. Juni 2017 um 8:49

@Collossus

Zur Richtigstellung bzgl. Gewährleistung/Garantie:

Die Gewährleistung ist personenbezogen!

Sie kann jedoch beim Verkauf problemlos übertragen werden (normale Forderungsabtretung, erfordert auch nicht die Zustimmung des Händlers).

Maßgeblich ist jedoch, dass sie vereinbart wurde (bestenfalls schriftlich im Kaufvertrag).

Das selbe bezieht sich natürlich auf die Garantie von Reparaturen.

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 13:34

Zitat:

@Florian096 schrieb am 21. Juni 2017 um 23:17:17 Uhr:

@Collossus

ja wir meinen das selbe. Die Beweislastumkehr greift in den ersten 6 Monaten, danach Beweislast des Gläubigers.

Bzgl. Garantie: hier wissen wir zu wenig, um beurteilen zu können, ob Marvin Garantie abrufen kann.

Hat VW die Reparatur selbst durchgeführt bevor das Auto verkauft wurde, gibt es meiner Meinung nach keine Garantie. Hat jedoch der Vorbesitzer die Reparatur in Auftrag gegeben und Marvin hat die dazugehörige Rechnung, kann er sich eventuell auf die Garantie berufen.

Daher die Frage an @Marvin1000 : Woher weißt du, dass die Steuerkette bereits getauscht wurde? Hast du einen Beleg?

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Reparatur zunächst selbst zu bezahlen und anschließend die Kosten von VW zu fordern. Du stützt dich auf § 1042 ABGB iVm § 1168 ABGB analog (österreichisches Recht). Die Reparatur muss aber innerhalb

der GWL-Frist durchgeführt werden, die Geldforderung hast du danach weiterhin. Der Beweis deinerseits sollte dann wesentlich einfacher sein, da die kaputte Steuerkette ausgebaut ist und (für einen Professionisten) leichter zu beurteilen ist warum die Kette mangelhaft ist (Material-, bzw. Produktionsfehler).

Außergerichtlich ist man natürlich immer daran gebunden, dass VW einsichtig ist und "freiwillig" bezahlt. Zwingen kannst du persönlich VW nicht, sondern nur eine gerichtliche Entscheidung.

Die Reparatur zunächst selbst zu bezahlen, sollte somit der letzte Versuch sein die Kosten rückerstattet zu bekommen (da man ohne Klage höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleibt).

Ich weiss es weil der VW Händler mir das per Mail mitgeteilt hat der mir das Auto verkauft hat

am 22. Juni 2017 um 16:54

@Marvin1000

Das ist schön und gut, dass er dir das mitgeteilt hat, bringt dir aber jetzt leider relativ wenig. Denn wie gesagt, Garantie hast du somit auf die Steuerkette keine (es sei denn, es lässt sich aus der Erklärung der Händlers eine Garantie ableiten - was ich jedoch bezweifle, da 1. der Händler nicht verpflichtet ist dir eine Garantie auf die Reparatur zu geben dir vor dem Kauf durchgeführt wurde und 2. er sich selbst dadurch schlechter stellen würde.

Meiner Meinung nach hat er dich schlicht "betrogen" und nie die Kette getauscht (weshalb sich auch erklären lässt, warum die Steuerkette jetzt fällig ist).

Geh zum Händler und sag ihm er soll dir einen Nachweis für die Reparatur geben (die Zusage hast du ja schriftlich).

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 20. Juni 2017 um 22:02:10 Uhr:

Zunächst wäre es sehr schön, wenn du Groß- und Kleinschreibung sowie eine korrekte Zeichensetzung verwenden würdest.

Da schließe ich mich an!!!

Wenn die Kette vor 14 Monaten ausgetauscht wurde, dann hast du auf die ausgeführten Arbeiten 2 Jahre Garantie. Somit ist die ausführende Werkstatt in der Pflicht, den erneiten Schaden zu beheben.

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