Zitat:
@WROBO schrieb am 30. Dezember 2023 um 19:48:03 Uhr:
Zur Info! /Scheinwerferreinigungsanlage ist vorgeschrieben für: in Deutschland für seit dem 1. April 2000 zugelassene Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (etwa Xenonlicht) ausgestattet sind (gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 50 Abs./
Bei allen anderen wird das eingespart!
Sicherlich hast du das nur vergessen zu erwähnen, aber du solltest noch auf den Unterschied 25 Watt <> 35 Watt Xenon Licht und den damit einhergehend Verzicht auf eine SRA eingehen. Ansonsten wäre deine Info unvollständig und damit schlichtweg falsch.