Speed Limit Info inkl. Überholverbotsanzeige

BMW 3er

Wer hat Erfahrung damit?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Klez


Leute... macht die Glubscher auf im Strassenverkehr, dann braucht man solchen Quatsch nicht! Ich kenne zig Baustellen wo auf 80 gebremst wird, aber das Aufhebungsschild einfach weggelassen wird... was bringt mir da die SLI? Richtig... Nix!

Eine innerhalb einer Baustelle bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung erübrigt sich direkt am Ende der Gefahrenstelle, ohne dass ein gesondertes Aufhebungszeichen notwendig ist.

Solange man das weiss, braucht man keine SLI, die einem den Bleifuß wieder frei gibt.

Die SLI hilft aber dennoch in Baustellen mit ständig wechselnden Begrenzungen die jeweils aktuelle Einschränkung parat zu haben. Auch wenn man gerade mal abgelenkt war...

oder um es mit deinen Worten zu sagen: Ich kenne zig Baustellen, in denen ständig zwischen 80 über 60 bis hin zu 40 km/h hin und her gesprungen wird.

Aber Klez, du hast bestimmt noch nie ein Schild übersehen ;-)

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Zitat:

Original geschrieben von gogobln


ich werde irgendwann noch mal einen Versuch mit abgeklebter Kamera machen...

Wahrscheinlich bekommt man dann lauter Fehlermeldungen... aber interessant wäre das schon!

🙂

Zitat:

Original geschrieben von hansNL1


HenrikP,

Das wird niks.
Ich habe ein Thread gelesen, wobei ein junge Dame, BMW fuer Ihre Bussgelder verantwortlich machte.
Auch wegen der Werbung. Jeder sollte (glaub ich) 50% des Bussgeldes bezahlen.
BMW war nicht damit einverstanden.
Sie oeffnete danach ein Thread, das Sie besser nicht hat tun sollen. Oh, man das ging her .....

Der Ansatz wäre ja ein anderer. Nicht Bußgeld teilen, denn das ist ist wirklich nicht "übertragbar", sondern bei der Behörde auf Verbots- oder Tatbestandsirrtum plädieren. In dem Moment hat das nämlich gravierende Auswirkungen auf den Tatvorwurf.

Die Frage ist nämlich, wie weit hätte man der Anzeige vertrauen können. Nach den Versprechen ja zu 100 %, woher soll ein Laie wissen, dass das System fehlerbehaftet ist (zumindest wenn er zum 1. Mal damit fährt).

Bei dem Dämmerlichtschalter ist es nämlich so, wenn er zu spät einschaltet, kann man sich selbst vom Tatvorwurf der ungenügenden Beleuchtung freisprechen. Natürlich nicht in der Nacht, aber gerade in der dunkleren Übergangszeit. Als Fahrer kann man nämlich annehmen, dass der Dämmerlichtschalter ordnungsgemäß funktioniert. Da gibt es einige Urteile schon.
Dasselbe könnte, wenn man es geschickt macht, auch bei der Speedlimit zutreffen. Könnte. Aber das Thema ist wohl zu sensibel als dass die Richter das wie beim Dämmerlichtschalter schnell durchwinken, wo auch eine Rolle spielt, was der feststellende Polizist für ein subjektives Dämmerungsbefinden hat (bei den Verkehrsschildern gibt es ja nur schwanger oder nicht schwanger; aber kein "bisschen schwanger"😉.

Ach ja, ich komme vom Fach, falls mir jetzt jemand das Gegenteil anhängen will. BMW lehnt sich ganz schön weit aus dem Fenster mit den Werbeversprechen.

Vom Fach? Anwalt?

Aber BMW betont fast immer und überall, dass es sich um Assistenzsysteme handelt und zeigt viele Grenzen auf, unter denen das System Fehler verursachen kann. Als Fahrer bin ich letztlich immer verantwortlich für mein Fahrzeug und wenn z.B. das Navi mir sagt, dass ich rechts abbiegen soll und es sich um eine Einbahnstraße handelt, dann fahre ich ja auch nicht hinein und sage dann: "Mein Navi hat gesagt, dass ich da reinfahren soll".

So einfach kann man sich das nicht machen...
😉

Mit gesundem Menschenverstand weiß jeder Laie, dass jedes technische System fehlerbehaftet sein kann. Fraglich ist nur die Ausprägung der Fehler.
Wenn man dazu noch Betriebsanleitungen lesen kann, findet man Hinweise darauf, unter welchen Umständen das System fehlerhaft arbeiten kann (in meiner Betriebsanleitung auf Seite 80 unter "Grenzen des Systems" zu finden). Ebenso wird darauf verwiesen, dass das System das menschliche Auge nicht ersetzen kann.
Ob die Geschwindigkeitsübertretung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, spielt bei der Strafverfolgung keine Rolle. Lediglich im Strafmaß kann sich Vorsatz nachteilig auswirken.

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Zitat:

Original geschrieben von gogobln


Ob die Geschwindigkeitsübertretung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, spielt bei der Strafverfolgung keine Rolle. Lediglich im Strafmaß kann sich Vorsatz nachteilig auswirken.

Strafmaß gibt es nicht im OWi-Verfahren.

Und bei der Verfolgung spielt, wie erwähnt, die Hauptrolle die Vorwerfbarkeit, sprich, ob zB ein Verbots- oder Tatbestandsirrtum vorliegt. Erst danach (wenn es dann weiter geführt wird), entscheidet sich zwischen vorsätzlichem und fahrlässigen Handeln. Und genau bei der Vorwerfbarkeit KÖNNTE, ich wiederhole: könnte ein Ansatzpunkt sein unter Umständen herauszukommen.

Das Strafmaß in der Bedeutung der Höhe der "Bestrafung" resp. der Höhe des Bußgeldes (nicht im juristischen Sinne) ist auch im Ordnungswidrigkeitsrecht gegeben. Nachgewiesener Vorsatz zieht i.d.R. ein höheres Bußgeld nach sich.
Wie man die Strafe für zu schnelles Fahren nun bezeichnet, ist für den der zahlen muss, ziemlich Latte.

Ich habe hier bereits früher schon gepostet, was meine Speed Limit Info für von der signalisierten Geschwindigkeit abweichende Angaben zeigt.

Die mir bekannten 'Fehlanzeigen' in meiner näheren Umgebung bin ich heute abgefahren - mit einem an der Windschutzscheibe befestigten Navi Garmin Nüvi.

Resultat: Die Anzeigen im SIL decken sich zu 100% (einhundert Prozent) mit der Anzeige im Garmin, und zwar praktisch zeitgleich, d.h. der Wechsel in beiden Applikationen findet beinahe synchron statt.

Damit sollte eigentlich der Beweis erbracht sein - auch für die Zweifler 😁 - dass die SLI die Daten aus dem Navidaten-Material bezieht, auch wenn dieses seit langem nicht mehr stimmt und in einem neuen Karten-Update (Garmin) offenbar unberücksichtigt blieb.

Interessant... auch für Zweifler! 😉
Was für ein Navi hast Du und hast Du RTTI?

Zitat:

Original geschrieben von gogobln


Das Strafmaß in der Bedeutung der Höhe der "Bestrafung" resp. der Höhe des Bußgeldes (nicht im juristischen Sinne) ist auch im Ordnungswidrigkeitsrecht gegeben. Nachgewiesener Vorsatz zieht i.d.R. ein höheres Bußgeld nach sich.
Wie man die Strafe für zu schnelles Fahren nun bezeichnet, ist für den der zahlen muss, ziemlich Latte.

Es ist genau andersherum: die Kataloge und Rahmen beziehen sich auf vorsätzliches Handeln, und ziehen bei fahrlässigem Handeln im Höchstmaß auf die Hälfte des angegebenen Rahmens.

Und wie man die Bezeichnung nennt, ist nicht Latte, wenn man über die juristischen Details redet. Sonst brauch man darüber nicht reden.

Dass es dem Betroffenen letztendlich egal ist wie es heißt, heißt nicht, dass man bei der Aufarbeitung der Problematik schon die Grundlagen falsch benennen soll/kann/muss. und genau darum ging es...kannste ruhig einsehen und so hinnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von DUEW


Interessant... auch für Zweifler! 😉
Was für ein Navi hast Du und hast Du RTTI?

Das Navi ist das Garmin Nüvi 3490LM aus dem Wagen meiner Frau. Ja, ich habe RTTI.

Hihi... ich meinte das Navi im BMW. So schnell entstehen Missverständnisse.

RTTI... merkwürdig... Interessant wäre jetzt zu wissen was auf der gleichen Strecke passiert, wenn die Kamera abgedeckt wird.

Also zieht es die Daten aus dem Kartenmaterial oder RTTI und wenn es bestätigt wird von der Kamera, dann bleibt es so? Gab es Abweichungen zu den Schildern auf der Strecke?

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP


...kannste ruhig einsehen und so hinnehmen.

ich sehe das auch ruhig ein und nehme es hin und es tangiert mich nicht mal peripher... genau so wenig wie es einen Verkehrssünder juckt, ob seine gezahlte Knete nun Strafe oder Bußgeld heißt...

Es gibt halt Kleingeister, die sich an Worten hochziehen und Menschen, die pragmatisch die Folgen erkennen und bewerten.

Zitat:

Original geschrieben von DUEW


Hihi... ich meinte das Navi im BMW. So schnell entstehen Missverständnisse.

RTTI... merkwürdig... Interessant wäre jetzt zu wissen was auf der gleichen Strecke passiert, wenn die Kamera abgedeckt wird.

Also zieht es die Daten aus dem Kartenmaterial oder RTTI und wenn es bestätigt wird von der Kamera, dann bleibt es so? Gab es Abweichungen zu den Schildern auf der Strecke?

ich nehme mal an, dass das mobile Navi (Garmin) keine Kamera hat. Wenn dieses aber exakt das Gleiche anzeigt, wie das BMW-Prof. mit RTTI, dann kann die Kamera des BMW keinerlei Einfluss gehabt haben.

Oder sehe ich das falsch in meiner begrenzten Logik?

Zitat:

Original geschrieben von gogobln



Zitat:

Original geschrieben von HenrikP


...kannste ruhig einsehen und so hinnehmen.
ich sehe das auch ruhig ein und nehme es hin und es tangiert mich nicht mal peripher... genau so wenig wie es einen Verkehrssünder juckt, ob seine gezahlte Knete nun Strafe oder Bußgeld heißt...
Es gibt halt Kleingeister, die sich an Worten hochziehen und Menschen, die pragmatisch die Folgen erkennen und bewerten.

Du hast vergessen zu erwähnen, dass deine Laieninterpretation und falsche Einschätzung der Situation ein falsches Ergebnis geliefert hat. Wie soll man pragmatisch die Folgen bewerten können wenn man sich nicht an den Details aufhält - was aber gerade bei juristischen Sachen entscheidend ist.

Ist ja auch nicht schlimm - dafür ist man ja Laie. Du bist sicher auf anderen gebieten ein Experte.
Das meinte ich mit "kannste ruhig so hinnehmen", dass du es falsch umschreibst werfe ich dir ja nichtmal vor...aber lassen wir das.

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP


Es ist genau andersherum: die Kataloge und Rahmen beziehen sich auf vorsätzliches Handeln, und ziehen bei fahrlässigem Handeln im Höchstmaß auf die Hälfte des angegebenen Rahmens.

Wo hast du das denn her? Es wird in der Regel von fahrlässiger begehungsweise ausgegangen. Dies umfasst alle Delikte, die im Abschnitt 1 des Bußgeldkataloges erfasst sind - siehe hierzu § 3 IV a BKatV (z.B. Park- und Geschwindigkeitsverstöße, Vorfahrtsverstöße etc. pp.). Nur solche Dinge, die nur vorsätzlich begehbar sind - wie z.B. Handynutzung während der Fahrt - sind von der Möglichkeit der Erhöhung des Bußgeldes ausgeschlossen, da sie nun mal immer vorsätzlich begangen werden. Diese sind im Abschnitt 2 des Bußgeldkataloges zu finden.

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