Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

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Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

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@frolly76
Na dann hoffen wir mal, dass die Profis nicht auch am Thema vorbei gehen.

Der entscheidende Faktor ist nun auch die Zurückweisung der Argumentation "Motorschutz".

https://www.faz.net/.../...-in-dieselmotoren-ist-illegal-17106732.html

Zitat:

Den Einwand vieler Automobilhersteller, die sich bei der Verwendung auf die Vorbeugung möglicher Schäden am Motor und damit am Fahrzeug berufen, räumten die Richter aus. Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beitrage, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, könne ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichtshofs (Rechtssache C-693/18).

Dann bin ich mal gespannt, ob Daimler noch wie angekündigt in die Berufung geht 😉

Zitat:

@frolly76 schrieb am 17. Dezember 2020 um 10:07:08 Uhr:


Illegal

Breaking News. EuGH erklärt Abgas-Software in Dieselwagen für illegal. https://www.n-tv.de/.../...eselwagen-fuer-illegal-article22241877.html

Na dann bin ich mal auf meine Klage gegen die Daimler AG im April 2021 gespannt....

Den ihr Ökogedöns ist mir so was vonb scheiss egal, mir ist auch egal wie das gelöst wird. Der Motor hat lange gut zu funktionierne und nicht durch den Kram das AGR zugesetzt zu werden oder Motorschäden in Folge des Ökokrams zu haben. BAsta.

Grüße Kurti

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Leider! muss man sagen, dass der EUGH mögliche zulässige Abschalteinrichtungen etwas genauer spezifiziert hat, jedoch eben nur etwas!

"Der Tagesspiegel" schreibt dazu z.B:
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/.../26730640.html

" „Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen“, entschied der EuGH am Donnerstag. Wenn es jedoch darum geht, „den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen“, kann eine Abschalteinrichtung erlaubt sein. "

Dabei scheint mir die 2. Aussage des EUGH die Tür für die Industrie, spricht Automobilhersteller, zu sein.
Damit wird es weiter unzählige Einzelverfahren geben, welche klären dürfen, ob genau bei diesem Fahrzeug nun der Schutz vor "plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden" vorlag ...

Schade, dass heute die Einflussnahme der Industrie auch vor Gerichten nicht aufzuhalten ist.

😠

und schade, dass es solche verschwörungstheoretiker gibt.

Darf man fragen, was daran eine Verschwörung ist?

Nur Theorie würde ich ja noch verstehen / akzeptieren.

Zitat:

@Bernh24 schrieb am 17. Dezember 2020 um 21:21:16 Uhr:


Darf man fragen, was daran eine Verschwörung ist?

Die, dass die Industrie Einfluss auf die Rechtsprechung der obersten Gerichte nimmt oder nehmen kann. Liest du deine eigenen Beiträge?

Ist ne 1A Verschwörung.

Zitat:

@DrLoboto schrieb am 17. Dezember 2020 um 22:40:44 Uhr:



... Liest du deine eigenen Beiträge?

Nein, ich schreibe sie.
Und vornehmlich mit einem Aluhut auf dem Schädel ... 😉

Leider ist das Realität, nur dass dies nicht so offen abläuft, wir in der Politik, wo gewählte 'Volksvertreter' offen durch Lobbyisten gesteuert werden.

Wenn man sich die grundlegenden Aussagen des Urteils anschaut, so wird es ja deutlich, dass die Grundaussage:

„Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen“

durch den Zusatz:

Wenn es jedoch darum geht, „den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen“, kann eine Abschalteinrichtung erlaubt sein.

ordentlich aufgeweicht wird.
Das Gericht sagt jedoch nicht, wann es sich um einen plötzlichen und außergewöhnlichen Schaden handelt, was somit die Automobilhersteller dieses Urteil gelassen sehen läßt.

Es wurde also KEINE klare Aussage in dieser Sache getroffen. Man folgt der Leitlinie der Gesetzgebers, welche bereits mit Erstellung der betroffenen Verordnungen verfolgt wurde, möglichst undefinierte Regeln zu hinterlassen. Das ist alles Andere als im Sinne eines Verbrauchers. Das ist mehr Schein als Sein.

So, jetzt werde ich den Aluhut wieder absetzen und eine Tasse Tee trinken ... 😉

Also ich finde es ziemlich eindeutig definiert. Dass die Begründung deinen Interessen ggf. nicht entgegen kommt, liegt in der Natur der Sache. Jetzt wurde erstmal final definiert, was geht und was nicht. Den Beweis freilich, warum die Funktion funktioniert, wie sie denn funktioniert, müssen nun die Hersteller erbringen. Wenn dieser Beweis hinreichend klar erbracht werden kann, warum soll es dann illegal sein?

Da hier aber relativ klar zwischen Verschmutzung, Verschleiß (mittelbare Faktoren) und sofortigem Defekt (unmittelbare Faktoren) differenziert wird, wird das Erbringen dieses Beweises nicht so trivial sein. Dem KBA hat ja offenbar schon Verschleiß gereicht, um das Thermofenster zu genehmigen.

Ich sehe auch keine relevante Einschränkung; die Sonderschaltung darf sicher nicht minutenlang aktiv sein, sondern nur kurzfristig kritische Zustände absichern.

Wahrscheinlich ist das Urteil mit diesem Passus sogar besser als ohne.

Wie erwartet und ich lache mich tot ob der 99 Seiten Klageerwiderung von Daimler. Noch vor zwei Wochen, Behauptungen aufgestellt die längst durch die Realität eingeholt wurden. "Die Gefahr dass die Betriebserlaubnis entzogen wird hat nie bestanden!" Da haben hier im Forum schon die Leute mit den Briefen von der Zulassungsstelle gewedelt.

Dann viel Text von Professoren zum Thema. Daimler hat ein Gutachten angeführt um zu erklären warum ein Thermofenster notwendig ist. Stimmt, ist notwendig. Wird dort alles beschrieben. Versottung, Langzeitschäden etc.
Daimler und ich sind uns also einig: Ohne Thermofenster wird das Auto nicht lange halten, zumindest wird der Unterhalt teuer.

Nur blöd, dass es eben seit 2007 in den EU Verordnungen ausformuliert wurde: Die Abgasreinigung hat bei Temperaturen und Umweltbedingungen wie sie regelmäßig in der EU auftreten zu funktionieren.
Ich sage mal so: „Winter ist regelmäßig, ganze 3 Monate im Jahr.“

Also was nun? Ohne Thermofenster habe ich einen wirtschaftlichen Schaden. Mit Thermofenster keine Zulassung.
Toll das im Gutachten, beschrieben wird wie eine konforme Lösung aussieht. Dazu muss die Abgasanlage, kuschelig warm in den Motorraum. Wird bei Daimler seit 2016 in Form des OMV654 gemacht. Deswegen hat die V-Klasse bereits in 2014 einen 25cm längere Vorbau bekommen. Ich hatte mich damals, auch hier im Forum, aufgeregt warum das Auto länger wurde. Erklärung des Verkäufers: "Wegen größer Motoren." Mhh.... 6 Zylinder? Nein OMV654. Also war zum Zeitpunkt, als man mir das Auto verkauft bereits eine Methode bekannt um die Regelung einzuhalten. Noch einmal Danke an Daimler für das Gutachten! Denn auch dort wird diese als Stand der Technik ab 2015 angeführt.

Zum Thema Vorsatz.
Laut Gutachten werden 2 Jahre (!) für die Erprobung einer neuen Kalibrierung für den Motor angegeben. Das KBA hat das Update für den Rückruf in 10.2018 freigegeben. Also hat man bei Daimler, irgendwann Anfang 2016 entschieden, für sehr, sehr viel Geld, eine neue Software zu entwickeln. Man wusste sicher warum man das tut. Zumindest hat man gewusst was man ändern musste. Man wusste es sogar bevor die Kripo in 2017 zur Hausdurchsuchung kam. Man wusste es bevor das KBA den Anhörungsbogen geschickt hat. Lauter schlaue Leute!

Trotzdem hat man die Autos weiterverkauft. Gut der Vorstand wusste angeblich von nix. Genau der Typ mit dem Schnurrbart (der angeblich uninformiert) rumgelaufen ist und erzählt hat: "Bei Daimler wird nicht geschummelt!"

Ich Depp hab's geglaubt. Ich Depp hab's gekauft.

Nun erklärt mir bitte wer hat den Q1.2017 Geschäftsbericht unterschrieben? Da wird im Abschnitt Risiken auf einen möglichen Rückruf im Zusammenhang mit, fehlerhafter Abgasreinigung bei Dieselmotoren hingewiesen. Rückstellung bei MB-Trucks und VANs werden gebildet.
Hätte mich über eine Belehrung beim Kauf gefreut. Gab es aber keine.

Gut, dass im Geschäftsbericht auch geschrieben ist, dass sich Daimler als Kronzeuge in einem Kartellverfahren, zur Absprache von Abgasreinigung und Adblue Tankgrößen beteiligt hat. Kaum zu glauben. Hat er angeblich auch nicht mit bekommen. Wäre ja kriminell. Nur wie das mit der Selbstanzeige geht ist mir nicht klar.

Da sitzt also Daimler in der 5er Runde, mit der Konkurrenz(!), und dekliniert die Funktion der Abgasreinigung durch. Wenn aber eine privat Personen und selbst ein OLG Einsicht in die Unterlagen des KBAs verlangt, wird dies mit Verweis auf Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen verneint. Dazu gibt es dann einen Brief vom KBA an Daimler, wo steht bei euch ist alles i.O. und einen zweiten an das fahrende Volk mit einem verbindlichen Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung.

Das ist dann der Punkt wo man echt auf den Aluhut schielt.

Aber, und das ist erfreulich, der EuGH hat das Thema jetzt sauber geklärt.

Zitat:

@Garon schrieb am 18. Dezember 2020 um 20:27:30 Uhr:


Dazu muss die Abgasanlage, kuschelig warm in den Motorraum. Wird bei Daimler seit 2016 in Form des OMV654 gemacht. Deswegen hat die V-Klasse bereits in 2014 einen 25cm längere Vorbau bekommen. Ich hatte mich damals, auch hier im Forum, aufgeregt warum das Auto länger wurde.

Das war eigentlich der Fußgängerschutz - der neue T7 entwickelt sich ja auch in diese Richtung.

Ansonsten gibt es hier noch eine lesenswerte Position:

https://www.lto.de/.../

Wirklich Probleme könnten nun wirklich diejenigen bekommen, die nicht geklagt haben. Auch im Hinblick auf die Verjährungsentscheidung des BGH i.S. VW.

https://www.lto.de/.../

Die DUH hat ihre Strategie inzwischen umgestellt; die einzelnen Klagen für Fahrverbote in Städten sind praktisch zum Erliegen gekommen; man schießt sich inzwischen auf das KBA ein.

https://www.duh.de/.../

Das was nach diesem Urteil interessant sein wird, ist die Frage wie genau das KBA über die Funktion des Thermofensters imformiert war. Wenn hier nämlich eine vollständige Information des KBA vorliegt, dann kann es vor allem auch für den Steuerzahler teuer werden. Schließlich hätte das KBA dann eine unrichtige Typengenehmigung erteilt und wäre dann zumindest für Daimler und alle in der EU ansässigen Erwerber ebenfalls dafür haftbar.

Dann viel Spaß beim Schadensersatzprozess gegen den Staat!

Dazu gibt es hunderte Konstellationen nach Autohersteller, Modell, Zeitpunkt der Typengenehmigung, Umfang des Thermofensters, Kaufzeitpunkt, Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Problems...

Dazu wird es gegen den Staat die Nummer mit der bewussten sittenwidrigen Schädigung nicht geben - Schadenersatz also nur gegen konkreten Schadensnachweis - nach 5 Jahren Prozessen vielleicht 500 Euro Überführungsprämie in die Ukraine?

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