Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
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in dem von @schoema erstem angegebenen Link der lesenswerten Position:
Steht als Fazit meines Erachtens nach sehr gut beschrieben, dass es für die Verbraucher leider noch alles offen ist. Dort steht zusammenfassend:
"Die Frage des Schadensersatzes wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtung wurde speziell für die Thermofenster noch nicht entschieden. Viele Gerichte lassen die Frage der Rechtmäßigkeit derzeit offen und meinen, dass in einer derartigen Abschalteinrichtung jedenfalls keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liege. Vor diesem Hintergrund sind die Aufrufe von Anwälten, die Entscheidung vom Donnerstag würde zu einer erfolgreichen neuen Klagewelle führen, mit großer Skepsis zu begegnen.
Und so könnte am Ende der Dieselkunde der große Verlierer sein, wenn Fahrzeuge stillgelegt werden und hierfür kein Schadensersatz gezahlt werden muss."
Generell stellt sich meinses Erachtens in Bezug auf den hier diskutierten Rückruf des KBA auch folgende Fragestellung:
Wenn nun eindeutig geklärt sein sollte, dass die Nutzung von Thermofenstern zur Abschaltung der Abgasreinigung generell untersagt sind, dann dürfte laut den Angaben in diesem Forum das auf viele Fahrzeuge bereits aufgespielte Softwareupdate zur "Korrektur" auf Basis dieses Rückrufes ebenfalls unter diese Regelung fallen, da meiner Erinnerung nach hier berichtet wurde, dass mit diesem Softwareupdate die Thermofenster lediglich verschoben wurden, jedoch nicht abgeschafft! Somit dürften auch die bereits "korrigierten" V-Klassen unrechtmäßig auf den Straßen der EU bewegt werden ...
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz
Das wird man aber nicht zu Lasten des Fahrzeughalters umsetzen können.
Das EuGH-Urteil kam ja dann doch etwas unverhofft durch noch. Ich verstehe jetzt aber immer noch nicht die "neue" Situation, vielleicht ist es zu kompliziert, insbesondere im Hinblick auf den KBA-Anordnung. Muss ich jetzt der Aufforderung der Zulassungsbehörde nachkommen den Software-Update machen lassen oder nicht? Was ist die Position von Daimler, es gab ja da einen Einspruch, wird dieser durch das EuGH-Urteil gestärkt? Was wäre die rechtliche Grundlage für die Stilllegung des Fahrzeuges?
Die Beantwortung dieser Fragen im Gesamten dürfte an unzulässige Rechtsberatung heranreichen 😉
Zitat:
Was ist die Position von Daimler, es gab ja da einen Einspruch, wird dieser durch das EuGH-Urteil gestärkt?
Wie kann man bitte zu dieser Frage kommen, wenn man die oben genannten Links gelesen hat?
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So ganz abwegig finde ich die Fragestellung auch nach lesen mehr als nur der hier angegebenen Links nicht.
Die für viele "Nachzügler" wichtige Kernfrage ist doch damit grundlegend verbunden.
Ist das durch das KBA angeordnete Softwareupdate nun bereits mit sicherer Rechtsgrundlage gedeckt (drohende Stilllegungen) oder bleibt Daimler trotz des EUGH Urteils bei seinem zu diesem KBA Rückruf erklärtem Widerspruch (V-Klassen ohne Update dürfen weiter fahren)?
Wenn man auf die Internetseite von Daimler schaut:
https://www.daimler.com/.../serviceaktion-rueckruf-ueberblick.html
so ist dort der letzte Stand 09/2020. Es erfolgte bisher keine "Aktualisierung", bzw. Änderung der darin offen dargestellten Haltung gegenüber dem KBA.
Dem Widerspruch fehlt es doch weiterhin an Ernsthaftigkeit, wenn der behördliche Rückruf gleichzeitig "freiwillig" abgearbeitet wird.
Es ist für die Beurteilung der durchzuführenden Maßnahmen zum Rückruf auch völlig unerheblich, ob das Daimler freiwillig macht oder irgendwas mit Widerspruch in den Bart brabbelt.
Mein Prüfer von TüV-Süd hat erst letzte Woche das Online-Tool genutzt um die Durchführung der Maßnahme zu überprüfen (war nötig weil Daimlers Zettel kein Datum hatte und der Zettel nicht älter als x sein darf).
Es gibt keine Prozesse gegen den Rückruf; die Gutgläubigen klammern sich weiter an das leere Wort vom Widerspruch. Es bleibt da bei planlosem Gemotze - eine ökonomisch sinnvolle und juristisch flankierte Strategie erkenne ich bei den Nachzüglern nicht. Die laufen nur wie die Lemminge in die Verjährungsfalle.
Verjährung tritt bei Mercedes V-Klasse wohl nicht vor Ende 2022 ein, frühestens Ende 2021. Bis dahin gibt es hoffentlich eine fallspezifische Rechtsprechung.
Hier nun ein Update von meiner Seite:
Zulassungsbehörde um Aufschub bis Ende Januar 2021 gebeten (wurde genehmigt), Vorführung beim TÜV gestern morgen (Freitag), Mitteilung des Mitarbeiters, er kann die Abgasuntersuchung wegen „Mitteilung im System“ nicht machen, solle bei Mercedes fragen. Das Kontroll- und Kommunikations-System der staatlichen Kontrollbehörden funktioniert also mittlerweile.
Am gleichen Tag nachmittags (Zufall?) nach dem TÜV leuchtete orange Motorkontroll-Leuchte, also ab zur Mercedes-Werkstatt. Dort steht er nun zur Analyse.
Dieses Austesten der Abregelungsdrehzahl wirkt nicht wirklich gesund. Ich fahre den Motor vor dem TÜV ganz warm.
Zitat:
@Unzeit schrieb am 9. Januar 2021 um 09:10:51 Uhr:
Verjährung tritt bei Mercedes V-Klasse wohl nicht vor Ende 2022 ein, frühestens Ende 2021. Bis dahin gibt es hoffentlich eine fallspezifische Rechtsprechung.
Woher sollte eine "fallspezifische" Rechtsprechung kommen? Der Prozess müsste ja aktuell schon laufen.
Und wie begründet sich die Einschätzung der Verjährung?
Was ist das zeitrelevante Ereignis? VW-Untersuchungsbericht (ja VW - da ist der V genannt) oder Rückrufdatum?
Zitat:
@Unzeit schrieb am 9. Januar 2021 um 09:10:51 Uhr:
Vorführung beim TÜV gestern morgen (Freitag), Mitteilung des Mitarbeiters, er kann die Abgasuntersuchung wegen „Mitteilung im System“ nicht machen, solle bei Mercedes fragen. Das Kontroll- und Kommunikations-System der staatlichen Kontrollbehörden funktioniert also mittlerweile.Am gleichen Tag nachmittags (Zufall?) nach dem TÜV leuchtete orange Motorkontroll-Leuchte, also ab zur Mercedes-Werkstatt. Dort steht er nun zur Analyse.
Dann bestand bei der Abgasuntersuchung womöglich schon ein abgasrelevanter Fehler, welcher zum nicht bestehen der Abgasuntersuchung führte. Meines Wissens wird dort nur ausgelesen und geprüft, einspielen kann der OBD Adapter der Prüforganisation nichts.
Und der abgasrelevante Fehler führte dann nachträglich zum Leuchten der MIL. Ich vermute, was in Richtung AdBlue oder NOX. Die Temperaturen draußen passen aktuell dazu.
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 9. Januar 2021 um 10:27:45 Uhr:
Zitat:
@Unzeit schrieb am 9. Januar 2021 um 09:10:51 Uhr:
Vorführung beim TÜV gestern morgen (Freitag), Mitteilung des Mitarbeiters, er kann die Abgasuntersuchung wegen „Mitteilung im System“ nicht machen, solle bei Mercedes fragen. Das Kontroll- und Kommunikations-System der staatlichen Kontrollbehörden funktioniert also mittlerweile.Am gleichen Tag nachmittags (Zufall?) nach dem TÜV leuchtete orange Motorkontroll-Leuchte, also ab zur Mercedes-Werkstatt. Dort steht er nun zur Analyse.
Dann bestand bei der Abgasuntersuchung womöglich schon ein abgasrelevanter Fehler, welcher zum nicht bestehen der Abgasuntersuchung führte. Meines Wissens wird dort nur ausgelesen und geprüft, einspielen kann der OBD Adapter der Prüforganisation nichts.
Und der abgasrelevante Fehler führte dann nachträglich zum Leuchten der MIL. Ich vermute, was in Richtung AdBlue oder NOX. Die Temperaturen draußen passen aktuell dazu.
Sehe ich auch so. Schon eine defekte Glühzeitendstufe verhindert eine AU.
Update: Die Abweisung beim TÜV war wegen dem fehlenden Software-Update. Danach (wohl Zufall) ging die Motorlampe an, Diagnose Mercedes: NOx-Sensoren. Angebot Mercedes: Die Sensoren werden beim Software-Update sowieso gewechselt, und da der Update umsonst ist, fallen dann für mich keine Reparaturkosten an. In Anbetracht der Abweisung beim TÜV, der Drohung der Stillegung durch die Behörde und der interessanten Reparaturkonstellation (Einsparung von Kosten durch Software-Update) mit den NOx-Sensoren wurde ich nun erfolgereich zum Update gezwungen🙁 Auch die Multifunktionsanzeige wurde getauscht.
Berichten kann ich bisher nur die veränderten, traktorartigen Geräusche beim Start und auch bei der Gaswegnahme/Leerlauf. Ich würde mal sagen, wer die Veränderung des Motorgeräusches nach den Update (V250, BJ 2015) leugnet, leugnet auch andere schlimme Dinge. Nostalgisch gesehen könnte ich sagen, dass mein Diesel nun wieder nagelt...
Mit Multifunktionsanzeige ist übrigens das Kombiinstrument gemeint.
Ich finde das gut. Man hat sich um dich gekümmert und die für dich aktuell beste Lösung erreicht.
Um bei den Verschwörungstheorien zu bleiben, hätten sie dir ja auch sagen können, du bezahlst 1000€ plus Montage für zwei Sensoren und sie hätten im Hintergrund das KI und die Sensoren getauscht, zusätzlich ohne dein Wissen das Update gemacht und dann das ganze noch über die KDM ans Werk abgerechnet... da wäre hier aber was los gewesen...
Positiver Nebeneffekt: dein Pfeil an der Tankanzeige dürfte jetzt auf die richtige Seite deuten. 😉
Pfeil war schon vorher auf der richtigen Seite, gibt wohl tiefere Gründe für den Austausch🙂 Ich denke in Bezug auf das Software-Update geht es weniger um Verschwörungstheorien als um Entmündigung und Verdummung von Kunden.
Der Thread hier wird übrigens sehr gut gepflegt.
Ja, die alte Hardware kann mit dem neuen Softwarestand nicht umgehen. Daher nach Ansage des Testers eben zu erneuern.
Es ist ja eben nicht nur ein Update des Motorsteuergeräts, da werden noch einige andere Komponenten geflasht.