Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

1693 weitere Antworten
1693 Antworten

Zitat:

@Unzeit schrieb am 20. November 2020 um 08:09:06 Uhr:


Ich habe nun auch Post erhalten. Frist bis 15.12. Zunächst einmal gut zu wissen, dass unser Bürokratie-Apparat trotz Corona noch funktioniert🙂 Beim EuGH scheint das ja schon langsamer zu gehen. Da kommt wohl nix (ich finde immer noch keine echte Verfahrensnummer) und ein Monat extra oder so bringt wohl wenig. Ich überlege der Verkehrsbehörde gleich mit andrrem Hebel zu kommen. Gibt es Ideen?

Du willst die Behörde aushebeln? Aber fragst nach Ideen.

Warum stellst du nicht dein Vorgehen erstmal vor.?

Danke, @Bruno_Pasalaki, ich sehe Du bist in diesem Forum sehr eifrig tätig, Dein genauer Bezug/Betroffenheit zum Thema bleibt aber unklar.

Meine Frage bezog sich auf die geringe Verlängerung der Deadline der Verkehrsbehörde bis Januar. Die wird kaum reichen, da das EuGH-Urteil nicht terminiert ist. Daher meine Frage, ob es andere Ideen gibt, eine Verlängerung zu erwirken, z.B. Ein simpler Einspruch.

Dann schreib das auch nächstesmal. Ich bin mir nicht sicher ob du der Meinung bist dieses Update umgehen zu können oder ob du ein Verfahren laufen hast. Da du aber vom "simplen Einspruch" sprichst bist du nur ersteres. Ansonsten hätte dein Anwalt schon entsprechend reagiert.

Habe nun auch von der Zulassungsstelle Bescheid bekommen. Werde morgen eine Fristverlängerung beantragen......

Ähnliche Themen

Zitat:

@Unzeit schrieb am 22. November 2020 um 00:39:45 Uhr:


Danke, @Bruno_Pasalaki, ich sehe Du bist in diesem Forum sehr eifrig tätig, Dein genauer Bezug/Betroffenheit zum Thema bleibt aber unklar.

Meine Frage bezog sich auf die geringe Verlängerung der Deadline der Verkehrsbehörde bis Januar. Die wird kaum reichen, da das EuGH-Urteil nicht terminiert ist. Daher meine Frage, ob es andere Ideen gibt, eine Verlängerung zu erwirken, z.B. Ein simpler Einspruch.

Und wie sieht es aus?

https://www.automobilwoche.de/.../...erhandlung-gegen-daimler-abgesagt

ist ja lustig - revisions- bzw. klagerücknahme ohne vergleich, wenn das stimmt - vielleicht ein richterlicher hinweis ?

Nachdem wir inzwischen bei diesem Thema auf Seite 107 sind, habe ich leider etwas den Überblick verloren.

Auf jeden Fall habe ich das Update relativ zeitnah durchführen lassen und kann seitdem keinen Nachteil erkennen.

Zusätzlich habe ich übrigens als Entschädigung für die "Unannehmlichkeiten" einen Gutschein über 100,- Euro erhalten, den ich jetzt gerade beim kleinen Service eingelöst habe.

Da die (nach der gerade zurückgenommenen) nächste Klage gegen Daimler vor dem BGH erst für den 9. März terminiert ist, machen Verlängerungen bei den Ämtern bis Januar wenig Sinn. Über eine konkrete Entscheidung auf EuGH-Ebene im Dezember, wie in einigen Beiträgen berichtet, kann ich leider nach wie vor nichts konkretes finden. Ich werde mich nochmals anwaltlich beraten lasse, die zeitliche Entwicklung scheint hier Daimler in die Hand zu spielen.

Das mit der in die "Hand spielen" scheint nicht nur so, sondern das ist leider harte Realität in vielen Bereichen der Wirtschaftsverflechtungen namens Lobby ... .
Ja, leider gibt es offensichtlich seitens des EUGH-Verfahrens noch kein Urteil, obwohl dieses zu Oktober 2020 angekündigt war. Auch das dann nächste erwartete Urteil des BGH zum 09. März wird mit Sicherheit (ich kenne den Inhalt des Verfahrens nicht genau) insoweit auch eine aufschiebende Grundlage für eine drohende Stillegung bieten.

Daimler selbst schreibt zu diesem Rückruf:
"Um Klarheit in einer überaus komplexen Sache zu erlangen, legt Daimler gegen die Rückruf-Bescheide Widerspruch ein."
Quelle: https://www.daimler.com/.../serviceaktion-rueckruf-ueberblick.html

Somit dürfte die Entscheidung zu diesem Widerspruch auch die Entscheidung für eine durchsetzbare, oder eben nicht gerechtfertigte Stillegung des Fahrzeiúges auf Basis dieses betreffenden Rückrufes des KBA bilden.

Heute soll das Urteil vom EuGH verkündet werden (Quelle: Kanzlei Goldenstein) dann sind wir mal gespannt!?!

https://www.presseportal.de/pm/135393/4792592

Jup, die Spannung steigt ...

PS: auch die Börse berichtet darüber:
https://www.boerse-online.de/.../...kerStart~!!~OMSelectionMarkerEnd~!

Illegal

Breaking News. EuGH erklärt Abgas-Software in Dieselwagen für illegal. https://www.n-tv.de/.../...eselwagen-fuer-illegal-article22241877.html

@frolly76
Tut mir sehr leid für Dich, dass es nur zum Hobby-Juristen gereicht hat.

@holle9 es reicht nicht mal zum Hobby-Jurist ;-) Das erledigen die Profis für mich

Deine Antwort
Ähnliche Themen