https://www.spiegel.de/.../...b-a-3d791add-d8fe-403f-9418-86f3b78267fd
Nach 2,5 Jahren wurde der Widerspruch Daimlers gegen den Rückruf abgelehnt. Dass man das noch erleben darf! Es ist mir nicht ganz klar was da so lang gedauert hat. Aber für "alle" Beteiligten, nun gut für KBA und Daimler, sehr praktisch. Das KBA als staatliche Überwachungsstelle hat Recht behalten. Aber Daimler tut es nicht weh. Jetzt können sie ganz in Ruhe der Klageweg beschreiten. Die Meinung des EuGH kennt man auch schon. Also, keine Hektik! Die Verjährung läuft. Die Unsicherheit bleibt.
Das Thema Sittenwidrigkeit mache ich mal an 3 Punkten fest:
1. Die Verordnung lesen. Ohne Vorsatz kommt da kein normal denkender Mensch auf die Idee, dass ein Thermofenster zulässig wäre.
Zitat:
BETRIEBSBEDINGUNGEN DES ABGASNACHBEHANDLUNGSSYSTEMS
Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt. ... Ist das Reagens gefroren, muss der Hersteller gewährleisten, dass es innerhalb von 20 Minuten, nachdem das Fahrzeug bei einer im Reagensbehälter gemessenen Temperatur von 258 K (– 15 °C) angelassen wurde, zur Verwendung bereitsteht, damit das Emissionsminderungssystem ordnungsgemäß arbeiten kann.
2. Kartell: Daimler hat sich mit seinem Wettbewerbern über Adblue Tankgrößen und Thermofenster abgesprochen. Ziel war unter anderem eine einheitliche (laut EuGH unzulässige) Interpretation der Emissionsschutzverordnung beim KBA zu erreichen. Daimler hat sich dazu sogar selbst angezeigt!
3. Nach dem Auffliegen des VW-Skandals hat Dieter Zetsche öffentlich beteuert:
Zitat:
Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz.
Im Geschäftsbericht 2016, Abschnitt Risiko, Seite 172, wird aber beschrieben: Behörden undinterne Untersuchungen
legen nahe dass,wie bei einem anderen Hersteller
, unzulässige Funktionen im Emissionskontrollsystem vorhanden sind. Das damit verbundene Risiko u.a. "Rezertifizierung existierender Dieselmodelle, ... Feldmaßnahmen, Rückrufaktionen" wird auch beschrieben. Aber beim Verkauf kein Wort zu diesen, bekannten Risiken. Das ist wie beim Gebrauchtwagenverkäufer der den Unfallsschaden nicht erwähnt.