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Soeben einen 500er abgeholt:( Wie ist die Rechtslage?

Fiat
Themenstarteram 4. März 2017 um 16:56

Hallo, wir haben für meine Frau letzte Woche, einen auf den ersten Blick schicken 500er in rot gekauft.

Loungeausstattung mit Panoramadach.

Das Panoramadach war allerdings von innen mit Folie beklebt, angeblich wegen der Hitzeentwicklung im Sommer, hatte ich im Forum auch schon darüber gelesen.

Wir haben dem Verkäufer natürlich gesagt dass wir die Folie wieder entfernen werden, da meine Frau das nur schwarze Dach nicht schön findet.

Gut, heute das Fahrzeug zugelassen und abgeholt, zu Hause musste natürlich zuerst schwarze Folie von innen entfernt werden, ging ohne Probleme raus.

Dann die Überraschung, immer noch alles dunkel, nachgesehen und....

von aussen auf dem Glasdach noch eine Folie, ging ebenfalls gut runter.

Dann der Schreck, das ganze Glasdach komplett mit Rissen übersät, ihr könnt euch das Gesicht meiner Frau vorstellen.

Verkäufer angerufen, er wusste seiner Aussage nichts von dem Schaden, da im Kundenauftrag

verkauft wurde. Er will dies abklären und sich Montag dazu melden.

Wer von euch kennt sich hier mit der Rechtslage aus?

So was ist doch arglistige Täuschung, da ein verdeckter Mangel vorliegt.

Da das auch noch ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, kann man mit einer Reparatur ja auch nicht ewig warten. Was wird so was in etwa kosten?

Hoffe ja der Händler findet eine Möglichkeit, für den Schaden zu haften.

Bin nur froh, das wir schon ewig eine Kombi Rechtsschutz haben.

Danke vorab für eure Ratschläge

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. August 2017 um 19:26

Hallo, sind gerade erst aus dem Urlaub zurück, sonst hätte ich eher geantwortet.

Am 03.08. war der Gerichtstermin, der Händler ist wie erwartet nicht erschienen, Versäumnisurteil wurde vom Richter ausgesprochen und wird dem Händler zugestellt.

Sollte er binnen 14 Tage keinen Einspruch einlegen, ist das Urteil rechtskräftig und es kann zwangsvollstreckt werden, sofern dort was zu holen ist.

In der Klageschrift hat unser Rechtsanwalt auch die Streitverkündung gegen den Verkäufer selbst angekündigt, so dass dieser ebenfalls haftbar gemacht werden kann.

Der Verkäufer ist tatsächlich zum Gerichtstermin erschienen, aber ohne Rechtsanwalt.

Da die Sache vor dem Landgericht läuft, ist dort Anwaltszwang.

Denke mal, er wollte mal checken wie die Lage ist, da er ja lt. Klageschrift bereits Bescheid weiß, dass er als nächstes an der Reihe ist.

Die Krönung ist aber dass er versucht hat mit unserem Rechtsanwalt ins Gespräch zu kommen, was dieser natürlich abgelehnt hat, da die Verhandlung ja gegen den Händler ging und nicht gegen ihn.

Er hat auch noch rum gejammert wegen den polizeilichen Ermittlungen, die ja aufgrund der strafrechtlichen Anzeige laufen usw.

Jedenfalls wollte er sich wohl auch einen Rechtsanwalt besorgen, den braucht er ja demnächst auch.

Habe ihm nur gesagt, selbst Schuld, da haben wir eh keinen Einfluss mehr darauf.

Hoffe nur, er bekommt da auch noch eine richtig dicke Strafe.

Er versucht es auf jeden Fall so auszulegen, als sei der Verkauf von privat im Kundenauftrag der Erstbesitzerin erfolgt. Die Erstbesitzerin weiß nur überhaupt nichts davon, sie hat den Wagen bei Fiat im Zuge eines Neuwagenkaufs in Zahlung gegeben.

Welchen Weg der Wagen dann genommen hat, wird wohl im Laufe der Ermittlungen auch noch bekannt werden.

Unser Rechtsanwalt meinte nur, wer regelmäßig Kfz. anbietet und diese verkauft, handelt gewerbsmäßig.

Er hatte zu damaligen Zeitpunkt ca. 10 PKW bei Mobile inseriert, die Inserate hat der Anwalt wohl gesichert, bevor der Anbieter sie gelöscht hat.

Leider wird sich die Sache wohl noch einige Zeit hin ziehen.

Wenn dann noch Zeugen geladen werden müssen und ein Gutachten erstellt werden soll.

Mal schauen, wie es weiter geht.

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Zitat:

@Twinni schrieb am 22. Apr. 2017 um 10:14:49 Uhr:

Was fürn Quatsch. Reparier das Teil, fahr es und gut. Alles andere macht nur Bauchschmerzen. Das defekte Dach ist doch kein Kopfab.

Naja, ansichtssache. Der Wagen wurde größteteils neu lackiert und das Dach kann ja wegen eines Unfalls gerissen sein.

Also mit "neues Glasdach und gut ist" würde mir der Verkäufer auch nicht davon kommen.

 

VG

Themenstarteram 23. April 2017 um 16:39

Das Dach wurde durch den Hagelschlag zerstört, auch die Windschutzscheibe und die Heckscheibe waren raus.

@Twinni Bauchschmerzen hätte ich, wenn ich mir so was gefallen lassen würde.

Es geht hier mit Sicherheit nicht nur um das Dach, wir reden hier von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Vielleicht wäre es sinnvoll mal die ganzen Beiträge zu lesen, bevor man hier seinen Senf dazu tut.

LG

Zitat:

@Twinni schrieb am 22. April 2017 um 10:14:49 Uhr:

Zitat:

@Guines schrieb am 20. April 2017 um 18:29:14 Uhr:

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, dazu hat uns der Rechtsanwalt geraten.

Im Falle eines Feuers etc. würden wir sonst auf dem Schaden sitzen bleiben.

Was fürn Quatsch. Reparier das Teil, fahr es und gut. Alles andere macht nur Bauchschmerzen. Das defekte Dach ist doch kein Kopfab.

Es ist Quatsch was du erzählst. Der wagen ist als Unfallfrei verkauft und ist als Totalschaden unter anderem mit einem vorherigen Unfall angekauft worden l, bevor er wieder hergerichtet wurde. Das ganze ist Betrug, was in Deutschland eine Straftat ist.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 23. April 2017 um 22:21:12 Uhr:

Der wagen ist als Unfallfrei verkauft und ist als Totalschaden unter anderem mit einem vorherigen Unfall angekauft worden l, bevor er wieder hergerichtet wurde. Das ganze ist Betrug, was in Deutschland eine Straftat ist.

Wenn das wirklich so ist und man das beweisen kann... Hoffentlich gibt es dann bald eine Einigung, aufgrund derer man weiter handeln kann. Die Frau will ja sicherlich nicht zu Fuß gehen. Ein fixer Anwalt könnte das relativ schnell erwirken. Viel Glück.

gibt es den Händler noch oder hat er schon Privatinsolvenz angemeldet?

Themenstarteram 27. April 2017 um 10:24

Hallo, selbstverständlich lässt sich dies beweisen. Ersthalterin würde vor Gericht aussagen.

Über den Unfallschaden und den Hagelschaden existieren beim Autohaus und der Versicherung Gutachten, allerdings können diese wohl nur gerichtlich als Beweissicherung angefordert werden.

Zusätzlich wird lt. Rechtsanwalt wohl noch ein Sachverständigengutachten gemacht.

Der Anwalt war recht fix, die Klage ist letzte Tage raus gegangen, hier muss ja erst gewartet werden, bis die Rechtsschutzversicherung den Antrag zur Klage frei gibt.

Schnellstens erwirken kann der RA leider auch nichts, geht halt alles seinen üblichen Weg.

@new rio-ub

Also Anfang März gab es den Händler noch, Privatinsolvenz kann man ja auch nicht so einfach anmelden.

Dafür müssen schon berechtigte Gründe für vor liegen.

Ist halt eine GmbH, die haften glaube ich mit einer Einlage von 25000 Euro.

Ich wünsche für euch dass die Angelegenheit zufriedenstellend ausgeht.

Da freut man sich auf ein neues Auto und dann sowas.

Zitat:

@Twinni schrieb am 25. April 2017 um 12:42:25 Uhr:

 

Wenn das wirklich so ist und man das beweisen kann... Hoffentlich gibt es dann bald eine Einigung, aufgrund derer man weiter handeln kann. Die Frau will ja sicherlich nicht zu Fuß gehen. Ein fixer Anwalt könnte das relativ schnell erwirken. Viel Glück.

Nein, denn der fixe Anwalt ist von den Gerichten abhängig, soweit die Gegenpartei nicht mitspielt. Dies tut er ja offenbar nicht. Es ist ja nun auch schon ein Folgeschaden entstanden, da dass Auto für den Käufer nicht nutzbar ist und eine Rücknahme zunächst verweigert wurde. Ferner die Kosten für RA, Gutachten, etc.

Selbst freiwillige sofortige Rücknahme würde den Fall ja nicht ungeschehen machen, sondern nur die Folgekosten etwas minimieren. Zudem wurde ja (zu Recht) Strafanzeige erstattet. Das läuft ja parallel. Schon mal gesehen, wie lange so etwas läuft? Das Wort relativ schnell, ist m.E. ziemlich unpassend. Es wäre vermutlich nun auch ein Vergleich sehr unklug. Das Ding muss jetzt schon durchgezogern werden. Die Rechnung für den Händler wird dann schön hoch. Dauert aber. Viele, viele, viele Monate.

Mit dem ein oder anderen hier ist es schon etwas anstrengend, eine vernünftige Konversation zu führen:

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 30. April 2017 um 09:28:22 Uhr:

Nein, denn der fixe Anwalt ist von den Gerichten abhängig, soweit die Gegenpartei nicht mitspielt.

Das ist schon klar, sofern man damit wirklich vor Gericht geht. Aber davon schrieb ich nichts. Wenn man einen kleveren Anwalt hat, dann kann der seinen Kollegen, also den Anwalt der Gegenseite möglicherweise von der Aussichtslosigkeit überzeugen. Man braucht nicht für jeden Pups einen Richter.

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 30. April 2017 um 09:28:22 Uhr:

Selbst freiwillige sofortige Rücknahme würde den Fall ja nicht ungeschehen machen, sondern nur die Folgekosten etwas minimieren.

Geht es dir hier tatsächlich um totale Gerechtigkeit und den allerletzten Cent? Da kannst du vor Gericht bis zur letztmöglichen Instanz gehen und selbst nach Jahren der Verhandlung wird die Rechnung nicht aufgehen. Was soll das? :mad:

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 30. April 2017 um 09:28:22 Uhr:

Zudem wurde ja (zu Recht) Strafanzeige erstattet. Das läuft ja parallel.

Du scheinst den Fall ja genauer zu kennen, als alle anderen hier. Wie kannst du beurteilen, ob hier irgendwas zu Recht passiert und was läuft hier parallel? Ich habe bisher nur von einem Vorfall gelesen, der hier behandelt werden soll.

Bedenkt doch mal: Es steht ja auch noch die Behauptung im Raum, dass der Käufer den Schaden am Dach selbst verursacht hat. Außerdem verstehe ich nicht, warum man ein Fahrzeug kauft, bei dem das Glasdach mit einer (oder sogar zwei) Folie sicht- und lichtdicht verklebt ist. Das fällt doch jedem auf! Und ein reparierter Hagelschaden - egal wie umfangreich - ist auch kein Unfall.

Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht. Egal wann eine Einigung erzielt wird, bin ich mir jetzt schon sicher, dass der Geschädigte deutlich mehr Zugeständnisse machen wird, als die Reparatur des Daches gekostet hätte. Allein die Zeit wäre mir zu schade. Ich schreibe dies trotzdem mal, und zwar aus Erfahrung. Mein längstes Verfahren hat fünfeinhalb Jahre gedauert, wobei die Rechtslage in dem Fall viel eindeutiger war. ;)

Lese dir einfach mal den Thread durch. Da steht drin, dass eine Strafanzeige erstattet wurde. Ferner die Schadenhöhe und der Weiterverkauf als Totalschaden durch die Vorbesitzerin. Klar, kann man Dinge ohne RA und Gericht lösen. Aber hier vermutlich nicht (mehr).

Themenstarteram 1. Mai 2017 um 13:17

@Twinni

Anscheinend hast du dir noch immer nicht die Mühe gemacht, mal den gesamten Beitrag zu lesen.

Natürlich ist ein Hagelschaden kein Unfall, jedoch ist und bleibt es arglistige Täuschung, wenn ein solcher Schaden beim Verkauf verschwiegen wird.

Hättest du alles gelesen dann hättest du vielleicht mitbekommen dass durch die Vorbesitzerin auch noch ein ebenfalls verschwiegener, reparierter Unfallschaden bekannt geworden ist.

Der RA hatte eine Frist zur Rücknahme des PKW gesetzt, auf dieses Schreiben wurde nicht reagiert.

Also bleibt wohl nur die Klage.

Natürlich braucht man nicht für jeden "Pups" einen Richter, aber davon kann hier wohl nicht mehr die Rede sein.

Wir sind aufs übelste betrogen worden, so sieht es aus.

Anscheinend kannst du es dir ja leisten, alles aus eigener Tasche zu zahlen.

Und ja, mir geht es hier absolut um die Gerechtigkeit, so ein linkes Ding sollte man sich einfach nicht bieten lassen.

Schon mal gar nicht, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.

Wir wären blöd, wenn wir dies alles selbst zahlen würden.

Und die Zeit ist sicherlich ärgerlich, aber wir sind uns nicht zu schade, dies abzuwarten.

Die Behauptung, dass wir das Dach selbst beschädigt haben. lässt sich ebenfalls widerlegen.

Es gibt von dem Hagelschaden ein Gutachten, incl. Fotos vom Schaden.

Diese Bilder werden identisch sein, mit dem vorliegenden Schaden. Auch dies hätte man in den Beiträgen lesen können.

Da du ja wohl selbst mal in einer ähnlichen Situation warst, wo du wohl anscheinend fünfeinhalb Jahre um dein Recht gekämpft hast, verstehe ich nicht warum du in diesem Fall, der ja eindeutig ist, uns dies nicht zugestehen willst.

Was soll das?

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Durchsetzung und das alles so läuft, wie du es dir wünschst. Bin raus...

Zitat:

@Twinni schrieb am 1. Mai 2017 um 21:01:22 Uhr:

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Durchsetzung und das alles so läuft, wie du es dir wünschst. Bin raus...

..mit "wünschen" hat das nix zu tun, sondern "einfache" Rechtsprechung..

Denn, er "fordert" ja nix ungewöhnliches, sondern nur die Rückabwicklung

des Vertrages...aufgrund von Täuschung.

Obs am Ende gar auf Betrug hinausläuft, dass werden dann u.U. das/die

Gerichte entscheiden, sollte der Händler weiter die "Vogel-Strauß-Taktik"

führen..

Grüße

Du warst doch gar nicht gemeint. Also halte dich bitte zurück mit Zitaten meines Kommentars, der dich überhaupt nicht betrifft und Kommentaren dazu. :mad:

am 9. Mai 2017 um 11:56

Das absolut erschreckende an der ganzen Geschichte ist, daß jemand ein 70% Prozent nachlackiertes Auto mit zugemurkstem Dach kauft, und es nicht nichtmal merkt, und nun den ganzen Zirkus die Allgemeinheit in Form von erhöhten Versicherungsbeiträgen tragen muss.

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, sollte entweder so clever sein, solch ein Auto als Unfallauto zu erkennen, oder jemanden mitnehmen der solch eine vermurkste Kiste erkennt, Wenn ihm das alles zu aufregend ist, dann sollte er sich für das gleiche Geld einen günstigeren neuen Wagen kaufen, an dem solche Schäden ja automatisch ausgeschlossen sind.

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