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Soeben einen 500er abgeholt:( Wie ist die Rechtslage?

Fiat
Themenstarteram 4. März 2017 um 16:56

Hallo, wir haben für meine Frau letzte Woche, einen auf den ersten Blick schicken 500er in rot gekauft.

Loungeausstattung mit Panoramadach.

Das Panoramadach war allerdings von innen mit Folie beklebt, angeblich wegen der Hitzeentwicklung im Sommer, hatte ich im Forum auch schon darüber gelesen.

Wir haben dem Verkäufer natürlich gesagt dass wir die Folie wieder entfernen werden, da meine Frau das nur schwarze Dach nicht schön findet.

Gut, heute das Fahrzeug zugelassen und abgeholt, zu Hause musste natürlich zuerst schwarze Folie von innen entfernt werden, ging ohne Probleme raus.

Dann die Überraschung, immer noch alles dunkel, nachgesehen und....

von aussen auf dem Glasdach noch eine Folie, ging ebenfalls gut runter.

Dann der Schreck, das ganze Glasdach komplett mit Rissen übersät, ihr könnt euch das Gesicht meiner Frau vorstellen.

Verkäufer angerufen, er wusste seiner Aussage nichts von dem Schaden, da im Kundenauftrag

verkauft wurde. Er will dies abklären und sich Montag dazu melden.

Wer von euch kennt sich hier mit der Rechtslage aus?

So was ist doch arglistige Täuschung, da ein verdeckter Mangel vorliegt.

Da das auch noch ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, kann man mit einer Reparatur ja auch nicht ewig warten. Was wird so was in etwa kosten?

Hoffe ja der Händler findet eine Möglichkeit, für den Schaden zu haften.

Bin nur froh, das wir schon ewig eine Kombi Rechtsschutz haben.

Danke vorab für eure Ratschläge

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. August 2017 um 19:26

Hallo, sind gerade erst aus dem Urlaub zurück, sonst hätte ich eher geantwortet.

Am 03.08. war der Gerichtstermin, der Händler ist wie erwartet nicht erschienen, Versäumnisurteil wurde vom Richter ausgesprochen und wird dem Händler zugestellt.

Sollte er binnen 14 Tage keinen Einspruch einlegen, ist das Urteil rechtskräftig und es kann zwangsvollstreckt werden, sofern dort was zu holen ist.

In der Klageschrift hat unser Rechtsanwalt auch die Streitverkündung gegen den Verkäufer selbst angekündigt, so dass dieser ebenfalls haftbar gemacht werden kann.

Der Verkäufer ist tatsächlich zum Gerichtstermin erschienen, aber ohne Rechtsanwalt.

Da die Sache vor dem Landgericht läuft, ist dort Anwaltszwang.

Denke mal, er wollte mal checken wie die Lage ist, da er ja lt. Klageschrift bereits Bescheid weiß, dass er als nächstes an der Reihe ist.

Die Krönung ist aber dass er versucht hat mit unserem Rechtsanwalt ins Gespräch zu kommen, was dieser natürlich abgelehnt hat, da die Verhandlung ja gegen den Händler ging und nicht gegen ihn.

Er hat auch noch rum gejammert wegen den polizeilichen Ermittlungen, die ja aufgrund der strafrechtlichen Anzeige laufen usw.

Jedenfalls wollte er sich wohl auch einen Rechtsanwalt besorgen, den braucht er ja demnächst auch.

Habe ihm nur gesagt, selbst Schuld, da haben wir eh keinen Einfluss mehr darauf.

Hoffe nur, er bekommt da auch noch eine richtig dicke Strafe.

Er versucht es auf jeden Fall so auszulegen, als sei der Verkauf von privat im Kundenauftrag der Erstbesitzerin erfolgt. Die Erstbesitzerin weiß nur überhaupt nichts davon, sie hat den Wagen bei Fiat im Zuge eines Neuwagenkaufs in Zahlung gegeben.

Welchen Weg der Wagen dann genommen hat, wird wohl im Laufe der Ermittlungen auch noch bekannt werden.

Unser Rechtsanwalt meinte nur, wer regelmäßig Kfz. anbietet und diese verkauft, handelt gewerbsmäßig.

Er hatte zu damaligen Zeitpunkt ca. 10 PKW bei Mobile inseriert, die Inserate hat der Anwalt wohl gesichert, bevor der Anbieter sie gelöscht hat.

Leider wird sich die Sache wohl noch einige Zeit hin ziehen.

Wenn dann noch Zeugen geladen werden müssen und ein Gutachten erstellt werden soll.

Mal schauen, wie es weiter geht.

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101 Antworten
am 10. Mai 2017 um 9:38

Die Frage hat mich auch gejuckt, aber m.E. wäre es taktisch nicht sehr klug, den jetzt hier zu veröffentlichen.

Zitat:

@Laminator62 schrieb am 10. Mai 2017 um 11:38:07 Uhr:

Die Frage hat mich auch gejuckt, aber m.E. wäre es taktisch nicht sehr klug, den jetzt hier zu veröffentlichen.

Mir ging es primär um eine Gruppierung (gross/klein, Fähnchen-Händler, etc.). Ob eine konkrete Nennung taktisch unklug ist, hängt sicher vom Einzelfall ab.

Hier werden sehr häufig im Forum konkrete Namen genannt in Streitfällen. Manchmal auch kurz vor dem Kauf, wenn man die Seriösität eines gewerblichen Verkäufers nicht gut einschätzen kann. Logischerweise auch in positiven Fällen oder einfach in Fällen, wo Fragen sind. Aber wie gesagt, um die konkrete Nennung ging es mir hier gar nicht.

am 10. Mai 2017 um 11:05

Ich kann langsam echt nur noch den Kopf schütteln was hier für Kommentare gebracht werden...

@Guines steh einfach drüber. Manche fühlen sich halt nur gut wenn sie anderen Verfehlungen (die teilweise gar keine sind) vorhalten können.

Du hast absolut richtig gehandelt, es geht hier rein ums Prinzip. Solche Leute sollen einfach nicht das Gefühl bekommen, dass sie mit derartigen Aktionen ungestraft davon kommen - und sie womöglich wiederholen können.

Hoffe du hältst uns weiterhin auf dem Laufenden - den ganzen anderen geistigen Dünnschiss, der hier teilweise zum Besten gegeben wird, versuche ich zu ignorieren.

Themenstarteram 10. Mai 2017 um 14:17

@bobbymotsch

Der Händler ist kein Markenhändler aber auch kein Fähnchenhändler. Freier Händler würde ich sagen, ist als GmbH & Co KG eingetragen. Namen werde ich hier natürlich überhaupt nicht nennen.

Gegen ein Versäumnisurteil kann glaube ich, nochmals mit einer Frist von 2 Wochen, Einspruch eingelegt werden.

Erst mal muss ja auf das Schreiben vom Gericht reagiert werden.

In der Abschrift vom Rechtsanwalt steht u.a.:

Die in der richterlichen Verfügung gesetzte Frist beginnt mit der Zustellung der Abschrift dieser Verfügung.

Die Erwiderung durch die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt muss vor Ende der Frist hier eingegangen sein.

Geht diese nicht fristgerecht ein, so kann die Partei alleine deshalb den Prozess verlieren.

Alles was verspätet vorgebracht wird, darf das Gericht nur berücksichtigen, wenn dies die Erledigung des Rechtsstreites nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird.

Da vor dem Landgericht ja Anwaltszwang besteht, hoffe ich dass der ihm mal ein wenig die Augen öffnet, welche Kosten auf ihn zukommen können.

Gesetzten Fall, er nimmt sich einen.

Hallo zusammen,

gibt es einen aktuellen Zwischenstand?

Vielen Dank

Zwacke

Themenstarteram 13. August 2017 um 19:26

Hallo, sind gerade erst aus dem Urlaub zurück, sonst hätte ich eher geantwortet.

Am 03.08. war der Gerichtstermin, der Händler ist wie erwartet nicht erschienen, Versäumnisurteil wurde vom Richter ausgesprochen und wird dem Händler zugestellt.

Sollte er binnen 14 Tage keinen Einspruch einlegen, ist das Urteil rechtskräftig und es kann zwangsvollstreckt werden, sofern dort was zu holen ist.

In der Klageschrift hat unser Rechtsanwalt auch die Streitverkündung gegen den Verkäufer selbst angekündigt, so dass dieser ebenfalls haftbar gemacht werden kann.

Der Verkäufer ist tatsächlich zum Gerichtstermin erschienen, aber ohne Rechtsanwalt.

Da die Sache vor dem Landgericht läuft, ist dort Anwaltszwang.

Denke mal, er wollte mal checken wie die Lage ist, da er ja lt. Klageschrift bereits Bescheid weiß, dass er als nächstes an der Reihe ist.

Die Krönung ist aber dass er versucht hat mit unserem Rechtsanwalt ins Gespräch zu kommen, was dieser natürlich abgelehnt hat, da die Verhandlung ja gegen den Händler ging und nicht gegen ihn.

Er hat auch noch rum gejammert wegen den polizeilichen Ermittlungen, die ja aufgrund der strafrechtlichen Anzeige laufen usw.

Jedenfalls wollte er sich wohl auch einen Rechtsanwalt besorgen, den braucht er ja demnächst auch.

Habe ihm nur gesagt, selbst Schuld, da haben wir eh keinen Einfluss mehr darauf.

Hoffe nur, er bekommt da auch noch eine richtig dicke Strafe.

Er versucht es auf jeden Fall so auszulegen, als sei der Verkauf von privat im Kundenauftrag der Erstbesitzerin erfolgt. Die Erstbesitzerin weiß nur überhaupt nichts davon, sie hat den Wagen bei Fiat im Zuge eines Neuwagenkaufs in Zahlung gegeben.

Welchen Weg der Wagen dann genommen hat, wird wohl im Laufe der Ermittlungen auch noch bekannt werden.

Unser Rechtsanwalt meinte nur, wer regelmäßig Kfz. anbietet und diese verkauft, handelt gewerbsmäßig.

Er hatte zu damaligen Zeitpunkt ca. 10 PKW bei Mobile inseriert, die Inserate hat der Anwalt wohl gesichert, bevor der Anbieter sie gelöscht hat.

Leider wird sich die Sache wohl noch einige Zeit hin ziehen.

Wenn dann noch Zeugen geladen werden müssen und ein Gutachten erstellt werden soll.

Mal schauen, wie es weiter geht.

..Danke fürs update..

Bin mal gespannt, wie es weitergeht..

Ich bin immer wieder erstaunt, wie "blöd" doch viele dieser "möchtegern" Händler sind..

Glauben die wirklich, dass sie die "Oberschlauen" sind und alle anderen sind voll doof, oder wie ?

Drücke die Daumen, dass es am Ende gut für Euch ausgeht..

Themenstarteram 11. Januar 2018 um 23:53

Hallo, wollte euch die Neuigkeiten nicht vorenthalten.

Titel zur Zwangsvollstreckung wurde erwirkt, der Gerichtsvollzieher hat mittlerweile die erste Rate eingetrieben.

Der gute Mann kann die Summe wohl nicht komplett aufbringen.

So dauert es zwar noch einige Zeit, bis wir das Geld komplett zurück haben, aber immerhin wird es über die Laufzeit besser verzinst, als bei irgendeiner Bank.

Sofern die restlichen Zahlungen denn kommen werden.

Die strafrechtliche Sache läuft noch, die wollen sich wohl lt. Schreiben an dem zivilrechtlichen Urteil orientieren.

Keine Ahnung, was da noch bei rauskommen kann.

Jedenfalls wird dann mal ein Neuwagen, bzw. Tageszulassung gekauft.

Die Anwalts- und Gerichtskosten sind auch nicht unerheblich.

Und auch der Gerichtsvollzieher lässt sich seine Dienste gut bezahlen.

War jedenfalls ein teurer Versuch...

..puuuh, 8 Monate hat das ganze gedauert....

Seis drum, es ist vorbei und ihr habt Recht bekommen...

Vielen Dank fürs upgrade...

am 27. Januar 2018 um 8:35

Habe alles interessiert gelesen. Gut, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat!

Gerechtigkeit schon, aber ob die Kosten wieder reinkommen?? Wenn der Händler die Hand hebt, machst du dicke Backen.

Das ist ja die Sauerei. Im schlimmsten Fall bekommt er nicht die ganze Summe zurück und bleibt auf den Anwalts- und Gerichtskosten auch noch sitzen...

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 2:20

@dirk reinecke

bitte erst lesen, dann posten!

Wenn er zahlungsunfähig wäre, hätte er dieses wohl spätestens beim Gerichtsvollzieher bekannt gegeben.

Ob er seine Raten zahlen wird, bleibt abzuwarten.

Und die Anwalts- und Gerichtskosten zahlt ebenfalls der Händler, da er hierzu rechtskräftig verurteilt wurde.

Selbst für den Fall, dass wir den Prozess verloren hätten, was bei dieser Beweislast wohl recht unwahrscheinlich gewesen wäre, hätte uns die Sache keine Cent gekostet.

Dafür hat man dann, wie ebenfalls schon beschrieben, die Rechtsschutzversicherung.

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