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Soeben einen 500er abgeholt:( Wie ist die Rechtslage?

Fiat
Themenstarteram 4. März 2017 um 16:56

Hallo, wir haben für meine Frau letzte Woche, einen auf den ersten Blick schicken 500er in rot gekauft.

Loungeausstattung mit Panoramadach.

Das Panoramadach war allerdings von innen mit Folie beklebt, angeblich wegen der Hitzeentwicklung im Sommer, hatte ich im Forum auch schon darüber gelesen.

Wir haben dem Verkäufer natürlich gesagt dass wir die Folie wieder entfernen werden, da meine Frau das nur schwarze Dach nicht schön findet.

Gut, heute das Fahrzeug zugelassen und abgeholt, zu Hause musste natürlich zuerst schwarze Folie von innen entfernt werden, ging ohne Probleme raus.

Dann die Überraschung, immer noch alles dunkel, nachgesehen und....

von aussen auf dem Glasdach noch eine Folie, ging ebenfalls gut runter.

Dann der Schreck, das ganze Glasdach komplett mit Rissen übersät, ihr könnt euch das Gesicht meiner Frau vorstellen.

Verkäufer angerufen, er wusste seiner Aussage nichts von dem Schaden, da im Kundenauftrag

verkauft wurde. Er will dies abklären und sich Montag dazu melden.

Wer von euch kennt sich hier mit der Rechtslage aus?

So was ist doch arglistige Täuschung, da ein verdeckter Mangel vorliegt.

Da das auch noch ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, kann man mit einer Reparatur ja auch nicht ewig warten. Was wird so was in etwa kosten?

Hoffe ja der Händler findet eine Möglichkeit, für den Schaden zu haften.

Bin nur froh, das wir schon ewig eine Kombi Rechtsschutz haben.

Danke vorab für eure Ratschläge

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. August 2017 um 19:26

Hallo, sind gerade erst aus dem Urlaub zurück, sonst hätte ich eher geantwortet.

Am 03.08. war der Gerichtstermin, der Händler ist wie erwartet nicht erschienen, Versäumnisurteil wurde vom Richter ausgesprochen und wird dem Händler zugestellt.

Sollte er binnen 14 Tage keinen Einspruch einlegen, ist das Urteil rechtskräftig und es kann zwangsvollstreckt werden, sofern dort was zu holen ist.

In der Klageschrift hat unser Rechtsanwalt auch die Streitverkündung gegen den Verkäufer selbst angekündigt, so dass dieser ebenfalls haftbar gemacht werden kann.

Der Verkäufer ist tatsächlich zum Gerichtstermin erschienen, aber ohne Rechtsanwalt.

Da die Sache vor dem Landgericht läuft, ist dort Anwaltszwang.

Denke mal, er wollte mal checken wie die Lage ist, da er ja lt. Klageschrift bereits Bescheid weiß, dass er als nächstes an der Reihe ist.

Die Krönung ist aber dass er versucht hat mit unserem Rechtsanwalt ins Gespräch zu kommen, was dieser natürlich abgelehnt hat, da die Verhandlung ja gegen den Händler ging und nicht gegen ihn.

Er hat auch noch rum gejammert wegen den polizeilichen Ermittlungen, die ja aufgrund der strafrechtlichen Anzeige laufen usw.

Jedenfalls wollte er sich wohl auch einen Rechtsanwalt besorgen, den braucht er ja demnächst auch.

Habe ihm nur gesagt, selbst Schuld, da haben wir eh keinen Einfluss mehr darauf.

Hoffe nur, er bekommt da auch noch eine richtig dicke Strafe.

Er versucht es auf jeden Fall so auszulegen, als sei der Verkauf von privat im Kundenauftrag der Erstbesitzerin erfolgt. Die Erstbesitzerin weiß nur überhaupt nichts davon, sie hat den Wagen bei Fiat im Zuge eines Neuwagenkaufs in Zahlung gegeben.

Welchen Weg der Wagen dann genommen hat, wird wohl im Laufe der Ermittlungen auch noch bekannt werden.

Unser Rechtsanwalt meinte nur, wer regelmäßig Kfz. anbietet und diese verkauft, handelt gewerbsmäßig.

Er hatte zu damaligen Zeitpunkt ca. 10 PKW bei Mobile inseriert, die Inserate hat der Anwalt wohl gesichert, bevor der Anbieter sie gelöscht hat.

Leider wird sich die Sache wohl noch einige Zeit hin ziehen.

Wenn dann noch Zeugen geladen werden müssen und ein Gutachten erstellt werden soll.

Mal schauen, wie es weiter geht.

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Deshalb hab ich immer von Privat gekauft und auch nur da wo die Winterreifen schön an der Garagenwand aufgehängt waren usw...du weisst was ich meine. ;)

Aber ich hab auch keinen Bock mehr auf alte gebrauchte Kisten. Zumindest die Zweitwägen kaufe ich jetzt nur noch neu.

..btw. ich habe für meinen 500er Lounge, mit beiden Pakten und 105-PS TA Motor,

gerade mal 12.5k €als TGZ bezahlt...UVP: war übriegends 21.500€

Da braucht eich nciht lange überlegen, ob ich mir einen gebrauchten hole...

Btw. leider hat meiner nur eine 4-Jahre Garantie, da der TGZ-Händler die beiden

weiteren Jahren nicht "dazugekauft" hat :(

Naja, nicht weiter schlimm, kann ich ja auch nachträglich abschließen, gibt ja genügend

Versicherung die das anbieten und obendrein preiswerter als die FIAT Anschlsusgarantie

ist.

Grüße

Gibt es was neues?

Themenstarteram 4. April 2017 um 0:51

Hallo, nein leider nicht viel. Verkäufer hat die Frist verstreichen lassen, ohne Antwort.

Strafrechtliche Anzeige wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt.

Rechtsanwalt ist dabei, die zivilrechtliche Klage zu verfassen.

Spätestens, wenn er mal Post von der Staatsanwaltschaft bekommt, muss er sich ja mal äußern.

Obwohl mir im Moment nichts einfällt, womit er sich rechtfertigen könnte.

Nun heißt es leider Geduld haben, habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie lange es bis zum Prozess dauern wird.

Denke aber bestimmt so 6-12 Monate.

..Danke für den Zwischenstand..

Bin gespannt, wann der Händler "einlnickt" oder, ober es bis zum bitteren Ende durchzieht.

Hast du mal verfolgt welchen Weg der Wagen nach dem Verkauf des Fahrzeuges an den Händler bekomme hat?

Themenstarteram 4. April 2017 um 8:53

Hallo, wir vermuten dass er den Wagen direkt bei Fiat als Totalschaden erworben hat.

Beide Händler sind im gleichen Ort ansässig.

Da die Autohändler ja Privatpersonen keine oder nur wenig Auskunft geben, wird sich auch dies wahrscheinlich nur gerichtlich bzw. von der Staatsanwaltschaft feststellen und beweisen lassen.

Dann kann es möglich sein, das die beide unter einer Decke stecken.

@Guines : gibts Neuigkeiten ?

Der Themenstarter braucht Geduld. Ist zwar alles sehr ärgerlich, aber so etwas zieht sich sicher hin. Es ist überhaupt nicht davon auszugehen, dass hier eingelenkt wird. Sehr gut, dass offenbar auch eine strafrechtliche Anzeige erfolgt ist. Das dauert dann noch länger. Aber vollkommen wurtscht. Geduld ! Das ist die erste Priorität. Fällt schwer, ist aber entscheidend, um keine Fehler zu machen. Es ist davon auszugehen, dass der Händler auf Zeit spielt. Jede, auch wömöglich überraschende juristisch Antworten und Gegenreaktion parat hat. Das Beispiel mit "Dach vom Kunden bei Folienentfernung zerstört" ist so ein Beispiel. Gehe einfach gedanklich davon aus, dass jemand dort sitzt, der nichts gutes im Schilde führt. Der während eines Rechtsstreites noch fünf weitere Dinge plant und im Regelfall auch recht gut weiss, wie man es schafft Nachteile des eigenen Tuns zu vermeiden. Da gibt es zahlreiche Tricks und der Faktor "Zeit" ist einer davon. Da hilft, neben deinem RA, vor allem Geduld. Emotionen zu unterdrücken, weil diese meistens zu falschen Entscheidungen führen. Viel Erfolg.

Themenstarteram 20. April 2017 um 13:53

Hallo, so sieht es leider aus, Geduld haben ist jetzt angesagt. Denke mal bis November/Dezember müssen wir uns wahrscheinlich gedulden.

Das Klageschreiben vom Anwalt ist fertig, es wird sowohl eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, als auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag, aufgrund nicht zugesagter Beschaffenheit. Ist halt nicht, wie zugesagt unfallfrei.

Sachverständigengutachten muss gemacht werden.

Es existiert aber auch noch ein Gutachten des Hagelschadens, dies muss dann evtl. gerichtlich angefordert werden.

Denke wenn die Bilder mit dem Istzustand vergleicht, wird man schon sehen dass der Schaden 1:1 identisch ist.

Sind zwei Einschläge an unterschiedlichen Stellen.

Mal schauen wie er dann aus der Nummer raus kommen möchte.

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten gibt.

Was hat der RA konkret empfohlen bzgl. der Zeitstrecke bis zur gewünschten Rückabwicklung? In der Garage abstellen (versichert) ohne jedwede Nutzung? Dies kostet dann ein paar Euro, ist aber wohl unvermeidbar. Am Ende dürfte klar sein, wer die "Party" bezahlt. Dauert halt nur.

..besten Dank für den Zwischenstand.

Dann drücke ich mal die Daumen, dass es doch schneller abgewickelt wird..

Themenstarteram 20. April 2017 um 16:29

Hallo, meine Frau nutzt den Wagen momentan nicht, da das Dach doch erheblich beschädigt ist.

Möchte halt nicht dass ihr es irgendwann auf den Kopf fällt. Außerdem möchten wir es tunlichst vermeiden, dem Verkäufer später noch die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, dazu hat uns der Rechtsanwalt geraten.

Im Falle eines Feuers etc. würden wir sonst auf dem Schaden sitzen bleiben.

Zitat:

@Guines schrieb am 20. April 2017 um 18:29:14 Uhr:

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, dazu hat uns der Rechtsanwalt geraten.

Im Falle eines Feuers etc. würden wir sonst auf dem Schaden sitzen bleiben.

Was fürn Quatsch. Reparier das Teil, fahr es und gut. Alles andere macht nur Bauchschmerzen. Das defekte Dach ist doch kein Kopfab.

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