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Soeben einen 500er abgeholt:( Wie ist die Rechtslage?
Hallo, wir haben für meine Frau letzte Woche, einen auf den ersten Blick schicken 500er in rot gekauft.
Loungeausstattung mit Panoramadach.
Das Panoramadach war allerdings von innen mit Folie beklebt, angeblich wegen der Hitzeentwicklung im Sommer, hatte ich im Forum auch schon darüber gelesen.
Wir haben dem Verkäufer natürlich gesagt dass wir die Folie wieder entfernen werden, da meine Frau das nur schwarze Dach nicht schön findet.
Gut, heute das Fahrzeug zugelassen und abgeholt, zu Hause musste natürlich zuerst schwarze Folie von innen entfernt werden, ging ohne Probleme raus.
Dann die Überraschung, immer noch alles dunkel, nachgesehen und....
von aussen auf dem Glasdach noch eine Folie, ging ebenfalls gut runter.
Dann der Schreck, das ganze Glasdach komplett mit Rissen übersät, ihr könnt euch das Gesicht meiner Frau vorstellen.
Verkäufer angerufen, er wusste seiner Aussage nichts von dem Schaden, da im Kundenauftrag
verkauft wurde. Er will dies abklären und sich Montag dazu melden.
Wer von euch kennt sich hier mit der Rechtslage aus?
So was ist doch arglistige Täuschung, da ein verdeckter Mangel vorliegt.
Da das auch noch ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, kann man mit einer Reparatur ja auch nicht ewig warten. Was wird so was in etwa kosten?
Hoffe ja der Händler findet eine Möglichkeit, für den Schaden zu haften.
Bin nur froh, das wir schon ewig eine Kombi Rechtsschutz haben.
Danke vorab für eure Ratschläge
Beste Antwort im Thema
Hallo, sind gerade erst aus dem Urlaub zurück, sonst hätte ich eher geantwortet.
Am 03.08. war der Gerichtstermin, der Händler ist wie erwartet nicht erschienen, Versäumnisurteil wurde vom Richter ausgesprochen und wird dem Händler zugestellt.
Sollte er binnen 14 Tage keinen Einspruch einlegen, ist das Urteil rechtskräftig und es kann zwangsvollstreckt werden, sofern dort was zu holen ist.
In der Klageschrift hat unser Rechtsanwalt auch die Streitverkündung gegen den Verkäufer selbst angekündigt, so dass dieser ebenfalls haftbar gemacht werden kann.
Der Verkäufer ist tatsächlich zum Gerichtstermin erschienen, aber ohne Rechtsanwalt.
Da die Sache vor dem Landgericht läuft, ist dort Anwaltszwang.
Denke mal, er wollte mal checken wie die Lage ist, da er ja lt. Klageschrift bereits Bescheid weiß, dass er als nächstes an der Reihe ist.
Die Krönung ist aber dass er versucht hat mit unserem Rechtsanwalt ins Gespräch zu kommen, was dieser natürlich abgelehnt hat, da die Verhandlung ja gegen den Händler ging und nicht gegen ihn.
Er hat auch noch rum gejammert wegen den polizeilichen Ermittlungen, die ja aufgrund der strafrechtlichen Anzeige laufen usw.
Jedenfalls wollte er sich wohl auch einen Rechtsanwalt besorgen, den braucht er ja demnächst auch.
Habe ihm nur gesagt, selbst Schuld, da haben wir eh keinen Einfluss mehr darauf.
Hoffe nur, er bekommt da auch noch eine richtig dicke Strafe.
Er versucht es auf jeden Fall so auszulegen, als sei der Verkauf von privat im Kundenauftrag der Erstbesitzerin erfolgt. Die Erstbesitzerin weiß nur überhaupt nichts davon, sie hat den Wagen bei Fiat im Zuge eines Neuwagenkaufs in Zahlung gegeben.
Welchen Weg der Wagen dann genommen hat, wird wohl im Laufe der Ermittlungen auch noch bekannt werden.
Unser Rechtsanwalt meinte nur, wer regelmäßig Kfz. anbietet und diese verkauft, handelt gewerbsmäßig.
Er hatte zu damaligen Zeitpunkt ca. 10 PKW bei Mobile inseriert, die Inserate hat der Anwalt wohl gesichert, bevor der Anbieter sie gelöscht hat.
Leider wird sich die Sache wohl noch einige Zeit hin ziehen.
Wenn dann noch Zeugen geladen werden müssen und ein Gutachten erstellt werden soll.
Mal schauen, wie es weiter geht.
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101 Antworten
Ob dieser Kommentar jetzt im Nachhinein weiter hilft?
"Für das gleiche Geld einen günstigeren neuen Wagen", wie meinst du das?
@ thimos : hmm, iwie kann ich Dir nicht folgen..
Was hat die Versicherung damit zu tun, wenn er gegen den Händler klagt ?
Desweiteren, nicht jeder ist so mißtrauisch wie der Großteil hier :)
Von daher, dem Käufer eine Teilschuld anzudichten ist schon frech...
Ich wette, in einigen anderen Bereichen, kann mann dich auch ganz schnell vorführen..
Von daher..wenn mann nix zu sagen hat, dann lieber Fre.. halten
Ich als Außenstehender habe die Sache mit dem Glasdach auch nicht verstanden. Ich hätte sehr wahrscheinlich darauf bestanden, dass der Händler die Folie entfernt. Geht er darauf nicht ein: sein Pech. Akzeptiert er meine Forderung, muss er zwar das Glasdach erneuern, aber dann wären die eigentlichen Schweinereien wohl nie aufgefallen.
Mir ist nicht bekannt, ob der Wagen von einem offiziellen Händler oder einem Dealer aus der Fähnchenfraktion verkauft wurde. War es ein offizieller Händler und kommt der auch noch seriös rüber und passt dann auch noch der Wagen ins Beuteschema: schwierig, da "mit eingeschalteter Alarmanlage" ums Auto zu laufen.
Mir zeigt der Fall nur wieder mal, dass man nicht vorsichtig genug sein kann. Was nun dem TE nicht weiterhilft. Hoffentlich kommt er wenigstens zu seinem Recht.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 9. Mai 2017 um 14:23:14 Uhr:
@ thimos : hmm, iwie kann ich Dir nicht folgen..
Was hat die Versicherung damit zu tun, wenn er gegen den Händler klagt ?
Desweiteren, nicht jeder ist so mißtrauisch wie der Großteil hier :)
Von daher, dem Käufer eine Teilschuld anzudichten ist schon frech...
Ich wette, in einigen anderen Bereichen, kann mann dich auch ganz schnell vorführen..
Von daher..wenn mann nix zu sagen hat, dann lieber Fre.. halten
Eigentlich einfach zu verstehen, Da Du es nicht verstehst, hier nochmal erklärt,,, Wer wegen solchen Dingen ganz gelassen sagt "ist ja nicht schlimm, zahlt ja meine Rechtschutzversicherung" sagt nichts anderes wie "ich war ein bisschen schusselig, aber lasse jetzt all die anderen meine Schuld zahlen."
Wenn jeder ständig seine Versicherung in Anspruch nimmt steigen halt die Beiträge immer weiter
Eigentlich verstehen solche Zusammenhänge selbst Teenager.
Auf Deine Gossensprache "Fre... halten" solltest Du nur zurückgreifen wenn Du wieder in der Gosse bist, und nicht in einem zivilisierten Forum.
Zitat:
@Puntomaniac schrieb am 9. Mai 2017 um 14:12:32 Uhr:
Ob dieser Kommentar jetzt im Nachhinein weiter hilft?
"Für das gleiche Geld einen günstigeren neuen Wagen", wie meinst du das?
Ganz einfach. Jemand kauft sich einen Fiat 500 der neu viellecht 12000 kostet für vielleicht 7000 und geht wie mit fast jedem Gebrauchtwagen ein Risiko ein.
Jemand anders kauft für die 7000 halt einen neuen Billigwagen, und hat ersmal kein Risiko. Neuwagengarantie, Garantie daß keine unzähligen Vorbesitzer das Dach vermurkst haben, und die Kiste überall nachlackiert haben.
Ähmmmm. So wie ich es verstanden habe, geht es hier aber nicht nur um das zerdepperte Dach, sondern wohl auch noch um einen verschwiegenen Unfallschaden. Oder darf man dagegen auch nicht juristisch vorgehen? :confused:
Zitat:
@Laminator62 schrieb am 9. Mai 2017 um 15:44:14 Uhr:
Ähmmmm. So wie ich es verstanden habe, geht es hier aber nicht nur um das zerdepperte Dach, sondern wohl auch noch um einen verschwiegenen Unfallschaden. Oder darf man dagegen auch nicht juristisch vorgehen? :confused:
Die Aussage war sehr einfach: Wer sich nicht zutraut ein Auto zu begutachten, nimmt jemanden mit der es kann, und verschont so die Allgemeinheit davor, mit steigenden Beiträgen dafür zu zahlen. Das soll keineswegs so klingen, als ob jeder erkennen muss, ob ein Auto einen Unfall hatte oder nicht.
Jedenfalls stürzt dieses grausige Verhalten nach dem Motto "Ich hab Rechtschutz, sollen doch alle Beitragszahler für meine Wehwehchen zahlen" in eine furchtbare Endlospirale, wo jeder nur noch jeden verklagt.
Letztes Jahr habe ich zufällig einen Autokäufer kennengelernt, der einen Wagen gekauft hatte, dessen vorderer rechter Reifen eine neue Dot Nummer hatte, dessen gesammter Vorderwagen knallrot lackiert war, während der Rest des Autos ziemlich ausgeblichen war, die Tür ging nicht richtig zu, die Spaltmasse waren schon von 15 Meter Entfernung furchtbar. Jedes halbwegs intelligente Kind, hätte sofort "Unfallfwagen" geschrien, aber er hatte nicht solch eine Nähe zur Realität. Dafür war er rechtschutzversichert.
Alleine die grausigen Farbunterschiede waren ihm auch schon aufgefallen, eine Erklärung dafür hatte er aber nicht.
Um die Geschichte kurz zu machen: Weil er zu naiv war das Auto als vermurkste Unfallkiste zu erkennen, dürfen jetzt alle Rechtschutzversicherten einen riesen Prozess mit Anwälten und Gutachtern zahlen.
@thimos
Du scheinst ja ein ganz oberschlaues Kerlchen zu sein.
Du trägst die Kosten die wir der Allgemeinheit verursacht haben bestimmt nicht mit, so ein schlauer Kerl wie du braucht ja bestimmt keine Rechtsschutzversicherung.
Und bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Ich zahle diese Versicherung schon seit 25 Jahren und ich fahre seit 28 Jahren unfallfrei.
Trotzdem zahle ich fast jedes Jahr mehr Beiträge. Wofür?
Für die Deppen die wie die letzten Idioten fahren. Und glaube mir, diese sehe ich tagtäglich.
Versicherungen funktionieren nun mal nach dem Solidarprinzip. Einer für alle, alle für einen...
Sei froh, dass du toller Kerl deine wohl noch nicht in Anspruch nehmen musstest.
Und unter dem zugeklebten Dach hätte auch ein Fachmann keinen Schaden erkennen können.
Gut, die nachlackierten Stellen hätte ein Fachmann wohl mit einem Lackdickenmesser erkennen können, jedoch haben wir zufällig keinen im Bekanntenkreis den wir mal eben hätten mitnehmen können.
Hätte, hätte.... hinterher ist man immer schlauer, so was passiert mir jedenfalls nicht noch einmal.
Auch du Oberschlaumeier würdest einen fachmännisch instandgesetzten Unfallschaden wohl kaum aus dem Stehgreif erkennen.
Naja, deiner Meinung nach sollte also jeder, der nicht mindestens Kfz-Gutachter ist und dazu noch so dämlich und naiv wie wir, nur Neuwagen kaufen?
Nochmal, der Wagen wurde als unfallfrei verkauft, so steht es auch im Kaufvertrag.
Noch gibt es hier in Deutschland Gesetze und Verkaufsrichtlinien. An solche hat sich jeder gewerbliche Händler zu halten. Macht er das nicht, darf er sich über Klageschriften und Gerichtsverhandlungen nicht wundern.
Selbst als Privatperson, hättest du bei einer solchen Vorgehensweise vor Gericht ganz schlechte Karten
Ansonsten kann ich mich nur Guzz97 anschließen, wer nichts konstruktives beizutragen hat und nur stänkern möchte.
Einfach mal die Fr.... halten. Und vielleicht mal an die eigene Oberlehrer Nase fassen.
Kurzes Update zur Sache, am 03.08. ist der erste Gerichtstermin angesetzt.
Klageschrift wurde zugestellt, innerhalb 3 Wochen muss die Klageerwiderung beim Gericht vorliegen.
Ansonsten ergeht wohl ein Versäumnisurteil, dann trägt die gegnerische Seite sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten.
Gleiches gilt bei Nichterscheinen zum Gerichtstermin.
Lt. Schreiben vom Gericht kann mit dem Versäumnisurteil eine Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung erfolgen.
Mal abwarten ob was kommt, oder ob er den Kopf noch tiefer in den Sand steckt.
Es wird aber nicht zum Versäumnis kommen...
Zitat:
@Twinni schrieb am 9. Mai 2017 um 20:05:12 Uhr:
Es wird aber nicht zum Versäumnis kommen...
Sondern? Hast du die Glaskugel ausgepackt?
thimos:
Jedenfalls stürzt dieses grausige Verhalten nach dem Motto "Ich hab Rechtschutz, sollen doch alle Beitragszahler für meine Wehwehchen zahlen" in eine furchtbare Endlospirale, wo jeder nur noch jeden verklagt.
Denke das deine Beiträge wenig mit dem eigentlichen Thema zu tun haben.
Soll keine Diskussion über Sinn oder Unsinn einer Rechtsschutz werden!
Wir waren ganz bestimmt nicht scharf darauf den Händler zu verklagen. Wir haben versucht eine außergerichtliche Einigung zu finden. Hätte er den Wagen zurück genommen, wäre die Sache erledigt gewesen.
Leider hat sich der Händler geweigert.
Richtig, wir zahlen Beiträge für diese Versicherung! Warum?
Damit wir in solch einem Fall abgesichert sind und diese auch in Anspruch nehmen können.
Das steht wohl jedem zu.
Oder zahlst du im Falle eines Unfalles, an dem du die Schuld trägst etwa die gegnerischen Reparaturkosten aus eigener Tasche? Nur damit die Beiträge der anderen Versicherungsnehmer nicht steigen?
Nie im Leben! Soviel zum Thema deiner hilfreichen Kommentare hier.
thimos: ....zahlt ja meine Rechtschutzversicherung" sagt nichts anderes wie "ich war ein bisschen schusselig, aber lasse jetzt all die anderen meine Schuld zahlen."
Denke nicht das es unsere Schuld ist dass der Händler arglistig einen Mangel verschwiegen und getäuscht hat. Denke ebenfalls nicht dass es unser Schuld ist dass der Händler einen Unfallwagen als unfallfrei angeboten hat.
So und zu guter Letzt, den Schaden zahlen letztendlich nicht die anderen Versicherungsnehmer, sondern der Händler, sofern er verurteilt werden sollte.
Oder denkst du, unsere Versicherung schenkt der gegnerischen Partei die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten?
Gegen die Inanspruchnahme der Versicherung habe ich absolut nichts. Dafür schließt man sie schließlich ab und die Beiträge steigen deswegen meinen Cent. Blöd wäre, wenn du keine hättest.
Glaskugel habe ich nicht, aber Erfahrung. ;)
..Schade, dass mann thimos nicht "dissen" kann..
Soviel unfug, selten gehört..
Guines : Danke für den Zwischenstand..
Bin mal gespant, wie es weitergeht..
Zitat:
@Guines schrieb am 9. Mai 2017 um 20:26:00 Uhr:
Zitat:
@Twinni schrieb am 9. Mai 2017 um 20:05:12 Uhr:
Es wird aber nicht zum Versäumnis kommen...
Sondern? Hast du die Glaskugel ausgepackt?
Sehr spekulativ. Das vorher keine Reaktion erfolgt ist, war doch nahezu klar. Meines Wissens hat aber ein erstes Versäumnis Urteil kaum Folgen, wenn die Gegenpartei danach rechtzeitig reagiert. Die unnötig Angereisten, RA, Richter und Sachverständige, Du sind vielleicht dann nur etwas genervt.
Falls die Gegenpartei auf Zeit spielt, wirst du eventuell noch ein paar Terminverschiebungen bekommen. Einfach Geduld. Du hast m.E. vollkommen richtig gehandelt.
Was ist dies eigentlich für ein Händler?