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Soeben einen 500er abgeholt:( Wie ist die Rechtslage?

Fiat
Themenstarteram 4. März 2017 um 16:56

Hallo, wir haben für meine Frau letzte Woche, einen auf den ersten Blick schicken 500er in rot gekauft.

Loungeausstattung mit Panoramadach.

Das Panoramadach war allerdings von innen mit Folie beklebt, angeblich wegen der Hitzeentwicklung im Sommer, hatte ich im Forum auch schon darüber gelesen.

Wir haben dem Verkäufer natürlich gesagt dass wir die Folie wieder entfernen werden, da meine Frau das nur schwarze Dach nicht schön findet.

Gut, heute das Fahrzeug zugelassen und abgeholt, zu Hause musste natürlich zuerst schwarze Folie von innen entfernt werden, ging ohne Probleme raus.

Dann die Überraschung, immer noch alles dunkel, nachgesehen und....

von aussen auf dem Glasdach noch eine Folie, ging ebenfalls gut runter.

Dann der Schreck, das ganze Glasdach komplett mit Rissen übersät, ihr könnt euch das Gesicht meiner Frau vorstellen.

Verkäufer angerufen, er wusste seiner Aussage nichts von dem Schaden, da im Kundenauftrag

verkauft wurde. Er will dies abklären und sich Montag dazu melden.

Wer von euch kennt sich hier mit der Rechtslage aus?

So was ist doch arglistige Täuschung, da ein verdeckter Mangel vorliegt.

Da das auch noch ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, kann man mit einer Reparatur ja auch nicht ewig warten. Was wird so was in etwa kosten?

Hoffe ja der Händler findet eine Möglichkeit, für den Schaden zu haften.

Bin nur froh, das wir schon ewig eine Kombi Rechtsschutz haben.

Danke vorab für eure Ratschläge

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. August 2017 um 19:26

Hallo, sind gerade erst aus dem Urlaub zurück, sonst hätte ich eher geantwortet.

Am 03.08. war der Gerichtstermin, der Händler ist wie erwartet nicht erschienen, Versäumnisurteil wurde vom Richter ausgesprochen und wird dem Händler zugestellt.

Sollte er binnen 14 Tage keinen Einspruch einlegen, ist das Urteil rechtskräftig und es kann zwangsvollstreckt werden, sofern dort was zu holen ist.

In der Klageschrift hat unser Rechtsanwalt auch die Streitverkündung gegen den Verkäufer selbst angekündigt, so dass dieser ebenfalls haftbar gemacht werden kann.

Der Verkäufer ist tatsächlich zum Gerichtstermin erschienen, aber ohne Rechtsanwalt.

Da die Sache vor dem Landgericht läuft, ist dort Anwaltszwang.

Denke mal, er wollte mal checken wie die Lage ist, da er ja lt. Klageschrift bereits Bescheid weiß, dass er als nächstes an der Reihe ist.

Die Krönung ist aber dass er versucht hat mit unserem Rechtsanwalt ins Gespräch zu kommen, was dieser natürlich abgelehnt hat, da die Verhandlung ja gegen den Händler ging und nicht gegen ihn.

Er hat auch noch rum gejammert wegen den polizeilichen Ermittlungen, die ja aufgrund der strafrechtlichen Anzeige laufen usw.

Jedenfalls wollte er sich wohl auch einen Rechtsanwalt besorgen, den braucht er ja demnächst auch.

Habe ihm nur gesagt, selbst Schuld, da haben wir eh keinen Einfluss mehr darauf.

Hoffe nur, er bekommt da auch noch eine richtig dicke Strafe.

Er versucht es auf jeden Fall so auszulegen, als sei der Verkauf von privat im Kundenauftrag der Erstbesitzerin erfolgt. Die Erstbesitzerin weiß nur überhaupt nichts davon, sie hat den Wagen bei Fiat im Zuge eines Neuwagenkaufs in Zahlung gegeben.

Welchen Weg der Wagen dann genommen hat, wird wohl im Laufe der Ermittlungen auch noch bekannt werden.

Unser Rechtsanwalt meinte nur, wer regelmäßig Kfz. anbietet und diese verkauft, handelt gewerbsmäßig.

Er hatte zu damaligen Zeitpunkt ca. 10 PKW bei Mobile inseriert, die Inserate hat der Anwalt wohl gesichert, bevor der Anbieter sie gelöscht hat.

Leider wird sich die Sache wohl noch einige Zeit hin ziehen.

Wenn dann noch Zeugen geladen werden müssen und ein Gutachten erstellt werden soll.

Mal schauen, wie es weiter geht.

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Rechtlich wohl eindeutig, d. h. das Fahrzeug wurde mit einem verschwiegenen Mangel übergeben. Da der Händler, so wie ich das verstehe, nur Vermittler war, ist der Adressat für die Mängelbehebung der verkaufende vorherige Eigentümer. Ich würde vermuten, dass am Montag die Rückmeldung kommt, dass der vorherige Eigentümer nix von dem gesprungenen Glasdach wusste bzw. behaupten wird, dass es bei ihm in Ordnung war. Da eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, würde ich anschliessend umgehend zum Anwalt gehen.

Rechtlich ist es bei Verkauf im Kundenauftrag halt so dass du einen Kaufvertrag nicht mit dem Händler sondern mit dem Voreigentümer des Fahrzeugs (vermittelt durch den Händler) abgeschlossen hast. Wenn der Voreigentümer eine Privatperson war konnte im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Deshalb machen Händler das gerne auf diesem Weg.

 

Wenn das bei dir der Fall ist stellt sich die Frage dear Arglist. Wenn der Voreigentümer den Mangel kannte nützt ihm der Gewährleistungsausschluss nichts. Das musst du aber beweisen. Wenn er die Folien drauf gemacht hat, um die gesplitterte Scheibe zu verdecken ist alles klar. Wenn er den Wagen aber bereits so erworben hatte ohne von dem Mangel zu wissen, wird es schwierig.

 

Gut dass du eine Rechtsschutzversicherung hast. Allerdings dauert so ein Prozess richtig lange (gerne ein Jahr). Da ist es für alle Beteiligten oft der bessere Weg den Kauf einfach rückabzuwickeln...

Themenstarteram 4. März 2017 um 23:24

Also Erstzulassung ist in 02/1212 das Fiat Autohaus, danach in 05/2013 die letzte Halterin des Fahrzeugs.

Denke mal, war wohl eine Tageszulassung.

Ein Fiat Autohaus holt sich so was nicht unter die Fuße das Fahrzeug neu in einem solchen Zustand zu verkaufen.

Also kommt jawohl nur die eine Person in Frage, mit der Behauptung von nichts gewusst zu haben... naja irgendwer muss das Dach ja foliert haben, war schon professionell abgeklebt.

Erstaunlich, was manche Leute sich so raus nehmen.

Was ich nur nicht verstehe, wer bitte fährt ein fast neues Auto ohne Voll- bzw. Teilkasko?

Sie hätte den Schaden ohne weiteres durch ihre Kasko reparieren lassen können.

Vielleicht Kostenvoranschlag, Geld bekommen, Folie ist halt günstiger als ein neues Dach.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Habe mir jedenfalls über meine Versicherung vorsorglich und unverbindlich vorhin schon mal eine Rechtsberatung eingeholt.

Anschließend wurde ich noch telefonisch mit einem Rechtsanwalt verbunden.

Er sieht die Sache eindeutig als arglistige Täuschung mit verdecktem erheblichen Mangel.

Die Klausel "ohne Gewährleistung" ist in diesem Falle wohl eh unwirksam.

Rät uns zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages oder im Falle das wir das Fahrzeug halten möchten zu einer Instandsetzung in einer Fiat Fachwerkstatt.

So hätten wir auch die Garantie gegen Folgeschäden.

Sollte es zu keiner Einigung kommen das Übliche halt, Sachverständige, Rechtsanwalt und Gericht.

Wenn ich an die Rennerei denke, wird mir ganz anders.

Hoffe nur das es zu einer gütlichen Einigung kommt und der Verursacher nicht so blauäugig ist und es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Die zu tragenden Prozesskosten werden den eigentlichen Schaden wohl bei weitem übersteigen.

Mir hat das alles jedenfalls richtig schön das Wochenende versaut. So ein Ärger.

Montag erfahren wir dann hoffentlich, wie es weiter geht.

Danke für euer Feedback.

20170304-152339

Dann setz dem Verkäufer (nicht dem vermittelnden Händler) schriftlich eine Frist von ein bis zwei Wochen das in Ordnung zu bringen und schau was passiert.

Hm,

..unglaublich, wie dreist manche Verkäufer sind..

Bin mal gespannt, wie die Geschichte weitergeht.

Halte uns mal bitte auf dem Laufenden.

Wg. Kasko-Versicherung, nu ja, ich kenne auch genügend im meinem Bekanntenkreis,

die Ihre "jungen" Fahrzeuge (3 bis 5-Jahre) nur Haftpflicht versichern und dann

"rumheulen" (z.b. Hagelschaden) dass sie nu alles selbst bezahlen müssen.. :(

Ob das auch so bei Eurem 500er war, wer weiß...

Auf jedenfall ist das "sparen" am falschen Ende.

Selbst mein 14-Jahre alter 156er ist Vollkasko-Versichert.. ;)

Grüße

Themenstarteram 6. März 2017 um 17:34

Hallo, kurzes Update, da uns die ganze Sache nicht geheuer war, sind wir mit dem Wagen heute morgen in einer Fachwerkstatt gewesen.

Dort stellte sich heraus, dass das angeblich unfallfreie Fahrzeug zu 70 Prozent nachlackiert wurde.

Habe dem Händler dann gesagt das wir wandeln möchten, wegen arglistiger Täuschung.

Er setzt der ganzen Sache noch die Krone auf und behauptet nun, wir hätten das Dach beim abziehen der Folie zerstört. Da fällt einem echt nichts mehr ein...

Und nachlackieren und spachteln haben wir dann auch noch eben Sonntag Mittag erledigt. (Ironie)

Leider müssen wir jetzt den leidigen, langen Weg über die Rechtsschutz gehen incl. Gutachter und wahrscheinlich dann Gerichtsverhandlung.

Halte euch auf dem Laufenden, hoffe ihr habt Zeit!

Das ist ja blöd gelaufen :-(

...mann, mann, ich könnte echt "kotz.." wenn ich sowas lese....

Ich drücke Dir die Daumen, dass die Geschichte bald vorbei ist..

Btw. fahren solltet ihr mit dem 500er nimmer, weg. "Beweissicherungs Verfahren" und so..

Aber, das wird Euch der Rechtsanwalt schon erklären tun..

btw. was war das für ein Händer (Marken, Freier od. ein sog. "Kiesplatzhändler") ?

Und, für die Zukunft als TIP, Finger weg von Verkäufen "...in Kundenauftrag.." .

Entweder direkt von Privat od. vom Händler..

Grüße

Themenstarteram 7. März 2017 um 9:20

War ein freier Händler, Termin beim Rechtsanwalt steht.

Ein Gutachten muss für die Beweisführung und folgende Klageschrift ja auch noch erstellt werden.

Freue mich jetzt schon auf den Tag wo der hoffentlich richtig zur Kasse gebeten wird, wenn es auch dauern wird

...ich würde mit dem Gutachten erstmal "abwarten" und dem Händler nen

Schreiben vom Anwalt bzgl. RÜckabwicklung zukommen lassen.

Stellt er sich quer, dann kannste immer noch die "großen" Geschütze auffahren..

Grüße und Toi, Toi, toi..das es bald erledigt wird.

Den ganzen Aufwand kannst Du Dir m.E. sparen, wenn Du die Folie selbst entfernt hast.

Das macht die Situation für den Ex Besitzer und für den Händler extrem entspannt, und für Dich bleiben am Schluss nur noch mehr Kosten und verlorene Lebenszeit mit Aergern.

Mein Rat, abseits von allen diffusen Rechtslagen und Gutachten:

Neues Dach (vielleicht gibts eines vom Verwerter).

Glaub mir, das ist die günstigste Version die es in diesem Fall geben wird. Zudem schnell, Aerger vom Tisch, kurzes finanzielles Wundenlecken, einen guten Tropfen auf "lesson learned" und abhaken.

Naja, beim Folienentfernen Glasdach zerstört, da muss schon einiges an Kraft

einwirken, damit das passiert.

Das Foto sieht eher nach einem Spannungsriss aus, z.b. durch einen "Unfall" oder

desgleichen, denn das Dach trägt zur Steifigkeit der Karosserie bei..

Dann, ist da die Sache mit den 70% des Fahrzeuges nachlackiert.

Nu ja, schaun' wir mal, wie es weitergeht..

Grüße

Themenstarteram 7. März 2017 um 23:15

Das Gutachten sollte schon alleine deshalb erstellt werden, damit der Rechtsanwalt was in der Hand hat.

Er selbst kann ja schlecht beurteilen, was genau mit dem Wagen passiert ist.

Momentan sieht es so aus, als ob der Wagen bei einem Unfall über die linke Seite auf dem Dach gelandet ist.

Panoramadach hat Schleifspuren vom Unfall und Spachtelmasse klebt auch noch ein wenig drauf.

@ CH Diesel

Warum sollte ich mir den Aufwand sparen? Schäden unter Folie verstecken ist arglistige Täuschung.

Unfallwagen als unfallfrei verkaufen, ebenfalls arglistige Täuschung. Das hält vor keinem Richter stand.

Wenn ich mit Panoramadach kaufe, sollte man auch Panorama haben und nicht schwarze Folie.

Übrigens hat meine Frau die Folie mit den Fingernägeln an den Ecken gelöst und dann abgezogen, also nicht mit Hammer und Meißel. Auf so einem Dach könnte man spazieren gehen, ohne das was passiert.

Hier haben ganz andere Kräfte darauf gewirkt.

Und wenn du alles genau gelesen hättest, welche Kosten meinst du bitte schön?

Gutachten? Rechtsanwalt? Zahlt alles die Rechtschutz.

Zu verlieren haben wir gar nichts, ganz im Gegenteil. Für den Händler könnte es sehr kostspielig werden, sollte er keine Rechtschutzversicherung haben. Dann zahlt er am Ende unter Umständen nämlich alles selbst.

Meine Meinung, wenn man schon die Möglichkeit hat, sollte man solchen Verbrechern mit allen Mitteln das Handwerk legen. Kostet sicher Nerven und Zeit, aber den Kopf stecke ich deswegen bestimmt nicht in den Sand.

Das sehe ich so wie du. Nur nochmal: Adressat deiner Ansprüche ist NICHT der Händler (der hat nur vermittelt) sondern der Verkäufer!

 

Anders wäre es nur wenn der ganze "Verkauf im Auftrag" getürkt wäre.

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