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SLK Kauf...wie findet ihr den?

Mercedes SLK

Hallo, ich bin schon seit langem auf der Suche nach einem SLK, leider habe ich bis jetzt nichts passendes gefunden. Eigentlich wollte ich ein Facelift Modell...aber leider ist zur zeit nichts passendes auf dem Markt

Ich habe hier einen schönen SLK gefunden mit 100tkm:

siehe hier

Wie findet ihr den Wagen???

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Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Ich meinte übrigens oben nicht die Fotos von ebay sondern die im Großformat bei Mobile.de lassen sich bei mir nicht mehr wie früher, einfach mit Rechtsklick sichern.

Bei mir gehts...

Mit den Fotos in deinem Profil wäre ich an deiner Stelle etwas vorsichtig, oder hast du das Copyright daran?

am 13. Dezember 2010 um 7:04

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

 

Ergo: Wenn Du nicht gefragt wirst - musst Du gar nix sagen!

Diese Aussage ist absoluter Blödsinn ! Aber nicht nur das ,sondern auch pure Dummheit, obwohl ich dieses Wort in einem Forum äußerst selten gebrauche, ist es jedenfalls hier voll gerechtfertigt, ja sogar genau genommen noch untertrieben.

Es gibt wirklich jede Menge aktuelle Urteile, die belegen,daß ein privater Verkäufer auch ungefragt, einen Unfallschaden, von dem er Kenntnis hat, mitteilen muß, auch wenn er nicht ausdrücklich danach gefragt wird.

Das ist nicht erst seit gestern so, sondern schon seit Jahrzehnten!!

Ich bitte darum,daß andere User das bestätigen, damit ich mir die Suche nach entsprechenden Urteilen ersparen kann.....

Danke

Hierbei muss ich dir zustimmen.

Ich muss mir (!!!) bekannte Schäden (anstehende Reperaturen auf welche ich durch TÜV oder Werkstatt hingewiesen wurde, bekannte und reparierte Unfallschäden) ungefragt angeben. Alles andere ist Betrug und somit hat der Käufer das Recht mir das Auto zurück zugeben oder die Wertminderung durch mich ersetzt zu bekommen.

Was mir nicht bekannt ist (vom Vorbesitzer verschwiegende Unfallschäden oder Schäden die nur eine Fachwerkstatt feststellen konnte) dafür bin ich nicht natürlich "haftbar", außer Sie sind offensichtlich, dann zählt wieder Absatz 1.

Also ich bin wieder da ;) den Unfallwagen hatte ich mir nicht angeschaut, da der Händler mir bis heute noch keine Bilder von dem Unfall geschickt hat.

Aber jetzt habe ich einen neuen Wagen gefunden, werde ihn mir heute abend anschauen

siehe hier

so weit passt alles an dem Wagen, nur die blaue Innenausstattung...hmmm, mal schauen, vielleicht werde ich/wir uns an die gewöhnen können:)

Was meint ihr?

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

 

Ergo: Wenn Du nicht gefragt wirst - musst Du gar nix sagen!

Diese Aussage ist absoluter Blödsinn ! Aber nicht nur das ,sondern auch pure Dummheit, obwohl ich dieses Wort in einem Forum äußerst selten gebrauche, ist es jedenfalls hier voll gerechtfertigt, ja sogar genau genommen noch untertrieben.

Es gibt wirklich jede Menge aktuelle Urteile, die belegen,daß ein privater Verkäufer auch ungefragt, einen Unfallschaden, von dem er Kenntnis hat, mitteilen muß, auch wenn er nicht ausdrücklich danach gefragt wird.

Das ist nicht erst seit gestern so, sondern schon seit Jahrzehnten!!

Ich bitte darum,daß andere User das bestätigen, damit ich mir die Suche nach entsprechenden Urteilen ersparen kann.....

Danke

Schick mir mal nen Link zu einem Urteil - ich glaub Dir nicht!

Zitat:

Original geschrieben von FFM84

...nur die blaue Innenausstattung....

Ich würde Dir den Vorschlag machen wollen, wir tauschen :-)

Du bekommst meine rot schwarze aus dem VorMoPf und ich dafür die schwarz / blaue. Komme auch abholen und anliefern :-)

Zum Glück sind Geschmäcker verschieden :D

Ich wollte unbedingt die rot/schwarze Innenausstattung haben und am allerhässlichsten finde ich die blaue Innenausstattung.

Aber wenn sonst alles passt an dem Auto kann man evtl. darüber hinwegsehen. Bei nem Gebrauchtwagenkauf muss man halt immer paar Kompromisse eingehen. Mein SLK PreFl z. B. hat zwar Leder, aber keine Sitzheizung, verstehe nicht wie MB das für den deutschen Markt anbieten konnte. Der Neuwagenkäufer von meinem SLK war ne Frau über 50, von der Alarmanlage mit Neigungssensor bis AMG-Felgen ist alles dran, aber keine Sitzheizung. Vermute sie hat das Auto nur im Sommer gefahren. Aber da mein SLK in ner Garage steht und ich im Winter immer dünne Kissen auf die Sitze lege macht es mir nichts aus.

Ach ja jetzt habe ich auch noch die Bilder von dem Unfallwagen bekommen:

 

Und was meint ihr...sieht eigentlich nicht so schlimm aus...oder?

Bild

Zitat:

Original geschrieben von FFM84

Ach ja jetzt habe ich auch noch die Bilder von dem Unfallwagen bekommen:

 

Und was meint ihr...sieht eigentlich nicht so schlimm aus...oder?

Ich bin zwar kein Gutachter, aber wenn der bis aufs Heckblech gefaltet ist weiss ich nicht ob das erste Wahl wäre...

Dachmechanik, Antrieb, ich weiss ja nicht...

dieser SLK

war voll der Reinfall :mad:

gebrochene Stoßstange, Delle in der Tür, zu wenig Kühlflüssigkeit und s.w....

Ich werde mir wahrscheinlich den Unfallwagen anschauen fahren...

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

 

 

Diese Aussage ist absoluter Blödsinn ! Aber nicht nur das ,sondern auch pure Dummheit, obwohl ich dieses Wort in einem Forum äußerst selten gebrauche, ist es jedenfalls hier voll gerechtfertigt, ja sogar genau genommen noch untertrieben.

Es gibt wirklich jede Menge aktuelle Urteile, die belegen,daß ein privater Verkäufer auch ungefragt, einen Unfallschaden, von dem er Kenntnis hat, mitteilen muß, auch wenn er nicht ausdrücklich danach gefragt wird.

Das ist nicht erst seit gestern so, sondern schon seit Jahrzehnten!!

Ich bitte darum,daß andere User das bestätigen, damit ich mir die Suche nach entsprechenden Urteilen ersparen kann.....

Danke

Schick mir mal nen Link zu einem Urteil - ich glaub Dir nicht!

Hier haste Dein Urteil ! Hättest du genasuso selbst raussuchen können.

Ich hoffe jetzt kommt wenigstensn eine Entschuldigung für Deine unzutreffende Aussage die Du mir in unverschämter Weise vorgehalten hast.

 

http://www.anwaltseiten24.de/.../...-kann-unfallauto-zurueckgeben.html

 

@FFM84,

ich denke mal es lohnt sich den Wagen anzuschauen.Las aber auf jeden Fall den Verkäufer das Dach auf und zu machen,schau es Dir an,Sollte es irgndwie haken Finger weg.

Am besten samt FZG beim TÜV,DEKRA oder MB vorstellig werden und begutachten lassen.Kostet ein paar € ist es aber Wert.

Der Schaden ist natürlich nicht so schön.Wen er repariert wird wirst warscheinlich bei einer Freien KFZ Werkstatt mit 1500-2000€ dabei sein.Vorsichtig geschätzt!!

Vieleicht kannst Du das Bild ausdrucken und zu einer Fachwerkstadt gehen um es so weit wie möglich begutachten lassen.Von wegen Preis,Machbarkeit.Ein erfahrener KFZ Schlosser sollte einen ungefähren Anhaltspunkt geben können.

Halt uns doch mal auf dem Laufenden.

Gruß aus Essen Thorsten

Zitat:

Original geschrieben von Pussybiker79

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Das ist nicht erst seit gestern so, sondern schon seit Jahrzehnten!!

Ich bitte darum,daß andere User das bestätigen, damit ich mir die Suche nach entsprechenden Urteilen ersparen kann.....

Schick mir mal nen Link zu einem Urteil - ich glaub Dir nicht!

Es gibt sogar zwei verschiedene Wege für den Käufer, den Vertrag in die Tonne zu hauen:

1. wie hier verlinkt die Sachmangelhaftung

- bei einem gewerblichen Verkäufer

Der Sachmangel "Unfallvorschaden" lässt sich niemals beseitigen, somit Wandlung des Kaufvertrages

2. Pflichtangaben in einem Kaufvertrag aus dem Vertragsrecht

- und das gilt auch bei Verträgen unter Privatpersonen

wertreduzierende Eigenschaften, die vom "üblichen Zustand" abweichen, müssen im Kaufvertrag aufgeführt sein, dass sind Unfallvorschäden, ehemalige Nutzung als Fahrschul- oder auch Einsatzfahrzeug, ...

Sind diese Pflichtangaben nicht gemacht oder sind derartige Dinge auch verharmlosend oder beschönigend beschrieben, ist der Kaufvertrag ungültig - alles zurück.

Auch wenn diese Dinge nicht bekannt sind und auch Floskeln wie: "nicht während meiner Nutzung" sind völlig unerheblich. Der Vertrag bezieht sich auf das Fahrzeug und nicht auf eine begrenzte Nutzungszeit.

Wenn diese Dinge bekannt sind, und nicht genannt werden, dann handelt es sich noch zusätzlich um eine "arglistige Täuschung", die schon nicht nur im Grenzgebiet der Strafrechtes angesiedelt wird.

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Hier haste Dein Urteil ! Hättest du genasuso selbst raussuchen können.

Ich hoffe jetzt kommt wenigstensn eine Entschuldigung für Deine unzutreffende Aussage die Du mir in unverschämter Weise vorgehalten hast.

http://www.anwaltseiten24.de/.../...-kann-unfallauto-zurueckgeben.html

Das von Dir zitierte Urteil hat nicht das Geringste mit der Behauptung zu tun, die Du damit belegen möchtest. (JJ: "Es gibt wirklich jede Menge aktuelle Urteile, die belegen,daß ein privater Verkäufer auch ungefragt, einen Unfallschaden, von dem er Kenntnis hat, mitteilen muß, auch wenn er nicht ausdrücklich danach gefragt wird.") Lesen und verstehen ist halt noch immer zweierlei, vor allem bei einem Abiturienten wie Dir.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Hier haste Dein Urteil ! Hättest du genasuso selbst raussuchen können.

Ich hoffe jetzt kommt wenigstensn eine Entschuldigung für Deine unzutreffende Aussage die Du mir in unverschämter Weise vorgehalten hast.

http://www.anwaltseiten24.de/.../...-kann-unfallauto-zurueckgeben.html

Das von Dir zitierte Urteil hat nicht das Geringste mit der Behauptung zu tun, die Du damit belegen möchtest. (JJ: "Es gibt wirklich jede Menge aktuelle Urteile, die belegen,daß ein privater Verkäufer auch ungefragt, einen Unfallschaden, von dem er Kenntnis hat, mitteilen muß, auch wenn er nicht ausdrücklich danach gefragt wird.") Lesen und verstehen ist halt noch immer zweierlei, vor allem bei einem Abiturienten wie Dir.

Gruß vom bösen Dieter

Was wilst Du eigentlich ???

Ich könnte die hunderte ähnliche Urteile raussuchen ! Wenn Du weiter daran zweifelst, sag es und mach dich zum Affen für alle !

Hier nochmal ein Zitat aus dem verlinkten Beitrag, extra für dich:

"Verkäufer von Gebrauchtwagen haften grundsätzlich auch für die Qualität von Unfallautos. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch (12. März) bekräftigt.

Nach dem Urteil gilt ein Unfallwagen auch dann als mangelhaft, wenn er nur einen Blechschaden davongetragen hat. Damit kann der Käufer, dem der Unfall verschwiegen worden ist, den Kauf rückgängig machen, selbst wenn der Schaden fachgerecht repariert worden ist...."

Zitat:

Original geschrieben von ---JJ---

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Das von Dir zitierte Urteil hat nicht das Geringste mit der Behauptung zu tun, die Du damit belegen möchtest. (JJ: "Es gibt wirklich jede Menge aktuelle Urteile, die belegen,daß ein privater Verkäufer auch ungefragt, einen Unfallschaden, von dem er Kenntnis hat, mitteilen muß, auch wenn er nicht ausdrücklich danach gefragt wird.")

Was wilst Du eigentlich ???

Er wollte Dir klar machen, dass Du nicht liest/ verstehst, was Du schreibst.

Das von Dir gefundene Urteil hat bei der Fragestellung tatsächlich keinerlei Anwendbarkeit!

Bei dem von Dir zitierten Urteil handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer, der das Fahrzeug im Rahmen der Sachmangelhaftung zurücknehmen muss.

Gefragt war nach der von Dir beschriebene Situation bei einem privaten Verkäufer, der üblicherweise ohne Sachmangelhaftung verkauft.

Damit ist dann schon deutlich, wer sich "zum Affen gemacht" hat - klirr sagte das Glashaus.

 

Aber auch der Private muss zurücknehmen, der hat das Vertragsrecht mit den Anforderungen an einen korrekten Kaufvertrag gegen sich;

der Gewerbliche hat das Kaufrecht und Sachmangelhaftung mit den Anforderungen an den Kaufgegenstand gegen sich.

Meine Freundin will einen SLK 200 Kompressor FL Baujahr 2002 Automatik mit 110 000 Km in silber verkaufen! Innen Alu look, silberner Grill vom edition. 8 fach bereift.

Auto hat neue Traggelenke bekommen, neue Filter, neuen LMM, Thermostat, Zündkerzen, Öl usw.

Macht definitiv weniger Fahrgeräusche als mein W211 :(

Das Auto steht super da.

Was kann man dafür verlangen?

Sie wünscht sich ein größeres Auto...

 

LG

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