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Skoda Oktavia 3 Baujahr 09/15 GETRIEBEPROBLEM

Skoda Octavia 3 (5E)
Themenstarteram 2. Januar 2018 um 17:41

Guten Abend User,

ich benötige Rät.!

05/16 kaufte ich in Chemnitz meinen Skoda mit c.a 2500km.

07/16 die ersten Probleme.. Klappern vorn links am Rad..

folgen: 07/16 Kupplungswechel(daran lag es nicht)

07/16 Getriebewechsel da "ein Teil kaputt war

ok..

2017

Wechsel: 2x Lederschaltknauf wegen Abnutzung

1x Leder/Multifunktionslenkrad wegen Abnutzung

 

09/17 Ablauf der Garantie (Vom Werk

11/17 Quietschgeräuche beim Schalten in den 3 Gang..

Also ab in die Werkstatt um Gesagt zu bekommen "könnte die Synchroniesierung des 3. Ganges sein". Also wieder Getriebe..

ICH: Skoda angeschrieben..

Aussage Skoda.. Sie müssen erst die Kosten für einmal Getriebe ausbauen zu Fehlersuche und Zusammenbau bezahlen.

Dann kann man Event über eine Kostenbeteiligung reden wenn man weiß was es für ein Fehler ist. (Garantie lief ja 2 Monate zuvor aus.)

Meine Frage:

Gibt es jemand mit dem gleichen /änlichen Problem..?

Jemand einen Sinnvollen Tipp für mich?

Ich bin mit meinem Latein am Ende.

Vielen Dank

Tobi

Beste Antwort im Thema

Die gesetzliche Gewährleistung(!) auf Reparaturen beträgt 2 Jahre. Allerdings darf die Werkstatt die sogen. Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzen. Falls die Werkstatt das nicht gemacht hat (guck mal in die AGB), hättest Du noch einen Gewährleistungsanspruch.

Aber: die werden Dir kaum auf die Nase binden, daß das gleiche Teil wieder defekt ist. Du musst also wissen, was genau bei der ersten Getriebereparatur gemacht wurde. „Irgendein Teil“ wird Dir da nicht weiterhelfen.

Dann musst Du darlegen, daß es jetzt wieder das gleiche Teil ist. Ohne Ausbau und Gutachten ist das kaum machbar.

Bei dem langen Zeitraum zwischen beiden Defekten besteht auch kein kausaler Zusammenhang mehr, also das bei der Reparatur etwas beschädigt wurde etc. pp..

Von daher sieht das eher mau für Dich aus :(.

Du kannst Dich aber noch an die zuständige Schiedsstelle der KFZ Innung wenden, zwecks Schlichtungsgesprächen/außergerichtlicher Einigung.

Oder bei vorhandener RSV ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt führen.

Ich würde definiv vorab noch einmal zu einer anderen Werkstatt fahren und das Problem vorführen. Dabei würde ich kein Wort über die alte Getriebereparatur verlieren und einfach mal, ohne schon Möglichkeiten zu nennen, die Diagnose abwarten. Damit kannst Du dann evtl. die ursprüngliche Werkstatt konfrontieren.

Grüße,

Thilo

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Hallo. Wie ist die Laufleistung des Wagens denn jetzt? Bzw. welchen Verwendungszweck hat das Fahrzeug? Taxi? Gewerbliche Nutzung?

Motor? 5 Gang / 6 Gang ?

Und um was für einen Octavia 3 handelt es sich überhaupt.

Wie kann innerhalb zwei Jahren der Schaltknauf zweimal abgenutzt sein, was machst du damit?

Zitat:

@Andy@Audi80 schrieb am 2. Januar 2018 um 19:33:35 Uhr:

Und um was für einen Octavia 3 handelt es sich überhaupt.

Wie kann innerhalb zwei Jahren der Schaltknauf zweimal abgenutzt sein, was machst du damit?

Schaltknauf ist bekannt. Ist alle 12 Monate verschlissen. Aber nur bei der Lederausstattung glaube ich. Bei mir auf jedenfall nicht.

Zitat:

@irdnal schrieb am 2. Januar 2018 um 19:47:13 Uhr:

Zitat:

@Andy@Audi80 schrieb am 2. Januar 2018 um 19:33:35 Uhr:

Und um was für einen Octavia 3 handelt es sich überhaupt.

Wie kann innerhalb zwei Jahren der Schaltknauf zweimal abgenutzt sein, was machst du damit?

Schaltknauf ist bekannt. Ist alle 12 Monate verschlissen. Aber nur bei der Lederausstattung glaube ich. Bei mir auf jedenfall nicht.

Betrifft das auch das Lenkrad?

 

Persönlich hatte ich bei über 25 Jahren Führerschein noch nie verschlissene Knaufs und/ oder Lenkräder. Aber könnte ich mir vorstellen, dass das bei entsprechender Nutzung schon mal vorkommt :p :p ;)

 

Welcher Schelm denn böses denkt?!

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 19:09

5 Gang 1,6 TDI 110 Ps

Umgang mit Schaltknauf und Lenkrad ist wie im allen anderen Autos die ich gefahren habe...

Schaltknauf + Lenkrad bekanntes Problem bei Skoda..

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 19:11

Das Fahrzeug hat jetzt 42t km runter und ist nur in Privater Nutzung am Tag knapp 90 km

Zitat:

@empfershaeuser schrieb am 2. Januar 2018 um 20:05:45 Uhr:

Zitat:

@irdnal schrieb am 2. Januar 2018 um 19:47:13 Uhr:

 

Schaltknauf ist bekannt. Ist alle 12 Monate verschlissen. Aber nur bei der Lederausstattung glaube ich. Bei mir auf jedenfall nicht.

Betrifft das auch das Lenkrad?

Persönlich hatte ich bei über 25 Jahren Führerschein noch nie verschlissene Knaufs und/ oder Lenkräder. Aber könnte ich mir vorstellen, dass das bei entsprechender Nutzung schon mal vorkommt :p :p ;)

Welcher Schelm denn böses denkt?!

Ja, Lenkrad soll auch betroffen sein.:rolleyes:

Tja, was macht man in so ein Fall? Ich würde mal schauen lassen. Die werden dann ganz bestimmt behaupten vorher alles richtig gemacht zu haben. Dann würde ich mir den Eigenanteil anschauen. Sollte der zu hoch ausfallen, dann vieleicht ein Anwalt um Rat fragen?

Dann machen wir was falsch, oder der RS hat anderes Leder, das Lenkrad sieht nach einem Jahr bei uns noch so aus, als wäre er gestern ausgeliefert worden ;), aber bekommt auch immer mal Lederpflege ab, beim DSG müssen wir ja nicht so oft ran :p.

@Tobby2711 Macht das Getriebe eigentlich noch etwas auffälliges außer dem quietschen im 3.Gang? Und ist das quietschen zu lokalisieren?

Ich würde da lt. deiner Beschreibung auch an die Schaltgestänge denken, wenn es nur im 3.Gang ist, das die irgendwo anecken/schleifen etc..

Wurde eigentlich nur der Knauf gewechselt oder auch der Schaltsack?

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 19:55

@irdnal

Das Problem ist das ich es nicht einsehe überhaupt was zu zahlen..

@Andy

NEIN nur von 2. und den 3. sobald man den Schaltknauf Richtung 3. Gang führt quietscht es.. die Werkstatt meint halt synchroniesierung..

nur der Knauf würde gewechselt.. auch beim Kollege der ein RS hat war das gleiche mit Lenkrad und Schaltknauf

Auf Reparaturen gibt es ein Jahr Garantie, die sind verstrichen. Du kannst nur auf Kulanz hoffen, rechtlich wird man da nichts machen können.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 20:12

okay so weit war ich auch schon ,) trotzdem danke ,)

Die gesetzliche Gewährleistung(!) auf Reparaturen beträgt 2 Jahre. Allerdings darf die Werkstatt die sogen. Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzen. Falls die Werkstatt das nicht gemacht hat (guck mal in die AGB), hättest Du noch einen Gewährleistungsanspruch.

Aber: die werden Dir kaum auf die Nase binden, daß das gleiche Teil wieder defekt ist. Du musst also wissen, was genau bei der ersten Getriebereparatur gemacht wurde. „Irgendein Teil“ wird Dir da nicht weiterhelfen.

Dann musst Du darlegen, daß es jetzt wieder das gleiche Teil ist. Ohne Ausbau und Gutachten ist das kaum machbar.

Bei dem langen Zeitraum zwischen beiden Defekten besteht auch kein kausaler Zusammenhang mehr, also das bei der Reparatur etwas beschädigt wurde etc. pp..

Von daher sieht das eher mau für Dich aus :(.

Du kannst Dich aber noch an die zuständige Schiedsstelle der KFZ Innung wenden, zwecks Schlichtungsgesprächen/außergerichtlicher Einigung.

Oder bei vorhandener RSV ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt führen.

Ich würde definiv vorab noch einmal zu einer anderen Werkstatt fahren und das Problem vorführen. Dabei würde ich kein Wort über die alte Getriebereparatur verlieren und einfach mal, ohne schon Möglichkeiten zu nennen, die Diagnose abwarten. Damit kannst Du dann evtl. die ursprüngliche Werkstatt konfrontieren.

Grüße,

Thilo

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