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Skoda Octavia 3 Columbus Navi Freischaltung während der Fahrt

Skoda Octavia 3 (5E)
Themenstarteram 23. Mai 2013 um 18:47

Hallo Leute,

vielleicht kam mir jemand erklären wie bzw. wo ich mein Navi freischalten lassen kann um während der

Fahrt DVD schauen zu können???? Primär geht es mir nicht darum selbst DVD schauen zu können sondern

es meinen Fahrgästen zu ermöglich. Bitte um hilfreiche Antworten. Danke.

PS: Da ich aus Österreich komme bitte auch nur Vorschläge (Werkstatt etc.) welche ich hier umsetzen kann:-))

Beste Antwort im Thema

ich warte auf die meldung das navi aufgrund der FW nicht mehr geht! ist und bleibt nicht das letzte.

spielt ruhig irgendwas aufs navi....

an alle die profis ran lassen wollen und sicher gehen wollen das alles klar geht können sich an einen user wenden (grüner PIN) in der vcds user liste

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92 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von da_hmc

Servus,

ich möcht mich mal ganz kurz hier einklinken.

Ich habe mir gerade auch einen Skoda bestellt. Zwar einen Superb,

aber ich nehme mal an das es evtl. keinen Unterschied machen wird.

Ich habe mir ebenfalls das Columbus bestellt und bin nun hier über diesen

Thread gestolpert.

Soll das heißen (egal wie man es nun Anstellt), dass es möglich ist mit

dem Columbus DVD´s zu schauen?

Ich habe in meinem Vectra auch ein freigeschaltetes 2DIN DVD Radio, und würde

die möglichkeit doch irgednwie vermissen.

Gibt es da gravierende Unterschiede zwischen dem Columbus im Octavia und dem

im Superb ?

Ich habe auch schon über die VCDS-User Map einen Kollegen gefunden und den Angeschrieben. Wäre dennoch nett wenn man mir eine "einfache" Antwort geben könnte.

Ps.: wie gesagt, wie das geht interessiert mich grad nicht, da ich eh absolut

nichts mit der Materie am Hut habe. Nur ob die Möglichkeit vorhanden ist interssiert.

Vielen Dank und mfg

Der Henry

Ja, geht. Einfach DVD einlegen und er spielt sie ab. Bis 7km/h hast auch ab Werk ein Bild, darüber nur noch Ton.

Gruß Scoty81

Danke für die Antwort. Das ist gut zu wissen.

.....

 

Ich bin eig. nicht der Meinung das man da Diskutieren muss.

Es ist am Ende die Ermessenssache der Versicherung.

In der Beweispflicht ist am Ende der Angeklagte.

Klick

Zitat:

Original geschrieben von da_hmc

Servus,

ich möcht mich mal ganz kurz hier einklinken.

Ich habe mir gerade auch einen Skoda bestellt. Zwar einen Superb,

aber ich nehme mal an das es evtl. keinen Unterschied machen wird.

Ich habe mir ebenfalls das Columbus bestellt und bin nun hier über diesen

Thread gestolpert.

[.....]

In diesen Fall macht es einen großen Unterschied, denn im Superb wird noch das Columbus I verbaut, im Octavia hingegen das Columbus II. VIM lässt sich am Columbus I noch recht einfach mittels einer CD freischalten. Google mal nach "vim rns 510"

Zitat:

In diesen Fall macht es einen großen Unterschied, denn im Superb wird noch das Columbus I verbaut, im Octavia hingegen das Columbus II. VIM lässt sich am Columbus I noch recht einfach mittels einer CD freischalten. Google mal nach "vim rns 510"

Jo, ich glaub ich hab mich da auch wirklich ein wenig misverständlich ausgedrückt.

Mir ist bewusst das der derzeitige Superb das ältere Radio hat.

Ich danke Dir dennoch für die Antwort und werde mal Google bemühen.

Vielen Dank

Wird bei ihm aber auch nicht mehr so einfach sein weil er höchstwahrscheinlich eine 6270 Firmware drauf haben wird und da geht es nicht mit der VIM CD,da muss man mit dem RNS Manager ran..

 

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Zitat:

Original geschrieben von da_hmc

Servus,

ich möcht mich mal ganz kurz hier einklinken.

Ich habe mir gerade auch einen Skoda bestellt. Zwar einen Superb,

aber ich nehme mal an das es evtl. keinen Unterschied machen wird.

Ich habe mir ebenfalls das Columbus bestellt und bin nun hier über diesen

Thread gestolpert.

[.....]

In diesen Fall macht es einen großen Unterschied, denn im Superb wird noch das Columbus I verbaut, im Octavia hingegen das Columbus II. VIM lässt sich am Columbus I noch recht einfach mittels einer CD freischalten. Google mal nach "vim rns 510"

Ok, dass kann natürlich sein, der wird ja erst noch geliefert.

Das es mit einer ganz aktuellen FW auch nicht mehr geht, wusste ich aber auch nicht. ;)

Hatte schon einige mit der FW da auch ein SuperB und die haben es auch vorher mit der Berto probiert war wohl auch successful,aber trotzdem ging der Bildschirm aus beim fahren.

Beim anderen Gerät C hat er es mit der selben CD aber problemlos hinbekommen..

Da scheint VW im Datensatz wohl einiges geändert haben.

Ich dachte mir sowas schon in der Art. Immerhin sind die ganzen Themen die diese

"VIM"-Sache betrifft schon meist 4 Jahre alt. Das sich da in der Zwischenzeit etwas geändert haben könnte ist ja mehr als absehbar.

Aber wie schon gesagt, Er wird ja erst ausgeliefert. Dann kann ich mal einen Blick auf die Info werfen und mich dann evtl. nochmal bei einem von Euch melden.

Danke trotzdem für die Mühen.

mfg

Henry

Zitat:

Original geschrieben von scoty81

Das wird zwar jetzt eine ewige Diskussion, aber auf welcher Grundlage will die Rennleitung punkte vergeben? Wo steht in der StVO geregelt das es auf dem Display kein bewegtes Bild zu sehen geben darf? Und was bitte ist ein bewegtes Bild? Eine Navi Ansicht sicherlich auch.

ich sehe da keine große Diskussion. Natürlich steht in der STVO kein Verbot aber ich leite meine Aussage mal davon ab, dass A) mein VCDS Programmierer mir das 2011 gesagt hat und ich B) mal die Aussagen vom Handy ableite und behaupte, dass es die Rechtssprechung einfach hat dassselbe zu tun. Ich habe mal folgendes gegoogelt.

Wer sein Handy während einer Auto­fahrt nutzt, verhält sich ordnungs­widrig. Dem Fahrer droht ein Bußgeld und eventuell ein Punkt in Flens­burg. Doch was heißt das: Handy nutzen? Klar ist: Am Steuer darf der Fahrer nicht telefonieren – es sei denn er nutzt eine Frei­sprech­anlage. Was sonst noch eine Nutzung des Handys ist, beur­teilen die Gerichte streng. test.de informiert.

Stiftung Warentest (Quelle)

Natürlich wird der neue Bußgeldkatalog hier das Strafmaß verschieben, aber eine Owi bleibt es dennoch.

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Wie ich schon sagte. Zum Schluss steht man selbst in der Beweispflicht.

Wenn die Versicherung bei einem Unfall feststellt, das 1. eine DVD im player war und 2. dass der

Player so manipuliert war, dass man während der Fahrt schauen konnte, muss man dem Gericht

selbst den Beweis bringen, dass man während des Unfallzeitpunktes eben nicht DVD geschaut hat.

Und das wird denk ich sehr schwer.

1. kann ich eine Versicheurng wählen, welche bei grober Fahrlässgikeit auch zahlen würde

2. muss ein kausaler Zusammenhang bestehen und erkennbar sein

3. die Tatsache, dass mein Gerät etwas kann, was es nicht können sollte ist m.E. nicht Grundlage für eine Umkehr der Beweislast - sonst müsste ich ja fast jedesmal beweisen, dass ich zum Unfallzeitpunkt nicht youtube auf meinem IPAD geguckt habe. Sollte natürlich die Feuerwehr mich rausschneiden und dabei läuft weiterhin "kill bill" kann es ggf. brenzliger werden...da gebe ich Dir recht.

In der Regel kann sowas eher auffallen, wenn man an einem Polizei VW Bus vorbei fährt oder überholt wird und das System dabei läuft - dann wird es ärgerlich...

Ich hatte es um auch mal bei Stop&Go mitlaufen zu lassen - jetzt habe ich nichts machen lassen, da ich es eigentlich nicht genutzt habe.

Jeder, der mal während der Fahrt ne SMS getippt hat sollte gemerkt haben, dass Ablenkungen jeder Art bei Fahren vermieden werden sollte und sollte entsprechend vernünftig damit umgehen. Im Übrigen konnte man für kleines Geld im Columbus 1 dann auch ein Kabel nach hinten verlegen, sodass die Kids mit einem Bildschirm versorgt werden konnten.

Zitat:

Original geschrieben von Coestar

Im Übrigen konnte man für kleines Geld im Columbus 1 dann auch ein Kabel nach hinten verlegen, sodass die Kids mit einem Bildschirm versorgt werden konnten.

Geht dies im Octavia III RS auch? bestimmt, oder?

@coestar

nicht falsch Verstehen. Ich hab selbst ein DVD Radio im Auto.

Ich wäre der letzte der dagegen wär.

Zitat:

Original geschrieben von da_hmc

...muss man dem Gericht selbst den Beweis bringen, dass man während des Unfallzeitpunktes eben nicht DVD geschaut hat. Und das wird denk ich sehr schwer.

hier bist du falsch informiert!

man muss nicht seine 'unschuld' beweisen, sondern das gericht bzw. der ankläger muss wasserdicht und zweifelsfrei beweisen, dass...

1. eine dvd abgespielt wurde...

2. aus dieser dvd eine ablenkung resultierte, die...

3. ursache für den unfall war!

Zitat:

Original geschrieben von Coestar

Sollte natürlich die Feuerwehr mich rausschneiden und dabei läuft weiterhin "kill bill" kann es ggf. brenzliger werden...da gebe ich Dir recht.

warum sollte es da brenzlig werden?

das gerät kann auch durch umherfliegende teile (...) oder einen technischen unfallbedingten defekt eingeschaltet worden sein...

...und dann wären noch die o.g. punkte 2 & 3 zu beweisen!

Zitat:

In der Regel kann sowas eher auffallen, wenn man an einem Polizei VW Bus vorbei fährt oder überholt wird und das System dabei läuft - dann wird es ärgerlich...

das sind allerhöchstens 10€ verwarngeld!

10 EUR Verwarngeld für welchen Straftatbestand? :confused:

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