Skoda Octavia 3 Columbus Navi Freischaltung während der Fahrt
Hallo Leute,
vielleicht kam mir jemand erklären wie bzw. wo ich mein Navi freischalten lassen kann um während der
Fahrt DVD schauen zu können???? Primär geht es mir nicht darum selbst DVD schauen zu können sondern
es meinen Fahrgästen zu ermöglich. Bitte um hilfreiche Antworten. Danke.
PS: Da ich aus Österreich komme bitte auch nur Vorschläge (Werkstatt etc.) welche ich hier umsetzen kann:-))
Beste Antwort im Thema
ich warte auf die meldung das navi aufgrund der FW nicht mehr geht! ist und bleibt nicht das letzte.
spielt ruhig irgendwas aufs navi....
an alle die profis ran lassen wollen und sicher gehen wollen das alles klar geht können sich an einen user wenden (grüner PIN) in der vcds user liste
92 Antworten
Vielleicht kann man das Abkürzen indem man sich diesen Thread anschaut.
-> Während der Fahrt DVD schauen - Klick <-
@MagirusDeutzUlm
Ja, wenn ich nun Deine Antwort so lese, hast Du natürlich Recht.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von da_hmc
Vielleicht kann man das Abkürzen indem man sich diesen Thread anschaut.
-> Während der Fahrt DVD schauen - Klick <-[.....]
Und wo hast du da eine Antwort auf meine Frage gefunden? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
10 EUR Verwarngeld für welchen Straftatbestand? 😕
hierbei handelt es sich nicht um straftaten, sondern lediglich um ordnungswidrigkeiten...
Zitat:
123100 - Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat - 10€
Ok, von mir aus auch eine OWI.
In deinen Zitat geht es ausschließlich um Sichtverhältnisse und inwiefern mein RNS 510 meine Sicht beeinträchtigt kann ich nicht wirklich nachvollziehen! 😕
Netter Versuch, aber dieser Verstoß wird niemals Anwendung finden, wenn bei mir eine DVD läuft.
Ähnliche Themen
wenn das system sichbar für den fahrer läuft (während der fahrt) und du im ungünstigsten fall alleine im auto sitzt, dann wird es schwer zu argumentieren, dass eine dvd von dir angestellt wurde und du nicht drauf geguckt hast.
nicht umsonst hat mercedes eine einheit kreiert und stvo zulässig hinbekommen, wo nur aus der position des beifahrers der bildschirm das programm während der fahrt zeigt.
zudem meine ich immer noch, dass es neben den paar euronen auch noch punkte geben kann/konnte.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Und wo hast du da eine Antwort auf meine Frage gefunden? 😕
Zitat:
Ein Bekannter von mir hat mal 10 Euro Bußgeld zahlen müssen wegen Verstoß gegen Rücksichtnahme auf den Verkehr oder so..
Auf Seite 1. Zwar nicht im direkten Zusammenhang mit dem DVD-Schauen, aber ich kann mir vorstellen,
wenn man sich
auffälligim Verkehr bewegt die Polizei einen Anhält und ein Film läuft, könnten die das evtl. mit "Verstoß gegen Rücksichtnahme auf den Verkehr(oder so)" ahnden.
In dem verlinken Thema wird einfach dargestellt, dass keine fundierte Rechtsgrundlage existiert.
Sollte man allerdings mit dem "Recht" (welches es nicht gibt) nicht vertaun sein, dann kann ich mir vorstellen das man die 10€ Strafe ohne großes Hinterfragen zahlt.
mFg
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Netter Versuch, aber dieser Verstoß wird niemals Anwendung finden, wenn bei mir eine DVD läuft.
sag ich ja - deswegen ja auch
'allerhöchstens'....
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
wenn das system sichbar für den fahrer läuft (während der fahrt) und du im ungünstigsten fall alleine im auto sitzt, dann wird es schwer zu argumentieren, dass eine dvd von dir angestellt wurde und du nicht drauf geguckt hast.
liest du eigentlich was andere schreiben? 😕
er muss NICHT nachweisen, das er NICHT draufgeguckt hat....es muss ihm zweifelsfrei und wasserdicht nachgewiesen werden, das er zum fraglichen zeitpunkt draufgeguckt hat!
Zitat:
nicht umsonst hat mercedes eine einheit kreiert und stvo zulässig hinbekommen,
die stvo
(bzw. greift hier die stvzo/fzv)macht keinerlei vorschriften
(bis auf einige wenige - z.b. die farbe von kontrolllampen)wie der innenraum gestaltet sein muss...
...das radio muss lediglich anforderungen an die elektromagnetische verträglichkeit erfüllen, wie das eingebaut, wie groß das ausfällt und was das alles kann bleibt den herstellern aber freigestellt! wenn ein hersteller nun hingeht und den monitor während der fahrt sperrt, ist das lediglich eine selbstverpflichtende funktion seitens des herstellers - die aber keine rechtsverbindlichkeit hat und somit völlig straffrei umgangen werden kann!
@Coestar
Das ist und bleibt falsch, es gibt kein Gesetzestext, der das abspielen von bewegten Bildern während der Fahrt verbietet!
Ich HÖRE gerne Spielfilme, das ich mir die auch anschaue muss mir jemand beweisen! Nicht ICH muss beweisen das ich dort nicht hinschaue.
Bei Ausfallerscheinungen und sei es nur ein kleiner Schlenker oder gar einen Unfall sieht die Sachlage natürlich ganz anders aus. Genau dann kann und wird man mir vorwerfen, dass diese Ausfallerscheinung durch das schauen von bewegten Bildern und die damit verbundene Ablenkung hervorgerufen wurde. Und genau dann würde ich dumm dastehen, da ich wiederum das Gegenteil nicht beweisen könnte.
Aber hier geht es einzig und alleine nur darum, dass bewegte Bilder während der Fahrt laufen und KEINE Ausfallerscheinungen festgestellt wurden!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
liest du eigentlich was andere schreiben? 😕
er muss NICHT nachweisen, das er NICHT draufgeguckt hat....es muss ihm zweifelsfrei und wasserdicht nachgewiesen werden, das er zum fraglichen zeitpunkt draufgeguckt hat!
ja und ich komme sogar aus der versicherungsbranche und denke, dass ein versicherer ab einer gewissen schadenhöhe und umfang gerne bereit ist einen prozess auf gutachterbasis anzustreben, welche dann versuchen aufgrund von reaktionszeit, bremsweg usw. dir einen reinzuwürgen - es geht ja nicht immer um volle schuldzuweisen, sondern ggf. auch nur um teilschuld - in meinem beispiel ging es im übrigen darum, dass bei einer vorbeifahrt (ohne unfall) die polizei das flimmern entdeckt (du alleine im auto bist)und dich rauszieht - dann möchte ich dabei sein, wenn du erklärst, dass das sytem läuft/lief aber du ja nicht drauf geguckt hast.
solltest im übrigen bei einem unfall ein "Kollege" dabei gewesen sein und diese landet im krankenhaus, kann er ggf. an die kfz hv als anspruchsteller heran treten...meist kommen auch die anfragen über die krankenversicherung oder sofern es um schmerzensgeld geht über den anwalt.
aber.....mein fazit dazu:
ich stimme magirus in dem punkt zu, dass es schwierig wird das dvd gucken im unfallbereich nachzuweisen. ferner wird nach meiner einschätzung eine versicherung (vollkasko) nur auf grob fährlässigkeit plädieren können. das kann zwar je nach schadenfall und wert des autos auch mal einen ordentlichen eigenanteil mit sich bringen, ggf. sucht man eine versicherung die bei grober fährlässigkeit auch komplett zahlt.
Thema Polizeit hält an und der Film läuft (@da hmc)
wenn ich eine dvd starte läuft im stand das bild. das auto fährt an und der monitor schaltet ab - es läuft nur noch der sound über die boxen. jetzt hält mich die polizei an...auto bremst, kommt zum stillstand und der bildschirm startet automatisch wieder die bildwiedergabe.
also kann die polizei mich nur in "bewegung" entlarven.
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
- dann möchte ich dabei sein, wenn du erklärst, dass das sytem läuft/lief aber du ja nicht drauf geguckt hast.
willst oder kannst du das nicht verstehen? 😕
derjenige der die dvd laufen hat, muss garNICHTS!
er muss sich lediglich ausweisen und das war es...der beweis, dass er....
1. auf den bildschirm geguckt...
2. dadurch abgelenkt und...
3. dadurch die verkehrssicherheit litt...
...ist von demjenigen zu erbringen der ihm deswegen an den kragen will!
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
[.....] in meinem beispiel ging es im übrigen darum, dass bei einer vorbeifahrt (ohne unfall) die polizei das flimmern entdeckt (du alleine im auto bist)und dich rauszieht - dann möchte ich dabei sein, wenn du erklärst, dass das sytem läuft/lief aber du ja nicht drauf geguckt hast.
[.....]
Und......, wo ist da jetzt das Problem? Sorry, aber ich sehe da keins!
Nochmal, KEINE Ausfallerscheinung, Polizei sieht nur bewegte Bilder während der Fahrt! Wo siehst DU darin ein Problem?
wenn ich also was google finde ich die seite www.dvd-im-auto.de
dort steht folgendes
Sicherheitshinweis: DVD im Auto verboten?
Diese Frage kann nicht so einfach beantwortet werden. Generell gilt, dass es für den Fahrer verboten ist während der Fahrt einen Film zu schauen. Da gibt es keine Diskussion. In vielen Internetforen wird deshalb nachgefragt. Wir wollen klar darauf hinweisen, dass dies für den Fahrer absolut verboten ist. Das geht aus Paragraf 23, Absatz 1 der deutschen Straßenverkehrsordnung eindeutig hervor: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Anders sieht die Lage für die Mitfahrer aus. Diese können freilich während der Fahrt einen Film schauen. Vor allem die Mitfahrer (sehr wahrscheinlich ja die Kinder) auf den Rücksitzen können sich beim Fahren an einer DVD erfreuen. Optimal ist es, wenn man dabei Kopfhörer benutzt, damit der Fahrer nicht gestört wird. Viele der von uns besprochenen Allround-Talente haben Kopfhörer bereits serienmäßig im Lieferumfang dabei.
ICH (persönlich) gehe davon aus, dass der Betrieb eines solchen Gerätes schon den Tatbestand erfüllt. Das ist wie mit dem Thema Radarwarner und der Aussage "Beweist mir, dass ich es benutzt habe!"
Natürlich wird es nur zu einer OWI Kommen, wenn die Rennleitung einen anhält und eure Argumentationsketten könnten auch bei Handynutzern kommen.
"Beweis mir doch, dass ich gerade mein Handy in der Hand hatte um eine neue Tracklist anzuspielen!"
das mit der aussage von dir - magirus - dass mir die polizei berweisen muss, dass ich auf den monitor geguckt habe geht im übrigen einfach - genauso wie beim thema handynutzung - 2 beamte haben es gesehen und würden es bezeugen - da sitzt du dann alleine dagegen und fertig.
mir ist das alles wumpe - ich hatte es im o² und brauche es nicht. somit bin ich (nicht mehr) betroffener bei diesem thema - gebe ja nur meine bedenken dazu ab.
Also ich kann der Interpretation der §§ die hier manche führen nicht ganz folgen.
Ich wäre hier sehr vorsichtig. Allein die Tatsache, dass ein DVD-Gerät freigeschaltet ist, damit ein Bild abgespielt werden kann und dies vielleicht während der Fahrt auch so passiert, ist noch kein Beweis dafür, dass der Fahrer davon abgelenkt war.
Auch die Aussage eines hier, dass der Fahrer dann in der Beweispflicht ist... dies ist ja wohl quatsch, wurde aber auch schon so erwähnt. Wir haben in Deutschland und auch nach geltendem Recht immer noch das Unschuldsprinzip, vielmehr die Unschuldsvermutung. Nicht ich muss meine Unschuld beweisen, vielmehr muss mir meine Schuld bewiesen werden. Darüber kann man diskutieren so viel man will, aber es ist selbst im Grundgesetz so verankert.
Natürlich gibt es auch die ein oder andere Rechtsprechung, aber Vorsicht ist stets geboten. Denn unsere Juristerei ist sehr vielseitig und nicht jeder Fall ist gleich. Der ein oder andere hat aufgrund einer guten Verteidigung als schon gewonnen, wo ein anderer zuvor verloren hat!
Ich will damit sagen, dass selbst die Advokaten als nicht alles wissen und man in der Beweisführung als mal einen Hinweis auf eine Interpretation gibt und am Ende eine andere Entscheidung raus kommt; als wenn man diesen Hinweis nicht gegeben hätte - habe ich alles schon erlebt und weiß auch ein Stück wovon ich rede, ohne es jetzt vertiefen zu wollen.
Auch kann ich nicht folgen was das ständig mit dem § 23 StVO zu haben soll. §§ richtig lesen und dies dann auch noch in Kombination mit evtl. anderen §§ zu sehen, dass ist das was man erst können muss. Auch hier ist Vorsicht geboten. Um die 1 geht es ja den meisten:
Das sehe ich in diesem hier diskutieren Thema nicht!Zitat:
§23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
In wie fern ist meine Sicht und mein Gehör automatisch beeinträchtigt, wenn ein bewegtes Bild auf dem Navi-Bildschirm abgespielt wird?
Nach der Logik mancher hier, dürfte mein Beifahrer noch nicht einmal eine interessante Zeitschrift lesen, da könnte ich auch spontan hinschauen, wenn plötzlich über ein Bild oder ein Artikel gelacht wird....
Den mit der Behinderung des Sicht ist vielmehr mein Sichtfeld auf den Straßenverkehr gemeint. Das Navi im Octavia befindet sich weit weg von der Tatsache, dass es mein Sichtfeld einschränkt. Auch mein Gehör muss bei normaler Nutzung, sprich entsprechender Lautstärke nicht automatisch beeinflusst sein. Hier geht es im § darum, dass ich umliegende Geräusche wie Warnsignale (Martinshorn und dergleichen) noch wahrnehmen kann. Dies kann so mancher Autofahrer der seine Schlager hört nicht, die brauchen noch nicht einmal ein bewegtes Bild 🙂😉
Und noch etwas wenn der § 23 (1) StVO alles abdecken würde mit dem Satz: "...seine Sicht und das Gehör... beeinflusst..." - dann bräuchte ich den (1a) ja gar nicht.... der wäre nach der Logik mancher hier dann unnötig.
Ich will damit aufzeigen, dass zum Teil, nicht im Gazen, die ein und andere Interpretation hier mit Vorsicht zu genießen und auch nicht ganz korrekt ist.
Ein Vorredner hat es schon treffend gesagt... die Betrachtung und der Entschluss ist in seiner Kausalität zu beurteilen.
Es lässt sich ja nicht jeder Mensch vom selben ablenken. Ich kann nicht pauschal sagen, der Fahrer war abgelenkt, vielleicht hat ja auch nur der Beifahrer den Film geschaut und den Fahrer hat dies gar nicht interessiert.
So jetzt können wir weiter diskutieren 😁
Zitat:
Original geschrieben von Urbel
Also ich kann der Interpretation der §§ die hier manche führen nicht ganz folgen.
Guter Beitrag, absolute Zustimmung. Deckt sich auch mit Meinungen, die ich in Jura-bezogenen Foren gelesen habe: Es ist nicht explizit verboten. Deshalb kann es auch nicht sanktioniert werden (sprich: weder Verwarnungsgeld noch Bußgeld).
Aber:
Wenn ich wegen "DVD während der Fahrt schauen" z.B. Schlangenlinien fahre und so den Gegenverkehr gefährde, dann kann das natürlich mit Verwarnung oder Bußgeld geahndet werden!
Das Bußgeld gibt es hier aber für das "Schlangenlinien fahren" - nicht für das "DVD schauen"! Genauso ist es auch, wenn ich beim Fahren lese, nach den Kindern auf dem Rücksitz schaue, etwas aufheben will oder mich rasiere (vor sehr vielen Jahren mal auf der Autobahn bei einem anderen Fahrer erlebt - es war ein ANgehöriger der US-Armee) .... und deshalb den Verkehr gefährde.
Schaffe ich diese Dinge, OHNE "Ausfallerscheinungen" zu zeigen, droht aber keine "Strafe". Explizite Ausnahmen hat der Gesetzgeber auch explizit codifiziert: zum Beispiel darf ich NICHT mit 0,7 Promille fahren, auch wenn ich es dank übermenschlicher Fähigkeiten (sprich: Gewöhnung) könnte. Ich darf NICHT das Handy beim Fahren in der Hand halten, selbst wenn ich es nicht nutzen würde.
Übrigens: eine akustische "Beeinträchtigung" des Fahrers käme schon mal gar nicht in Frage, da ja "ab Werk" der Ton einer DVD ohne Bild weiter läuft...
Und im Gegensatz zum "Hören" kann ein Mensch beim "Sehen" *steuern*, was er sehen will.
Es gibt zwar beim "Hören" auch ein Mechanismus im Gehirn, welcher nicht relevante Informationen unterdrückt - aber da könnte ich mir vorstellen, daß diese "Rausfiltern" auch eine Art Streß bedeuten kann.
Beim "Sehen" hingegen kann ich selbst bei laufendem Bild stur auf Fahrbahn, Tacho und Spiegel konzentrieren...
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