Sicherheitsrisiko Golf VI Tür -> keine Notöffnung möglich

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

wenn ich das Auto abgeschlossen habe. Ist ein Öffnen der Türen von innen nicht mehr möglich. Die Anleitung sagt dazu, das es passieren kann, das man sich in so einer Situation nicht mehr aus dem Fahrzeug befreien kann. 😕 Theoretisch kann man nach hinten Klettern eine Abdeckung (Variant) entfernen und dann die Heckklappe öffnen. Indem man den Zündschlüssel in einen Schlitz steckt und zur Seite drückt. Beim normalen Golf ist es analog, nur gibt es da keine Abdeckung über dem Schlitz.

Uns ist es passiert das nach dem Tanken ein Mitfahrer längere Zeit eingeschlossen wurde. Bezahlen gehen und Tür dabei abschliessen ist bei uns eigentlich normal, wegen der technischen Geräte im Auto ....

Also ist das für mich nicht akzeptabel, da es für die Mitfahrer ein Sicherheitsrisko darstellt. Und für den Fahrer/Firma haftungsrechtliche Fragen aufwirft. Die Werkstatt hatte keine Lösung, bei VW wurde über die Werkstatt angefragt. Dort ist es Stand der Technik und wohl so beabsichtigt? Was mich nicht wirklich wundert. Ich bin jetzt daruf und dran das Auto entweder zurückzugeben oder selbst eine Lösung zu schaffen. So bleiben kann es nicht.

Hat irgendjemand eine Idee wie das aussehen könnte? Ich hatte an einen Schalter gedacht der die Türverriegelung aufhebt. Irgendwo muss es dazu ja ein Relais geben. Dann kommt ein Hinweis auf das Amaturenbrett. Und es ist, denke ich, dann sicherheitstechnisch ok. Einen Schlüssel, auch mit abgesägten Bart im Fahrzeug zu deponieren ist keine Lösung. Da dieser verloren gehen kann oder im Notfall zu schlecht zu bedienen ist.

Klar ist für mich das ich beim nächsten Kaufvertrag eine akzeptable Notöffnung als Bedingung einfügen werde, aber jetz brauche ich erstmal eine Lösung. Mich wundert eigentlich das ein Fahrzeug mit so einem Sicherheitsproblem überhaupt zugelassen wird. Zumal es beim einigen VW Modellen geht. (zB. Scirocco oder Caddy)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ente Erpel



Uns ist es passiert das nach dem Tanken ein Mitfahrer längere Zeit eingeschlossen wurde. Bezahlen gehen und Tür dabei abschliessen ist bei uns eigentlich normal, wegen der technischen Geräte im Auto ....

1. Wer schließt ab, wenn noch jemand im Wagen sitzt?

2. Längere Zeit? Was hast Du nach dem Bezahlen gemacht? Und vor allem: Ohne den Beifahrer?

Manchmal habe ich daß Gefühl, manche Leute suchen krampfhaft einen Grund, dem Hersteller eins reinzuwürgen ....

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Zitat:

Wenn Du das Fahrzeug dienstlich nutzt, sind die Mitfahrer versichert. Schliesst Du die Leute ein und es passiert was.

Die Mitfahrer sind immer versichert.

Zitat:

Schliesst Du die Leute ein und es passiert was. Verletzt Du die Sorgfaltspflicht.

Ist das nicht eher eine Freiheitsberaubung und wieso soll in dieser Situation eine Sorgfaltspflicht verletzt

werden? Das klingt sehr nach an den Haaren herbeigezogen.

Zitat:

Das KBA ist dafür zuständig das die Fahrzeuge den Sicherheitsvorschiften entsprechen. Da es die Einhaltung des GPSG überwacht. Danach dürfen Hersteller nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Entspricht ein Fahrzeug nicht den Sicherheitsvorschriften, darfst Du es dienstlich nicht mehr nutzen.

Ja und? Es ist doch aber klar geworden, dass das einzige Sicherheitsproblem zwischen Sitz und Lenkrad zu finden ist. Hast du zufällig den Teil in den Sicherheitsvorschriften parat, die zwingend festlegen, dass eine Autotür

stets

von Innen zu öffnen sind?

Zitat:

Original geschrieben von timido


....
Ist das nicht eher eine Freiheitsberaubung und wieso soll in dieser Situation eine Sorgfaltspflicht verletzt
werden? Das klingt sehr nach an den Haaren herbeigezogen.
http://www.juraforum.de/lexikon/fahrzeughalter-haftung

Und höhere Gewalt liegt bei einem eingesperrten Mitfahrer eher nicht vor. Und so kann dieser in so einem Fall seit 2002 Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer geltend machen. Auch wenn ich kein Referenzurteil gefunden habe. Der Text ist eigentlich klar. Das Eingesperrt werden ist eine spezifische Gefahr des Kraftfahrzeugverkehrs. Vor allem wenn es expizit im Betriebshandbuch erwähnt wird.

Beispiel: Ein Beifahrer wird an der Tankstelle eingeschlossen, es passiert ein Tankunfall und der Befahrer wird getötet. Dann ist klar der Fahrzeugführer/Halter in der Pflicht. Das ist keine Freiheitsberaubung (weil ja keine Absicht) sondern eine Pflichtverletzung. Die Sicherzustellen das der Beifahrer das Fahrzeug verlassen kann. Den Hinweise auf die Brandgefahr gibt es ja an der Tankstelle genügend.

Bzgl. der Vorschriften werde ich ja sehen was das KBA schreibt.

VW könnte das Problem ganz einfach softwaremäßig angehen.
Es gibt ja einen Sensor, der erkennt, ob jemand auf dem Beifahrersitz sitzt, und entsprechend den nicht-angeschnallt-Piepser aktiv werden läßt bzw. unterdrückt. Den könnte man nutzen, um die Safe-Funktion zu aktivieren oder nicht.
Bleibt das Problem, wenn jemand auf dem Rücksitz sitzt, wo es diesen Sensor nicht gibt.

Patrick

Zitat:

Original geschrieben von Ente Erpel


Bzgl. der Vorschriften werde ich ja sehen was das KBA schreibt.

Manche Leute haben echt zuviel Freizeit ...

Davon abgesehen: Es ist einfach nur erschreckend, daß manche Menschen eine so ausgeprägte Vollkaskomentalität haben ...

Jeder Mensch, der Auto fährt, sollte darauf achten, seine Mitfahrer nicht einzusperren ... wenn ich dazu mal nicht mehr in der Lage sein sollte, gebe ich meinen Führerschein ab und laufe nicht zu VW und dem KBA ... 🙄

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Zitat:

Beispiel: Ein Beifahrer wird an der Tankstelle eingeschlossen, es passiert ein Tankunfall und der Befahrer wird getötet. Dann ist klar der Fahrzeugführer/Halter in der Pflicht

😕 Und warum nicht der Tankunfallverursacher?

Zumal ich glaube, dass die angeführte Fahrzeughalter - Haftung in diesem Fall sehr schwierig anzuwenden sein wird. Immerhin muss "sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben". Bei einem vorschriftsmäßig abgestelltem und abgeschlossenen Fahrzeug ist das schwer machbar.

Aber unterm Strich bleibt: Nur weil ein Halter seinen im Pkw sitzenden Beifahrer einsperrt und dann beim Tanken durch ihn selbst ein Unfall entsteht, er selbst in der verbleibenden Zeit nicht in der Lage ist, das Auto zu entriegeln und den Beifahrer zu befreien, stellt der Golf ein Sicherheitsrisiko dar, weil er für die entsprechende Lösung ein zweimaliges Drücken der FFB erfordert.

Wenn du damit dem KBA kommst, würde ich gerne mal deren Stellungnahme lesen. Wird bestimmt lustig, wenn dort jemand mit Humor gesegnet ist.

Mein Golf produziert ständig Auffahrunfälle, wenn ich nicht auf die Bremse trete. Kann ja an sich auch nicht sein, oder?

Wenn man einen Schalter machen würde,mit dem man die Safesicherung von innen ausschalten könnte,dann kann man sich die Safesicherung auch gleich sparen. Denn dieser Schalter würde nur Sinn machen,wenn er gut sichtbar angebracht wäre,weil unter dem Sitz oder so findet ihn ein eingeschlossener Beifahrer eh nicht. Und gut sichtbar wäre er auch für Diebe interessant.

also ich finde die ganze Diskussion sinnlos und bin froh, dass meiner die safe-Sicherung hat. So kann wenigstens keiner das Auto aufbrechen und die Türen dann von innen öffnen. Und wer Mitfahrer im Auto vergisst und dazu entweder ein defektes Auto hat oder die Bedienungsanleitung nicht liest, verdient höchstens mein Mitleid.

Ich finde die ständigen Hinweise auf die Bedienunganleitung gehen an der Realität vorbei. Es wird sicher viele geben die die Anleitung oberflächlich oder nur tlw. lesen, und sich daher dieser Problematik gar nicht bewusst werden. Und mancher wird das zwar lesen (so wie ich, weil ich eigentlich Bedienunganleitungen immer lese), aber nach z.B. 7 Monaten vergessen haben (so wie ich).
Ich weiß zwar nicht ob ich jemals die Notwendigkeit haben werde jemanden im Auto einzusperren, mir war aber nicht mehr bewusst, dass das Auto standardmäßig von Innen nicht zu öffnen ist und wie ich das deaktivieren kann. Sprich, die Funktion mit dem 2 mal drücken hatte ich nicht mehr in Erinnerung.

Zitat:

Original geschrieben von Ente Erpel



Und höhere Gewalt liegt bei einem eingesperrten Mitfahrer eher nicht vor. Und so kann dieser in so einem Fall seit 2002 Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer geltend machen. Auch wenn ich kein Referenzurteil gefunden habe. Der Text ist eigentlich klar. Das Eingesperrt werden ist eine spezifische Gefahr des Kraftfahrzeugverkehrs. Vor allem wenn es expizit im Betriebshandbuch erwähnt wird.

Nein. Eine spezifische Gefahr laut h.M. ist zum Beispiel das deutliche Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Fährst Du deutlich zu schnell, haftest du bei einem Unfall mit für die Insassen Deines Fahrzeugs, siehe OLG Schleswig 30.07.2009 - 7 U 12/09. Fährst du jetzt nur noch 130?

Zitat:

Beispiel: Ein Beifahrer wird an der Tankstelle eingeschlossen, es passiert ein Tankunfall und der Befahrer wird getötet. Dann ist klar der Fahrzeugführer/Halter in der Pflicht. Das ist keine Freiheitsberaubung (weil ja keine Absicht) sondern eine Pflichtverletzung. Die Sicherzustellen das der Beifahrer das Fahrzeug verlassen kann. Den Hinweise auf die Brandgefahr gibt es ja an der Tankstelle genügend.

Den Tatbestand der Pflichtverletzung sieht das StGB nicht vor. Ansonsten: Nicht Du haftest in dem Fall, sondern die Versicherung der Tankstelle bzw. des Verursachers.

Ich verstehe immer noch nicht so ganz, was du eigentlich willst. Die Safe-Verriegelung lässt sich doch deaktivieren...

Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass das KBA keine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnet, wenn du schreibst, dass du regelmäßig deine Mitfahrer einsperrst und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt.

vg, Johannes

Hallo zusammen,

ich kann verstehen, dass man sein Fahrzeug auch verriegelt wenn jemand drin sitzt (obwohl ich es auch nicht mache). Angenommen ich bin beim tanken und meine Laptoptasche liegt im Kofferraum oder auf dem Rücksitz. Dann nutzt es wenig einen Beifahrer zu haben, der angeschnallt auf dem Vordersitz schnarcht. Bis der sich abgeschnallt hat und reagieren kann sind die Langfinger schon fertig.

Trotzdem sehe ich da auch kein Sicherheitsproblem, so lange die Funktion dem Fahrzeugführer bekannt ist. Es geht ja darum, dass der Fahrer eine Handlung "vergisst". Sich gegen jegliches Risiko, was aus einer Fehlhandlung einer Person herrührt, abzusichern ist bestimmt nicht machbar.

Grüße

BTW: Reden wir hier von einem Golf IV (4) oder VI (6)? ;-)

Zitat:

Original geschrieben von ABeckmeier


Und was passiert wenn ich ein Keyless-System habe ?

Schlüssel in Hosentasche und ich entferne mich vom Auto, die Türen verriegeln...

Was ist dann ? Kann dann eine eingeschlossene Person die Türen öffnen ?

Andreas

Hallo,

das ist einer der Gründe, warum VW so etwas nicht macht.

Gruß
1er GTI Fan

Zitat:

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von ABeckmeier
Und was passiert wenn ich ein Keyless-System habe ?

Schlüssel in Hosentasche und ich entferne mich vom Auto, die Türen verriegeln...

Was ist dann ? Kann dann eine eingeschlossene Person die Türen öffnen ?


Andreas
Hallo,

das ist einer der Gründe, warum VW so etwas nicht macht.

Gruß
1er GTI Fan

Aber wie macht VW das denn ?

Gruß Andreas

Also ich mach das so: Solange jemand im Auto sitzt bekommt der erklaert wie er das Auto von innen verriegeln kann bzw. auch nicht. Es gibt soll ja auch exponierte Stellen (Suedeuropa, osteuropaeisches Ausland, dunkle Ecken in Berlin ...), da bekommt der Drinnesitzenbleiber die Anweisung er moege doch bitte das Auto verriegeln.

Nur wenn niemand mehr drin sitzt verriegele ich das Fahrzeug per Druck auf die Fernbedienung (Safe-Lock).

Bei meinem 4er-Golf ist das so, dass ich die Heckklappe auch so verriegeln kann, dass sie nicht in die Zentralverriegelung integriert ist, sprich ist das Auto offen dann ist die Heckklappe trotzdem nicht ohne Schluessel zu oeffnen, was fuer eventuell spezielles elektronisches Equipment dortdrin dann ein recht sicherer Ort waere, auch wenn der Rest des Wagens nicht abgeschlossen ist. Sofern die Kofferraumabdeckung drueber ist sind die Dinge dort ja auch blickgeschuetzt.

MfG,
Warndreieck

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