Sicherheitsrisiko Golf VI Tür -> keine Notöffnung möglich
Hallo,
wenn ich das Auto abgeschlossen habe. Ist ein Öffnen der Türen von innen nicht mehr möglich. Die Anleitung sagt dazu, das es passieren kann, das man sich in so einer Situation nicht mehr aus dem Fahrzeug befreien kann. 😕 Theoretisch kann man nach hinten Klettern eine Abdeckung (Variant) entfernen und dann die Heckklappe öffnen. Indem man den Zündschlüssel in einen Schlitz steckt und zur Seite drückt. Beim normalen Golf ist es analog, nur gibt es da keine Abdeckung über dem Schlitz.
Uns ist es passiert das nach dem Tanken ein Mitfahrer längere Zeit eingeschlossen wurde. Bezahlen gehen und Tür dabei abschliessen ist bei uns eigentlich normal, wegen der technischen Geräte im Auto ....
Also ist das für mich nicht akzeptabel, da es für die Mitfahrer ein Sicherheitsrisko darstellt. Und für den Fahrer/Firma haftungsrechtliche Fragen aufwirft. Die Werkstatt hatte keine Lösung, bei VW wurde über die Werkstatt angefragt. Dort ist es Stand der Technik und wohl so beabsichtigt? Was mich nicht wirklich wundert. Ich bin jetzt daruf und dran das Auto entweder zurückzugeben oder selbst eine Lösung zu schaffen. So bleiben kann es nicht.
Hat irgendjemand eine Idee wie das aussehen könnte? Ich hatte an einen Schalter gedacht der die Türverriegelung aufhebt. Irgendwo muss es dazu ja ein Relais geben. Dann kommt ein Hinweis auf das Amaturenbrett. Und es ist, denke ich, dann sicherheitstechnisch ok. Einen Schlüssel, auch mit abgesägten Bart im Fahrzeug zu deponieren ist keine Lösung. Da dieser verloren gehen kann oder im Notfall zu schlecht zu bedienen ist.
Klar ist für mich das ich beim nächsten Kaufvertrag eine akzeptable Notöffnung als Bedingung einfügen werde, aber jetz brauche ich erstmal eine Lösung. Mich wundert eigentlich das ein Fahrzeug mit so einem Sicherheitsproblem überhaupt zugelassen wird. Zumal es beim einigen VW Modellen geht. (zB. Scirocco oder Caddy)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ente Erpel
Uns ist es passiert das nach dem Tanken ein Mitfahrer längere Zeit eingeschlossen wurde. Bezahlen gehen und Tür dabei abschliessen ist bei uns eigentlich normal, wegen der technischen Geräte im Auto ....
1. Wer schließt ab, wenn noch jemand im Wagen sitzt?
2. Längere Zeit? Was hast Du nach dem Bezahlen gemacht? Und vor allem: Ohne den Beifahrer?
Manchmal habe ich daß Gefühl, manche Leute suchen krampfhaft einen Grund, dem Hersteller eins reinzuwürgen ....
111 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Eine Bedienungsanleitung wäre gescheiter.Zitat:
Original geschrieben von Forghorn
Um auf Nummer sicher zu gehen kann man ja auch kurzerhand einen Sicherheitshammer im Auto deponieren 🙂
Dafür ist lesen und verstehen aber von nöten.
So ein Sicherheitshammer ist intuitiv zu bedienen 😉
Zitat:
...Trotzdem muss die SAFE Verriegelung sich ja abschalten lassen. Denn das scheint ja dann nur ein Softwareproblem zu sein....
Beim Caddy gibt's in VCDS folgenden Eintrag (gesehen, als die Einzeltüröffnung deaktiviert wurde):
STG 46 (Komfortsystem)
Byte 00 Bit 1 Zentralverriegelung ohne Safe-Funktion
Falls es das auch beim Golf gibt (davon gehe ich aus), sollte das "Problem" doch eigentlich damit gelöst werden können, oder nicht?
Grüße,
chris
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Und genau an der Stelle bin ich froh, dass wir das hier nicht haben - obwohl ich großer USA-Fan bin, aber manches ist bei uns besser gelöst. Dazu gehört eben auch, dass dem Anwender von Produkten noch ein gewisser IQ zugetraut wird.Zitat:
Original geschrieben von Ente Erpel
Ein Schrank oder ein Tresor ist kein Raum in dem sich Personen aufhalten. Und ein begehbarer Tresor geht auf. Im Übrigen wenn es die Schaltung in den USA nicht gibt. Dann genau aus diesem Grund. Es ist ein Herstellerfehler, den der muss mit allen Möglichkeiten rechnen. Hätten wir hier ein Produkthaftungsrecht wie in den angelsächsischen Staaten, sähe manches ohnehin ganz anders aus.Ansonsten gäbe es einige Features bei den Autos nicht, weil die Hersteller Angst hätten das anzubieten.
Das einzige, wo ich einlenken würde ist, dass dieses Thema bei der Fahrzeugübergabe zwingend angesprochen werden müsste, weil eben doch viele das Handbuch nicht lesen.
vg, Johannes
100 % Zustimmung. Ich gehe sogar so weit, dass das Handbuch mittlerweile nahezu unlesbar ist, weil es auf jeder Seite gefühlte 5 Warnhinweise gibt, welche alle bei klarem Menschenverstand nicht nötig wären. Ohne diese wäre (1) die Lesbarkeit besser und (2) das Buch nur halb so dick. Aber dann würde VW ja reihenweise von Leuten verklagt, welche auch Ihre Katze in der Mikrowelle trocknen würden.
Vielleicht sollte man mehrere Versionen herausgeben und gestaffelt nach IQ verteilen.
Bei der Golf V POlattform lässt sich die ZV so codieren, dass 1x Abschliessen ohne Safe-Sicherung schliesst und 2x Abschliessen die Safe-Sicherung aktiviert, also umgekehrtwie das Standard-Verhalten.
Aber lasst den Kollegen halt mal ein bisschen Wind machen. *kopfschüttel* Das KBA wird ihm sicher keine Lösung seines "Problems" bieten.
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Nur mal so eine Frage nebenbei: WARUM sollte jemand das Auto abschliessen wollen, wenn noch jemand drin sitzt? 😕 In Verbindung mit der Safe-Verriegelung kann das ja eventuell praktisch sein, wenn man sich auf der Fahrt nach Hause mit der Frau gestritten hat und man sie zum Abkuehlen noch etwas draussen sitzen lassen will, aber sonst faellt mir da ehrlich gesagt nix ein.
Zitat:
Original geschrieben von jbee2002
Nur mal so eine Frage nebenbei: WARUM sollte jemand das Auto abschliessen wollen, wenn noch jemand drin sitzt? 😕 ...
Das passiert schneller als man denkt. Man steigt aus, schlägt die Tür zu, dreht sich um und drückt gewohnheitsmäßig im Weggehen auf das Knöpfchen der Fernbedienung - schon sind die Leute in dem Auto gefangen.
Bei den aktuellen VW steht übrigens "Safe-Verriegelung beachten" in der MFA, wenn man den Zündschlüssel abzieht. Bei meinem ist das noch nicht.
Grüße!
Also bei mir funktioniert die Aufhebung der Safeverriegelung mit zweimaligem Druecken ebenfalls.
Ich befinde mich derzeit in den USA und habe heute an einem amerikanischen VW Golf TDI die Verriegelung ausprobieren koennen. Wie schon hier erwaehnt, keine Safeverriegelung.
Ich verstehe leider die ganze Aufregung nicht, ich lasse das Auto offen wenn ich zb. nach dem tanken bezahlen gehe, schliesslich habe ich ja dann einen Beifahrer im Auto sitzen - hierum geht es ja in diesem Beitrag - der wird dann wohl nicht tatenlos zuschauen wenn ein Fremder das Auto oeffnet und versucht etwas zu entwenden, wenn doch, dann sollte man vielleicht den Beifahrer wechseln.
Sollte jedoch der Kollege unter einem Zwang leiden und sein Auto staendig abschliessen muessen, so koennte man ja den Beifahrer darauf aufmerksam machen, oder ihn bitten ausszusteigen, natuerlich rein aus Sicherheitsgruenden......!
Ich frage mich auch, ob den Verfasser jemand gezwungen hat dieses von ihm beanstandete Auto zu erwerben. Es soll ja noch Fahrzeuge geben die nicht ueber diese Art der Verriegelung verfuegen, aber hier gibt es dann bestimmt auch was zu beanstanden, vielleicht die fehlende Safeverriegelung.
Fuer mich ist es ganz klar ein Vorteil in Punkto Einbruchsschutz, die Art der Aufhebung der Safeverriegelung ist im Handbuch beschrieben, drum merken wir uns - erst lesen und dann starten.
Ich gehe davon aus, dass niemand seinen Beifahrer absichtlich im Auto einsperren würde.
Sowas passiert entweder aus Unwissenheit (das Lesen einer Bedienungsanleitung gilt heute als unschick) oder aus Unachtsamkeit (weil man das Auto genauso unterbewusst zusperrt, wie man in der Wohnung eine Lichtschalter betätigt oder die berühmte Herdplatte ausschaltet).
Es wird schon seinen Grund haben, warum bei aktuellen Modellen in der MFA auf die Safe-Sicherung hingewiesen wird.
Grüße!
Zitat:
Original geschrieben von Ente Erpel
Die Frage ist wie es jetzt bewertet wird. Am Wochende werde ich mal anfragen.Zitat:
Original geschrieben von Forghorn
Ich gehe mal davon aus, dass das KBA diesen Sachverhalt bereits kennt, da es dieses System schon seit Jahren gibt und nicht nur bei VW.
Wie soll das bewertet werden? Es gibt eine Safe-Funktion, die durch zweimaliges Drücken der ZV deaktiviert werden kann. Wo soll da das Problem sein?
Zitat:
Original geschrieben von Ente Erpel
Wenn Du das Fahrzeug dienstlich nutzt, sind die Mitfahrer versichert. Schliesst Du die Leute ein und es passiert was. Verletzt Du die Sorgfaltspflicht.Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
Was das jetzt mit der Haftpflicht-Versicherung und dem KBA zu tun hat, weiss ich leider nicht 🙁
wer dienstlich leute befördert sollte das ja gewohnt sein und diese nicht lange im "ausversehen" verschlossenen auto sitzen lassen.
und wie bereits erwähnt, würde ich einfach mal eine umcodierung prüfen lassen, bevor ich mich wegen sowas ans KBA wende.
Zitat:
Original geschrieben von bguenduez
Wie soll das bewertet werden? Es gibt eine Safe-Funktion, die durch zweimaliges Drücken der ZV deaktiviert werden kann. Wo soll da das Problem sein?Zitat:
Original geschrieben von Ente Erpel
Die Frage ist wie es jetzt bewertet wird. Am Wochende werde ich mal anfragen.
Leg dir einen Nothammer ins Fahrzeug, das wird immer positiv bewertet.
Also Leute gibt es, da fragt man sich, wie die überhaupt Kundenkontakt haben dürfen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Staubfuss
Das passiert schneller als man denkt. Man steigt aus, schlägt die Tür zu, dreht sich um und drückt gewohnheitsmäßig im Weggehen auf das Knöpfchen der Fernbedienung - schon sind die Leute in dem Auto gefangen.Zitat:
Original geschrieben von jbee2002
Nur mal so eine Frage nebenbei: WARUM sollte jemand das Auto abschliessen wollen, wenn noch jemand drin sitzt? 😕 ...Bei den aktuellen VW steht übrigens "Safe-Verriegelung beachten" in der MFA, wenn man den Zündschlüssel abzieht. Bei meinem ist das noch nicht.
Grüße!
das könnte mir schon deshalb nicht passieren, weil ich, wenn meine Frau im Auto sitzen bleibt (z.B. beim Tanken), erst gar nicht den Schlüssel abziehe.
Und was passiert wenn ich ein Keyless-System habe ?
Schlüssel in Hosentasche und ich entferne mich vom Auto, die Türen verriegeln...
Was ist dann ? Kann dann eine eingeschlossene Person die Türen öffnen ?
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von derradlfreak
das könnte mir schon deshalb nicht passieren, weil ich, wenn meine Frau im Auto sitzen bleibt (z.B. beim Tanken), erst gar nicht den Schlüssel abziehe.
Dir nicht und mir auch nicht, weil ich es weiss oder es genauso mache - je nachdem wer im Fahrzeug sitzt. Bei Kindern nimmt man den Schlüssel vielleicht besser mit - aber ich kenne genug Leute, die schon eingesperrt waren, nicht nur in VWs.
Deshalb fände ich es besser, wenn man nach einmaligem Sperren die Türen noch von innen öffnen könnte. Paranoiker könnten ja dann noch ein zweites Mal drücken...
Grüße!
Zitat:
Original geschrieben von ABeckmeier
Und was passiert wenn ich ein Keyless-System habe ?Schlüssel in Hosentasche und ich entferne mich vom Auto, die Türen verriegeln...
Was ist dann ? Kann dann eine eingeschlossene Person die Türen öffnen ?
Die Frage ist rein hypothetisch, da das System bei VW so nicht funktioniert. Da muss auch bei Kessy das Fahrzeug aktiv verschlossen werden.
Das was du meinst gibt es in der Form glaube ich bei Baguettes, ob die ne Safe-Verriegelung haben übersteigt mein Wissen. Aber aus einem Baguette kann man sich ja vielleicht "herausfuttern" 🙂
vg, Johannes