Service A (Plus-Paket) W177

Mercedes A-Klasse W177

Hallo in die Runde,

mit Sicherheit haben einige von euch hier im Forum schon einen ersten Service A hinter euch. Bei mir steht der erste nach 1 Jahr im Januar an und mich würde mal interessieren, was ihr so bezahlt habt (einige vermutlich als Komplettpaket mit Öl vom Händler und einige mir selbst mitgebrachtem Öl - über die Variante a oder b möchte ich hier in diesem Thread nicht "diskutieren", hier hat jeder eine eigene Meinung und Einstellung zu!).

Ich habe derzeit einige offizielle Angebote von:
- 382,70 Euro
- 375,48 Euro
- 408,88 Euro
- 340,04 Euro
- 387,87 Euro
- 344,18 Euro

Bei allen Angeboten wird hier stets "Service A mit Plus-Paket (Standardöl)" ausgewiesen. Die Differenz meiner eingeholten Angebote liegt vom günstigsten bis teuersten Angebot folglich bei bei knapp 70 Euro - das ist fast ein Mal Reifenwechseln und Lagern für eine Saison umsonst...

Gibt es den Service A auch ohne Plus-Paket? Hat das einer mal genommen?
Im Netz finde ich dazu folgende Angaben, was das "Plus" beinhaltet:

***
Beim PLUSPaket sind zusätzlich zum ASSYST Wartungsservice folgende Leistungen inklusive:

• Wir überprüfen Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage und Wischerblätter.
• Wir bringen alle Laufräder und das Reserverad auf den empfohlenen Reifenluftdruck und kontrollieren das Verfallsdatum des Reifendichtmittels TIREFIT.
• Wir prüfen die Reinigungsanlage, die Einstellung und die Leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer.
• Wir kontrollieren die Kofferraumbeleuchtung.
• Wir testen alle Kontrollleuchten im Kombiinstrument und im Innenraum."
***

Sorry, aber das sind alles Positionen, die ich stets SELBST kontrolliere (bis auf die Einstellung der Scheinwerfer), daher für mich absolut "unnötig". Vielleicht interessant für Fahrer, die ihr Auto weniger pflegen oder es mehr als "Gebrauchsgegenstand" ansehen...

Beste Grüße
~jw3

Beste Antwort im Thema

Während der "Garantie- Gewähr- oder Kulanzzeit" werde ich schön brav das Öl vom Freundlichen nehmen, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Ein guter Bekannter hat sein Öl immer beigestellt, plötzlich Motorenprobleme und keine Kosten- oder Kulanzübernahme vom Hersteller. Nun hofft er, das sein Anwalt was erreichen kann. Ausgang nach 1,5 Jahren immernoch ungewiss.

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Die Werkstatt befindet sich in Wendelstein bei Nürnberg.
Nebenbei gibt es auch noch, während man das Auto zum Service bzw. Zur Reparatur gibt einen kostenlosen Mietwagen.

VG

@Chris3105

Besten Dank = 1x "Daumen hoch" für deine Rückmeldung 🙂

Gruß

wer_pa

Guten Morgen,

folgenden Kostenvorschlag habe ich für den Service A1 beim A45s AMG bekommen. Passt das so?

Kostenvoranschlag

Knapp 650 Euro sind doch absolut OK!

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Zitat:@PBZG1 schrieb am 27. August 2025 um 09:16:30 Uhr:

Guten Morgen,folgenden Kostenvorschlag habe ich für den Service A1 beim A45s AMG bekommen. Passt das so?

11,90 € für 1 AW, sind für einen A45s sehr preiswert.

Der Rest bewegt sich im typischen Kostenrahmen.

Die Servicekosten könnten im Nachgang auch direkt verglichen werden. Die Unterlage hierfür, ist im Serviceordner abgelegt. Der aktuelle Link zu dem Serviceordner, wird bei PN Anfrage übermittelt.

Gruß

wer_pa

Bild #211637889
Bild #211637891

11,90€ netto ist echt okay. Ich darf 14€ (ohne "AMG" sind das 12€) bezahlen hier, und das ist relativ in der Provinz. Weh täte mir, so viel für Öl auszugeben. Ich stelle das immer bei, auch, weil ich als "Öl-Fetischist" das Öl selbst aussuche.

Wir sind hier auch relativ ländlich. Öl muss ich von dort nehmen, weil ich das Fahrzeug mit Plus3 finanziert habe und die Garantieverlängerung dazugenommen habe.

Zitat:
@PBZG1 schrieb am 27. August 2025 um 13:29:06 Uhr:
Öl muss ich von dort nehmen, weil ich das Fahrzeug mit Plus3 finanziert habe und die Garantieverlängerung dazugenommen habe.

Mir ist bisher keine Vorgabe wegen Finanzierung oder MB100 dazu bekannt. Ist diese neu?

Zitat:
@PBZG1 schrieb am 27. August 2025 um 13:29:06 Uhr:
Öl muss ich von dort nehmen, weil ich das Fahrzeug mit Plus3 finanziert habe und die Garantieverlängerung dazugenommen habe.

Ist Unsinn. Muss nur die korrekte Freigabe haben.

https://operatingfluids.mercedes-benz.com/sheet/229.71

Zitat:
@Halema schrieb am 27. August 2025 um 14:14:22 Uhr:
Mir ist bisher keine Vorgabe wegen Finanzierung oder MB100 dazu bekannt. Ist diese neu?

Nach §4 h) der MB100-Bedingungen besteht u. a. "...ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Garantie für Schäden, die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe ...entstehen."

Der Garantienehmer müsste bei einem Motorschaden im Zweifel beweisen, dass sein mitgebrachtes Öl in allen Punkten identische Eigenschaften wie das von der Werkstatt verwendete "Original-Öl" hatte. Und im Bestreiten hat sich die Mercedes-Benz Versicherung AG zumindest in einem Fall bei mir als sehr kreativ erwiesen.

Deshalb wäre ich auch vorsichtig.

Es gibt aber auch Werkstätten die selbst mitgebrachtes Öl nicht akzeptieren. Meine lehnt es kategorisch ab. Ich glaube auch nicht, dass es irgendeine Richtlinie gibt, in der steht, dass die Werkstätten es zulassen müssen.

Ich bin ja sonst zufrieden mit denen. Sollte ich deswegen die nächst-teure nehmen und es da versuchen? Müsste es mal ausrechnen, wie viel dabei rauskommt.

Ich lege fest, was in MEIN Auto gefüllt wird! Der Nachweis ist einfach, einfach Rechnung aufbewahren. Den Nachweis, dass ich etwas falsches angeliefert habe, dürfen die dann gerne erbringen. Alle Fälle, die ich kenne, wo die Versicherung die Regulierung abgelehnt hat, war tatsächlich nicht freigegebenes Öl angeliefert worden. Weil die Leute glauben, was auf der Dose steht und es im Detail nicht verstehen. "Entspricht" heißt nicht "Freigeben nach"! Bei jedem Produkt aus der oben verlinkten Bevo gibt es kein Problem, alles andere ist einfach Bullshit. Dafür gibt Mercedes doch die Freigabelisten raus!

P.S.: Eine Ölanalyse kann ich leicht selbst in der Firma machen. Wir verkaufen solche Messgeräte ;).

Zitat:

@DeFisser schrieb am 27. August 2025 um 18:01:28 Uhr:
Ich lege fest, was in MEIN Auto gefüllt wird! Der Nachweis ist einfach, einfach Rechnung aufbewahren. Den Nachweis, dass ich etwas falsches angeliefert habe, dürfen die dann gerne erbringen...

Dann viel Erfolg im - hoffentlich erst gar nicht eintretenden - Schadenfall. Nach den Bedingungen darf die Versicherung die Untersuchung durch einen Sachverständigen in Auftrag geben.

In meinen Fall hatte sich der Heckspoiler am W247 durch einen Fehler so verformt, dass er mit offener Dichtung deutlich überstand. Die Mercedes-Benz Versicherung AG schickt einen Sachverständigen vom TÜV-Rheinland (!). Der erkennt beim Ortstermin sofort, dass Nässeschutz und aerodynamische Eigenschaft beeinträchtigt sind und verspricht, der MBV wegen drohender Folgeschäden zeitnah zu berichten. Meine Werkstatt tauscht den Spoiler daraufhin sofort aus und reicht die Rechnung bei der MBV ein. Die legt das "Gutachten" vor. Ergebnis: Der Sachverständige will hiernach keinen Mangel an Spoiler festgestellt haben. Eine Stellungnahme ist vom TÜV Rheinland nicht zu erhalten. Beschwerden an den Vorstand und an den Compliance-Beauftragten (- Hinweis auf ein "Gefälligkeitsgutachtens") gingen ins Leere.

Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 27. August 2025 um 15:28:19 Uhr: Deshalb wäre ich auch vorsichtig.

Ich habe auch keine Lust mich um Öl zu kümmern, aber selbst meine Werkstatt hat kein AMG-Öl mehr vorrätig. Also wer wirklich AMG fahren möchte, muss hier AMG-Öl selber besorgen oder vorab beim MB-Partner bestellen.

Ich sehe das mit dem Nachweis wie @DeFisser weniger kritisch. Kaufbeleg und ein paar Ölreste aufbewahren. Man braucht oft nur krumme Mengen wie 5,8 Liter. Also ist meistens was über. Ölsorte und Chargennummer auf dem Auftrag dokumentieren lassen.

Bevor also eine Versicherung ablehnen kann, müsste diese zwecks Rechtsstreit erstmal nachweisen, dass das freigegebene Öl falsch war. Das ist auch recht spannend, wenn dies nach mehreren tausend Kilometern bereits verunreinigt ist. Und auch der Öl-Hersteller wird sicher nicht falsche Behauptungen auf sich sitzen lassen.

Aber ja, seriös ist die MB100 nicht. Eigentlich traurig, weil auch MB in Zukunft weitere Autos verkaufen möchte.

Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 27. August 2025 um 15:28:19 Uhr:
Nach §4 h) der MB100-Bedingungen besteht u. a. "...ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Garantie für Schäden, die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe ...entstehen."
Der Garantienehmer müsste bei einem Motorschaden im Zweifel beweisen, dass sein mitgebrachtes Öl in allen Punkten identische Eigenschaften wie das von der Werkstatt verwendete "Original-Öl" hatte. Und im Bestreiten hat sich die Mercedes-Benz Versicherung AG zumindest in einem Fall bei mir als sehr kreativ erwiesen.
Deshalb wäre ich auch vorsichtig.

Da bin ich voll bei dir, siehe Bild = Rechnungsauszug.

Theoretisch wäre z. B. folgendes Szenario denkbar:

  • Kunde schließt eine MB 100 Garantie ab
  • Kunde stellt Motoröl bei dem nächsten Servicetermin bei
  • In der nachfolgenden Nutzungszeit, stellt sich ein auffälliges Motorgeräusch ein
  • Für die Ermittlung des Schadens, geht der Kunde in Vorleistung
  • Das Schadensbild ist z. B. eine gebrochene/zerbröselte Steuerketten-Gleitschiene, oder gar ein Pleuellagerschaden
  • Der Kunde erwartet eine Kostenübernahme durch die MB 100 Versicherung
  • MB recherchiert, dass das Motoröl beigestellt wurde
  • MB entnimmt den Ölfilter und eine Ölprobe und analysiert dieses im eigenen ÖL-Labor
  • Das MB Labor stellt fest, dass das beigestellte Öl nicht der MB Spezifikation entspricht.
  • MB lehnt jegliche Kostenübernahme (MB 100 Garantie / Kulanz) ab und verweist bzgl. der Reklamation, auf den Öl-Lieferanten
  • Der Kunde kontaktiert mittels der aufbewahrten Öl-Rechnung, den Öl-Lieferanten des Öls und fordert die Kostenübernahme ein
  • Der Öl-Lieferant verlangt den Nachweis, dass das Öl tatsächlich nicht der MB Spezifikation entspricht
  • Der Kunde beauftragt auf eigene Kosten ein Öl und Schadensgutachten
  • Das Gutachten ergibt, dass das Öl nicht der MB Spezifikation entspricht und das Schadensbild, aufgrund der ermittelten Abweichung/en von der MB Spezifikation, begünstigt wurde.
  • Der Kunde stellt dem Öl-Lieferanten das Gutachten zu und fordert die Kostenübernahme
  • Der Öl-Lieferant kontaktiert den Großhändler, von dem er die Ölgebinde bezogen hat
  • Der Großhändler hat seinen Geschäftssitz im Ausland und zweifelt an, dass sein Öl ursächlich für den Schaden ist und behauptet, dass die schon zuvor verwendeten Öle, das Bauteil vorgeschädigt hätten
  • Der weitere Ablauf ist ab diesem Punkt unbestimmt, da sich u. U., noch zusätzliche Gerichtsprozesse anschließen könnten. Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz hat.
  • Während dieser Klärungsphase, darf an dem defekten Motor nichts verändert/repariert werden, sodass das Fahrzeug, wenn man nicht auf eigene Kosten einen neuen Motor einbauen lässt, nicht mehr fahrbar ist. Einen kostenfreien Verfügungswagen, bezahlt von MB, gibt es natürlich in dem beschriebenen Fall auch nicht.

Gruß

wer_pa

Rechnungsauszug
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