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Schwerbehindertenrabatt 3er F30/31

BMW 3er
Themenstarteram 30. Juni 2013 um 10:59

Hallo zusammen,

habe ein Frage zum Schwerbehindertenrabatt bei BMW. In der REgel ist es ja so, dass der Fahrzeugzulasser den Ausweis bzw. die Behinderung haben muss (kenne ich so von meinen Eltern auch bei VW). Jetzt sagte mir ein Händler, bei BMW sei so, dass auch Angehörige 1. Grades von Schwerbehinderten (mind. 50%) den Rabatt bekommen könnten. Man sollte nur einen Zweizeiler dazu schreiben, dass man auch öfter mit demjenigen unterwegs ist (Ausweis dazu), z.B. Krankenfahrten.

Kann das jemand bestätigen, vielleicht aus eigener Erfahrung, und wenn ja, wie hoch ist denn überhaupt der Rabatt?

Herzlichen Dank für Eure Tipps!

BMW-3er-Neuling

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Harald26

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier

 

Du dem Verkäufer lange genug auf den Geist gehst, dass der sich fragt, ob er es mit einem Behinderten zu tun ha

Wie soll man diesen Satz anders verstehen als Behinderten verachten.

@BMW Testfahrer, Ignoranz ist das Übel unserer Zeit.

Harald,

so habe ich es auch aufgefasst, was dcb_dreier dazu von sich gegeben hat.

Meint dcb_dreier damit möglicherweise die Gruppe bemitleidenswerter Mitmenschen mit geistiger Behinderung, da er sich auf diesem Gebiet vielleicht selbst gut auskennt?

Vielleicht neidet er Behinderten auch nur den höheren Rabatt. Wer weiß das schon außer ihm. Wie auch immer, ich gönne jedem behinderten Mitmenschen diesen kleinen Nachteilsausgleich in Form eines kleinen Bonus auf den Verkaufspreis.

Persönlich kenne ich selbst einige körperlich mehr oder weniger eingeschränkte Menschen, deren Lebenswandel mit nicht unerheblichem zusätzlichen finanziellen Aufwand gegenüber gesunden Menschen verbunden ist.

Gruß

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Fahrzeugzulasser = Ausweisträger, so ist auch meine Erfahrung

und darf dann 6-12 Monaten nicht verkauft werden.

Sollte der Händler von dem Du den Tipp hast gleichzeitig ein

Verkäufer von BMW sein ist doch gut,kann er ja denn so machen.

Mit Ausweis sollte es 15%-19% Rabatt geben.

Gruß bubil

am 30. Juni 2013 um 15:05

Ich hoffe nur für den Schwerbehinderten, dass er keine Probleme mit dem ein- oder aussteigen hat, denn das erfordert beim 3er (im Vergleich zu meinen vorher gefahrenen Wägen) etwas sportlichere Naturen. Nachdem ich die letzten 3 Jahre ein Rentnerauto gefahren habe (Altea), hab ich mir gesagt, jetzt noch mal einen BMW fahren, bevor ich es später aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann.

Themenstarteram 30. Juni 2013 um 16:21

Nein, die hat er nicht. Es handelt sich hier um Leukämie und keine Rückenbeschwerden.

Zitat:

Original geschrieben von bubil

 

Mit Ausweis sollte es 15%-19% Rabatt geben.

Mal ne Frage... wie kommst du auf die Zahl?

Mein :) hat mit für meine 50% glaube ich 1000€ zusätzlichen Rabatt gegeben (nicht ganz 2%) Der Betrag war fix in einer Liste für den F31 vorgegeben.

Was dann unterm Strich rauskommt ist und bleibt nach wie vor reine Verhandlungssache mit dem Händler.

Themenstarteram 2. Juli 2013 um 9:05

Hi all,

habe nochmal mit dem BMW-Händler gesprochen. Die Rücken auch nicht mit einem Betrag bzw. einer Prozentzahl raus. Finde ich komisch.

Bei VW/Audi ist z.B. der Rabatt für ejdes Modell auf 15% auf den Listenpreis festgelegt. Da kann dann jeder entscheiden, ob sich das rechnet (z.B. bei einem neuen Modell) oder nicht.

Gibts hier niemanden (vllt. auch von BMW), der die genauen Konditionen kennt?

Viele Grüße

Marcel

Nachlass 16% auf Liste ohne MwSt und dann plus 19% MwSt,

waren dann bei liste um 40k (ohne steuer) dann folglich sozusagen brutto=netto, etwas unter 40k zu zahlen (incl. 19% Steuer)

das Fahrzeug kauft der schwerbehinderte (er unterzeichnet den Kaufvertrag), fahrzeug kann aber auf den Nutzer zugelassen werde. ebenso erhält dieser die Zulassung teil 1, in der der zulassende auch namentlich eingetragen ist (und natürlich auf teil 2). somit ist er Eigentümer, auch wenn er nicht Käufer war.

somit muss man das mit dem schwerbehinderten in der Familie klären.....wenn mans nicht selber ist.

war bei meinem Händler so kein Problem und der hatte mich darauf angesprochen.

somit nachlass 19% ohne Bauchschmerzen für den Verkäufer und mich.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von surfingwilli

Hi all,

habe nochmal mit dem BMW-Händler gesprochen. Die Rücken auch nicht mit einem Betrag bzw. einer Prozentzahl raus. Finde ich komisch.

Bei VW/Audi ist z.B. der Rabatt für ejdes Modell auf 15% auf den Listenpreis festgelegt. Da kann dann jeder entscheiden, ob sich das rechnet (z.B. bei einem neuen Modell) oder nicht.

Gibts hier niemanden (vllt. auch von BMW), der die genauen Konditionen kennt?

Viele Grüße

Marcel

Wenn Du Kaufwillig bist, muss Dir doch der Verkäufer einen Preis nennen, den Du zu

bezahlen hast, kannst ja denn die % selber ausrechnen, sehr komisch dieses Verhalten.:confused:

Gruß. bubil

Zitat:

Original geschrieben von Deftl

Nachlass 16% auf Liste ohne MwSt und dann plus 19% MwSt,

waren dann bei liste um 40k (ohne steuer) dann folglich sozusagen brutto=netto, etwas unter 40k zu zahlen (incl. 19% Steuer)

das Fahrzeug kauft der schwerbehinderte (er unterzeichnet den Kaufvertrag), fahrzeug kann aber auf den Nutzer zugelassen werde. ebenso erhält dieser die Zulassung teil 1, in der der zulassende auch namentlich eingetragen ist (und natürlich auf teil 2). somit ist er Eigentümer, auch wenn er nicht Käufer war.

somit muss man das mit dem schwerbehinderten in der Familie klären.....wenn mans nicht selber ist.

war bei meinem Händler so kein Problem und der hatte mich darauf angesprochen.

somit nachlass 19% ohne Bauchschmerzen für den Verkäufer und mich.

gruss

Wie muss der Käufer zum Eigentümer stehen, Verwandt welchen Grades, oder sogar nicht Verwandt.

Gruß. bubil

Zitat:

Original geschrieben von surfingwilli

Hi all,

habe nochmal mit dem BMW-Händler gesprochen. Die Rücken auch nicht mit einem Betrag bzw. einer Prozentzahl raus. Finde ich komisch.

Bei VW/Audi ist z.B. der Rabatt für ejdes Modell auf 15% auf den Listenpreis festgelegt. Da kann dann jeder entscheiden, ob sich das rechnet (z.B. bei einem neuen Modell) oder nicht.

Gibts hier niemanden (vllt. auch von BMW), der die genauen Konditionen kennt?

Viele Grüße

Marcel

Geh doch mal auf www.apl24.de, dort auf Audi und wähle dann einfach verschiedene Modelle aus. Wenn dann ein Häkchen auf "Behinderung" gesetzt wird, sieht man dafür einen zusätzlichen Rabatt bis zu fast 6%.

Und dieser Rabatt bleibt konstant hoch, wenn die Sonderausstattung dazu konfiguriert wird. Beim 3er sind es dagegen nur ca. 2,5% auf den Grundpreis, aber nicht auf die Zusatzausstattung, welche den Prozenzsatz im Ergebnis noch weiter reduziert.

PS:

Ich möchte hier aber keine Werbung für Audi machen. Man erachtet es dort vermutlich als notwendig, mit solchen Rabatten hausieren zu gehen.

 

Zitat:

Original geschrieben von bubil

Zitat:

Original geschrieben von Deftl

Nachlass 16% auf Liste ohne MwSt und dann plus 19% MwSt,

waren dann bei liste um 40k (ohne steuer) dann folglich sozusagen brutto=netto, etwas unter 40k zu zahlen (incl. 19% Steuer)

das Fahrzeug kauft der schwerbehinderte (er unterzeichnet den Kaufvertrag), fahrzeug kann aber auf den Nutzer zugelassen werde. ebenso erhält dieser die Zulassung teil 1, in der der zulassende auch namentlich eingetragen ist (und natürlich auf teil 2). somit ist er Eigentümer, auch wenn er nicht Käufer war.

somit muss man das mit dem schwerbehinderten in der Familie klären.....wenn mans nicht selber ist.

war bei meinem Händler so kein Problem und der hatte mich darauf angesprochen.

somit nachlass 19% ohne Bauchschmerzen für den Verkäufer und mich.

gruss

Wie muss der Käufer zum Eigentümer stehen, Verwandt welchen Grades, oder sogar nicht Verwandt.

Gruß. bubil

das hängt von der Konstellation ab, die dem Händler bekannt ist.....kauf der schwerbehinderte und gibt dir die papiere zur Zulassung als Eigentümer, weiss der Händler ja nichts davon....sonst macht da der Verkäufer nur mit 1grad mit.....

Themenstarteram 2. Juli 2013 um 20:26

Bei Audi kann aber nur der Behinderte selbst das Auto kaufen und zulassen. Nicht Verwandte 1. Grades!

Das ist wie bei VW.

Bei BMW könnte ich das AUto ganz normal kaufen und mit dem Ausweis meines Vaters der NAchlass bekommen. Begründung: Häufig wird auch der Behinderte mit dem Auto gefahren (z.B. Krankenfahrten etc.).

Hallo

Schau mal danach.

http://www.google.de/url?...

Die Sache ist eigentlich ganz einfach bei BMW. Es gibt vom Werk einen Bonus von 4%. Wieviel davon bei dir ankommt, hängt von deinem Verkäufer ab. Unterm Strich muss der Gesamtpreis passen. Ob es 10% + 4 % sind oder 12% + 2% ist ja letztendlich egal.

Thomas

am 3. Juli 2013 um 13:20

... und wenn Du dem Verkäufer lange genug auf den Geist gehst, dass der sich fragt, ob er es mit einem Behinderten zu tun hat, bekommst Du sogar die 17,45% aus meinauto.de

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