Schlüssel verlegt… Alternativen zum VW Händler?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

ich find ums Verrecken den Zweitschlüssel nicht mehr.
Recherchen ergaben, dass man bei VW rd 200€ inkl Anlernen auf den Tisch legt. Kein Keyless.

Nun ist die Frage: gibt es günstigere Alternativen?
Gebrauchten Schlüssel bei eBay kaufen, Bart schleifen lassen und bei VW nur anlernen lassen?

38 Antworten

Da musst du den jeweiligen Schlüsselservice fragen. Aber so schwer ist das ja nicht, der Fahrzeughalter steht in der Zulassungsbescheinigung und derjenige, der den Schlüssel kopiert haben will, verfügt über einen Personalausweis.

hm... naja durch die Zulassungsbescheinigung wird tatsächlich nur die Halterschaft nachgewiesen werden, was aber ausreichen müsste. EIn Eigentumsnachweis wäre das nicht.

Zitat:

hm... naja durch die Zulassungsbescheinigung wird tatsächlich nur die Halterschaft nachgewiesen werden, was aber ausreichen müsste. EIn Eigentumsnachweis wäre das nicht.

Hier will ich mich erklärend doch noch einmal einklinken:

Man muss zwischen Besitz (ich habe etwas in meiner Verfügung - geliehen oder gemietet) und Eigentum (ich bin der rechtmäßige Eigentümer - ich habe etwas gekauft und bezahlt oder ererbt) unterscheiden.

Beispiel Leasingfahrzeug: Ich bin Besitzer auf Zeit, zahle monatlich eine "Miete" und kann das Fahrzeug benutzen und darüber verfügen, dafür brauche ich die <Zulassungsbescheinigung Teil 1 -früher Kraftfahrzeugschein>. Eigentümer ist aber immer noch der Käufer des Fahrzeuges = der Leasinggeber - er behält den <Zulassungsbescheid Teil 2 - früher Kraftfahrzeugbrief als Eigentumsnachweis> ein.

Um einen Fahrzeugschlüssel kopieren zu lassen muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 = den Eigentumsnachweis und meinen Identitätsnachweis - Personalausweis oder Reisepass - vorzeigen.

Zugegeben - das Verfahren ist nicht absolut sicher: Ich könnte einen Ausflug nach Polen machen, dort fände ich wahrscheinlich eine Möglichkeit, auch ohne Zulassungsbescheinigung den Schlüssel kopiert zu bekommen. Damit verrate ich kein Geheimnis - wie man an den zahlreichen Premiumfahrzeugen erkennen kann, die trotz aller Sicherungseinrichtungen dank OBD-Buchse und Keyless und findigen polnischen Elektronikern sich in Richtung Osten auf den Weg machen.

Solltet ihr Eigentümer und /oder Besitzer eines hochpreisigen Golf sein oder einmal auf ein Premiumfahrzeug aufsteigen, vertraut nicht auf die Wegfahrsperre sondern sichert das am Anschlag stehende Lenkrad mit einem Stahlbügel. Den durchzutrennen erfordert Zeit und könnte auffallen. Nützt natürlich auch nichts wenn hochprofessionell das Fahrzeug mit einem Autotransporter "abgeholt" wird. Passiert aber wahrscheinlich nur bei Fahrzeugen weit oberhalb der 100.000-der Grenze.
In diesem Sinne - (fast) nichts ist auf dieser Welt absolut sicher: Freut euch an eurem Golf.

M.f.G. Petros

Die Zulassungsbescheinigung gehört dem Eigentümer. Die eingetragene Person kann oft als Halter angesehen werden, muss es aber nicht sein. Das Eigentum kann man z.B. durch einen Kaufvertrag nachweisen. Halter, Eigentümer und Besitzer können 3 verschieden Personen sein.

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Zitat:

Die Zulassungsbescheinigung gehört dem Eigentümer. Die eingetragene Person kann oft als Halter angesehen werden, muss es aber nicht sein. Das Eigentum kann man z.B. durch einen Kaufvertrag nachweisen. Halter, Eigentümer und Besitzer können 3 verschieden Personen sein.

O.K. : Das Problem des Eigentums ist noch komplexer.
Ist zwar o.T. - eigentlich ging es ja nur um die Möglichkeit einen Ersatzschlüssel preiswerter und schneller als bei VW zu bekommen - aber vielleicht ist eine weitere Verdeutlichung doch von Interesse.

Beispiel - tatsächlich vorgekommen - (zur einfacheren Unterscheidung benutze ich die alten Bezeichnungen Kfz-Schein und -Brief):

Person A ist Besitzer und Eigentümer eines KFZ und hält auch Schein und Brief in seiner Verwahrung.
Person B gelangt in den Besitz von Fahrzeug, Schein und Brief (ob mit oder ohne Wissen und Zustimmung von A - beides wäre möglich). Einer Person C gegenüber ist er scheinbar Besitzer und Eigentümer. Er übergibt in einer anderen Stadt gegen Bezahlung und mit Kaufvertrag alle drei an die Person C.

C geht zur Zulassungsstelle (früher Straßenverkehrsamt), lässt sich im Brief eintragen und erhält einen neuen Schein.
Mittlerweile hat A einen Einbruchdiebstahl mit Verlust von Schein, Brief, Autoschlüssel und Fahrzeug gemeldet.
Der Polizei gelingt es über die Zulassungsstellen das Fahrzeug und den neuen Halter C ausfindig zu machen.

Ein Schock für C: Er denkt, er sei der rechtmäßige Eigentümer - schließlich hat er einen Kaufvertrag und hat das Fahrzeug bezahlt. Dem ist jedoch nicht so - an gestohlenem Gut kann man zwar den Besitz aber kein Eigentum -auch nicht gutgläubig- erwerben. Eigentümer ist immer noch A!

C muss den Wagen trotz Kaufvertrag zurückgeben. Den Verlust müsste ihm B ersetzen - aber der ist natürlich verschwunden und wird selten gefasst.

Essenz der Geschichte: Selbst ein Kaufvertrag ist im Sonderfall kein sicherer Beweis für den Eigentumsbegriff.
Schwer für C einzusehen - ist aber wirklich so.

Zwischen B und C gibt es keinen (gültigen) Kaufvertrag. Somit ist die Situation wie du sie beschrieben hast. genau richtig.
Ich las aber mal von einem Fall, wo ein Wohnmobil vom Autohaus bei einer Probefahrt gestohlen und dann irgendwie (Brief???) verkauft wurde. Der Käufer hat vom Gericht den Wage zugesprochen bekommen :-0

So nun aber zurück zum Schlüssel.

Scheinbar gibt es tatsächlich einige "freie" Anbieter, die einen Vollwertigen Schlüssel anbieten können. Da kann der TE ja mal anfragen

Das hört sich ja so an als wäre das einen Alternative zu VW. Da soll ich 270€ für einen neuen Schlüssel zahlen incl. kodierungen etc.
Habe noch einen alten Golf 7 Schlüssel der dann bei Meinem angelernt

Zitat:

@JoGo7 schrieb am 24. Januar 2024 um 19:17:20 Uhr:


Das hört sich ja so an als wäre das einen Alternative zu VW. Da soll ich 270€ für einen neuen Schlüssel zahlen incl. kodierungen etc.
Habe noch einen alten Golf 7 Schlüssel der dann bei Meinem angelernt

Und wie lief das?

Im Übrigen:

"BGH: Käuferin hat gutgläubig Eigentum erworben
Auf die Revision der Beklagten hat der BGH die Berufungsentscheidung des OLG bestätigt. Nach dem Urteil des Senats kann die Klägerin die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II verlangen, weil sie Eigentümerin des Fahrzeugs geworden ist. Die Klägerin habe das Fahrzeug gemäß § 932 Abs. 1 Satz 1 BGB gutgläubig erworben.

Erwerber muss Gutgläubigkeit lediglich plausibel darlegen
Die von der Beklagten behauptete fehlende Gutgläubigkeit hätte diese nach der Entscheidung des Senats konkret darlegen und beweisen müssen. Die Klägerin, die sich auf gutgläubigen Erwerb berufe, habe lediglich das Vorliegen der Erwerbsvoraussetzungen nach § 929 BGB (Einigung und Übergabe) beweisen müssen, nicht aber ihre Gutgläubigkeit. Diese habe sie lediglich plausibel darlegen müssen."

Details:
https://www.haufe.de/.../...rb-beim-gebrauchtwagenkauf_210_575908.html

Zitat:

@HarmonikaMundt schrieb am 11. Februar 2024 um 19:10:28 Uhr:



Zitat:

@JoGo7 schrieb am 24. Januar 2024 um 19:17:20 Uhr:


Das hört sich ja so an als wäre das einen Alternative zu VW. Da soll ich 270€ für einen neuen Schlüssel zahlen incl. kodierungen etc.
Habe noch einen alten Golf 7 Schlüssel der dann bei Meinem angelernt

Und wie lief das?

Im Übrigen:

"BGH: Käuferin hat gutgläubig Eigentum erworben
Auf die Revision der Beklagten hat der BGH die Berufungsentscheidung des OLG bestätigt. Nach dem Urteil des Senats kann die Klägerin die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II verlangen, weil sie Eigentümerin des Fahrzeugs geworden ist. Die Klägerin habe das Fahrzeug gemäß § 932 Abs. 1 Satz 1 BGB gutgläubig erworben.

Erwerber muss Gutgläubigkeit lediglich plausibel darlegen
Die von der Beklagten behauptete fehlende Gutgläubigkeit hätte diese nach der Entscheidung des Senats konkret darlegen und beweisen müssen. Die Klägerin, die sich auf gutgläubigen Erwerb berufe, habe lediglich das Vorliegen der Erwerbsvoraussetzungen nach § 929 BGB (Einigung und Übergabe) beweisen müssen, nicht aber ihre Gutgläubigkeit. Diese habe sie lediglich plausibel darlegen müssen."

Details:
https://www.haufe.de/.../...rb-beim-gebrauchtwagenkauf_210_575908.html

Wurde bei VW abgelehnt und auch bei dem anderen Anbieter nähe Düsseldorf aber dort bekomme ich einen neuen mit allem für gut 150€

Ich lasse das erstmal…mein Golf hat jetzt über 250 tkm runter und ich hoffe mal das ich keinen neuen Schlüssel brauche. Wenn dem doch so ist muss ich mir dann einen neuen machen lassen…hat jetzt auch schon gut 8 Jahre ohne Zweitschlüssel gelappt ??

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