Scheinwerferunterkante min. 50 cm vom Boden weg
Hallo zusammen.
Ich war gestern beim Tüv weil ich mir meine Felgen eintragen lassen wollte.
Ich habe mir 7J und 8J mit 195/45 r14 montiert.
Als der Prüfer einen Rundgang um mein Auto machte, fragte er mich ob der tiefer sei?
Ich habe zur Zeit nur 40mm Federn drinnen lautete meine Antwort.
Als er mit dem Metermaß vorne am Scheinwerfer messte sagte er dass ich die Eintragung vergessen kann da die Höhe der Unterkante bei 45cm liegt und das Mindestmaß 50cm ist.
Als wir das Auto in die Werkstatt auf einen "geraderen Boden" gefahren haben waren es dann 47cm und somit bekam ich keine Eintragung.
Doch dank eines Gedankenblitzes eines Mitarbeiters dieser Werkstatt und dem Baujahr meines Golfes bekam ich doch die Eintragung.
Bei Fahrzeugen mit dem Baujahr vor 1.1.1988 kann man bei der Auswahl des Fahrwerkes so wählen, dass er fast am Boden streift und es wird so vom Tüv abgenommen hat mir der liebe Herr in Blau gesagt.
Das habe ich mir nicht zweimal sagen lassen und sofort ein 80/60er Fahrwerk bestellt ;-)
Wenn euer Fahrzeug auch vor dem 1.1.1988 zugelassen wurde könnt Ihr es ohne Probleme auf den Boden legen, bei jüngeren müsste Ihr auf die 50cm achten, ansonsten wird es nicht eingetragen.
Mfg Florian
Beste Antwort im Thema
Die untere Lichtaustrittkante ist nicht die Mitte des Scheinwerfers.
Wenn man das Abblendlicht anmacht,ein Blatt Papier vor den Scheinwerfer hält,ist da wo das Licht am unteren Rand durchscheint die Lichtaustrittkante.
Ab da wird bis zum Boden gemessen.😉
Grüße
42 Antworten
hättest du die suche gequält, hättest du gewusst, das es hier ausreichend bekannt ist, das vor 1.1.88 in DE die scheinwerferkante nicht dieser regelung unterliegt.
Das ist richtig, aber wenn man vorm Tüv diese Regelung nicht kennt, dann kann man auch nicht danach suchen
hatte das problem auch mal, das der tüv mein fahrwerk nciht eintragen wollte (60/40). er meinte auch, unterkante müsse 50 cm vom boden weg sein.
war danach bei gtü und der hat sich halb tot gelacht über seinen tüv-kollegen. er hat mir das so erklärt:
vom boden aus dürfen 50 cm zur lichtaustrittskante des scheinwerfers nicht unterschritten werden. und diese ist in der mitte des scheinwerfers, da wo die birne sitzt! nicht am unteren rand!!
er hat seinem kollegen von dem tüv-prüfer erzählt, der hat nur den kopf geschüttelt und gemeint "ja ja, hauptsache die wissen, wie man ne plakette abkratzt". hab dann meinen wisch bekommen und alles ist i.o.!
was letztendlich stimmt, ist wahrscheinlich auslegungssache. hab jedenfalls ein 60/40 ohne probleme nach ´88 eintragen lassen können
Despe: So siehts aus! Lichtaustrittskante ist das Stichwort.
Mein Fahrwerk wurde folgendermaßen eingetragen: "Abstand VA / HA Radmitte - Bördelkante 275 - 315 mm" ... mit anderen Worten: Ich darf den kompletten Verstellbereich nutzen, wie ich lustig bin. Bis runter zur 85er Tieferlegung 🙂
Ähnliche Themen
Die untere Lichtaustrittkante ist nicht die Mitte des Scheinwerfers.
Wenn man das Abblendlicht anmacht,ein Blatt Papier vor den Scheinwerfer hält,ist da wo das Licht am unteren Rand durchscheint die Lichtaustrittkante.
Ab da wird bis zum Boden gemessen.😉
Grüße
HaJo: Genau das hab ich gemacht. Ist nicht genau die Mitte, sondern n bisschen drunter, aber definitiv nicht die Unterkante vom SW.
Jakob: KW Variante 2.
Mist wusst doch irgentwer hatte doch so was feines verbaut 😁
Was nun aus deinem alten KW geworden?
🙂 Grüße Jakob
Nicht schlimm bleibt ja in der familie 😁
Wenn er es mal verkaufen würde dann huhu hier isser 😛😉
Zurück mal zum thema ist das nicht schon bei einem 60/40 grenzgängig mit der lichtaustrittskante?
🙂 Grüße Jakob
Der Prüfer hat gesagt dass ich Ihn auf den Boden legen darf ;-)
Wenn das 60/40 nicht reicht, dann kann ich von einem Bekannten ein 80/60 bekommen ;-)
Da nehme ich den Prüfer am Wort... ;-)
Zitat:
Zurück mal zum thema ist das nicht schon bei einem 60/40 grenzgängig mit der lichtaustrittskante?
Bei nem FK-High-Tec bestimmt😁😁