Scheinwerferunterkante min. 50 cm vom Boden weg
Hallo zusammen.
Ich war gestern beim Tüv weil ich mir meine Felgen eintragen lassen wollte.
Ich habe mir 7J und 8J mit 195/45 r14 montiert.
Als der Prüfer einen Rundgang um mein Auto machte, fragte er mich ob der tiefer sei?
Ich habe zur Zeit nur 40mm Federn drinnen lautete meine Antwort.
Als er mit dem Metermaß vorne am Scheinwerfer messte sagte er dass ich die Eintragung vergessen kann da die Höhe der Unterkante bei 45cm liegt und das Mindestmaß 50cm ist.
Als wir das Auto in die Werkstatt auf einen "geraderen Boden" gefahren haben waren es dann 47cm und somit bekam ich keine Eintragung.
Doch dank eines Gedankenblitzes eines Mitarbeiters dieser Werkstatt und dem Baujahr meines Golfes bekam ich doch die Eintragung.
Bei Fahrzeugen mit dem Baujahr vor 1.1.1988 kann man bei der Auswahl des Fahrwerkes so wählen, dass er fast am Boden streift und es wird so vom Tüv abgenommen hat mir der liebe Herr in Blau gesagt.
Das habe ich mir nicht zweimal sagen lassen und sofort ein 80/60er Fahrwerk bestellt ;-)
Wenn euer Fahrzeug auch vor dem 1.1.1988 zugelassen wurde könnt Ihr es ohne Probleme auf den Boden legen, bei jüngeren müsste Ihr auf die 50cm achten, ansonsten wird es nicht eingetragen.
Mfg Florian
Beste Antwort im Thema
Die untere Lichtaustrittkante ist nicht die Mitte des Scheinwerfers.
Wenn man das Abblendlicht anmacht,ein Blatt Papier vor den Scheinwerfer hält,ist da wo das Licht am unteren Rand durchscheint die Lichtaustrittkante.
Ab da wird bis zum Boden gemessen.😉
Grüße
42 Antworten
Ich fahre ja einen Automatik und der hat original unter dem Getriebe einen Schutz.
Ich hatte das 80/60 schon mal drinnen, aber da hat der Schutz mit den Originalreifen auf dem Boden geschliffen.
Also müsste jetzt mit diesen Felgen und dem 60/40 genau perfekt sein, oder? ;-)
Zitat:
Original geschrieben von 16 Vauer
Die mindesthöhe von tragenden teilen ist aber mit sicherheit nicht baujahrabhängig....
Welche Mindesthöhe? Da gibts nur Empfehlungen. Ist zwar nicht so geil, wenn man Speedbumps nur noch schräg überfahren kann, legal im Prinzip trotzdem.
Die einzigen Maße sind Lichtaustrittskante (ab 88), Nummernschildunterkanten und die restlichen Beleuchtungshöhen.
Bei ner 80er Tieferlegung hat btw noch nichts aufzuliegen.
Anbei n Golf vom Kumpel, der fährt n FK Gewinde mit ~ 1 cm Rest. Das ist deutlich tiefer als n 80er Fahrwerk... und er fährt so im Alltag 😉
Die 16V lippe hätte wohl aufgesetzt 😁😁😁
Aber sieht rattig aus 😎
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Hab da mal was gehört das die mind. höhe von tragenten teilen nicht unterschreiten darf.
Weiß selbst das sich das schlecht realisieren lässt...wie auch, soll ja scheen aussehen.
Serial mal so aus neugier 😛
Du hast nen 89er RP wie zum teufel hast das mit dem kennzeichen so hinbekommen? Hat der Tüv onkel da nicht gemosert?
🙂 Grüße Jakob
Wie ichs da hingekriegt hab? US Stange.
Der Tüver hat da nichts gesagt. Passt doch auch alles *hust*
Nö 🙂
Beim 1. Versuch hats noch geschliffen, alles andere war ok.
2. Versuch war dann mit Spurplatten und deshalb beim TÜV - keine Probleme 🙂
ich fahre derzeit auch ein Gewinde mit vorn 75 tiefer. Setzt nur auf wenn ich in meine Halle fahre ansonsten nicht, Eingetragen hab ich auch die komplette bandbreite. könnte also auch bis 85 . baer das is glaub ich nich mehr gut fahrbar
Ich bin da andrer Meinung..vor allem wo steht was von einer Lichtaustrittskante? Und zweite Frage wäre dann gleich hinterher "Wo ist die Lichtsaustrittskante eines SW?".... Lest mal im §50 Abs.III (3) der StVZO steht der niedrigste Punkt der Spiegelkante ..Das ist bei mir bei nem runden Scheinwerfer zb Golf2 sicherlich der unterste Punkt am Durchmesser des Scheinwerfers..Mein Golf2 wurde damals wegen Unterschreitung dieser 50cm zum TÜV vorgefahren bzw ich hatte 2 Wochen Zeit über die 50cm zu kommen...Deswegen haben früher viele auf Rally Front umgesattelt weil man durch die dicke Rippen Leiste unter dem Scheinwerfer fast 5cm Höhe gewonnen hat bevor die Unterkante (Spiegelkante) der unten geraden Rally Scheinwerfer angefangen hat. Lest mal diesen o.g. § ich glaub kaum das in Deutschland ein Gesetz umgangen werden kann oder ein Gesetz durch Begriffe nicht eindeutig definiert ist...Wenn dann muss dieser Satz.... "Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen"....eindeutig definiert werden...Aber wenn ich das lese ist es für mich eindeutig definiert....Ich lese "leuchtende Fläche" also ist das das komplette Spiegelgehäuse hinter dem Glas..Eine Lichtaustrittskante is keine leuchtende Fläche...Ich lese auch nichts von einer Lichtaustrittskante in dem § und selbst wenn es so wäre wo ist bei einem SW die Lichtaustrittskante? Ja genau da wo Licht aus nem SW austritt...Also das heisst für mich bei nem runden SW am kompletten Umfang...weil ja die ganze Spiegelfläche dafür sorgt das das Licht der Birne grösser wird...Ich kann davon ein Lied singen weil mein Golf2 Gti Baujahr 1991 (runde SW) wurde vor vielen Jahren wegen dieser Unterschreitung der 50cm zum TÜV vorgefahren und eben dieser § heran gezogen...und die Spiegelkante ist sicherlich nicht die Mitte des SW...Was ist das dann für eine Kante des Spiegels an den äussersten Punkten am SW? Keine Spiegelkante oder was....hat ein trichterförmiger Spiegel also dann nur innen eine Spiegelkante und aussen nicht? Alles klar...Polos und Golfs aller Baujahre nach 1.1.1988 waren schon mit nur 60mm Tieferlegung so gut wie unter diesen 50cm Maß...