Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
http://www.handelsblatt.com/.../19842918.html
Ombudsmann schlichtet Rechtsstreitigkeiten -- Versicherer übernehmen Klagen gegen VW
Auszug:
Vom Skandal um die VW-Abgas-Manipulationen blieb der Ombudsmann nicht verschont. Allein 200 Beschwerden gegen Rechtsschutzversicherer gingen wegen VW ein. So wollten die Kunden ihren Kaufvertrag rückabwickeln und gaben sich mit den vom Konzern zugesagten Nachbesserungen nicht zufrieden.
Die Rechtsschutzversicherer lehnten eine Deckung der daraufhin folgenden Rechtsstreitigkeiten wegen geringer Erfolgsaussichten ab. Da einige Gerichte jedoch zwischenzeitlich zugunsten von Verbrauchern entschieden, hatten die Versicherer ein Einsehen. „Sämtliche Beschwerden konnten beendet werden“, sagte der Ombudsmann Günter Hirsch am Dienstag in Berlin. Guter Wille ist dabei Voraussetzung: „Hier wird kein Kampf ums Recht geführt, wir streben eine gütliche Einigung an“, beschreibt der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes die Praxis.
Der Versicherungsombudsmann ist für Beschwerden bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro zuständig. Seine Entscheidungen sind bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für die Versicherungsunternehmen verbindlich. Mehr als 95 Prozent der Versicherer im Privatkundenbereich akzeptieren dieses „Regime“. Der ADAC gehört beispielsweise nicht dazu. Dem Versicherungsnehmer bleibt unbenommen, auch den Rechtsweg zu beschreiten.
„Verbraucherschlichtung ist ein einfacher, schneller und risikoloser Weg für Verbraucher, ihre Rechte gegenüber Unternehmen geltend zu machen“, urteilt Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium. Und auch die Versicherungswirtschaft sieht die Streitschlichtung als „Gewinn für die Unternehmen und unsere Kunden“, so der Präsident des Branchenverbands GDV, Alexander Erdland. Zur Akzeptanz trägt auch bei, dass die Schlichtungsstelle nie etwas über die Identität der Beschwerdeparteien verlauten lässt.
http://www.manager-magazin.de/.../...trafe-von-19-7-mrd-a-1149002.html
23.05.2017 Brisantes Dieselgate-Dossier aufgetaucht
VW droht in Frankreich zweistellige Milliardenstrafe
Auszug:
Den Dieselskandal will der VW-Konzern lieber heute als morgen hinter sich lassen. Doch das gelingt nur schwer, weltweit laufen zahllose Verfahren und Untersuchungen gegen den Konzern. Jetzt sind Zahlen von Frankreichs Verbraucherschutzbehörde an die Öffentlichkeit gelangt: Sie beziffert die Maximalstrafe für VW in Frankreich auf satte 19,7 Milliarden Euro - und die unrechtmäßigen Gewinne aus dem Verkauf der Schummeldiesel auf im Schnitt 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Das wäre mehr als angemessen für VW in Deutschland, aber Dank involvierter Politik wohl sehr sehr unwahrscheinlich.
http://www.wiwo.de/.../19633932.html
Dieselgate lässt VWs Verkäufe schrumpfen 09. April 2017
"Firmen wollen nicht mehr mit einem VW-Diesel beim Kunden vorfahren“
Broesel13, wir haben darüber hinaus bei den von hier frequentierten Autovermietern und Taxiunternehmen hinterlegt, keine Fahrzeuge mehr aus dem VW-Konzern. Gleiches gilt für Limousinenservice an Flughäfen.
Wenn sich das z.B. für die Logistikunternehmen, die uns Waren liefern, ebenso durchsetzen ließe, fände diese Variante auch in diesem - und jedem anderen - Bereich Anwendung. Der VW-Konzern muß draußen bleiben.
Bleibt abzuwarten, ob noch mehr Autohersteller auf diesen Zug mit Namen Betrug aufgesprungen sind.
Dem Grunde nach verhält es sich bisher so, dass die Hersteller-Lobby maximale Ausnahmen und Hintertüren bei Dieselfahrzeugen und deren Softwaresteuerung gesetzlich hat normieren lassen.
Softwaresteuerung mit gesetzlicher Legitimation.
In diesem Rahmen dürfen alle Hersteller ihre Dieselmotoren softwareseitig ansteuern.
Einzig der VW-Konzern mochte sich daran nicht halten und operierte mit einer Softwaresteuerung, die noch außerhalb dieses riesigen Rahmens maximaler Ausnahmen und Hintertürchen den EA 189 regelte.
Der VW-Konzern bediente sich daher der Softwaresteuerung ohne gesetzliche Legitimation.
Wohlgemerkt, ohne Not und ohne zwingendes, technisches Erfordernis.
Ähnliche Themen
Zitat:
@P990i schrieb am 24. Mai 2017 um 04:44:22 Uhr:
Broesel13, wir haben darüber hinaus bei den von hier frequentierten Autovermietern und Taxiunternehmen hinterlegt, keine Fahrzeuge mehr aus dem VW-Konzern. Gleiches gilt für Limousinenservice an Flughäfen.
Wenn sich das z.B. für die Logistikunternehmen, die uns Waren liefern, ebenso durchsetzen ließe, fände diese Variante auch in diesem - und jedem anderen - Bereich Anwendung. Der VW-Konzern muß draußen bleiben.Bleibt abzuwarten, ob noch mehr Autohersteller auf diesen Zug mit Namen Betrug aufgesprungen sind.
Dem Grunde nach verhält es sich bisher so, dass die Hersteller-Lobby maximale Ausnahmen und Hintertüren bei Dieselfahrzeugen und deren Softwaresteuerung gesetzlich hat normieren lassen.
Softwaresteuerung mit gesetzlicher Legitimation.
In diesem Rahmen dürfen alle Hersteller ihre Dieselmotoren softwareseitig ansteuern.Einzig der VW-Konzern mochte sich daran nicht halten und operierte mit einer Softwaresteuerung, die noch außerhalb dieses riesigen Rahmens maximaler Ausnahmen und Hintertürchen den EA 189 regelte.
Der VW-Konzern bediente sich daher der Softwaresteuerung ohne gesetzliche Legitimation.
Wohlgemerkt, ohne Not und ohne zwingendes, technisches Erfordernis.
Ist das so? Wird immer noch mit einer Beständigkeit hier behauptet. Bis jetzt gibt es kein europäisches Gerichtsurteil, die genau diese Illegalität bei VW nachgewiesen hat.
Dafür gibt es jede Menge Ermittlungen, auch gegen andere Hersteller:
Renault
Mercedes
PSA
Fiat Chrysler
Also noch viel Spaß beim "Mensch ärgere Dich"-Spiel.😁
Zitat:
@es.ef schrieb am 24. Mai 2017 um 07:02:01 Uhr:
Zitat:
@P990i schrieb am 24. Mai 2017 um 04:44:22 Uhr:
Broesel13, wir haben darüber hinaus bei den von hier frequentierten Autovermietern und Taxiunternehmen hinterlegt, keine Fahrzeuge mehr aus dem VW-Konzern. Gleiches gilt für Limousinenservice an Flughäfen.
Wenn sich das z.B. für die Logistikunternehmen, die uns Waren liefern, ebenso durchsetzen ließe, fände diese Variante auch in diesem - und jedem anderen - Bereich Anwendung. Der VW-Konzern muß draußen bleiben.Bleibt abzuwarten, ob noch mehr Autohersteller auf diesen Zug mit Namen Betrug aufgesprungen sind.
Dem Grunde nach verhält es sich bisher so, dass die Hersteller-Lobby maximale Ausnahmen und Hintertüren bei Dieselfahrzeugen und deren Softwaresteuerung gesetzlich hat normieren lassen.
Softwaresteuerung mit gesetzlicher Legitimation.
In diesem Rahmen dürfen alle Hersteller ihre Dieselmotoren softwareseitig ansteuern.Einzig der VW-Konzern mochte sich daran nicht halten und operierte mit einer Softwaresteuerung, die noch außerhalb dieses riesigen Rahmens maximaler Ausnahmen und Hintertürchen den EA 189 regelte.
Der VW-Konzern bediente sich daher der Softwaresteuerung ohne gesetzliche Legitimation.
Wohlgemerkt, ohne Not und ohne zwingendes, technisches Erfordernis.Ist das so? Wird immer noch mit einer Beständigkeit hier behauptet. Bis jetzt gibt es kein europäisches Gerichtsurteil, die genau diese Illegalität bei VW nachgewiesen hat.
Dafür gibt es jede Menge Ermittlungen, auch gegen andere Hersteller:
Renault
Mercedes
PSA
Fiat ChryslerAlso noch viel Spaß beim "Mensch ärgere Dich"-Spiel.😁
Kannst ja VW verklagen, um ein Gerichtsurteil zu erzwingen wo sie es selber zugegeben haben....
Viel Spaß beim Relativieren....😁
Zitat:
@es.ef schrieb am 24. Mai 2017 um 07:02:01 Uhr:
Zitat:
@P990i schrieb am 24. Mai 2017 um 04:44:22 Uhr:
Broesel13, wir haben darüber hinaus bei den von hier frequentierten Autovermietern und Taxiunternehmen hinterlegt, keine Fahrzeuge mehr aus dem VW-Konzern. Gleiches gilt für Limousinenservice an Flughäfen.
Wenn sich das z.B. für die Logistikunternehmen, die uns Waren liefern, ebenso durchsetzen ließe, fände diese Variante auch in diesem - und jedem anderen - Bereich Anwendung. Der VW-Konzern muß draußen bleiben.Bleibt abzuwarten, ob noch mehr Autohersteller auf diesen Zug mit Namen Betrug aufgesprungen sind.
Dem Grunde nach verhält es sich bisher so, dass die Hersteller-Lobby maximale Ausnahmen und Hintertüren bei Dieselfahrzeugen und deren Softwaresteuerung gesetzlich hat normieren lassen.
Softwaresteuerung mit gesetzlicher Legitimation.
In diesem Rahmen dürfen alle Hersteller ihre Dieselmotoren softwareseitig ansteuern.Einzig der VW-Konzern mochte sich daran nicht halten und operierte mit einer Softwaresteuerung, die noch außerhalb dieses riesigen Rahmens maximaler Ausnahmen und Hintertürchen den EA 189 regelte.
Der VW-Konzern bediente sich daher der Softwaresteuerung ohne gesetzliche Legitimation.
Wohlgemerkt, ohne Not und ohne zwingendes, technisches Erfordernis.Ist das so? Wird immer noch mit einer Beständigkeit hier behauptet. Bis jetzt gibt es kein europäisches Gerichtsurteil, die genau diese Illegalität bei VW nachgewiesen hat.
Dafür gibt es jede Menge Ermittlungen, auch gegen andere Hersteller:
Renault
Mercedes
PSA
Fiat ChryslerAlso noch viel Spaß beim "Mensch ärgere Dich"-Spiel.😁
VW hat die Illegalität doch schon vor langer Zeit bestätigt siehe Auszug KBA-Bericht:
(3) Fahrzeuge der Gruppe III
VW Beetle 2.0 l EA 189 Euro 5
VW Golf Plus 1.6 l EA 189 Euro 5
VW Passat 2.0 l EA 189 Euro 5
VW Polo 1.2 l EA 189 Euro 5
Die Dieselmotoren EA 189 verwenden im Motorsteuergerät
die durch den VW-Konzern dem KBA offengelegte
unzulässige Abschalteinrichtung. Durch den Vergleich der
gefahrenen Wegstrecke innerhalb einer Zeitspanne erkennt
die Abschalteinrichtung den NEFZ und betreibt das Fahrzeug
in einem NOx-optimierten Modus bzw. startet diesen.
Weiterhin gelten Eingangsparameter aus Auswertungen
von Umgebungsbedingungen (sog. Akustikfunktion). Erst
wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, wird der
Motor im NOx-armen Modus gestartet und betrieben.
Diese Strategie konnte am Beispiel des VW Beetle 2.0 l in
verschiedenen gesonderten Messungen auf dem Prüfstand
nachgestellt werden. Sobald das Fahrzeug sich aus dem
Weg-/Zeit-Korridor entfernte, konnten unmittelbar deutlich
schlechtere NOx-Werte gemessen werden.
Neben den vorstehend beschriebenen Abschaltstrategien
verwendet VW Strategien zum Motorschutz bei niedrigen
und hohen Temperaturen. Entsprechende Abhängigkeiten
von Umgebungs-, Kühlmittel- und Abgastemperaturen
werden zu komplexen Strategien zusammengefasst. In der
Regel werden je nach Modell entsprechende Reduzierungen
der AGR-Raten durch temperaturabhängige Rampenfunktionen
realisiert. Diese starten bei einigen Fahrzeugkonzepten
bereits bei 15 °C und reduzieren die AGR-Rate
schon bei 10 °C auf Null. Der Hersteller bestätigt die ermittelten
Prüfergebnisse.
Nach Herstelleraussage traten Versottungen und Verlackungen
der AGR-Ventile im Feld auf. Abhängig von den
Ausfallraten werden Grenztemperaturen parametriert und
die AGR-Raten mittels einer Rampenfunktion verringert.
Nach Abschluss der vom KBA angeordneten Maßnahmen
zur Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtungen
wird das KBA ähnliche Messungen wie in der hier beschriebenen
Felduntersuchung nutzen, um nach erfolgtem Update
alle emissions-, verbrauchs- und leistungsrelevanten
Eigenschaften erneut zu testen.
Ende.
Aus meiner Sicht wird der von mir in Orange markierte Text, in Zukunft regelmäßig die Reparaturkosten für Mill. von VW-Fahrern massiv in die Höhe treiben. Denn auch die neuen Injektoren und AGR-Ventile, kommen mit den wesentlich schlechteren Rahmenbedingungen nach dem VW-Software Update nicht zu Recht.
es.ef ist einer der bekanntesten Vertreter der Jubelperser-Fraktion hier bei MT.
Auf seine Ausführungen zu antworten, lohnt beim besten Willen nicht, denn sie beinhalten stets vollkommen sinnfreies Bestreiten.
Fachliches nennt sich das (unnützen) Erwiderungsaufwand verursachen.
Prozessual relevant.
Bei MT irrelevant.
Hier reicht die Funktion "Ignorieren".
@Brösel
Vielen Dank für den Textauszug des KBA. Dieser ist hinlänglich bekannt und bestätigt nur meine Aussage. VW hat anfangs von der Illegalität gesprochen und KBA hat dieses zitiert. Inzwischen sieht VW das anders, nämlich exakt genauso wie die anderen Hersteller mit Abschalteinrichtungen.
Das andere klingt genauso wie die Erklärungen der anderen Hersteller, welche ihre Abschalteinrichtungen begründen.
Zitat:
@P990i schrieb am 24. Mai 2017 um 09:11:19 Uhr:
es.ef ist einer der bekanntesten Vertreter der Jubelperser-Fraktion hier bei MT.
Auf seine Ausführungen zu antworten, lohnt beim besten Willen nicht, denn sie beinhalten stets vollkommen sinnfreies Bestreiten.
Fachliches nennt sich das (unnützen) Erwiderungsaufwand verursachen.
Prozessual relevant.
Bei MT irrelevant.
Hier reicht die Funktion "Ignorieren".
Du widerholst Dich, wie immer ohne Fakten. Welchen Sinn Deine Artikel beinhalten kann ich nicht finden.
Stets kommen die gleichen polemische Phrasen, keine Argumentationskette, geschweige denn mal ein Link zum Thema. Hat irgendwie etwas von Besessenheit.🙄
http://www.idowa.de/...sagen.e8b32943-6764-4b95-8d1c-92e48b87b240.html
Umwelthilfe und VW streiten vor Gericht um Abgas-Aussagen
Ich denke, bei allem Ärger über das Gebahren von VW sollten wir nicht die Augen verschließen hinsichtlich des Verhaltens anderer Hersteller.
Neben den Firmen, die es.ef erwähnte, ist da übrigens auch noch Volvo, die mit ihren EU6-Fahrzeugen auf dem Level von VAG-EU5-Betrugsdieseln liegen.
VW hat es in den vergangenen 1,5 Jahren geschafft, in meinem Falle aus einem 30 Jahre treuen VW-Fahrer einen enttäuschten und massiv verärgerten Kunden zu machen. Aber wer nach Alternativen sucht, sollte genau hinsehen ... 😉
Zitat:
@es.ef schrieb am 24. Mai 2017 um 09:11:24 Uhr:
@Brösel
Vielen Dank für den Textauszug des KBA. Dieser ist hinlänglich bekannt und bestätigt nur meine Aussage. VW hat anfangs von der Illegalität gesprochen und KBA hat dieses zitiert.
Ah komm. Du willst behaupten der Rückruf ist nun nicht mehr notwendig und ist abgeblasen?
Zitat:
@Steam24 schrieb am 24. Mai 2017 um 10:17:59 Uhr:
Ich denke, bei allem Ärger über das Gebahren von VW sollten wir nicht die Augen verschließen hinsichtlich des Verhaltens anderer Hersteller.
...
Aber wer nach Alternativen sucht, sollte genau hinsehen ... 😉
Das ist sicher richtig. Auch andere haben Probleme damit, dass ihre Autos unter Einhaltung der Umweltvorschriften nur noch eingeschränkt funktionieren oder die Vorschriften nicht einhalten können.
Das ich mich damals für einen TDI entschieden hatte lag vor allem daran, dass die VW Diesel nach allem was ich gelesen und gehört hatte, weniger Probleme machten als die Diesel anderer Hersteller.
OK, unterdessen ist mir klar warum das so war. Nach dem Update scheinen sich die Regenerationszyklen zu halbieren und auch die Lebenszeit des AGR passt sich nach unten an.
Insofern ist die Frage bei einem Diesel wohl nicht mehr nur wieviel Km man im Jahr fährt, sondern vor allem wie und wo. Der Diesel, so kommt es mir vor, funktioniert nur noch bei ganz speziellen Fahrprofielen (problemlos) und ist auf Firmenkunden zugeschnitten. Alle anderen können dann sehen wie sie klarkommen.
Das wäre auch ok, nur sagt oder schreibt das keiner so. Was auch verständlich ist, den die Leasing-Rückläufer müssen schließlich an den Mann gebracht werden. Nur wer kauft sowas, wenn die Kiste in der Stadt alle 200 Km in die aktive Regeneration geht so dass man ständig Umwege fahren muss um die Regeneration nicht zu unterbrechen und man dann noch mehr Diesel als Öl im Motor hat?
Und auch die sogenannte Fachpresse inkl. ADAC bejubeln weiter die Neuheiten und befleißigen sich nur in der Hofberichterstattung. Kein Wort zu viel über den ganzen Ausschuss der da verkauft wurde, schließlich braucht man die Hersteller als Werbekunden.
Und das betrifft in der Tat nicht nur VW.
Insofern wäre es sicher wünschenswert wenn nicht nur VW, wie hier oft gefordert, die Quittung für ihre Produktmängel bekommen. Aber unser Lifestyle ist unterdessen so auf das Auto ausgerichtet, dass wir uns von den Herstellern fast alles bieten lassen. Und die wissen das auch.
Und so kann es sich VW halt leisten jegliche Entschädigung oder Garantie abzulehnen und gleichzeitig versuchen Daimler beim DFB als Werbepartner auszuboten. Geld spielt da vermutlich keine Rolle. Läuft halt für die Jungs. Aber das gilt für alle anderen auch.
Und schuld daran sind nur wir. Das nennt sich Marktwirtschaft.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 24. Mai 2017 um 08:13:05 Uhr:
VW hat die Illegalität doch schon vor langer Zeit bestätigt siehe Auszug KBA-Bericht:(3) Fahrzeuge der Gruppe III
VW Beetle 2.0 l EA 189 Euro 5
VW Golf Plus 1.6 l EA 189 Euro 5
VW Passat 2.0 l EA 189 Euro 5
VW Polo 1.2 l EA 189 Euro 5
Die Dieselmotoren EA 189 verwenden im Motorsteuergerät
die durch den VW-Konzern dem KBA offengelegte
unzulässige Abschalteinrichtung. Durch den Vergleich der
gefahrenen Wegstrecke innerhalb einer Zeitspanne erkennt
die Abschalteinrichtung den NEFZ und betreibt das Fahrzeug
in einem NOx-optimierten Modus bzw. startet diesen.
Weiterhin gelten Eingangsparameter aus Auswertungen
von Umgebungsbedingungen (sog. Akustikfunktion). Erst
wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, wird der
Motor im NOx-armen Modus gestartet und betrieben.
Diese Strategie konnte am Beispiel des VW Beetle 2.0 l in
verschiedenen gesonderten Messungen auf dem Prüfstand
nachgestellt werden. Sobald das Fahrzeug sich aus dem
Weg-/Zeit-Korridor entfernte, konnten unmittelbar deutlich
schlechtere NOx-Werte gemessen werden.
Neben den vorstehend beschriebenen Abschaltstrategien
verwendet VW Strategien zum Motorschutz bei niedrigen
und hohen Temperaturen. Entsprechende Abhängigkeiten
von Umgebungs-, Kühlmittel- und Abgastemperaturen
werden zu komplexen Strategien zusammengefasst. In der
Regel werden je nach Modell entsprechende Reduzierungen
der AGR-Raten durch temperaturabhängige Rampenfunktionen
realisiert. Diese starten bei einigen Fahrzeugkonzepten
bereits bei 15 °C und reduzieren die AGR-Rate
schon bei 10 °C auf Null. Der Hersteller bestätigt die ermittelten
Prüfergebnisse.
Nach Herstelleraussage traten Versottungen und Verlackungen
der AGR-Ventile im Feld auf. Abhängig von den
Ausfallraten werden Grenztemperaturen parametriert und
die AGR-Raten mittels einer Rampenfunktion verringert.
Nach Abschluss der vom KBA angeordneten Maßnahmen
zur Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtungen
wird das KBA ähnliche Messungen wie in der hier beschriebenen
Felduntersuchung nutzen, um nach erfolgtem Update
alle emissions-, verbrauchs- und leistungsrelevanten
Eigenschaften erneut zu testen.
Ende.Aus meiner Sicht wird der von mir in Orange markierte Text, in Zukunft regelmäßig die Reparaturkosten für Mill. von VW-Fahrern massiv in die Höhe treiben. Denn auch die neuen Injektoren und AGR-Ventile, kommen mit den wesentlich schlechteren Rahmenbedingungen nach dem VW-Software Update nicht zu Recht.
Kannst Du bitte einen Link für diesen KBA-Bericht nennen? Nochmals vielen Dank!