Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Zitat:
@katylemon schrieb am 22. Februar 2017 um 11:00:11 Uhr:
Ich mache doch noch einen letzten Versuch mit einem ganz abstrakten Beispiel:
...
Finde dein Beispiel sehr treffend! Leider gibt es immer noch Leute die dieses nicht so sehen!
Ich weiß eins: Ich will kein Schadenersatz, kein STress, aber auch Kein Update: Ich bin zufrieden, wenn ich meinen GTD bis zum Schrottplatz fahrne kann ohne Update, so wie auch schon am ersten Tag nach dem Kauf! Bin mit Eigenschaft A, B, C voll zufireden (100%), D brauche ich nicht und möchte ich auch nicht durch das Zwangsupdate (ich nenne es Betrugsbeseitigung) haben 😁
Zitat:
@Forster007 schrieb am 22. Februar 2017 um 13:35:24 Uhr:
Und nur weil es illegal ist, halt klagen, nen update bekommen, was das Fahrzeug wieder legal durch die Straßen fahren lässt und sich dann genau über das Update beschweren? Und genau diesen Punkt, genau diese Sichtweise, genau diesen Blickwinkel ist gemeint. Denn der kann die teilschuld mit bei denen suchen, die halt es publik haben wollten um VW zur Rechenschaft zu ziehen.
Man kann es aber auch anders sehen. Das rechenschaftziehen ist ja auch ok.
Nochmal: es klagen genau diejenigen die davon ausgehen, dadd das Auto mit dem Update zwar legal unterwegs ist, dadurch aber gleichzeitig andere Nachteile zu Lasten des Fahrzeugbesitzers entstehen. Dies kann z.B. Verschleiß etc. sein.
Weiterhin klagen einige wegen Betrug gegen VW. Nach Deiner "Sichtweise" ist das nicht zulässig, weil es ja ein Update gibt und damit alles wieder ok ist.
Überlege ma was passiert, wenn Du eine Bank überfällst und erwischt wirst: Du musst 1. das Geld zurückgeben bzw. den Schaden ausgleichen (= Update) und bekommst zusätzlich noch eine Geld- oder Haftstrafe, um die Tat als solches zu bestrafen (und ggf. eine Wiederholung zu verhindern). Warum sollte VW anders behandelt werden?
Zitat:
@katylemon schrieb am 22. Februar 2017 um 13:47:18 Uhr:
Überlege ma was passiert, wenn Du eine Bank überfällst und erwischt wirst: Du musst 1. das Geld zurückgeben bzw. den Schaden ausgleichen (= Update) und bekommst zusätzlich noch eine Geld- oder Haftstrafe, um die Tat als solches zu bestrafen (und ggf. eine Wiederholung zu verhindern). Warum sollte VW anders behandelt werden?
Nach VW-Logik wird mit dem Bankräuber nur mal kurz geschimpft und dann ist es auch wieder gut.
Schließlich hat der Bankräuber ja seinen Überfall bereut, niemandem ist ein Schaden entstanden und außerdem würde eine Betrafung dazu führen, dass seine Familie für ein paar Jahre weniger Einkommen zur Verfügung hat. Das kann doch niemand ernsthaft wollen! 😉😉
Beste Grüße vom Sven
Zitat:
@katylemon schrieb am 22. Februar 2017 um 13:47:18 Uhr:
Überlege ma was passiert, wenn Du eine Bank überfällst und erwischt wirst: Du musst 1. das Geld zurückgeben bzw. den Schaden ausgleichen (= Update) und bekommst zusätzlich noch eine Geld- oder Haftstrafe, um die Tat als solches zu bestrafen (und ggf. eine Wiederholung zu verhindern). Warum sollte VW anders behandelt werden?
Hätte die Bank nicht die Polizei alarmiert wäre die nicht ausgerückt, die Medien hätten keinen Wind davon bekommen und alles wäre in Ordnung. Wie Du siehst haben die Medien Schuld, und die Leute die "haltet den Dieb!" gerufen haben haben eine Teilschuld. Die Bank hat natürlich auch Schuld, weil sie so provokative Werbeplakate ins Fenster gehängt haben.
Der Bankräuber kann da überhaupt nichts dafür! Der ist ja schliesslich das Opfer weil er das Geld zurückgeben muss, und es ist eine Frechheit wenn er dann auch noch Strafe zahlen soll.
Zitat:
@Forster007 schrieb am 22. Februar 2017 um 13:35:24 Uhr:
Wenn du nicht richtig zitietieren willst, dann lasse es doch. Oder nehme dir die Zeit, es aufzutrennen und genau richtig zu kennzeichnen und eben richtig zu zitieren. Ist übrigens ziemlich einfach. Nur einwenig copy and paste.
Wer entscheidet drüber wie man richtig zitiert oder falsch? Du etwa? Ich zitiere wie ich will, und ich mach das wie gehabt. Ausser Dir stört sich niemand dran.
Und wenn Du schon so grossen Wert drauf legst dass alles seine Richtigkeit hat: Persönliche Anrede (Du, Dir, Dein...) wird gross geschrieben.
Copy and paste? Kannst Du gerne machen, ich hab nix dagegen Herr Oberlehrer!
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Die bayerische Polizei will nicht umrüsten lassen, bis die Haftungsfrage geklärt ist!
😁 😁 😁
http://www.finanzen.net/.../...eckruf-ad-eacute-Klageflut-ahoi-5338649
VW-Abgasskandal: Rückruf adé, Klageflut ahoi
Auszug:
Düsseldorf (ots) - Die im Abgasskandal führende Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich, die über 1.500 Mandanten im VW-Abgasskandal vertritt, ist der Auffassung, dass für den VW-Konzern stürmische Zeiten heranbrechen. Dafür sprächen sämtliche Schlagzeilen der vergangenen Tage:
Erst kam in einem Arbeitsrechtsstreit zwischen der AUDI AG und einem nach seiner Auffassung als "Bauernopfer" entlassenen Ingenieur heraus, dass der Audi-Vorstandschef Rupert Stadler lange vor der Aufdeckung des Abgasskandals durch die amerikanische Umweltbehörde EPA von den Schwierigkeiten bei der Einhaltung der NO2 -Werte wusste. Nach Auffassung der Anwälte noch viel pikanter: Er soll sich nach Aussage des Ingenieurs selbst nach einem Spiegel-Artikel bei einer Präsentation für den Einsatz der Betrugssoftware ausgesprochen haben. Damit liege auf der Hand, dass der innere Führungszirkel des Konzerns seit Jahren eingeweiht gewesen sei. Ein besonderes Schlaglicht werfe diese Entwicklung auf die selektiven Erinnerungslücken Martin Winterkorns vor dem Untersuchungsausschuss. Das erkläre zudem, weshalb Herr Winterkorn sich in einem Verfahren wegen der VW-Betrugssoftware vor dem Landgericht Paderborn auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berief. Hätte er die Wahrheit gesagt, hätte er sich selbst des Betruges bezichtigt, erläutern die Anwälte; zudem sei den Aktionärsklagen gegen Volkswagen in diesem Fall wohl endgültig Erfolg beschieden gewesen.
Gestern ist zudem bekannt geworden, dass der Freistaat Bayern laut Minister Herrmann wegen der Befürchtung, durch die Teilnahme an der Rückrufmaßnahme für vom Abgasskandal betroffene 500 Polizeifahrzeuge weitergehende Gewährleistungsansprüche auf Rückabwicklung/Schadenersatz zu verlieren, die Fahrzeuge vorerst nicht dem Rückruf zuführen werde. Damit richte sich erstmalig auch die öffentliche Hand gegen den Rückruf. Die Düsseldorfer Anwälte warnen schon lange vor den juristischen und technischen Nachteilen der Rückrufteilnahme und berufen sich wegen der technischen Nachteile auf eine offizielle Warnung der EU-Kommission, technische Erläuterungen von Motoreningenieuren und die negativen Praxiserfahrungen ihrer Mandanten. "Jetzt wird auch der letzte Bürger begreifen, dass das Bundesverkehrsministerium, das Kraftfahrt-Bundesamt und der VW-Konzern eine unheilige Allianz gegen den Bürger geschmiedet haben", glaubt Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, Gründungspartner der Sozietät und Wirtschaftsprofessor an der FOM: "Nachdem der Bürger von Volkswagen betrogen wurde, wie die Landgerichte Hildesheim und Krefeld in den Verfahren, die die Kanzlei Rogert und Ulbrich feststellten, folgt jetzt eine Erpressung durch die rechtswidrige Androhung der HU-Plakettenversagung beim TÜV Nord und die Androhung der Fahrzeugstilllegung für Fahrzeuge von Rückrufverweigererern durch das Kraftfahrt-Bundesamt", erläutert der Anwalt.
"Rechtswidrig" sei die gesamte Rückrufaktion, so Rogert weiter, weil die EU-Typgenehmigung nach § 19 Abs. 7 i.V.m § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO kraft gesetzlicher Anordnung erloschen sei und die Rückrufmaßnahme als Auflage gem. § 25 Abs. 2 EG-FGV zur EU
Typgenehmigung nur dann rechtmäßig erfolgen könne, wenn die Genehmigung noch bestünde. Das sei vorliegend aber aufgrund des Erlöschens der Typgenehmigung nicht der Fall, weshalb die gesamte Rückrufaktion "sofort gestoppt" werden müsse. Die Teilnahme an der Rückrufaktion sei deshalb auch "kein geeignetes Unterscheidungskriterium für die Frage, ob eine Stilllegungsverfügung zu erfolgen habe oder nicht". "Entweder alle oder keines", so der Anwalt.
Das am 21.2.2017 beschlossene Dieselfahrverbot in Stuttgart ab 2018 "werde die Talfahrt des Wertes der betroffenen Fahrzeuge beschleunigen, da dies nur der Anfang sei und weitere große Städte spätestens nach der Bundestagswahl nachziehen", glaubt der Anwalt.
"Bedauerlicherweise muss jeder Geschädigte individuell sein Recht durchsetzen, da Sammelklagen in Deutschland unzulässig sind", gibt Rogert zu verstehen. Entsprechende Angebote im Internet seien mit großer Vorsicht zu genießen, warnt der Anwalt die Betroffenen. "Wer nicht klagt, wird am Ende der Dumme sein".
Zitat:
@Uli745 schrieb am 22. Februar 2017 um 07:36:34 Uhr:
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 22. Februar 2017 um 06:47:03 Uhr:
Die Steuer ist aber Hubraum- und CO² basiert, Uli.Höchstens der Zuschlag für das Nichtvorhanden eines Filters wäre hier relevant, stimmt's?
1. Stimmt, ändert aber nichts daran dass dem Staat ne Menge Kohle flöten geht.
2. Wieso Zuschlag für einen nicht vorhandenen Filter? VW hat beim CO2 doch auch beschissen.
1. Ja wie denn nu?
2. Nein, Uli, NOX-Filter. Ist Dir bekannt wie sich die KFZ-Steuer zusammen setzt?
Nichts für Ungut, Uli aber so billig kommst Du aus der Sache nicht raus. Du hast wieder Mal Blödsinn erzählt und der Mob war begeistert. Sage und schreibe 8 (acht) Daumen hast Du für diese Kröte erhalten.
Es ist Zeit, dass Du Deine Aussage richtig stellst und Deine unwissende Fans belehrst! *lol*
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 22. Februar 2017 um 15:16:53 Uhr:
1. Ja wie denn nu?Zitat:
@Uli745 schrieb am 22. Februar 2017 um 07:36:34 Uhr:
1. Stimmt, ändert aber nichts daran dass dem Staat ne Menge Kohle flöten geht.
2. Wieso Zuschlag für einen nicht vorhandenen Filter? VW hat beim CO2 doch auch beschissen.
2. Nein, Uli, NOX-Filter. Ist Dir bekannt wie sich die KFZ-Steuer zusammen setzt?
Nichts für Ungut, Uli aber so billig kommst Du aus der Sache nicht raus. Du hast wieder Mal Blödsinn erzählt und der Mob war begeistert. Sage und schreibe 8 (acht) Daumen hast Du für diese Kröte erhalten.
Es ist Zeit, dass Du Deine Aussage richtig stellst und Deine unwissende Fans belehrst! *lol*
Das heisst dass alle Leute hier kapiert haben was ich damit sagen wollte, acht davon haben mir nen grünen Daumen gegeben. Du bist wieder mal derjenige, der Korinthen kacken will? Haben VW-Diesel keine Russfilter?
Lt. Deinem Freund Forster hast Du falsch zitiert. Er wird gleich auftauchen und Dich zur Rede stellen.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 22. Februar 2017 um 15:07:25 Uhr:
http://www.finanzen.net/.../...eckruf-ad-eacute-Klageflut-ahoi-5338649VW-Abgasskandal: Rückruf adé, Klageflut ahoi
Auszug:
Düsseldorf (ots) - Die im Abgasskandal führende Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich, die über 1.500 Mandanten im VW-Abgasskandal vertritt, ist der Auffassung, dass für den VW-Konzern stürmische Zeiten heranbrechen. Dafür sprächen sämtliche Schlagzeilen der vergangenen Tage:
(...)
1. (...) glaubt der Anwalt.2. "Bedauerlicherweise muss jeder Geschädigte individuell sein Recht durchsetzen, da Sammelklagen in Deutschland unzulässig sind", gibt Rogert zu verstehen. Entsprechende Angebote im Internet seien mit großer Vorsicht zu genießen, warnt der Anwalt die Betroffenen. "Wer nicht klagt, wird am Ende der Dumme sein".
1. Ja, er glaubt. Es ist auch sein gutes Recht als Anwalt.
2. Der Interniet-Krieg ist völlig entbrannt! Schießt etwa die Kanzlei R&U giftige Pfeile gegen myright? 😛 "Wer nicht klagt [bei uns], wird am Ende der Dumme sein [weil myright bisher nur eine Sammelklage verspricht, die in D gar nicht zulässig ist!]. Dummenfang³.
Zitat:
@Uli745 schrieb am 22. Februar 2017 um 15:28:21 Uhr:
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 22. Februar 2017 um 15:16:53 Uhr:
1. Ja wie denn nu?2. Nein, Uli, NOX-Filter. Ist Dir bekannt wie sich die KFZ-Steuer zusammen setzt?
Nichts für Ungut, Uli aber so billig kommst Du aus der Sache nicht raus. Du hast wieder Mal Blödsinn erzählt und der Mob war begeistert. Sage und schreibe 8 (acht) Daumen hast Du für diese Kröte erhalten.
Es ist Zeit, dass Du Deine Aussage richtig stellst und Deine unwissende Fans belehrst! *lol*
Das heisst dass alle Leute hier kapiert haben was ich damit sagen wollte, acht davon haben mir nen grünen Daumen gegeben. Du bist wieder mal derjenige, der Korinthen kacken will?
Lt. Deinem Freund Forster hast Du falsch zitiert. Er wird gleich auftauchen und Dich zur Rede stellen.
Nicht ablenken! Du solltest erklären bzw. revidieren den Unsinn den Du geschrieben hast, mehr nicht. Es sei denn, Du bist in der Lage dafür. Wenn nicht, ist auch nicht schlimm, der aufmerksame Leser hat schon verstanden worum es geht.
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 22. Februar 2017 um 15:34:54 Uhr:
Nicht ablenken! Du solltest erklären bzw. revidieren den Unsinn was geschrieben hast, mehr nicht. Es sei denn, Du bist in der Lage dafür. Wenn nicht, ist auch nicht schlimm, der aufmerksame Leser hat schon verstanden worum es geht.
Ach, ich soll irgendwas revidieren was Dir nicht passt? Fang Du mal mit Revidieren an, Du hast da definitiv mehr zu tun als ich.
Abgesehen davon hast Du recht: Die meisten haben verstanden worum es geht.
Zitat:
@Uli745 schrieb am 22. Februar 2017 um 15:37:23 Uhr:
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 22. Februar 2017 um 15:34:54 Uhr:
Nicht ablenken! Du solltest erklären bzw. revidieren den Unsinn was geschrieben hast, mehr nicht. Es sei denn, Du bist in der Lage dafür. Wenn nicht, ist auch nicht schlimm, der aufmerksame Leser hat schon verstanden worum es geht.Ach, ich soll irgendwas revidieren was Dir nicht passt? Fang Du mal mit Revidieren an, Du hast da definitiv mehr zu tun als ich.
Abgesehen davon hast Du recht: Die meisten haben verstanden worum es geht.
Nein, nicht iwas was mir nicht passt, sondern das was Du behauptet hast und in der Realität nicht passt.
Ansonsten danke für die Diskussion.
Zitat:
@Uli745 schrieb am 22. Februar 2017 um 13:55:37 Uhr:
Wer entscheidet drüber wie man richtig zitiert oder falsch? Du etwa? Ich zitiere wie ich will, und ich mach das wie gehabt. Ausser Dir stört sich niemand dran.
Und wenn Du schon so grossen Wert drauf legst dass alles seine Richtigkeit hat: Persönliche Anrede (Du, Dir, Dein...) wird gross geschrieben.Copy and paste? Kannst Du gerne machen, ich hab nix dagegen Herr Oberlehrer!
Hat man mal in der Schule gelernt. Diese Bildung hast du wohl nicht bekommen oder begriffen.
Aber sei es drum. Es ist nicht zu spät was zu lernen. Und oft genug wurde es dir ja nun auch gesagt.
Hier reden sich schon wieder 2 User um Kopf und kragen, aber scheinbar merken sie es gar nicht....
Wo das wohl dran liegt 😁
Zitat:
@katylemon schrieb am 22. Februar 2017 um 13:47:18 Uhr:
Zitat:
@Forster007 schrieb am 22. Februar 2017 um 13:35:24 Uhr:
Und nur weil es illegal ist, halt klagen, nen update bekommen, was das Fahrzeug wieder legal durch die Straßen fahren lässt und sich dann genau über das Update beschweren? Und genau diesen Punkt, genau diese Sichtweise, genau diesen Blickwinkel ist gemeint. Denn der kann die teilschuld mit bei denen suchen, die halt es publik haben wollten um VW zur Rechenschaft zu ziehen.
Man kann es aber auch anders sehen. Das rechenschaftziehen ist ja auch ok.Nochmal: es klagen genau diejenigen die davon ausgehen, dadd das Auto mit dem Update zwar legal unterwegs ist, dadurch aber gleichzeitig andere Nachteile zu Lasten des Fahrzeugbesitzers entstehen. Dies kann z.B. Verschleiß etc. sein.
Weiterhin klagen einige wegen Betrug gegen VW. Nach Deiner "Sichtweise" ist das nicht zulässig, weil es ja ein Update gibt und damit alles wieder ok ist.
Überlege ma was passiert, wenn Du eine Bank überfällst und erwischt wirst: Du musst 1. das Geld zurückgeben bzw. den Schaden ausgleichen (= Update) und bekommst zusätzlich noch eine Geld- oder Haftstrafe, um die Tat als solches zu bestrafen (und ggf. eine Wiederholung zu verhindern). Warum sollte VW anders behandelt werden?
Hm, ich weiß ja nicht, wie oft ich noch wiederholen soll, dass es auf den betrachtungspunkt und Betrachtungsweise ankommt. Wenn jemand mit dem Update unzufrieden ist und dennoch geklagt hat oder es so publik gemacht hat, hat eine teilschuld.
Übrigens ist bei einem autodiebstahl auch der Besitzer mit schuldig, wenn er es nicht abgeschlossen hatte.
Dennoch ist der Diebstahl illegal. Willst du hier auch sagen, der Besitzer ist unschuldig?
Auch hier gibt es verschiedene Betrachtungsweisen.
Ich will nur sagen, dass man sein eigenes Handeln reflektieren soll. Und eben nicht von VW ne Lösung haben wollen, dass das Fahrzeug legal unterwegs ist, aber gleichzeitig gegen die Lösungen sein, die angeboten werden und man eigentlich vorher schon wusste, wo die Reise hingeht.
Man kann aber sein Auto ja auch nach dem Gericht usw. Verkaufen und dann kann einem das Update nix mehr...