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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 22. September 2015 um 13:32

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!

Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?

Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?

Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.

In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)

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Zitat:

@VOX DEI schrieb am 17. Januar 2017 um 18:34:31 Uhr:

 

Aber Hauptsache Du hast die Aufmerksamkeit von dieser offensichtlichen viralen Werbung der o.g. Kanzlei abgelenkt...

Wieso beschwerst Du Dich nicht beim Betreiber dieser Seite darüber, dass eine Anwaltskanzlei hier Werbung schaltet? Ich glaube kaum dass irgendein User was dagegen tun kann.

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 17. Januar 2017 um 18:34:31 Uhr:

 

An Deiner Stelle mit Deinem Doppel Account würde ich nicht solche Wellen schlagen, gelle?

Es hat schon seine Gründe warum ich meinen Account schon 10 Jahre habe... Strikte Befolgung der NUB und so...

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 17. Januar 2017 um 18:34:31 Uhr:

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Januar 2017 um 15:50:13 Uhr:

 

Das frage ich mich auch, früher hat man deine ganzen Trollaccounts wesentlich schneller stillgelegt...

An Deiner Stelle mit Deinem Doppel Account würde ich nicht solche Wellen schlagen, gelle?

Aber Hauptsache Du hast die Aufmerksamkeit von dieser offensichtlichen viralen Werbung der o.g. Kanzlei abgelenkt...

Wo ist der Unterschied zu den VW-MA?

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Januar 2017 um 20:46:05 Uhr:

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 17. Januar 2017 um 18:34:31 Uhr:

 

An Deiner Stelle mit Deinem Doppel Account würde ich nicht solche Wellen schlagen, gelle?

Es hat schon seine Gründe warum ich meinen Account schon 10 Jahre habe... Strikte Befolgung der NUB und so...

*lol* Der war gut! Steht da etwas von Doppelaccounts gleichzeitig?

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 18. Januar 2017 um 06:58:47 Uhr:

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Januar 2017 um 20:46:05 Uhr:

 

Es hat schon seine Gründe warum ich meinen Account schon 10 Jahre habe... Strikte Befolgung der NUB und so...

*lol* Der war gut! Steht da etwas von Doppelaccounts gleichzeitig?

*lol* Der war noch besser. Steht da das Gegenteil?

Zurück zur Sache gilt es, die Hintergründe zu den „Hildesheimer Yetis“ geringfügig zu erhellen.

Wer will, kann auf dieser Grundlage selbst recherchieren, um sich einen eigenen, groben Eindruck zu verschaffen, in welche Richtung es rechtlich geht.

Das LG Hildesheim (HI) hat in 2016 mit zwei Klägern zu tun, die jeweils einen Yeti mit Betrugssoftware erworben hatten.

In einem Fall liegt das - hier bereits nachgewiesene - Urteil erster Instanz durch den 3. Senat LG HI zugunsten des vom VW-Betrug betroffenen Klägers vor.

Die vertretenden Fachanwälte sind bundesweit gegen VW tätig und haben in der ersten Instanz bereits einige Urteile bei verschiedenen LG’en erstritten, die auf „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“ durch VW erkennen.

Das eröffnet zutreffende, rechtliche Perspektiven.

Gegen LG HI will VW in die nächste Instanz zum OLG Celle (CE): „Das Fehlurteil erster Instanz aufheben lassen!“ lautet das rechtlich substanzlose Getöse der VW eigenen BWL‘er.

Im anderen Yeti-Fall ging es um Prozesskostenhilfegewährung (PKH), die durch den 3. Senat des LG HI abgelehnt und mit der sofortigen Beschwerde zum OLG CE erfolgreich angegriffen wurde. Grundsätzliche Aussicht auf Erfolg der Klage durch das OLG CE bejaht.

Veröffentlichte Entscheidungen des OLG CE weisen diese Instanz ganz sicher nicht als Hüter des Verbraucherschutzes aus.

Im Rahmen der Entscheidung zur sofortigen Beschwerde wurde PKH gewährt. Zugleich hat das OLG Celle seine Rechtsansichten zu der Sache weitestgehend ausgebreitet, mithin, wie die Angelegenheit durch diese zweite Instanz rechtlich gewürdigt werden wird.

Realiter handelt es sich um Absichtserklärungen.

Ein Urteil ergeht normalerweise in differenzierterer Begründung.

Die durch das OLG CE im Beschluss zur vorgenannten PKH-Gewährung ausgeführten Rechtsansichten deckten sich nicht mit den anwaltlichen Zielsetzungen der Kläger. Zu einer Aufhebung des Urteils LG HI käme es trotzdem nicht, wohl aber zu einer Modifikation.

Jedenfalls hat das LG HI dafür gesorgt, dass die gesamte, rechtliche Arbeit zum OLG CE geschoben wurde.

Die Angelegenheit hat sich weiter entwickelt. Zugunsten der vom VW-Betrug betroffenen Kunden.

In verständiger Würdigung der Zielrichtungen aller Kanzleien der Republik, die Betroffene in großer Anzahl gegen VW vertreten, ist VW mit einer hochqualifizierten Phalanx versierter Rechtsanwälte konfrontiert, die - nicht nur - aufgrund der Publizität der Sache ein vitales Eigeninteresse haben, die Sachen zum Erfolg zu führen.

Emotionale Befindlichkeiten spielen keine Rolle, ebenso wenig wie die Erreichung von „Gerechtigkeit“, die sich im bundesdeutschen Rechtssystem in praxi ohnehin nicht finden lässt.

Bisher hat VW im Wege von außergerichtlichen Vergleichen i.S.v. Totalanerkenntnissen gekniffen, sobald es für VW rechtlich „brenzlig“ wurde.

Der Mandant bekam was er wollte. Nah-Ziel erreicht. Rechtsstreit beendet.

Hoffentlich können die VW eigenen BWL’er diese Vorgehensweise - als Schmähung ihrer „Rechts“ansichten durch „Fehlurteile“ - nicht länger ertragen und diese Einstellung von VW ändert sich.

Ihr wart und bleibt so großartig. Bloß‘ nicht länger kneifen!

Zeitliches Fern-Ziel ist danach die Erschöpfung des bundesdeutschen Rechtsweges, mithin die Eröffnung des Rechtsweges zum EuGH.

Durch das OLG CE (oder andere OLGe) möge daher - als Durchlauferhitzer - der Weg zum BGH endlich eröffnet werden, als notwendige, bundesdeutsche Endinstanz.

Mit Wirkung für die gesamte EU (wenn es sie zu diesem Zeitpunkt der Zukunft noch geben wird) können die rechtlichen Weichen gestellt werden, die geeignet sind, den vom VW-Konzern de facto zerstörten Rechtsfrieden wieder herstellen zu können.

am 18. Januar 2017 um 7:30

Zitat:

@GolfCR schrieb am 17. Januar 2017 um 20:11:43 Uhr:

Da werden wir mit unseren Gölfe nicht mit reden können, dafür sind sie zu alt und haben zuviel runter!

Trotzdem ist jeder zurückgegebene VW ein Erfolg für den Kunden :)

Zuerst mal dank an P990i für seine substantiellen Beiträge, stellen hier eher die Ausnahme dar, hätte mehr positive Bewertungen verdient!

Jetzt meine momentane Überlegung:

Fall Yeti: Kriegt er den vollen Kaufpreis oder wird Nutzung abgezogen?

Wenn nein, dann geil für uns alten Golfer und Passäter.

Wenn ja, dann müssen wir die Umtauschschiene fahren, sozusagen Ersatzlieferung für Reparaturunmöglichkeit.

z.B. mein Golf 6 100TKM gegen Golf7 von VW beschafft, etwa auch 100TKM mit NOX-Speicherkat.

(Wurde vor kurzem realiter als eines der saubersten Diesel getestet)

D'accord?

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 18. Januar 2017 um 08:30:51 Uhr:

... hätte mehr positive Bewertungen verdient!

Ich hab' doch! ;):D:)

 

Beste Grüße vom Sven

Vielen Dank für die Blumen.

Ich schreibe hier nicht wegen irgendwelcher Bewertungen, sondern, weil es mir so gefällt - und meine Ehefrau zu den Geschädigten gehört ;-)

Das LG HI ist der Argumentation der vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung gefolgt.

Das Gericht verurteilte daher die Volkswagen AG, zu der Hersteller Skoda gehört, den Wagen zurückzunehmen und dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten.

Soweit bisher bekannt, kein Abzug von Nutzungsentgelt. Wieso auch, in dieser Konstellation?

Der Schritt in die richtige Richtung - leider noch nicht rechtskräftig.

Betroffene mit EA 189 und riesigen Kiloimeterleistungen, traut euch und laßt euch zumindest beraten.

Es sollen bitte alle betroffenen KFZ gegen volle Kaufpreiserstattung zurück gegeben werden können, die bereits Millionäre sind - Kilometer-Millionäre.

Der Rechtsweg bis dahin dürfte noch etwas dauern. Das Fern-Ziel im Auge behalten.

am 18. Januar 2017 um 8:20

Kann einer sagen ob es bei 1.6 Motoren schon vor oder Nachteile nach dem Update zu erkennen ist?

Zur zeit läuft dieses update sehr gut an. Viele berichten, dass er ruhiger läuft. Langzeit wissen wir noch nicht.

Zitat:

@turocuno schrieb am 18. Januar 2017 um 09:20:41 Uhr:

Kann einer sagen ob es bei 1.6 Motoren schon vor oder Nachteile nach dem Update zu erkennen ist?

*"**Kassel. Einen Tag vor Weihnachten hat Gerhard Oehler bei einem VW-Händler im Landkreis Kassel seinen VW Golf Variant 1,6 TDI umrüsten lassen. Und damit begannen die Probleme. **

 

Zum Umrüsten war er schriftlich von VW in Wolfsburg aufgefordert worden. Doch kurz nachdem die Betrugssoftware in dem Auto durch die neuen Daten ersetzt worden war, habe er bei einer Fahrt nach Süddeutschland erhebliche Probleme bekommen, berichtet der 56-jährige Kasseler. Seither kämpft Gerhard Oehler um die Übernahme von Kosten für einen Leihwagen und einen Abschleppdienst. Volkswagen habe lediglich die Kosten für die Reparatur übernommen.

 

Der Reihe nach: „Anfang der Weihnachtswoche haben wir Post von VW erhalten“, berichtet Oehler. Schnell habe er in der VW-Werkstatt einen Termin zum Aufspielen der neuen Software bekommen. „Das ist alles problemlos gemacht worden.“ Auf der Fahrt mit seiner Lebensgefährtin, der das Auto gehört, am Donnerstag nach Weihnachten in den Süden leuchtete dann im Display plötzlich eine Warnleuchte auf. „Ich habe sofort gesagt, dass das was mit dem Umrüsten zu tun hat.“

 

Nach Rücksprache mit seiner VW-Werkstatt sei der Notdienst von VW eingeschaltet worden. „Das Auto wurde von einem Abschleppdienst in eine Werkstatt nach Alsfeld gebracht“, berichtet Oehler. Dort habe man ihm gesagt, dass der Fehler bei der Abgasrückführung liege, es handele sich um eine größere Reparatur, die mehrere Tage dauere. „Dann mussten wir uns bei Europcar einen Leihwagen nehmen. Kosten: 300 Euro Kaution und 307 Euro für die Fahrt übers Wochenende.“ Auch den Abschleppwagen für 134 Euro habe das Paar aus der eigenen Tasche zahlen müssen, berichtet der Kasseler weiter. Seine Lebensgefährtin habe die Rechnung mit ihrer Bankcard beglichen.

 

Das Auto hat Oehler nach dem Kurzurlaub inzwischen in Alsfeld abgeholt. VW habe ihm mitgeteilt, sich in den nächsten zwei Wochen wieder zu melden, berichtet der 56-Jährige. „Wenn sich da nix tut, gehen wir zum Rechtsanwalt. Das lassen wir nicht auf uns sitzen“, sagt er verärgert.

 

Ihm gehe es jetzt vor allem darum, dass andere VW-Fahrer, die ihren Diesel umrüsten lassen, gewarnt seien. Schließlich könne ein solcher Fehler auch später erst auftreten. Und ob dann VW noch den Zusammenhang zu der Umrüstaktion anerkenne, sei fraglich. „Die Leute sollen deshalb sensibel werden und sich nicht abwimmeln lassen von VW.“

 

Möglicherweise kommt jetzt noch einmal Bewegung in die Sache. VW-Sprecher Nicolai Laude bot im Gespräch mit der HNA an, der Betroffene solle sich mit ihm in Verbindung setzen. Zunächst müsse der Fall nachvollzogen werden, dann werde entschieden, ob weitere Kosten übernommen werden.

 

Das sagt Volkswagen:

 

Die Problematik bei der Abgasrückführung sei ein älteres Phänomen, sagt VW-Sprecher Nicolai Laude grundsätzlich, ohne den Einzelfall zu kennen. „Das ist schon lange vor dem Dieselthema und der Umrüstung von Fahrzeugen aufgetreten.“ Dabei handele es sich um einen schleichenden Prozess, bei dem ein Ventil durch Rückstände seine Funktionalität verliere. Richtig sei, so Laude, dass es einige wenige Fälle gebe, wo in direktem Zusammenhang mit der Umrüstaktion ein solcher Fehler auftrete. „Immerhin werden in Deutschland 2,6 Millionen Autos umgerüstet.“ „Wir kümmern uns um jeden Einzelfall“, betont der VW-Sprecher. Das gelte natürlich auch für Fehler, die nach einem gewissen Zeitraum aufträten. „In solchen Fällen gibt es das Instrument der Kulanz.“*

 

Bedauerlicher Einzelfall, versteht sich....

Da wird noch mehr kommen...

http://www.spiegel.de/.../...-fuer-massive-schaeden-a-1130332.html?...

Und es wird auch noch andere erwischen...

Garantiert !

Tja wenn noch mehr kommen (was wir bzw ich auch schon gesagt habe), was kauft man jetzt noch??

Fahrrad? Mofa? Oder sollte man sich ernsthaft Gedanken um Hybrid bzw E-Autos machen?

Oder bleibt man weiterhin bei VW, weil jeder Konzern in irgendeiner Weise Schummelt???

Fragen über Fragen....

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 18. Januar 2017 um 08:30:51 Uhr:

Zitat:

@GolfCR schrieb am 17. Januar 2017 um 20:11:43 Uhr:

Da werden wir mit unseren Gölfe nicht mit reden können, dafür sind sie zu alt und haben zuviel runter!

Trotzdem ist jeder zurückgegebene VW ein Erfolg für den Kunden :)

Zuerst mal dank an P990i für seine substantiellen Beiträge, stellen hier eher die Ausnahme dar, hätte mehr positive Bewertungen verdient!

Jetzt meine momentane Überlegung:

Fall Yeti: Kriegt er den vollen Kaufpreis oder wird Nutzung abgezogen?

Wenn nein, dann geil für uns alten Golfer und Passäter.

Wenn ja, dann müssen wir die Umtauschschiene fahren, sozusagen Ersatzlieferung für Reparaturunmöglichkeit.

z.B. mein Golf 6 100TKM gegen Golf7 von VW beschafft, etwa auch 100TKM mit NOX-Speicherkat.

(Wurde vor kurzem realiter als eines der saubersten Diesel getestet)

D'accord?

VW hatte gute Angebote am Anfang (kann sein immer noch) wenn du dir einen VW kaufen wolltest und den EA189 abgeben...

Natürlich nicht zum tauschen und man musste noch was dazugeben, aber kenne welche die es in der Form gemacht haben!

Das Problem die Leute sind von VW geheilt, es wird viele geben die keinen VW mehr wollen trotz tauschen ect...

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