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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 22. September 2015 um 13:32

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!

Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?

Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?

Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.

In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)

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Zitat:

@P990i schrieb am 17. Januar 2017 um 14:56:23 Uhr:

Der VW-Konzern geht in die nächste Instanz.

Signalisiert des Gericht zweiter Instanz, ungefähr genauso zu entscheiden, wird sich zugunsten des Kunden verglichen und eine strafbewehrte Verschwiegenheitsklausel vereinbart.

Wichtig bleibt, der Kunde kommt am Ende zu seinem Recht und Geld.

Und genau das ist noch nicht sicher.

Ich drücke den Klägern die Daumen, aber man wird es sehen.

Zitat:

@P990i schrieb am 17. Januar 2017 um 14:56:23 Uhr:

Der VW-Konzern geht in die nächste Instanz.

Signalisiert des Gericht zweiter Instanz, ungefähr genauso zu entscheiden, wird sich zugunsten des Kunden verglichen und eine strafbewehrte Verschwiegenheitsklausel vereinbart.

Inwiefern sollte ein Vergleich hier für den Kunden lohnend sein? Die erste Instanz hat entschieden, dass er das Auto zurückgeben darf und den vollen Kaufpreis erhält - also ein maximal kundenfreundliches Urteil.

Sollte es absehbar sein, dass dieses Urteil bestätigt wird, wo wäre dann der Vorteil eines Vergleichs für den Kunden?

am 17. Januar 2017 um 14:07

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 17. Januar 2017 um 15:04:28 Uhr:

Zitat:

@P990i schrieb am 17. Januar 2017 um 14:56:23 Uhr:

Der VW-Konzern geht in die nächste Instanz.

Signalisiert des Gericht zweiter Instanz, ungefähr genauso zu entscheiden, wird sich zugunsten des Kunden verglichen und eine strafbewehrte Verschwiegenheitsklausel vereinbart.

Inwiefern sollte ein Vergleich hier für den Kunden lohnend sein? Die erste Instanz hat entschieden, dass er das Auto zurückgeben darf und den vollen Kaufpreis erhält - also ein maximal kundenfreundliches Urteil.

Sollte es absehbar sein, dass dieses Urteil bestätigt wird, wo wäre dann der Vorteil eines Vergleichs für den Kunden?

Bevor VW sich ein Eigentor schießt und in einer hohen Instanz verliert, wird dem Kunden lieber noch ein paar € mehr zugeschoben als er damals bezahlt hat, oder bekommt einen neuen Audi oder ....

Da findet sich schon was ;)

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 17. Januar 2017 um 14:25:33 Uhr:

http://www.waz-online.de/.../...-bekommt-Auto-Kaufpreis-von-VW-zurueck

Urteil im Abgas-Skandal: Kläger bekommt Auto-Kaufpreis von VW zurück

Wird ja immer besser ;)

So langsam haben die Leute begriffen wie es geht!

Die Kuh muss gemolken werden, solange sie noch Milch gibt ;) bzw nicht einer wieder eine Heizung für den Teich brauch.....

@Alf3366

Die Parteien werden durch das Gericht zum Vergleich "geprügelt".

VW vergleicht sich gerne im Rahmen eines Totalanerkenntnisses, ggfls. plus X, wenn signalisiert wird, daß eine richtungsweisende Entscheidung zu Lasten von VW ergehen wird.

Der Kunde erhält nicht weniger als in erster Instanz zugesprochen wurde.

Durch ein eventuelles "Plus X" sogar mehr, als ihm das Gericht zweiter Instanz zusprechen dürfte.

Beide Seiten schweigen.

Vergleicht sich der Kunde nicht, wird ihm seine anwaltliche Vertretung erklären, daß er nicht mit einem obsiegenden Urteil desselben Umfangs wird rechnen dürfen.

Um Gerechtigkeit inter omnes geht es bei diesen Entscheidungen nicht, i.e.S. bei Gericht überhaupt nicht.

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 17. Januar 2017 um 06:47:00 Uhr:

 

MT, was ist aus Dir geworden! :(

Das frage ich mich auch, früher hat man deine ganzen Trollaccounts wesentlich schneller stillgelegt...

Eben kam im Radio:

"OLG hat entschieden.

Skoda muss Yeti zurücknehmen.

Alle Kläger ggn. die VW AG können sich ab sofort auf dieses Urteil berufen"

 

Hat jemand einen Link dazu?

Bin mit dem Auto auf Achse.

Keine Zeit, zu recherchieren.

 

Kam eben auf SWR3

3 Beiträge über dir, oder vom Poster Broesel eine Seite vorher ;)

Das ist aber kein OLG Entscheid. Sondern einfach eine Klage, wie es schon etliche gab...

 

Also kann man sich nicht auf diese berufen :(

 

Typisch Radio Nachrichten...

Hätte beinahe gesagt, abwarten und Tee trinken!

Mal sehen wie es weitergeht, auf jedenfall ist der Stein am rollen ;)

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Januar 2017 um 15:50:13 Uhr:

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 17. Januar 2017 um 06:47:00 Uhr:

 

MT, was ist aus Dir geworden! :(

Das frage ich mich auch, früher hat man deine ganzen Trollaccounts wesentlich schneller stillgelegt...

An Deiner Stelle mit Deinem Doppel Account würde ich nicht solche Wellen schlagen, gelle?

Aber Hauptsache Du hast die Aufmerksamkeit von dieser offensichtlichen viralen Werbung der o.g. Kanzlei abgelenkt...

Jetz bleibt doch entspannt. Ist es nicht völlig normal, wenn ich Cookies zulasse, dass mir auch Werbung von den besuchten Seiten angezeigt wird? Bei mir ploppt nichts von einem Anwalt auf, außerdem gibt es auch Add-blocker.

Alles andere zu möglichen Prozessverläufen und vermeintlichen Vergleichszwängen sind einfach hanebüchen. Natürlich versucht jeder Richter einen Vergleich zu schließen, aber dazu gehören immer drei Parteien und keiner wird gezwungen.

Der einzige richtige Satz war und bleibt: Vor Gericht und hoher See...

@es.ef:

Bei Gericht und auf hoher See solltest du zielführend ergänzen.

Auf hoher See mag man in Gottes Hand sein, bei Gericht ganz sicher keinesfalls im vorbezeichneten Sinne.

Daß keiner zu Vergleichen "geprügelt" (gezwungen) wird, ist bedauerlicherweise ebenso eine Legende.

Sei's drum. Nicht nur die allgemeine Stimmung kippt gegen VW.

Die Gerichte bewegen sich in ihren Entscheidungen langsam in die sachlich-fachlich angemessene Richtung der Problemlösung.

Ob Werbung bei MT angezeigt wird, scheint plattformabhängig zu sein, selbst wenn dieselben Ad-Blocker browserseitig aktiviert sind.

http://www.szlz.de/...r-muss-vw-caddy-zuruecknehmen-_arid,2342104.html

Abgasskandal: Händler muss VW Caddy zurücknehmen

 

Alles leider nur gegen Gebühr.

Da werden wir mit unseren Gölfe nicht mit reden können, dafür sind sie zu alt und haben zuviel runter!

Trotzdem ist jeder zurückgegebene VW ein Erfolg für den Kunden :)

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