Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Zitat:
@GolfCR schrieb am 24. November 2016 um 11:37:06 Uhr:
Was sagt ihr, ist der Typ bescheuert oder hat er recht?
http://m.mainpost.de/.../...dal-Unterfranke-wehrt-sich;art9485,9426262
Spiegelt ziemlich 1:1 die Befürchtungen vieler Forumsschreiber wieder (inkl. mir). Wünsche dem guten Mann viel Glück - das wird er brauchen.
Ich denke aber, dass VW auch hier wieder einen Weg finden wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen - zur Not (erneut) mit Hilfe der Politik. In Deutschland hat dieser Konzern ja mittlerweile genug Übung darin.
Stimme euch dazu, werde mir das ganze mal vermerken und sehen was daraus wird!
Endlich mal jemand der Handelt und nicht nur schwätzt 🙂
Wie würde Olli sagen "Wir brauchen Eier" 😁
Der Betrug durch die Vertreter des VW-Konzerns am Endkunden war bereits unzumutbar.
Der Klageweg stellt ein stumpfes Schwert dar, denn VW spielt in D und in der EU auf Zeit.
Warum erwähne ich VW, geht es vor dem VG Schleswig gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das KBA?
Der VW-Konzern mit seinem Vorstand hat im D der Nachkriegszeit eine Stellung, wie seinerzeit der Vorstand der IG Farben in einer anderen Zeit auf deutschem Boden.
Durch den VW-Konzern wird die bundesdeutsche Politik, bis in die Personalien hinein, ganz maßgeblich bestimmt.
Längst ist ein Staat im Staate entstanden.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt eine rechtliche Erfüllungsgehilfenfunktion auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts für die Politik dar.
Entsprechend wird der Endkunde - als kleiner Mann - für die Verfehlungen des VW-Konzerns, über dessen politische Gemengelage, die Zeche zahlen - jedenfalls in D.
Am Beispiel des Rentners:
Die erste Instanz wird - so es nur geht - in die Länge gezogen.
(Eilverfahren war nicht berichtet worden, obwohl zum 31.12.2016 ohne Update die BE erlöschen soll.
Ein derartiger Bescheid des KBA wäre wiederum angreifbar. Bisher allenfalls Feststellungsinteresse, weil ein belastender VA durch das KBA ggü. dem Rentner offennbar noch gar nicht vorliegt.
Es darf als sicher davon ausgegangen werden, daß das "kleine Übel" Update als Verhältnismäßig angesehen werden wird. Schadensersatzansprüche wären nicht vor dem VG, sondern auf dem Zivilrechtsweg ggü. VW geltend zu machen.)
Geschwärzte Papiere der Gegenseite sind ein gutes Beispiel dafür.
Nicht erwiderungsfähig.
Durch vom Gericht beauftragte Gutachter nicht beurteilbar.
Das Gericht erster Instanz muß mühsam dazu gebracht werden, seine Zwangsmittel einzusetzen.
Das dauert nicht nur.
Es bestehen massive Beißhemmungen gegenüber Behörden, insbesondere Bundesbehörden.
Der weitere Weg durch die Instanzen steht offen.
Bereits weil es sich um eine Angelegenheit besonderer Bedeutung handelt.
Daher sind alle Entscheidungen bis zum nationalen Endurteil des BVerwG Makulatur.
Bis die ergeht, können problemlos 10 Jahre vergehen.
EA 189 wurde von 2007-2015 eingesetzt.
Die ersten werden nächstes Jahr 10, die letzten 2025.
Nicht nur EA 189-Diesel werden aus den meisten Städten alsbald verbannt.
Wurscht, ob mit Update oder ohne.
Ab 2030 soll Elektroautopflicht bei Neuzulassungen herrschen.
Rentner haben eine endliche Zeit restlicher Lebenserwartung.
Nach Ansicht des VW-Konzerns können sie diese Zeitspanne gerne mit aufwendigen Klagen verbringen.
Sofern selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen und in seinen Grundrechten verletzt, stünde nach dem BVerwG theoretisch der Weg zum BVerfG offen. Das BVerfG ist nicht nur rein politisch besetzt, es ist nicht gezwungen, Sachen zur Entscheidung annehmen zu müssen. Das BVerfG ist nicht Bestandteil eines Instanzugs, setzt die Ausschöpfung des Rechtsweges in der jeweiligen Gerichtsbarkeit jedoch voraus.
Möglicherweise könnte bereits das VG die Sache dem EuGH vorlegen; Vorabentscheidung.
Letztere bindet nationale Gerichte und Gesetzgebung.
Dann müßte im streitgegenständlichen Verfahren durch das VG Schleswig zu beachtendes Europarecht vorliegen.
Ein Instanzgericht kann im Wege der Vorabentscheidung vorgehen, muß es aber nicht.
Erst das BVerwG wäre ggfls. verpflichtet, beim EuGH eine Vorabentscheidung einzuholen.
Die Sache wird dauern, dauern und nochmals dauern und erledigt sich sukzessive durch Zeitablauf.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird auf Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit pro KBA, mithin pro Update, entschieden. Das entspricht dem politischen Deal, den der VW-Konzern geschlossen hat.
Damit ist das öffentlich-rechtliche Problem verhältnismäßig und ermessensfehlerfrei gelöst.
Forderungen aus SE des Endkunden oder nach einer Garantie durch VW sind weder Sache der Bundesrepublik, des KBA, noch der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Staatshaftungsanspruch sei gegenwärtig außen vor.
Das wäre ein eigenes, zeitintensives Spielchen, das sich - theoretisch - anschließen könnte.
Fazit:
Wer über seinen Schatten springen kann, kauft bzw. least keinerlei Fahrzeuge mehr aus dem VW-Konzern.
Wikipedia berät, was das alles an Fahrzeugen ausschließt.
Kalkül des VW-Konzerns: Das schaffen die allerwenigsten Kunden.
Dieses Kalkül wird aufgehen.
Die breite Masse kauft weiter Fahrzeuge aus dem VW-Konzern - nach vergleichsweise kurzem Kopfschütteln.
Der VW-Konzern sitzt es aus und setzt sich durch.
Wieder ein Konzernvorstand als "Rat der Götter", der vor Weihnachten mal eben 30.000 Arbeitnehmern ankündigt, den Stuhl vor die Tür gesetzt zu bekommen.
Wenn die kein Brot mehr haben, sollen sie doch Kuchen essen!
In diesem Sinne, ein frohes, besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest.
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Zitat:
@P990i schrieb am 24. November 2016 um 14:48:44 Uhr:
Der Betrug durch die Vertreter des VW-Konzerns am Endkunden war bereits unzumutbar.
Der Klagweg stellt ein stumpfes Schwert dar, denn VW spielt in D und in der EU auf Zeit.
(...)
Sehr guter Beitrag! So eine kritische Auseinandersetzung gehört eigentlich in ein MT-Editorial!
Meines Erachtens, ein Urteil auf einem soliden Fundament.🙂
http://www.presseportal.de/pm/105254/3493068
VW Skandal - neues Urteil: Abschalteinrichtung illegal, Betriebserlaubnis erloschen (Landgericht München II)
@Broesel13:
Das solide Fundament des zivilrechtlichen Urteils ist die Tatsache, daß dieses Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.
Der Händler und/oder der VW-Konzern können in die nächste Instanz.
Warten wir die Frist ab.
Der VW-Konzern wird sich die nächste, zivilrechtliche Instanz nicht nehmen lassen.
Es sei denn, der VW-Konzern dürfte sicher damit rechnen, bis in die letzte, zivilrechtliche Instanz so schön abgewatscht zu werden.
Bereits das Erlöschen der BE kraft Gesetzes wäre phänomenal günstig für die Endkunden.
Trotzdem das Urteil, so es rechtskräftig werden sollte, nur inter partes gilt.
Der Rentner eiert hingegen vor dem Verwaltungsgericht herum.
Offenbar will er seinen VW behalten und nur kein Update durchführen lassen müssen.
http://www.n-tv.de/.../...t-Stilllegung-ihres-Pkw-article19177286.html
Nachrüstung manipulierter VW-Diesel
Verweigerern droht Stilllegung ihres Pkw
Bei einer Zwangsstilllegung werden Kosten bis zu 300,00 € fällig und das Fahrzeug wird von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Polizei kann das Kennzeichen direkt am Ort des Aufgreifens entsiegeln und die mitgeführte Zulassungsbescheinigung I einziehen.
Autos ohne Zulassung dürfen nicht länger auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen.
Im Wege der Fahndung sichergestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden - auf wessen Kosten wohl?
Richtig viel Spaß und Freude, für alle, die VW's mit EA 189 gekauft/-least haben und nicht updaten wollen.
Zitat:
@P990i schrieb am 24. November 2016 um 14:48:44 Uhr:
Der Betrug durch die Vertreter des VW-Konzerns am Endkunden war bereits unzumutbar.
Der Klageweg stellt ein stumpfes Schwert dar, denn VW spielt in D und in der EU auf Zeit.Warum erwähne ich VW, geht es vor dem VG Schleswig gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das KBA?
Der VW-Konzern mit seinem Vorstand hat im D der Nachkriegszeit eine Stellung, wie seinerzeit der Vorstand der IG Farben in einer anderen Zeit auf deutschem Boden.
Durch den VW-Konzern wird die bundesdeutsche Politik, bis in die Personalien hinein, ganz maßgeblich bestimmt.
Längst ist ein Staat im Staate entstanden.Die Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt eine rechtliche Erfüllungsgehilfenfunktion auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts für die Politik dar.
Entsprechend wird der Endkunde - als kleiner Mann - für die Verfehlungen des VW-Konzerns, über dessen politische Gemengelage, die Zeche zahlen - jedenfalls in D.Am Beispiel des Rentners:
Die erste Instanz wird - so es nur geht - in die Länge gezogen.
(Eilverfahren war nicht berichtet worden, obwohl zum 31.12.2016 ohne Update die BE erlöschen soll.
Ein derartiger Bescheid des KBA wäre wiederum angreifbar. Bisher allenfalls Feststellungsinteresse, weil ein belastender VA durch das KBA ggü. dem Rentner offennbar noch gar nicht vorliegt.
Es darf als sicher davon ausgegangen werden, daß das "kleine Übel" Update als Verhältnismäßig angesehen werden wird. Schadensersatzansprüche wären nicht vor dem VG, sondern auf dem Zivilrechtsweg ggü. VW geltend zu machen.)
Geschwärzte Papiere der Gegenseite sind ein gutes Beispiel dafür.
Nicht erwiderungsfähig.
Durch vom Gericht beauftragte Gutachter nicht beurteilbar.
Das Gericht erster Instanz muß mühsam dazu gebracht werden, seine Zwangsmittel einzusetzen.
Das dauert nicht nur.
Es bestehen massive Beißhemmungen gegenüber Behörden, insbesondere Bundesbehörden.
Der weitere Weg durch die Instanzen steht offen.
Bereits weil es sich um eine Angelegenheit besonderer Bedeutung handelt.Daher sind alle Entscheidungen bis zum nationalen Endurteil des BVerwG Makulatur.
Bis die ergeht, können problemlos 10 Jahre vergehen.
EA 189 wurde von 2007-2015 eingesetzt.
Die ersten werden nächstes Jahr 10, die letzten 2025.
Nicht nur EA 189-Diesel werden aus den meisten Städten alsbald verbannt.
Wurscht, ob mit Update oder ohne.
Ab 2030 soll Elektroautopflicht bei Neuzulassungen herrschen.Rentner haben eine endliche Zeit restlicher Lebenserwartung.
Nach Ansicht des VW-Konzerns können sie diese Zeitspanne gerne mit aufwendigen Klagen verbringen.Sofern selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen und in seinen Grundrechten verletzt, stünde nach dem BVerwG theoretisch der Weg zum BVerfG offen. Das BVerfG ist nicht nur rein politisch besetzt, es ist nicht gezwungen, Sachen zur Entscheidung annehmen zu müssen. Das BVerfG ist nicht Bestandteil eines Instanzugs, setzt die Ausschöpfung des Rechtsweges in der jeweiligen Gerichtsbarkeit jedoch voraus.
Möglicherweise könnte bereits das VG die Sache dem EuGH vorlegen; Vorabentscheidung.
Letztere bindet nationale Gerichte und Gesetzgebung.
Dann müßte im streitgegenständlichen Verfahren durch das VG Schleswig zu beachtendes Europarecht vorliegen.
Ein Instanzgericht kann im Wege der Vorabentscheidung vorgehen, muß es aber nicht.
Erst das BVerwG wäre ggfls. verpflichtet, beim EuGH eine Vorabentscheidung einzuholen.Die Sache wird dauern, dauern und nochmals dauern und erledigt sich sukzessive durch Zeitablauf.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird auf Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit pro KBA, mithin pro Update, entschieden. Das entspricht dem politischen Deal, den der VW-Konzern geschlossen hat.
Damit ist das öffentlich-rechtliche Problem verhältnismäßig und ermessensfehlerfrei gelöst.
Forderungen aus SE des Endkunden oder nach einer Garantie durch VW sind weder Sache der Bundesrepublik, des KBA, noch der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Staatshaftungsanspruch sei gegenwärtig außen vor.
Das wäre ein eigenes, zeitintensives Spielchen, das sich - theoretisch - anschließen könnte.Fazit:
Wer über seinen Schatten springen kann, kauft bzw. least keinerlei Fahrzeuge mehr aus dem VW-Konzern.
Wikipedia berät, was das alles an Fahrzeugen ausschließt.
Kalkül des VW-Konzerns: Das schaffen die allerwenigsten Kunden.
Dieses Kalkül wird aufgehen.
Die breite Masse kauft weiter Fahrzeuge aus dem VW-Konzern - nach vergleichsweise kurzem Kopfschütteln.
Der VW-Konzern sitzt es aus und setzt sich durch.Wieder ein Konzernvorstand als "Rat der Götter", der vor Weihnachten mal eben 30.000 Arbeitnehmern ankündigt, den Stuhl vor die Tür gesetzt zu bekommen.
Wenn die kein Brot mehr haben, sollen sie doch Kuchen essen!
In diesem Sinne, ein frohes, besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest.
Seltenst so einen Stuss gelesen!
Ich würde hier anfangen das Kommentar zu zerpflücken: "Wieder ein Konzernvorstand als "Rat der Götter", der vor Weihnachten mal eben 30.000 Arbeitnehmern ankündigt, den Stuhl vor die Tür gesetzt zu bekommen." Aber ich lasse es lieber, denn es hat keinen Zweck!
Zitat:
@P990i schrieb am 24. November 2016 um 19:32:51 Uhr:
Bei einer Zwangsstilllegung werden Kosten bis zu 300,00 € fällig und das Fahrzeug wird von der Polizei zur Fanhdung ausgeschrieben.Die Polizei kann das Kennzeichen direkt am Ort des Aufgreifens entsiegeln und die mitgeführte Zulassungsbescheinigung I einziehen.
Richtig viel Spaß und Freude, für alle, die VW's mit EA 189 gekauft/-least haben und nicht updaten wollen.
Beim Leasing ist das ja nicht so schlimm. Vermutlich ist die beliebteste Laufzeit zwischen 24-48 Monate und noch Werksgarantie/Anschlussgarantie vorhanden. Der überproportionale Wertverlust kommt beim Leasingnehmer nicht zum tragen, weil in der Regel der Leasinggeber (VWFS hat die Risikovorsorge auf 800-900 Mill. angehoben Stand. ca. 08/09.2016) das Risiko trägt. Die, die ihren Skandal-VW bar bezahlt haben, die sind auf jeden Fall die Verlierer. Wenn, wie schon oft im Forum erwähnt, die Karre nicht läuft nach dem Update, hat der Fahrer natürlich auch Ärger und Zeitverlust, aber wenigstens keine kurzfristigen und langfristigen Kosten beim Leasing an der "Backe".
@Vox Dei:
Wer sich namentlich selbst als Gottes Stimme bezeichnet und Vorwürfe substanzlos läßt, disqualifiziert sich in jeder Hinsicht selbst.
Jetzt kommt noch die argentinische Band als Ausrede.
Vox populi, vox dei wird als Ausrede nicht mehr zugelassen.
Hättest du dich gleich so nennen können.
Ist bei dir wie bei VW - die Software hätte gleich so wie jetzt programmiert werden können ...
Herrlich!
@Broesel13:
Möglicherweise habe ich dich nicht so verstanden, wie von dir intendiert.
Zwangsstillgelegt werden sie ggfls. alle, egal ob gekauft oder geleast.
Der Ärger vor Ort mit der Polizei erscheint mir daher identisch.
Meines Erachtens könnte der Leasingnehmer, mindestens aus vertraglicher Nebenpflicht verpflichtet sein, das Update durchführen zu lassen.
Anschließend hast du vollkommen Recht, der wirtschaftliche Schaden hält sich ggü. den Käufern in engen Grenzen.
Habe ich dich so richtig verstanden?
Zitat:
@P990i schrieb am 24. November 2016 um 19:48:07 Uhr:
@Vox Dei:
Wer sich namentlich selbst als Gottes Stimme bezeichnet und Vorwürfe substanzlos läßt (...)
Was soll ich da an Substanz noch dazu hinzu fügen? Deinem Kommentar ist sogar mit Gottessubstanz nicht mehr geholfen! *lol*
Zitat:
@P990i schrieb am 24. November 2016 um 19:58:38 Uhr:
@Broesel13:
Möglicherweise habe ich dich nicht so verstanden, wie von dir intendiert.Zwangsstillgelegt werden sie ggfls. alle, egal ob gekauft oder geleast.
Der Ärger vor Ort mit der Polizei erscheint mir daher identisch.Meines Erachtens könnte der Leasingnehmer, mindestens aus vertraglicher Nebenpflicht verpflichtet sein, das Update durchführen zu lassen.
Anschließend hast du vollkommen Recht, der wirtschaftliche Schaden hält sich ggü. den Käufern in engen Grenzen.
Habe ich dich so richtig verstanden?
zu Absatz 1.: Passt schon
zu Absatz 2.: Ist wohl so
zu Absatz 3.: Wäre denkbar
zu Absatz 4.: Hast du 😉