3.0TDI Abgassoftware - Erfahrungen nach dem Update (Sammelthread)
Aktuell werden Besitzer der 3.0 TDI Modelle kontaktiert um eine Softwareaktualisierung (bzgl. Dieselskandal) durchführen zu lassen.
Mich würden eure Erfahrungen interessieren. Habt ihr seit dem Update Veränderungen festgestellt, welche Steuergeräte wurden modifiziert, wurden sonstige Arbeiten ausgeführt?
Bitte gebt auch euren Motor und das BJ mit an.
Zitat:
FÜR ALLE NEU BZW: ERSTLESER:
Wenn ihr bereits Erfahrungen mit einem entsprechenden Update beim A6 4G machen konntet und ihr die Erfahrungen auch Anderen zur Verfügung stellen möchtet, so könnt ihr hier im Thread gerne Beiträge verfassen, aber euch auch in eine von einem User des Forums erstellte Tabelle eintragen( @Ski_Andi ). Diese gibt es hier:
https://docs.google.com/.../edit?usp=sharing
Vielen Dank für euer Mitwirken!
Polmaster
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe, meine "Erfahrung nach dem DOWNGRADE" interessiert euch trotzdem, auch wenn oben im Titel Update steht.
Ich habe in einer freien KFZ-Werkstatt (nicht in Deutschland), welche u.a. über ODIS-Engineering verfügt, sowohl Motorsteuergerät als auch Getriebe erfolgreich downgraden lassen. Der Meister hat mir auf meinen Wunsch exakt die Versionen drübergebügelt, die vor dem skandalösen Schummelupdate drauf waren. Bei beiden Steuergeräten hätte es vor dem Schummelupdate auch noch neuere Versionen gegeben. Da ich aber nicht wusste, was darin verändert wurde, habe ich's bei den Originalversionen belassen.
A6 3.0 Bi-TDI Competition Modelljahr 2016
Motorsteuergerät: 4G0907589F 0008 --> 0001
Getriebesteuergerät: 4G0927158AK 1015 --> 1005
Versionskontrolle und EXPECTED-IDENTS mussten deaktiviert werden. ODIS-E war Version 9.0.6. Flashen dauerte beim Motorsteuergerät etwa 4 Minuten, Getriebesteuergerät ging etwas schneller. Empfehlung: Batterieladegerät an die entsprechenden Punkte im Motorraum klemmen und den Schlepptop mit Netzstrom betreiben. Nicht erschrecken, das ist scheinbar normal wenn es während dem Flashvorgang piept und ein Dutzend obskure Fehlermeldungen im Schalttafeleinsatz angezeigt werden. Wichtig: die Codierung beider Steuergeräte blieb erhalten (hatten wir uns natürlich trotzdem vorher aufgeschrieben für alle Fälle). Nach dem Flashvorgang liessen wir ODIS noch die Fehlerspeicher löschen.
Damit bin ich nun bis ca. Ende Jahr noch völlig legal unterwegs und kann im 2020 den Hobel jederzeit wieder mit der aktuellen Software in den Bereich der Emissionslegalität flashen lassen.
Den Unterschied empfinde ich als erheblich gegenüber vorher. Besseres Ansprechverhalten in allen Situationen, kein nervöses Hin- und Hergeschalte und endlich ist dieses sehr störende Dieselnageln wieder weg. Er brummt nun wieder auf sehr erträglichem Niveau - für einen Diesel! Genau so hatte ich ihn damals gekauft.
Übrigens, in Deutschland hätte ich den Hobel dank Rechtsschutzversicherung einfach an Audi zurückgegeben und auf den Downgrade verzichtet. Leider habe ich diese Option nicht. Die Gesetzgebung ist da wo ich herkomme weniger konsumentenfreundlich. Blöderweise hatte ich den Wagen damals bar bezahlt und kann ihn deswegen nicht einfach dem Händler nach Leasing-Ablauf auf den Hof stellen. Bei einem Verkauf müsste ich neben dem normalen Abschreiber noch zusätzlich den Dieselskandalabschlag selber tragen.
Bitte Danke drücken wenn dieser Beitrag für euch hilfreich war. Danke!
Und jetzt werde ich gleich noch mit dem Adaptionskanal für die AGR-Rate rumspielen, vor 0008 darf man da nämlich noch schreiben, ab 0008 ist der gesperrt.
4363 Antworten
Kurze Frage: ich habe ja nenn Downgrade hinter mir ;-) über bin auch am überlegen mir VCP zuzulegen und bei Bedarf die original sch... SW aufzuspielen.
Jetzt zur eigentlichen Frage: bin am überlegen das gute Ding optimieren zu lassen. Kann ich mit VCP die Optimierung auslesen, speichern und, wenn ich nenn Update gemacht habe, wieder downgraden und das ausgelesene Tuning file wieder einspielen?
Danke im voraus
Zitat:
@danijelkristija schrieb am 6. Juli 2019 um 16:07:47 Uhr:
Kurze Frage: ich habe ja nenn Downgrade hinter mir ;-) über bin auch am überlegen mir VCP zuzulegen und bei Bedarf die original sch... SW aufzuspielen.
Jetzt zur eigentlichen Frage: bin am überlegen das gute Ding optimieren zu lassen. Kann ich mit VCP die Optimierung auslesen, speichern und, wenn ich nenn Update gemacht habe, wieder downgraden und das ausgelesene Tuning file wieder einspielen?
Danke im voraus
So einfach wohl nicht, aber wenn ich zu nem Tuner gehen würde/werde, dann verlange ich für die 1000€ auch, dass er mir den Datenstand als frf file mitgibt.
Zitat:
@Sausler schrieb am 6. Juli 2019 um 16:44:58 Uhr:
das mit vcp liest sich hier so als wenn das jede oma könnte... ist dem so? Wahrscheinlich nicht 😉
Flashen? Das kann jede Oma.
Du musst nur das passende file haben
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Wer war in der letzten Zeit ohne Update beim Tüv??? Würde mich interessieren, ob es Probleme gibt....
Spiele mit dem Gedanken, den Tüv vor zu verlegen, falls es später auf einmal Probleme geben sollte!
Ich nicht, aber ich kann dir sagen es gibt (noch) keine Probleme.
Die gibt es frühestens Januar 2020, wenn der Rückruf Zeitraum abgeschlossen ist.
(Juni 2018 wurde das Update vom KBA angeordnet, 18 Monate Frist)
Und wenn man das Update bereits drauf hatte? Dann ist der Wagen ja beim KBA als "erledigt" eingetragen, wenn man dann mit downgegradetem Stand zum TÜV fährt, könnte es Probleme geben, oder?
Genau, unabhängig vom KBA wird dann bei jeder Hauptuntersuchung das Motormanagement geprüft.
Es gibt vereinzelt Fälle, da können die CALID und CVN nicht ausgelesen werden, dafür reicht dann der Nachweis von Audi.
Sollte es also Tuner geben, diese Daten im Steuergerät zu verbergen, gibt es trotzdem die HU, aufgrund der Bescheinigung von Audi.
Das ist dann aber viel Spekulatius bei.
Zitat:
@MIchi240281 schrieb am 7. Juli 2019 um 12:27:28 Uhr:
Und wenn man das Update bereits drauf hatte? Dann ist der Wagen ja beim KBA als "erledigt" eingetragen, wenn man dann mit downgegradetem Stand zum TÜV fährt, könnte es Probleme geben, oder?
Ob der TÜV das weiß?
Zitat:
@Thommy12 schrieb am 7. Juli 2019 um 10:50:35 Uhr:
Wer war in der letzten Zeit ohne Update beim Tüv??? Würde mich interessieren, ob es Probleme gibt....
Spiele mit dem Gedanken, den Tüv vor zu verlegen, falls es später auf einmal Probleme geben sollte!
War letzten Donnerstag beim TÜV, keine Probleme, wurde auch auf nichts angesprochen, Plakette erteilt. Ich hoffe ich komme jetzt irgendwie noch 2 Jahre ohne Update durch.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Juli 2019 um 12:28:54 Uhr:
Es gibt vereinzelt Fälle, da können die CALID und CVN nicht ausgelesen werden, dafür reicht dann der Nachweis von Audi.Sollte es also Tuner geben, diese Daten im Steuergerät zu verbergen, gibt es trotzdem die HU, aufgrund der Bescheinigung von Audi.
Das Thema würde ich gerne noch mal aufgreifen.
Weiß jmd, wie das gesetzlich geregelt ist, ob ich als Fzg-Halter, der mit seinem Auto zum TÜV fährt, Zugriff auf die OBD-Buchse überhaupt sicherstellen muss? Ich meine der TÜV macht ja bei den Diesel-Fahrzeugen die AU heutzutage auch nicht mehr über OBD sondern misst wieder die Abgaswerte. Aus meiner Sicht hätte er also gar keine Notwendigkeit, seinen Tester anzuschließen. Meine Idee wäre dann, einfach an versteckter, aber für mich gut zugänglicher Stelle eine Unterbrechung eines Kabels der OBD-Buchse einzubauen, reicht ja schon Masse z.B.! Dann kann er den Stand nicht abgleichen und verlässt sich dann evtl. auf die Bescheinigung, die wir von Audi bekommen haben bzw. den Eintrag im Serviceheft, das die 23X6 durchgeführt wurde. Jetzt könnte es ja sein, dass das KBA anordnet, dass der TÜV nur den Stempel geben darf, wenn der Datenstand abgeglichen wurde, aber scheinbar gibts ja auch Fälle, wo das (warum auch immer) nicht ging und dann die Bescheinigung ausreichte. Was sind Eure Meinungen dazu?
Ich denke Mal, der TÜV liest ja hauptsächlich auch aus ob Fehler vorliegen die evtl die HU gefährden. Und wenn er keine Verbindung bekommt bekommst du keinen Plakette.
Das ist alles keine vernünftige Lösung, zumal Audi dem KBA mitteilt, welche Fahrzeuge das Update erhalten haben. Die fehlenden Fahrzeuge werden dann der Zulassung gemeldet, welche nach verstreichen der Frist die Stilllegung verfügen lässt.
Und mit einem Downgrade auf die alte Software ist man auch ganz schnell strafrechtlich im Focus der Justiz. Für den Fall, dass man erwischt wird, ist die fehlende Betriebserlaubnis das kleinste Problem.
Kann mir nicht Vorstellen, dass dies ein Tuner offiziell durchführt.