3.0TDI Abgassoftware - Erfahrungen nach dem Update (Sammelthread)

Audi A6 C7/4G

Aktuell werden Besitzer der 3.0 TDI Modelle kontaktiert um eine Softwareaktualisierung (bzgl. Dieselskandal) durchführen zu lassen.

Mich würden eure Erfahrungen interessieren. Habt ihr seit dem Update Veränderungen festgestellt, welche Steuergeräte wurden modifiziert, wurden sonstige Arbeiten ausgeführt?
Bitte gebt auch euren Motor und das BJ mit an.

Zitat:

FÜR ALLE NEU BZW: ERSTLESER:

Wenn ihr bereits Erfahrungen mit einem entsprechenden Update beim A6 4G machen konntet und ihr die Erfahrungen auch Anderen zur Verfügung stellen möchtet, so könnt ihr hier im Thread gerne Beiträge verfassen, aber euch auch in eine von einem User des Forums erstellte Tabelle eintragen( @Ski_Andi ). Diese gibt es hier:

https://docs.google.com/.../edit?usp=sharing

Vielen Dank für euer Mitwirken!

Polmaster
MT-Moderation

20190218-074950
Beste Antwort im Thema

Ich hoffe, meine "Erfahrung nach dem DOWNGRADE" interessiert euch trotzdem, auch wenn oben im Titel Update steht.

Ich habe in einer freien KFZ-Werkstatt (nicht in Deutschland), welche u.a. über ODIS-Engineering verfügt, sowohl Motorsteuergerät als auch Getriebe erfolgreich downgraden lassen. Der Meister hat mir auf meinen Wunsch exakt die Versionen drübergebügelt, die vor dem skandalösen Schummelupdate drauf waren. Bei beiden Steuergeräten hätte es vor dem Schummelupdate auch noch neuere Versionen gegeben. Da ich aber nicht wusste, was darin verändert wurde, habe ich's bei den Originalversionen belassen.

A6 3.0 Bi-TDI Competition Modelljahr 2016
Motorsteuergerät: 4G0907589F 0008 --> 0001
Getriebesteuergerät: 4G0927158AK 1015 --> 1005

Versionskontrolle und EXPECTED-IDENTS mussten deaktiviert werden. ODIS-E war Version 9.0.6. Flashen dauerte beim Motorsteuergerät etwa 4 Minuten, Getriebesteuergerät ging etwas schneller. Empfehlung: Batterieladegerät an die entsprechenden Punkte im Motorraum klemmen und den Schlepptop mit Netzstrom betreiben. Nicht erschrecken, das ist scheinbar normal wenn es während dem Flashvorgang piept und ein Dutzend obskure Fehlermeldungen im Schalttafeleinsatz angezeigt werden. Wichtig: die Codierung beider Steuergeräte blieb erhalten (hatten wir uns natürlich trotzdem vorher aufgeschrieben für alle Fälle). Nach dem Flashvorgang liessen wir ODIS noch die Fehlerspeicher löschen.

Damit bin ich nun bis ca. Ende Jahr noch völlig legal unterwegs und kann im 2020 den Hobel jederzeit wieder mit der aktuellen Software in den Bereich der Emissionslegalität flashen lassen.

Den Unterschied empfinde ich als erheblich gegenüber vorher. Besseres Ansprechverhalten in allen Situationen, kein nervöses Hin- und Hergeschalte und endlich ist dieses sehr störende Dieselnageln wieder weg. Er brummt nun wieder auf sehr erträglichem Niveau - für einen Diesel! Genau so hatte ich ihn damals gekauft.

Übrigens, in Deutschland hätte ich den Hobel dank Rechtsschutzversicherung einfach an Audi zurückgegeben und auf den Downgrade verzichtet. Leider habe ich diese Option nicht. Die Gesetzgebung ist da wo ich herkomme weniger konsumentenfreundlich. Blöderweise hatte ich den Wagen damals bar bezahlt und kann ihn deswegen nicht einfach dem Händler nach Leasing-Ablauf auf den Hof stellen. Bei einem Verkauf müsste ich neben dem normalen Abschreiber noch zusätzlich den Dieselskandalabschlag selber tragen.

Bitte Danke drücken wenn dieser Beitrag für euch hilfreich war. Danke!

Und jetzt werde ich gleich noch mit dem Adaptionskanal für die AGR-Rate rumspielen, vor 0008 darf man da nämlich noch schreiben, ab 0008 ist der gesperrt.

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Ich staune immer, wie viele Rechtsexperten es hier auf MT gibt :-)

Ich zähle mich natürlich auch zu denen und sage:
"Nach § 19 Absatz 2, Satz 2 StVZO 2 erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern wird in der Rechtsprechung angenommen, wenn durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird."

D.h. durch den Downgrade auf einen offiziellen Datenstand (=kein Chiptuning!) ist keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten. Ich gehe mal davon aus, dass ein erhöhter NOX etc. Ausstoss nicht zu einer unmittelbaren Gefährdung führt. Wer etwas anderes behauptet bitte mit rechtskräftigen Urteilen im Zusammenhang mit Dieselgate Downgrades belegen.

Recht ist selten schwarz/weiss, die Verhältnismässigkeit spielt fast immer eine Rolle. D.h. im allerschlimmsten Fall drohen Busse/Punkte aber kein Regress bei Unfällen etc.

Zitat:

@Volvofahrer960 schrieb am 8. Juli 2019 um 16:16:13 Uhr:


Das ist alles keine vernünftige Lösung, zumal Audi dem KBA mitteilt, welche Fahrzeuge das Update erhalten haben. Die fehlenden Fahrzeuge werden dann der Zulassung gemeldet, welche nach verstreichen der Frist die Stilllegung verfügen lässt.

Und mit einem Downgrade auf die alte Software ist man auch ganz schnell strafrechtlich im Focus der Justiz. Für den Fall, dass man erwischt wird, ist die fehlende Betriebserlaubnis das kleinste Problem.

Kann mir nicht Vorstellen, dass dies ein Tuner offiziell durchführt.

Schon, aber welcher Polizist kontrolliert das?

offiziell macht das kein Tuner. Das ist wenn man es genau nimmt nichts anderes als Manipulation an der Abgasreinigung. Quasi wie AGR oder DPF off usw.
Was das für rechtliche Konsequenzen haben kann, weiß ich nicht. Die Chancen, dass man dabei erwischt wird sind momentan gering. Aber wer weiss, was denen noch einfällt.

Gibt es also noch keine Erfahrungen nach einem downgrade beim tüv? Das würde mich am meisten interessieren

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Also ich habe mal bei mehreren namhaften Tunern angefragt. Heute habe ich eine Antwort von einem erhalten, der die AGR Reduktion (so wie es vorher war) im Rahmen einer Leistungssteigerung zusätzlich anbietet. Dafür werden nochmal ein paar Hunderter fällig. Und dann gibts das ganze sogar mit TÜV, kostet noch mal ähnlich. Die TÜV Eintragung findet dann sogar bei denen statt, sodass ich mich dann um gar nichts mehr kümmern muss. Das ganze klingt hoch interessant.

@MIchi240281 hast mehr Infos ? Preis und Standort?

Bin mir nicht sicher, ob ich das hier posten darf. Bei Interesse gerne PN.

Zitat:

@MIchi240281 schrieb am 08. Juli 2019 um 12:26:21 Uhr:


Weiß jmd, wie das gesetzlich geregelt ist, ob ich als Fzg-Halter, der mit seinem Auto zum TÜV fährt, Zugriff auf die OBD-Buchse überhaupt sicherstellen muss? Ich meine der TÜV macht ja bei den Diesel-Fahrzeugen die AU heutzutage auch nicht mehr über OBD sondern misst wieder die Abgaswerte.

Schnittstelle muss funktionieren, HU Adapter.

--> auslesen der Vorgaben, Bremsprüfung mittels Bremsdruck.

Die AU ist auch OBD basiert, die Messung ist ein Teil der AU.

Hallo zusammen,

ich fahre seit April mit dem Update 23X6 auf meinem BiTDI und habe seit etwa 4 Wochen die AGR deaktiviert, in dem ich den Stecker von der Drallklappe abgesteckt habe. So läuft der Wagen wieder so wie vor dem Update und macht auch Spaß.
Da ich nicht sicher war, ob mit dem Fehler (Motorkontrolleuchte war/ist an) auch die DPF-Regeneration noch funktioniert, habe ich immer mal wieder die Partikelmasse per VCDS im Auge behalten. AKtuell beträgt sie berechnet 22g und gemessen 17g, also alles noch im grünen Bereich.
Heute morgen ging dann die DPF-Lampe an und meldete "Partikelfilter Systemstörung". Die Massen sind wie gesagt noch nicht so hoch, verstehe gerade nicht, warum er eine Störung meldet. Vllt, weil er seit x km nicht mehr regeneriert hat? Bin jetzt 1600km ohne Regeneration unterwegs. Ein zusätzlicher Fehler ist nicht abgelegt (nur der von der Drallklappe). Es könnte halt sein, dass der Fehler mit der Drallklappe die Regeneration sperrt und daher die Meldung kommt, aber sicher bin ich nicht. Ich hab jetzt mal den Fehler gelöscht und den STecker der Drallklappe wieder aufgesteckt. Mal sehen, ob er dann morgen ne Regeneration startet und die Lampe dann irgendwann wieder ausgeht. Ansonsten werde ich mal ne Service-Regeneration durchführen. Kann mir jmd sagen, wie man das genau macht? Ich meine im Punkt "Anpassung" gibts den Punkt "Serviceregeneration im Fahrbetrieb". Muss ich da ne 1 reinschreiben und dann fahren? Ich habe Videos und Anleitungen gesehen, da tragen die nur bei Zugriffsberechtigung den Code ein und dann wird während der Fahrt regeneriert, aber man muss die doch sicherlich irgendwie starten, oder nicht? Die Anleitungen/Videos waren von einem 2.0 TDI.

Besten Dank für Eure Hilfe!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Partikelfilter Systemstörung' überführt.]

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 9. Juli 2019 um 00:11:04 Uhr:



Zitat:

@MIchi240281 schrieb am 08. Juli 2019 um 12:26:21 Uhr:


Weiß jmd, wie das gesetzlich geregelt ist, ob ich als Fzg-Halter, der mit seinem Auto zum TÜV fährt, Zugriff auf die OBD-Buchse überhaupt sicherstellen muss? Ich meine der TÜV macht ja bei den Diesel-Fahrzeugen die AU heutzutage auch nicht mehr über OBD sondern misst wieder die Abgaswerte.

Schnittstelle muss funktionieren, HU Adapter.
--> auslesen der Vorgaben, Bremsprüfung mittels Bremsdruck.
Die AU ist auch OBD basiert, die Messung ist ein Teil der AU.

Kann man das irgendwo nachlesen?

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)
Durchführung der Hauptuntersuchung

Im übrigen die AU als Richtlinie gemäß Verkehrsblatt.

Zitat:

@pechspilz schrieb am 8. Juli 2019 um 18:02:06 Uhr:


Ich staune immer, wie viele Rechtsexperten es hier auf MT gibt :-)

Ich zähle mich natürlich auch zu denen und sage:
"Nach § 19 Absatz 2, Satz 2 StVZO 2 erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern wird in der Rechtsprechung angenommen, wenn durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird."

D.h. durch den Downgrade auf einen offiziellen Datenstand (=kein Chiptuning!) ist keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten. Ich gehe mal davon aus, dass ein erhöhter NOX etc. Ausstoss nicht zu einer unmittelbaren Gefährdung führt. Wer etwas anderes behauptet bitte mit rechtskräftigen Urteilen im Zusammenhang mit Dieselgate Downgrades belegen.

Recht ist selten schwarz/weiss, die Verhältnismässigkeit spielt fast immer eine Rolle. D.h. im allerschlimmsten Fall drohen Busse/Punkte aber kein Regress bei Unfällen etc.

Du hast als Hobby-Jurist wohl die Weisheit mit Löffeln gefressen. Meine Aussage habe ich mir nicht selbst zusammen gereimt, sondern von einem Juristen übernommen.

Selbst im Forum gab es hierzu bereits einen Artikel, der auf das strafbare Thema Steuerhinterziehung eingeht:

www.motor-talk.de/amp/news/die-diesel-downgrader-t5915721.html

Gehe mal davon aus, das auch in der ein oder anderen Behörde diese Problematik diskutiert wird.

Ich staune immer wieder, was für eine dünne Haut manche hier haben. Mir ging es um das Thema Regress bei Unfällen.

@Michi240281 Du bist zu lange ohne Regeneration unterwegs, daher die Fehlermeldung. Ich meine die Regeneration findet idR deutlich früher statt (Wegstrecke von 800-1200 km)
Wo das Kriterium liegt weiß ich nicht, aber ich bin der Meinung noch nie Beladung von 22g/17g mittels VCDS ausgelesen zu haben. Wieso meinst Du, dass die Werte noch i.O. sind?
Für den Wagen ist der Differenzdruck zu hoch, daher die Systemstörung.

Mit MKL ein gibt es keine DPF-Reg. Die Drosselklappe wird für die Steuerung der Luftzufuhr im Rahmen der Reg. benötigt

Wenn der NOx-Ausstoss runter geht, muss der Wagen ja mehr CO2 ausblasen, oder? So deute ich die NOx-CO2-Schere.

Da der CO2-Ausstoss bei den "Downgradern" geringer ist, betreiben doch die "Upgrader" Steuerhinterziehung? Oder müssten die Downgrader sogar eine Rückzahlung bekommen? 😁

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