3.0TDI Abgassoftware - Erfahrungen nach dem Update (Sammelthread)
Aktuell werden Besitzer der 3.0 TDI Modelle kontaktiert um eine Softwareaktualisierung (bzgl. Dieselskandal) durchführen zu lassen.
Mich würden eure Erfahrungen interessieren. Habt ihr seit dem Update Veränderungen festgestellt, welche Steuergeräte wurden modifiziert, wurden sonstige Arbeiten ausgeführt?
Bitte gebt auch euren Motor und das BJ mit an.
Zitat:
FÜR ALLE NEU BZW: ERSTLESER:
Wenn ihr bereits Erfahrungen mit einem entsprechenden Update beim A6 4G machen konntet und ihr die Erfahrungen auch Anderen zur Verfügung stellen möchtet, so könnt ihr hier im Thread gerne Beiträge verfassen, aber euch auch in eine von einem User des Forums erstellte Tabelle eintragen( @Ski_Andi ). Diese gibt es hier:
https://docs.google.com/.../edit?usp=sharing
Vielen Dank für euer Mitwirken!
Polmaster
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe, meine "Erfahrung nach dem DOWNGRADE" interessiert euch trotzdem, auch wenn oben im Titel Update steht.
Ich habe in einer freien KFZ-Werkstatt (nicht in Deutschland), welche u.a. über ODIS-Engineering verfügt, sowohl Motorsteuergerät als auch Getriebe erfolgreich downgraden lassen. Der Meister hat mir auf meinen Wunsch exakt die Versionen drübergebügelt, die vor dem skandalösen Schummelupdate drauf waren. Bei beiden Steuergeräten hätte es vor dem Schummelupdate auch noch neuere Versionen gegeben. Da ich aber nicht wusste, was darin verändert wurde, habe ich's bei den Originalversionen belassen.
A6 3.0 Bi-TDI Competition Modelljahr 2016
Motorsteuergerät: 4G0907589F 0008 --> 0001
Getriebesteuergerät: 4G0927158AK 1015 --> 1005
Versionskontrolle und EXPECTED-IDENTS mussten deaktiviert werden. ODIS-E war Version 9.0.6. Flashen dauerte beim Motorsteuergerät etwa 4 Minuten, Getriebesteuergerät ging etwas schneller. Empfehlung: Batterieladegerät an die entsprechenden Punkte im Motorraum klemmen und den Schlepptop mit Netzstrom betreiben. Nicht erschrecken, das ist scheinbar normal wenn es während dem Flashvorgang piept und ein Dutzend obskure Fehlermeldungen im Schalttafeleinsatz angezeigt werden. Wichtig: die Codierung beider Steuergeräte blieb erhalten (hatten wir uns natürlich trotzdem vorher aufgeschrieben für alle Fälle). Nach dem Flashvorgang liessen wir ODIS noch die Fehlerspeicher löschen.
Damit bin ich nun bis ca. Ende Jahr noch völlig legal unterwegs und kann im 2020 den Hobel jederzeit wieder mit der aktuellen Software in den Bereich der Emissionslegalität flashen lassen.
Den Unterschied empfinde ich als erheblich gegenüber vorher. Besseres Ansprechverhalten in allen Situationen, kein nervöses Hin- und Hergeschalte und endlich ist dieses sehr störende Dieselnageln wieder weg. Er brummt nun wieder auf sehr erträglichem Niveau - für einen Diesel! Genau so hatte ich ihn damals gekauft.
Übrigens, in Deutschland hätte ich den Hobel dank Rechtsschutzversicherung einfach an Audi zurückgegeben und auf den Downgrade verzichtet. Leider habe ich diese Option nicht. Die Gesetzgebung ist da wo ich herkomme weniger konsumentenfreundlich. Blöderweise hatte ich den Wagen damals bar bezahlt und kann ihn deswegen nicht einfach dem Händler nach Leasing-Ablauf auf den Hof stellen. Bei einem Verkauf müsste ich neben dem normalen Abschreiber noch zusätzlich den Dieselskandalabschlag selber tragen.
Bitte Danke drücken wenn dieser Beitrag für euch hilfreich war. Danke!
Und jetzt werde ich gleich noch mit dem Adaptionskanal für die AGR-Rate rumspielen, vor 0008 darf man da nämlich noch schreiben, ab 0008 ist der gesperrt.
4363 Antworten
Zitat:
@Alexaudifan_A6 schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:10:55 Uhr:
ja vertragshändler
Nur nicht beim Händler erzählen, dass du eine Optimierung gemacht hast und dir jetzt zusätzliche Kosten entstehen. Es sei den die ist Eingetragen.
Wegen Entschädigung usw. muss dich mit deinem Anwalt auseinander setzen, freiwillig wird da nix bezahlt werden.
Ist hier eigentlich schon ein Fall bekannt, wo einem die erfolgreiche HU nach dem Zurückflashen des Motorsteuergerätes mit VCP von der 0008er Version auf z.B. 0003 verweigert wurde?
Oder andersherum: Wer wurde in der letzten Zeit nicht beanstandet?
Gruß,
Hoser
Das ist auch schon mehrfach durchgekaut worden. Aktuell gibt es noch keine Probleme beim TÜV da die Gesamtfrist noch nicht abgelaufen ist.
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In der Regel wird ja nicht nur einfach zurück geflasht. Der Tuner nimmt das Originalprogramm und tauscht dort Sequenzen aus die für die Leistungssteigerung zuständig sind. Somit ist es für den Tüv und ich würde sogar sagen für Audi nicht ersichtlich was gemacht worden ist.
Das würde evtl. stimmen wenn ein Tuner es sauber macht.
Hoser meint sicherlich das einfache VCP Flashen und Zurückflashen.
Zitat:
@Booster83 schrieb am 2. November 2020 um 16:25:50 Uhr:
Das ist auch schon mehrfach durchgekaut worden. Aktuell gibt es noch keine Probleme beim TÜV da die Gesamtfrist noch nicht abgelaufen ist.
Das Thema wurde in den letzten 100 Seiten (den Rest habe ich schnell mal quergelesen) wirklich oft angesprochen.
Eine konkrete Aussage darüber, wer den in diesem Fall - also das Zurückflashen mit VCS - den TÜV bestanden hat oder eben nicht, konnte ich allerdings nicht finden. Vielleicht habe ich es auch schlichtweg überlesen ...
Beim V6 Tdi wird es momentan bei der HU noch nicht überprüft.
Ich kann Dir aber aus eigener Erfahrung sagen, dass beim 2.0 TDI EA189, die Checksumme der Motorsoftware bei der HU überprüft wird. Wenn Du einfach den alten Datenstand aufspielst ändert sich die Checksumme.
Somit HU nicht bestanden.
Ist alles kein Problem beim TÜV, wenn man weis wie, wobei es noch so ist wie RalleRS2 schreibt noch wird beim 3.0TDI nichts geprüft.
Einfach einen fähigen Fachmann suchen der weis was er tut, die Prüfsumme oder Checksumme ist kein Hindernis man kann jede Checksumme übernehmen und auf ein beliebigen Softwarestand schreiben, das hat aber hier nichts zu suchen so mir die Forumregeln bekannt sind.
bei mir läuft die Klage jetzt an. Audi zahlt wohl 15% vom Kaufpreis als Gutschein. Das Ganze ist laut Anwalt in 2 Monaten durch. Wegen dem Downgrade mache ich mir jetzt erstmal keine Sorgen wegen Tüv, kenne dort jemanden 😉
Das Audi von sich aus aber nicht bereits einfach eine Entschädigung ohne Anwalt anbietet empfinde ich als Frechheit...aber so sind die Großkonzerne heutzutage wohl alle...
Zitat:
@Fulano schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:20:02 Uhr:
Zitat:
@Alexaudifan_A6 schrieb am 26. Oktober 2020 um 15:10:55 Uhr:
ja vertragshändlerNur nicht beim Händler erzählen, dass du eine Optimierung gemacht hast und dir jetzt zusätzliche Kosten entstehen. Es sei den die ist Eingetragen.
Wegen Entschädigung usw. muss dich mit deinem Anwalt auseinander setzen, freiwillig wird da nix bezahlt werden.
Zitat:
@Paul 1.8T schrieb am 2. November 2020 um 21:08:20 Uhr:
Ist alles kein Problem beim TÜV, wenn man weis wie, wobei es noch so ist wie RalleRS2 schreibt noch wird beim 3.0TDI nichts geprüft.
Einfach einen fähigen Fachmann suchen der weis was er tut, die Prüfsumme oder Checksumme ist kein Hindernis man kann jede Checksumme übernehmen und auf ein beliebigen Softwarestand schreiben, das hat aber hier nichts zu suchen so mir die Forumregeln bekannt sind.
Ohne das Thema in die Länge ziehen zu wollen nur für mich einmal zum Verständnis. Bin kurz davor mein Auto zu optimieren. Habe die alte Software drauf. Kann der Tuner die Checksumme ohne weiteres ändern, oder braucht er dazu auch die 23x6 Software um da die Chrcksumme zum Beispiel zu kopieren?
Zitat:
@Alexaudifan_A6 schrieb am 9. November 2020 um 12:21:46 Uhr:
@Fulano bei mir läuft die Klage jetzt an. Audi zahlt wohl 15% vom Kaufpreis als Gutschein. Das Ganze ist laut Anwalt in 2 Monaten durch. Wegen dem Downgrade mache ich mir jetzt erstmal keine Sorgen wegen Tüv, kenne dort jemanden 😉
Das Audi von sich aus aber nicht bereits einfach eine Entschädigung ohne Anwalt anbietet empfinde ich als Frechheit...aber so sind die Großkonzerne heutzutage wohl alle...
Selbiges bei mir. Die 15% Gutscheine sind aber in ihrer Nutzung sehr eingeschränkt. In dem Schreiben was mein Anwalt mir zugeschickt hat, soll es auch nur für Audi Gebrauchtwagen bei einem entsprechenden Audi-Händler anwendbar sein für Fahrzeuge die nicht älter als 18 Monate sind. Und natürlich für entsprechende Dienstleistungen bei Audi und Ersatzteile und Zubehör von Audi direkt.
Das Kuriose ist, dass mein Anwalt mir erzählt, dass der Gutschein auch für Fahrzeuge anwendbar sein soll, die älter als 18 Monate sind. Das gibt es aber nicht schriftlich und Audi will diese Passage nicht aus der Vereinbarung streichen. Aber er sagt er glaubt dieser mündlichen Aussage von fünf verschiedenen Audi Anwälten.
Ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, denn am Ende zählt nur eine schriftliche Vereinbarung keine mündliche Zusage von Audi Anwälten an meinen Anwalt. Ich weiß echt nicht mehr was ich dazu sagen soll.
Zitat:
Zitat:
@Alexaudifan_A6 schrieb am 9. November 2020 um 12:21:46 Uhr:
@Fulano bei mir läuft die Klage jetzt an. Audi zahlt wohl 15% vom Kaufpreis als Gutschein. Das Ganze ist laut Anwalt in 2 Monaten durch. Wegen dem Downgrade mache ich mir jetzt erstmal keine Sorgen wegen Tüv, kenne dort jemanden 😉
Das Audi von sich aus aber nicht bereits einfach eine Entschädigung ohne Anwalt anbietet empfinde ich als Frechheit...aber so sind die Großkonzerne heutzutage wohl alle...Selbiges bei mir. Die 15% Gutscheine sind aber in ihrer Nutzung sehr eingeschränkt. In dem Schreiben was mein Anwalt mir zugeschickt hat, soll es auch nur für Audi Gebrauchtwagen bei einem entsprechenden Audi-Händler anwendbar sein für Fahrzeuge die nicht älter als 18 Monate sind. Und natürlich für entsprechende Dienstleistungen bei Audi und Ersatzteile und Zubehör von Audi direkt.
Das sich das Fahrzeug seit dem Update Schlechter verhält und man seit dem Skandal ein Wertverlust hat, sollte unstrittig sein.
Bei 15% hätte man darüber reden können, aber ich habe am 06.11.2020 ein Angebot über 10,41% vom bezahlten Kaufpreis bekommen. Wenn das so bleibt werde ich wandeln und nach 3 Generationen A6 und dem 5. Audi zu einer anderen Marke wechseln. Ich war zwar bisher mit der Marke verbunden, aber wenn alle anderen mehr bekommen als ich, dann nehme ich es auch persönlich. Andere Mütter haben auch schöne Töchter.
Zitat:
@JagX308 schrieb am 9. November 2020 um 12:51:32 Uhr:
Zitat:
Selbiges bei mir. Die 15% Gutscheine sind aber in ihrer Nutzung sehr eingeschränkt. In dem Schreiben was mein Anwalt mir zugeschickt hat, soll es auch nur für Audi Gebrauchtwagen bei einem entsprechenden Audi-Händler anwendbar sein für Fahrzeuge die nicht älter als 18 Monate sind. Und natürlich für entsprechende Dienstleistungen bei Audi und Ersatzteile und Zubehör von Audi direkt.
Das sich das Fahrzeug seit dem Update Schlechter verhält und man seit dem Skandal ein Wertverlust hat, sollte unstrittig sein.
Bei 15% hätte man darüber reden können, aber ich habe am 06.11.2020 ein Angebot über 10,41% vom bezahlten Kaufpreis bekommen. Wenn das so bleibt werde ich wandeln und nach 3 Generationen A6 und dem 5. Audi zu einer anderen Marke wechseln. Ich war zwar bisher mit der Marke verbunden, aber wenn alle anderen mehr bekommen als ich, dann nehme ich es auch persönlich. Andere Mütter haben auch schöne Töchter.
Was meinst du mit 10,41% bzw. Wandlung?
Hast du den Gutschein abgelehnt und dann stattdessen irgendwann die 10,41% in Cash angeboten bekommen?
Klage läuft bei mir noch. Deshalb super interessant. Danke!
Danke!
Zitat:
@acewob schrieb am 9. November 2020 um 13:55:51 Uhr:
Zitat:
@JagX308 schrieb am 9. November 2020 um 12:51:32 Uhr:
Das sich das Fahrzeug seit dem Update Schlechter verhält und man seit dem Skandal ein Wertverlust hat, sollte unstrittig sein.
Bei 15% hätte man darüber reden können, aber ich habe am 06.11.2020 ein Angebot über 10,41% vom bezahlten Kaufpreis bekommen. Wenn das so bleibt werde ich wandeln und nach 3 Generationen A6 und dem 5. Audi zu einer anderen Marke wechseln. Ich war zwar bisher mit der Marke verbunden, aber wenn alle anderen mehr bekommen als ich, dann nehme ich es auch persönlich. Andere Mütter haben auch schöne Töchter.
Was meinst du mit 10,41% bzw. Wandlung?
Hast du den Gutschein abgelehnt und dann stattdessen irgendwann die 10,41% in Cash angeboten bekommen?
Klage läuft bei mir noch. Deshalb super interessant. Danke!Danke!
Also es wurde ja am Anfang eine Klage auf Wandlung vom Fahrzeug eingereicht. Bedeutet Audi soll das Auto zurücknehmen und ein Großteil vom bezahlten Geld zurückzahlen.
Nun hat Audi ein Betrag als Vergleich angeboten was lediglich umgerechnet 10,41% vom Kaufpreis beträgt. Das auch als Gutschein, nicht als Geldauszahlung. Also ca. 1/3 weniger als oft berichtet wird.
Das Angebot habe ich abgelehnt und werde nun weiter auf Wandlung klagen.
Ich ich nun weiß das es Anwälte gibt welche mit Audi ein Abkommen haben und immer 15% erhalten, sehe ich nicht ein so viel weniger zu erhalten.