3.0TDI Abgassoftware - Erfahrungen nach dem Update (Sammelthread)

Audi A6 C7/4G

Aktuell werden Besitzer der 3.0 TDI Modelle kontaktiert um eine Softwareaktualisierung (bzgl. Dieselskandal) durchführen zu lassen.

Mich würden eure Erfahrungen interessieren. Habt ihr seit dem Update Veränderungen festgestellt, welche Steuergeräte wurden modifiziert, wurden sonstige Arbeiten ausgeführt?
Bitte gebt auch euren Motor und das BJ mit an.

Zitat:

FÜR ALLE NEU BZW: ERSTLESER:

Wenn ihr bereits Erfahrungen mit einem entsprechenden Update beim A6 4G machen konntet und ihr die Erfahrungen auch Anderen zur Verfügung stellen möchtet, so könnt ihr hier im Thread gerne Beiträge verfassen, aber euch auch in eine von einem User des Forums erstellte Tabelle eintragen( @Ski_Andi ). Diese gibt es hier:

https://docs.google.com/.../edit?usp=sharing

Vielen Dank für euer Mitwirken!

Polmaster
MT-Moderation

20190218-074950
Beste Antwort im Thema

Ich hoffe, meine "Erfahrung nach dem DOWNGRADE" interessiert euch trotzdem, auch wenn oben im Titel Update steht.

Ich habe in einer freien KFZ-Werkstatt (nicht in Deutschland), welche u.a. über ODIS-Engineering verfügt, sowohl Motorsteuergerät als auch Getriebe erfolgreich downgraden lassen. Der Meister hat mir auf meinen Wunsch exakt die Versionen drübergebügelt, die vor dem skandalösen Schummelupdate drauf waren. Bei beiden Steuergeräten hätte es vor dem Schummelupdate auch noch neuere Versionen gegeben. Da ich aber nicht wusste, was darin verändert wurde, habe ich's bei den Originalversionen belassen.

A6 3.0 Bi-TDI Competition Modelljahr 2016
Motorsteuergerät: 4G0907589F 0008 --> 0001
Getriebesteuergerät: 4G0927158AK 1015 --> 1005

Versionskontrolle und EXPECTED-IDENTS mussten deaktiviert werden. ODIS-E war Version 9.0.6. Flashen dauerte beim Motorsteuergerät etwa 4 Minuten, Getriebesteuergerät ging etwas schneller. Empfehlung: Batterieladegerät an die entsprechenden Punkte im Motorraum klemmen und den Schlepptop mit Netzstrom betreiben. Nicht erschrecken, das ist scheinbar normal wenn es während dem Flashvorgang piept und ein Dutzend obskure Fehlermeldungen im Schalttafeleinsatz angezeigt werden. Wichtig: die Codierung beider Steuergeräte blieb erhalten (hatten wir uns natürlich trotzdem vorher aufgeschrieben für alle Fälle). Nach dem Flashvorgang liessen wir ODIS noch die Fehlerspeicher löschen.

Damit bin ich nun bis ca. Ende Jahr noch völlig legal unterwegs und kann im 2020 den Hobel jederzeit wieder mit der aktuellen Software in den Bereich der Emissionslegalität flashen lassen.

Den Unterschied empfinde ich als erheblich gegenüber vorher. Besseres Ansprechverhalten in allen Situationen, kein nervöses Hin- und Hergeschalte und endlich ist dieses sehr störende Dieselnageln wieder weg. Er brummt nun wieder auf sehr erträglichem Niveau - für einen Diesel! Genau so hatte ich ihn damals gekauft.

Übrigens, in Deutschland hätte ich den Hobel dank Rechtsschutzversicherung einfach an Audi zurückgegeben und auf den Downgrade verzichtet. Leider habe ich diese Option nicht. Die Gesetzgebung ist da wo ich herkomme weniger konsumentenfreundlich. Blöderweise hatte ich den Wagen damals bar bezahlt und kann ihn deswegen nicht einfach dem Händler nach Leasing-Ablauf auf den Hof stellen. Bei einem Verkauf müsste ich neben dem normalen Abschreiber noch zusätzlich den Dieselskandalabschlag selber tragen.

Bitte Danke drücken wenn dieser Beitrag für euch hilfreich war. Danke!

Und jetzt werde ich gleich noch mit dem Adaptionskanal für die AGR-Rate rumspielen, vor 0008 darf man da nämlich noch schreiben, ab 0008 ist der gesperrt.

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Zitat:

@JagX308 schrieb am 9. November 2020 um 14:26:56 Uhr:



Zitat:

@acewob schrieb am 9. November 2020 um 13:55:51 Uhr:


Was meinst du mit 10,41% bzw. Wandlung?
Hast du den Gutschein abgelehnt und dann stattdessen irgendwann die 10,41% in Cash angeboten bekommen?
Klage läuft bei mir noch. Deshalb super interessant. Danke!

Danke!

Also es wurde ja am Anfang eine Klage auf Wandlung vom Fahrzeug eingereicht. Bedeutet Audi soll das Auto zurücknehmen und ein Großteil vom bezahlten Geld zurückzahlen.
Nun hat Audi ein Betrag als Vergleich angeboten was lediglich umgerechnet 10,41% vom Kaufpreis beträgt. Das auch als Gutschein, nicht als Geldauszahlung. Also ca. 1/3 weniger als oft berichtet wird.
Das Angebot habe ich abgelehnt und werde nun weiter auf Wandlung klagen.

Ich ich nun weiß das es Anwälte gibt welche mit Audi ein Abkommen haben und immer 15% erhalten, sehe ich nicht ein so viel weniger zu erhalten.

Da wird es mir ja anders wenn ich das lese. Ich hoffe genügend Leute ziehen es weiter durch und berichten von Ihren Erfahrungen was Audi in den nächsten Schritten anbietet.

Ein Gutschein... Als ob ich den will.

Hallo,

10,41 können vom Neupreis auch schon wieder relativ viel sein. Mehr als 15% eines Gebrauchten.

Geht deine Rechnung/Klage vom Neupreis aus?

Grüße

Zitat:

@JagX308 schrieb am 9. November 2020 um 12:51:32 Uhr:



Zitat:

Selbiges bei mir. Die 15% Gutscheine sind aber in ihrer Nutzung sehr eingeschränkt. In dem Schreiben was mein Anwalt mir zugeschickt hat, soll es auch nur für Audi Gebrauchtwagen bei einem entsprechenden Audi-Händler anwendbar sein für Fahrzeuge die nicht älter als 18 Monate sind. Und natürlich für entsprechende Dienstleistungen bei Audi und Ersatzteile und Zubehör von Audi direkt.

Das sich das Fahrzeug seit dem Update Schlechter verhält und man seit dem Skandal ein Wertverlust hat, sollte unstrittig sein.

Bei 15% hätte man darüber reden können, aber ich habe am 06.11.2020 ein Angebot über 10,41% vom bezahlten Kaufpreis bekommen. Wenn das so bleibt werde ich wandeln und nach 3 Generationen A6 und dem 5. Audi zu einer anderen Marke wechseln. Ich war zwar bisher mit der Marke verbunden, aber wenn alle anderen mehr bekommen als ich, dann nehme ich es auch persönlich. Andere Mütter haben auch schöne Töchter.

Ja, vom Neupreis. Vom bezahlten Preis, nicht von der UVPE.
Wenn man aber viel bezahlt hat, dann hat man auch viel Verlust. Und wenn man viel bezahlt hat, hat Audi auch viel verdient.

Zitat:

@JagX308 schrieb am 9. November 2020 um 20:45:58 Uhr:


Ja, vom Neupreis. Vom bezahlten Preis, nicht von der UVPE.
Wenn man aber viel bezahlt hat, dann hat man auch viel Verlust. Und wenn man viel bezahlt hat, hat Audi auch viel verdient.

... und schon ist die Diskrepanz zu den 15% in einem anderen Licht zu sehen. Denn die 15% als Gutscheinwert gelten auf den Kaufpreis als 3 jährigen Gebrauchtwagen.

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Zitat:

@Klangfetischist schrieb am 9. November 2020 um 21:12:48 Uhr:



Zitat:

@JagX308 schrieb am 9. November 2020 um 20:45:58 Uhr:


Ja, vom Neupreis. Vom bezahlten Preis, nicht von der UVPE.
Wenn man aber viel bezahlt hat, dann hat man auch viel Verlust. Und wenn man viel bezahlt hat, hat Audi auch viel verdient.

... und schon ist die Diskrepanz zu den 15% in einem anderen Licht zu sehen. Denn die 15% als Gutscheinwert gelten auf den Kaufpreis als 3 jährigen Gebrauchtwagen.

Wie kommst du auf so etwas?

Was man mit dem Gutschein macht bleibt einem selbst überlassen. Man kann damit Ersatzteile kaufen, Servicekosten bezahlen oder ein Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen bis zum Alter von maximal 18 Monaten. Die 15% werden aber nicht von dem Neu- oder Gebrauchtwagen als % abgezogen, sondern sind anteilig von dem Kaufpreis deines Wagens um den der Abgasbetrug geht.

Zitat:

@Eddie187 schrieb am 9. November 2020 um 12:28:25 Uhr:



Zitat:

@Paul 1.8T schrieb am 2. November 2020 um 21:08:20 Uhr:


Ist alles kein Problem beim TÜV, wenn man weis wie, wobei es noch so ist wie RalleRS2 schreibt noch wird beim 3.0TDI nichts geprüft.
Einfach einen fähigen Fachmann suchen der weis was er tut, die Prüfsumme oder Checksumme ist kein Hindernis man kann jede Checksumme übernehmen und auf ein beliebigen Softwarestand schreiben, das hat aber hier nichts zu suchen so mir die Forumregeln bekannt sind.

Ohne das Thema in die Länge ziehen zu wollen nur für mich einmal zum Verständnis. Bin kurz davor mein Auto zu optimieren. Habe die alte Software drauf. Kann der Tuner die Checksumme ohne weiteres ändern, oder braucht er dazu auch die 23x6 Software um da die Chrcksumme zum Beispiel zu kopieren?

Man braucht beide Beide, am besten jetzt eine Kopie deines Standes sichern danach erst Updaten dan davon dan auch eine Kopie danach sollte der der das für dich macht wissen was er damit machen muss.
Wenn er es nicht weis lieber jemanden anderen suchen.
Beides ist wichtig damit hat mann alles beisamen wenn es schief geht ohne saubere Kopien beider Stände würde ich es lassen.
Wenn es richtig schiefgeht dann 500-1000€+! Für eine neue ECU bereitlägen.
Grüße

Zitat:

... und schon ist die Diskrepanz zu den 15% in einem anderen Licht zu sehen. Denn die 15% als Gutscheinwert gelten auf den Kaufpreis als 3 jährigen Gebrauchtwagen.

Ich glaube, Du hast da in der Schule gefehlt :-))

Zitat:

@JagX308 schrieb am 9. November 2020 um 21:29:17 Uhr:



Zitat:

@Klangfetischist schrieb am 9. November 2020 um 21:12:48 Uhr:



... und schon ist die Diskrepanz zu den 15% in einem anderen Licht zu sehen. Denn die 15% als Gutscheinwert gelten auf den Kaufpreis als 3 jährigen Gebrauchtwagen.

Wie kommst du auf so etwas?

Was man mit dem Gutschein macht bleibt einem selbst überlassen. Man kann damit Ersatzteile kaufen, Servicekosten bezahlen oder ein Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen bis zum Alter von maximal 18 Monaten. Die 15% werden aber nicht von dem Neu- oder Gebrauchtwagen als % abgezogen, sondern sind anteilig von dem Kaufpreis deines Wagens um den der Abgasbetrug geht.

Da haben wir uns wohl völlig missverstanden die 15% Gutschein beziehen sich natürlich auf den Kaufpreis des BiTu.

Was will sagen: die Basis für die 15% Berechnung ist mein damaliger Kaufpreis für meinen BiTu der damals eben schon ein drei Jahre alter Gebrauchtwagen war.

Zitat:

@MBIKER_Surfer schrieb am 10. November 2020 um 13:20:23 Uhr:



Zitat:

... und schon ist die Diskrepanz zu den 15% in einem anderen Licht zu sehen. Denn die 15% als Gutscheinwert gelten auf den Kaufpreis als 3 jährigen Gebrauchtwagen.

Ich glaube, Du hast da in der Schule gefehlt :-))

Das habe ich sicher nicht.
Wir meinten das gleiche, ich habe mich vielleicht unglücklich ausgedrückt und es auf meinem konkreten Fall bezogen. Daher kam es zu dem Missverständnis.

Moin,
Kann ich auch ohne einen Kaufvertrag klagen? Habe leider meinen verloren. Und den Händler gibt es nicht mehr. Hat da jemand Erfahrung?

Gekauft 04/2019. Im Fahrzeugschein steht doch das Datum für die Zulassung auf mich.... Wobei der Kaufpreis natürlich so nicht nachvollziehbar ist.

Ich hätte nochmal eine Frage zum aktuellen Stand (12.11.2020):

mein letzter Stand (Sommer 2020):

Zwangsupdate betroffen:

  • 2.0TDi 177PS
  • 3.0TDi 272PS Quattro (Fahrverhalten nach Update akzeptabel, kaum schlechter als vorher)
  • 3.0 BiTDi 313/320/326PS (Fahrverhalten schlecht, Schaltverhalten schlecht, Leistungsverlust untere Drehzahlen)

Bisher

nicht

vom

Zwangsupdate

betroffen (ggf. freiwilliges Update verfügbar):

  • 2.0TDi 190PS
  • 3.0TDi 204/218PS Front
  • 3.0TDi 204/218PS Quattro
  • 3.0TDi 245PS Quattro

Ist das noch so, oder sind mittlerweile noch weitere Motoren vom Zwangsupdate betroffen?

Hintergrund meiner Frage: Welche Motorisierungen kann man aktuell noch sinnvollerweise kaufen. Auch wenn mein BiTDi nach dem Update seitens Motor Getriebekombination total beschissen gefahren ist, war der Rest vom Fahrzeug wirklich Tip Top, gerade Fahrveralten hinsichtlich Fahrwerk, Comfort, Geräuschdämmung ein klasse Fahrzeug.

@s-line wie kann man denn einen Kaufvertrag verlieren über einen PKW? Ohne Vertrag kannst nichts machhen, dass ist nicht so wie mit den Wirtschaftflüchtlingen die ihren Pass wegwerfen 😁

Zitat:

@S-Line A4 schrieb am 12. November 2020 um 09:33:41 Uhr:


Moin,
Kann ich auch ohne einen Kaufvertrag klagen? Habe leider meinen verloren. Und den Händler gibt es nicht mehr. Hat da jemand Erfahrung?

Gekauft 04/2019. Im Fahrzeugschein steht doch das Datum für die Zulassung auf mich.... Wobei der Kaufpreis natürlich so nicht nachvollziehbar ist.

Noch eine Frage an die Experten (auch wenn die Frage eigentlich nicht hier rein gehört).

Sind die Euro 5 V6 Dieselmotoren des 4F vom Zwangsupdate betroffen?
2.7 190Ps Front/Quattro
3.0 239Ps Quattro.

Hab den Kaufvertrag eben gefunden...oh man.

So jetzt ist es interessant, wie seid ihr vorgegangen?

Aktuell bietet ja fast jeder an die Klage zu übernehmen. Check24, Kanzleien usw...

An wenn kann man sich wenden?

Zitat:

@Mister_Hankey schrieb am 12. November 2020 um 13:47:55 Uhr:


Noch eine Frage an die Experten (auch wenn die Frage eigentlich nicht hier rein gehört).

Sind die Euro 5 V6 Dieselmotoren des 4F vom Zwangsupdate betroffen?
2.7 190Ps Front/Quattro
3.0 239Ps Quattro.

Warum fragst du das nicht im 4F-Forum?

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