Rückleuchten
Hallo Zusammen, meine Frage wäre ,ist möglich das Rücklicht im f30 so zucodieren , dass es auch bei Tagfahrlicht leuchtet? Bei den Vorgängermodellen wie z.B. Mein E92 hatte diese Funktion. Gruß
Beste Antwort im Thema
Oh mein gott was für ein sinnfreies gequatsche hier!
Es ist wirklich scheissegal ob die lampen beim unfall hinten brennen oder nicht(ausnahme bei dunkelheit)
Wer kontrolliert das nach einem unfall?
Ich finde es immer wieder faszinierend wie hier panikmache mit erloschenen abe's gemacht wird und das wegen tfl hinten!
Wer mir diesbezügkich in der lage ist einen fundierten beweis zu erbringen, das eine versicherung deshalb nicht bezahlt hat, dem schicke ich einen kasten bier damit die lampen mal an der richtigen stelle brennen!
In sofern prost gemeinde und schreibt dem interessenten endlich mal eine adresse hier hinein wo er seine lanpen codieren lassen kann!
Ist zielführender.
Ps. Wenn es codierer im raum saarland gubt bitte pn an mich;-)
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dark-Sider
Wo ist nun der Sinn, dass beim TFL die Rücklichter aus, beim Abblendlicht aber an sind? Der hintermann weiß doch nicht ob ich TFL anhabe oder das Abblendlicht...
Doch! Bei mir leuchten bei TFL zwar die Schlusslichter, aber nicht die Kennzeichenbeleuchtung. Im Unfall-Fall kann das den Unterschied ausmachen, ob die Versicherung zahlt oder nicht 😁
Meistens fahre ich aber sowieso mit Abblendlicht, weil sonst die Lichthupe bei Bi-Xenon ewig braucht, bis sie hell leuchtet. Beim nächsten hab ich dann sicher LED Scheinwerfer.
Oh mein gott was für ein sinnfreies gequatsche hier!
Es ist wirklich scheissegal ob die lampen beim unfall hinten brennen oder nicht(ausnahme bei dunkelheit)
Wer kontrolliert das nach einem unfall?
Ich finde es immer wieder faszinierend wie hier panikmache mit erloschenen abe's gemacht wird und das wegen tfl hinten!
Wer mir diesbezügkich in der lage ist einen fundierten beweis zu erbringen, das eine versicherung deshalb nicht bezahlt hat, dem schicke ich einen kasten bier damit die lampen mal an der richtigen stelle brennen!
In sofern prost gemeinde und schreibt dem interessenten endlich mal eine adresse hier hinein wo er seine lanpen codieren lassen kann!
Ist zielführender.
Ps. Wenn es codierer im raum saarland gubt bitte pn an mich;-)
Welch gewandte Wortwahl! 😉
Ursprungsfrage war ja auch: Was passiert beim TüV? Losgelöst von der Frage, ob es versichert ist oder nicht. Wenn man das umprogrammieren läßt, muss man doch vor dem TÜV das wieder rückgängig machen oder hoffen, dass es nicht bemerkt wird. Ist doch wohl kein sinnloses gequatsche, sondern eine berechtigte Frage!
Ich zitiere mal
Wikipedia:
Zitat:
Das seit 2006 von BMW eingesetzte Tagfahrlicht lässt auch – im Gegensatz zum Tagfahrlicht anderer Hersteller – die Rückleuchten mit verminderter Stärke leuchten. Ab Modelljahr 2012 sind die Rückleuchten bei Tagfahrlicht jedoch deaktiviert.
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Ich lehne mich mal unwissend ganz weit aus dem fenster und behaupte das der tüv prüfer mich dumm anschaut wenn ich ihm bei der prüfung sagen sollte das mein tfl hinten auch an ist und ob ich jetzt keinen stempel bekomme.
Sorry aber ich bekomme gleich einen lachanfall!
Zitat:
Original geschrieben von BMW 530DA
So schnell erlöscht die Betriebserlaubnis nicht - da sind schon erheblichere Veränderungen am Fahrzeug notwendig.
die Betriebserlaubnis erlöscht, wenn Du Änderungen vornimmst, mit denen Du nicht durch den TÜV kommst.
Zitat:
Original geschrieben von RTGAlex
Oh mein gott was für ein sinnfreies gequatsche hier!Es ist wirklich scheissegal ob die lampen beim unfall hinten brennen oder nicht(ausnahme bei dunkelheit)
Wer kontrolliert das nach einem unfall?
Im Zweifel derjenige, der nach einem Grund sucht sich wirtschaftlich besser zu stellen, d.h. z.B. wenn nach einem Unfall von der Versicherung ein Schverständiger hinzugezogen wird.
Zitat:
Ich finde es immer wieder faszinierend wie hier Panikmache mit erloschenen abe's gemacht wird und das wegen tfl hinten!
Es geht nicht darum, ob das das TFL hinten gefährlich ist (ist es logischerweise nicht), es geht darum, ob dadurch die ABE erlischt und ob man dir dadurch bei einem Unfall automatisch eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann.
Ich streite nicht ab, dass es in 99,9% der Fälle kein Problem geben wird. ich persönlich bin der Meinung, dass ich mir nicht für 60k EUR ein Premiumfahrzeug kaufe um dann damit ohne ABE damit herumzufahren, welche Folgen das auch immer hat.
Hier mal was aus der STVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
Zitat:
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
[...]
Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Lt. STVO ist es nicht verboten das die Rücklichter leuchten, wenn das Tagfahrlicht eingeschaltet ist.
Der Grund warum bei der neue Baureihe von BMW die Rücklichter mit Tagfahrlicht nicht mehr leuchten ist einfach und alleine die (geringe) Verbrauchssparmaßnahme 😉 Hat nix mit Gesetzen zu tun nur um halt noch mal 0,05l/100km zu sparen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
Lt. STVO ist es nicht verboten das die Rücklichter leuchten, wenn das Tagfahrlicht eingeschaltet ist.
Der Grund warum bei der neue Baureihe von BMW die Rücklichter mit Tagfahrlicht nicht mehr leuchten ist einfach und alleine die (geringe) Verbrauchssparmaßnahme 😉 Hat nix mit Gesetzen zu tun nur um halt noch mal 0,05l/100km zu sparen 😉
Zumindest hier steht eindeutig "Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen":
klickDie genaue Bestimmung leitet sich nicht aus der StVO ab, sondern aus ECE 87: klick
ECE 87Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zumindest hier steht eindeutig "Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen": klickZitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
Lt. STVO ist es nicht verboten das die Rücklichter leuchten, wenn das Tagfahrlicht eingeschaltet ist.
Der Grund warum bei der neue Baureihe von BMW die Rücklichter mit Tagfahrlicht nicht mehr leuchten ist einfach und alleine die (geringe) Verbrauchssparmaßnahme 😉 Hat nix mit Gesetzen zu tun nur um halt noch mal 0,05l/100km zu sparen 😉Die genaue Bestimmung leitet sich nicht aus der StVO ab, sondern aus ECE 87: klick
: Danke, dass Du uns die Augen öffnest. Nicht bezüglich des Tagfahrlichts, sondern bezüglich der Bürokratie in Brüssel.
Da braucht es offensichtlich doch tatsächlich 23 A4-Seiten, um ein relativ einfaches Problem auf eine kaum verständliche Art zu reglementieren. Und das Ganze muss ja auch noch in rund 2 Dutzend Sprachen übersetzt werden. Ein klarer Hinweis, wo die Milliarden Euro der Steuerzahler versickern!
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zumindest hier steht eindeutig "Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen": klick
Vielen Dank fuer Deinen Hinweis samt Quelle dazu 🙂
Ich erlaube mir dennoch, diese Vorschrift fuer sinnfrei zu halten, weil sie einfach dem "gesunden" Menschenverstand widerspricht ...
Hallo,
Zitat:
Die genaue Bestimmung leitet sich nicht aus der StVO ab, sondern aus ECE 87: klick
ich habe die ECE 87 jetzt mal überflogen. Die regelt die Beschaffenheit, Position, Lichtstärke und Lichtfarbe der TFL-Leuchten.
Ich konnte jetzt keinen Satz dazu finden, dass die Heckleuchten beim Betrieb der TFLs ausgeschaltet sein müssen.
Tatsächlich müsste man wohl eher so an die Sache ran gehen: Ist es laut StVO zulässig bei einem KFZ nur die Rückleuchten zu verwenden ohne Abblend- / TFL.
Ob das ECE 87 konforme TFL dann zugeschaltet wird oder nicht ist ja dann ein ganz anderer Punkt!
Sooo:
http://www.hella.com/.../J00268_Gesetzliche_Vorschriften.pdf(Seite 15):
Zitat:
Zu den Rückleuchten: Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-,
Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.
BMW hat hat mit dem alten TFL wohl den "Trick" über die Parkleuchten gewählt (S20), da diese IMMER leuchten dürfen.
Wenn man also das Kennzeichenlicht mit reinkodieren kann, wäre es völlig legal.
bye,
Darky
Zitat:
Original geschrieben von r32blacky
Bei einem Codierer! Wird bestimmt hier im Forum ein sein. Es haben das schon einige gemacht!
Was meinst Du mit nur die äußeren?
http://i.auto-bild.de/.../...-BMW-3er-F30-729x486-a732402f88bb3a8f.jpg
Also nur die 'nicht am Kofferraum'? Das sieht dann aber sehr komisch aus. 🙁 Oder ich kapiere nicht was Du meinst 😉
Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
Vielen Dank fuer Deinen Hinweis samt Quelle dazu 🙂Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zumindest hier steht eindeutig "Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen": klickIch erlaube mir dennoch, diese Vorschrift fuer sinnfrei zu halten, weil sie einfach dem "gesunden" Menschenverstand widerspricht ...
Dieses Pipi Langstrumpf Verhalten (ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt), wird immer wieder an Personen im öffentlichen Leben stark kritisiert. Wirklich eine tolle Haltung, wenn man sagt, dass es zwar gesellschaftliche Regeln in Form von Gesetzen gibt, man aber glaubt, dass sie nicht für eine selber gelten. (Ironie aus)
Wenn sich jeder Mensch seine Gesetze rauspickt, die für ihn nicht gelten, dann brauchen wir eigentlich doch gar keine mehr!
Wenn jemand meint, dass er das mit den Rücklichtern machen will, dann kann er das ja gerne machen, aber nicht dann noch so tun, als wäre er damit im Recht und die Vorgaben gelten für ihn eh nicht; und andere noch in ein schlechtes Licht stellen, die darauf hinweisen bzw. Einfach auch diesen Aspekt beleuchten möchten.
Eine sehr unfeine Art ist das! Eigentlich sollten Menschen, die eine "Prämiumklasse" fahren auch einen etwas gepflegteren Umgang miteinander haben. Oder stimmt es, was ich vor einen Tagen von einem Sozialwissenschaftler gehört habe:"Je höher die gesellschaftliche Stellung, um so mehr meinen die Menschen, dass sie über dem Gesetz stehen!". Hoffe doch, dass das nur Ausnahmen sind...
Was hier zu beweisen wäre mit einem fairen Umgang miteinander!
😉